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1910

Nr. 132

Donnerstag den 9. Juni

Fernsprechanschlutz Nr. 605

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Der Wahlkommissar. Canthal, Kommerzienrat.

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Hanau den 8. Juni 1910. Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

AotâeLdrmk uw» «erlag der Buchdruck«« »mie. M Waisenhaus«» tu Hauau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bezus-prelSr

WtUajNhrNch 1,80 Mk., monatlich 40 Pfg., fit «fr »«ti-t lUwuiteeten Mit dem betreff eabe* Postaufichlatz.

Die f-Mj-t'-- Nu«»« tastet 10 Pfß»

Ferusprechanschlutz Nr. CO5»

General-Anzeiger

Midi« Organ für Stadt- und FaMms Sasas.

Amtliches.

Eandkreis Hanau.

Nachdem für den Bezirk der Hessen-Nassauischen land­wirtschaftlichen Berufsgenoffenschaft die Unfallverhütungsvor­schriften a) für landwirtschaftliche Maschinen und für land­wirtschaftliche Nebenbetriebe im Jahre 1905, b) für land- wirtschafiliche Geräte und Sprengmittel, Vieh- und Fuhr­werkshaltung, Bauhaltung, Forstwirtschaft und forstwirtschaft­liche Nebenbetriebe im Jahre 1907 erlassen worden sind, wird vom 9. Juni b. I. ab durch den Landes-Sekretär Grein in Caffel im hiesigen Kreise mit der Kontrolle darüber be­gonnen werden, ob diese Vorschriften in den einzelnen Be­trieben auch befolgt werden.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, vorstehendes wieder­holt in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Beteiligten zu bringen, auch den Beamten, der mit entsprechender Legitimation versehen ist, nach Möglichkeit zu unterstützen.

Hanau den 8. Juni 1910.

Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes ,,Hanau ßanb* der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. U 1102 Dr. v. Waldow.

Durch die am 1. Januar 1908 in Kraft getretenen Unfall - Derhütungsvorschriften für landwirt­schaftliche Geräte ist u. a. angeordnet, daß jede Sense auf dem Wege von und zur Arbeit entweder mit einer die Schneide und Spitze vollständig verdeckenden Scheide von Blech, Leder oder Holz versehen sein oder in der ganzen Lange der Schneide umwickelt oder mit abgeschlagener, an ven^'^ fest gewundener Schneide getragen werden muß. Auch ist unterlagt, abgeschlagene Senfenklingen in Viehställen oder anderen Wirtschaftsgebäuden unbeweglich zu befestigen, um an den Klingen Stroh zu schneiden.

Sicheln müssen bei der Beförderung von und zur Ar­beitsstätte mit der Spitze nach unten getragen werden. Werden sie auf Wagen mitgeführt so müssen sie mit der Spitze nach unten festgesteckt werden.

Heu- und Mistgabeln muffen mit nach unten ge­richteter Spitze, Aexte, Beile und Hacken mit nach unten gerichteter Schneide festgelegt werden, wenn sie auf heladenen Wagen befördert werden.

Etwaige Belehrungen hierüber können auf den Bürger­meisterämtern, woselbst ein Exemplar der Unfall-Verhütungs­vorschriften ausliegt, oder im Bureau der landwirtschaft- Uchen Unfall-Versicherung Kreishaus eingeholt werden.

Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt­nis gebracht, daß bei Zuwiderhandlungen gegen die obigen

MMW lmßgwttblicher LehreHMll im Ijiffeldsrsw KmAgmkâmsem.

Zum ersten Male veranstaltete in diesem Jahre bit Kgl. Staatsreglerung eine Ausstellung von Schülerarbeiten der kunstgewerblichen Lehranstalten in den Provinzen Rheinland, Westfalen und Hessen-Nassau. Als Ausstellungsort war Düsseldorf gewählt, da das dortige Kunstgewerbemuseum in seinem Erdgeschoß ausgedehnte Räume besitzt, die von vorn­herein für Ausstellungen bestimmt sind. Außerdem bot gerade Düsseldorf durch seine zentral« Lage und sein kunstsinniges Publikum die beste Gewähr für eine weitgehende Würdigung dieser neuartigen Veranstaltung. Die augenblicklich in diesem Museum ausgestellte Sammlung von Schülerarbeiten ist in jeder Hinsicht würdig ausgestattet, so daß man gern vergißt, sich in einer rein staatlichen Ausstellung zn befinden. Litten doch früher solche Veranstaltungen oft unter einer gewissen allzu großen Sachlichkeit, die manche auch preußische Nüchternheit zu nennen pflegten. Die beiden großen Licht­höfe sind durch eingeschobene Stellwände gegliedert, ebenfalls haben die übrigen Säle durch eingebaute Scherwânde eineu intimeren Charakter gewonnen. Diese Sonderung ermög­lichte eS jeder Schule, ihre Leistungen in einem eigenen Raum und Rahmen zu zeigen. Allerdings ist durch vor­herige gleichmäßige Wandbespannung, die nur in den Farben wechselt, und durch eine einfache braun« Holzarchitektur der ganzen Veranstaltung ein innerer Zusammenklang gesichert, so daß sich die Ausstellung als Ganzes durchaus einheit­liche zeigt.

Ausgestellt haben die Kunstgewerbeschule Düsseldorf, bie Handwerker- und Kunstgewerbeschule Barmen, die gewerbliche Zeichen- und Kunstgewerbeschule A a ch e n , die Handwerkerschule Bi e l e f e l d, die Handwerker- und Kunstgewerbeschule Crefeld , die Handwerker- und Kunst- aewerbeschule Trier, die Kunstgewerbeschule Köln, bie

Bestimmungen sowohl gegen die Betriebsunternehmer als auch die Versicherten hohe Strafen festgesetzt werden.

Hanau den 6. Juni 1910.

Der Vorsitzende des Sektionsvorstandes der Hessen-Nassauischen landwirtschaftlichen Berufsgenossen­schaft Hanau (Land).

U 1098 J. A.: vr. v. Waldow.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung

Zum Bau der Pumpstation an der Gipsmühle und zum Pumpenhäuschen an den Klärbecken werden zur Ver­gebung ausgeschrieben:

Los a die Ausführung der Schreinerarbeiten, Los b die. Lieferung der eisernen Fenster und die Schlosserarbeiten.

Die Verdingungsunterlagen und Ausführungszeichnungen können im städt. Sielbau-Bureau Hanau-Keffelstadt, Haupt­straße 3, während der Dienststunden eingesehen und die Aus- schreibungsbedinqungen, soweit der Vorrat reicht, gegen Er­stattung der Kosten von 0.75 Mk. für jedes Los in Empfang genommen werden.

Angebote sind mit entsprechender Aufschrift versehen bis zum 17. Juni, vorm. 10 Uhr, beim Sielbau-Bureau einzureicheu, woselbst um die gleiche Zeit im Beisein etwa erschienener Anbieter die Eröffnung der Angebote erfolgt.

Zuschlagsfrist 3 Wochen.

Bekanntmachung.

10000 Mk. Stiftungsgelder sind zum 1. Juli d. A oder später gegen erststellige Hypothek zu 4^4 °/o auszuleihen.

Näheres Rathaus, Zimmer Nr. 4.

Hanau den 3. Juni 1910.

Stadtha«ptkafse

12953

Ersatzwahl zur Handelskammer.

Gemäß § 17 des Gesetzes betr. die Errichtung von Handelskammern vom 24. Febr. 1870 / 19. Aug. 1897 soll, laut Plenarbeschluß der Handelskammer vom 8. April d. I., für das am 12. März ausgeschiedene Mitglied Herrn Julius Steinheuer noch im Laufe des Juni eine Ersatzwahl zur Handelskammer stattfinden, unter Zugrundelegung der bei der letzten Ergänzungswahl festge­stellten Liste der Wahlberechtigten.

Handwerker- und Kunstgewerbeschule Elberfeld, bie Kunstgewerbeschule des Mitteldeutschen Kunstgewerbevereins in Frankfurt a. M., die Kgl. Kunstgewerbe- und ge­werbliche Zeichenschule in Cassel, schließlich die drei Fachschulen, die Kgl. keramisch« Fachschule in Höhr, die Fachschule für Stahlwarenindustrie in Solingen und die Kgl. Zeichenakademie, Fachschule für Edelmetallindustrie, zu Hanau. Eine besondere Weihe und Bedeutung erhielt diese Ausstellung durch das Erscheinen des Ministers für Handel und Gewerbe, Exzellenz Sydow, der eigens zur Eröffnung von Berlin nach Düsseldorf gereift war. In seiner Begleitung befanden sich der Abteilungs-Direktor, Wirk!. Geheimrat Dr. Neuhaus und der Vortragende Rat, Geheimrat Dönhoff. Außerdem waren die Ver­treter der zuständigen Behörden zugegen. Die Eröffnungs­rede, die von Herrn Geheimrat Dönhoff gehalten wurde, konnte als Programm der Veranstaltung gelten. Die Re­gierung habe eS stets als ihre Pflicht angesehen, allen ge« funden Bestrebungen in unserem neu erstarkenden Kunstleben, besonders im Kunstgewerbe, nach Kräften die Bahn zu be­reiten, ohne für irgend eine Partei sich zu erklären. Die in den Schulen auSgestreute Saat würde sicherlich einst Früchte tragen, die den Kosten dieser Ausbildung entsprächen. Zwar habe ein Teil der Gewerbetreibenden sich gegen die Kunst­gewerbeschulen erklärt, als sich die Nachricht verbreitete, in den diesen angegliederten Lehrwerkstätten würden fortan die Schüler auch ihre gesamte praktische Ausbildung erfahren und so die Lehrlinge dem Beruf entzogen werden. Diese Auf- faffung sei aber irrig und bedauernswert, da sie manche Be­unruhigung in das Handwerk getragen habe. Auch in Zu­kunft sollten die Schüler bei einem Handwerksmeister ihre Lehrjahre durchmachen und auf der hier gewonnene» prakti­schen Grundlage in den Kunstgewerbeschulen an ihrer weiteren Vervollkommnung, zumal in der Läuterung des Geschmacks, weiterarbeiten.

Ein erster Rundgang durch die Ausstellung

Zur Vornahme dieser Wahl lade ich die wahlberechtigtes Firmen und Firmenvertreter auf

Freitag de« 10* Juni, 10 Uhr vorm^

in den unteren Rathaussaal ein (parterre, links).

Die Wahlstimme abgebende Prokuristen haben sich durch schriftliche Vertretungsvollmacht ihrer Firma zu legitimieren. Die Wahlhandlung wird 2 Stunden dauern.

Hanau den 2. Juni 1910.

politische Rundschau.

Die Beteranenfürsorge. Zur Beratung der Frage, auf welche Weise für eine Erweiterung der Veteranenfürsorge die erforderliche Deckung zu beschaffen sein würbe, hat be­kanntlich der Sekretär des Reichsschatzamts an die Leiter sämtlicher Fraktionen des Reichstages das Ersuchen gerichtet, vermitteln zu wollen, daß an einer diesbezüglichen Be­sprechung mindestens zwei der betreffenden Partei angehörige Abgeordnete teilnehmen, welche der Veteranenfürsorge und den einschlägigen Deckungsfragen besonders nahestehen. Für die am 10. d. M. im Reichsschatzamt stattsindende Konferenz find daraufhin als Teilnehmer genannt worden: von der konservativen Partei: die Abgeordneten Arnstadt, Dietrich und Siebenbürger; von der Reichspartei: die Abgeordneten Dr. Arendt, Freiherr v. Gamp unb Schultz; von der Deutschen Reformpartei: der Abgeordnete Werner; von der Wirtschaftlichen Vereinigung: die Abgeordneten Liebermann o. Sonnenberg und Bindewald; vom Zentrum: die Abge­ordneten Spahn und Müller-Fulda; von der Fraktion der Polen: die Abqedrdneten v. Dziembowski-Pomian und Graf v. Brudzewo-Mielzynski; von der nationalliberalen Partei Prinz zu Schönaich'Carolath und Dr. Görcke; von frei­sinniger Seite: der Abgeordnete Dr. Wiemer und ein noch zu benennendes Mitglied ; von der sozialdemokratischen Partei die Abgeordneten Dr. Südekum, Zubeil und Ledebour.

Ein Jourualifteustreik in Württemberg. Der Stuttgarter Tonkünstlerverein, der unter der künstlerischen Leitung Max v. Pauers in den nächsten Tagen ein mehr­tägiges Schumannfest veranstaltet, ist von der württem- bergischen Presse boykottiert worden. Der Verein hat eine Zeitung wegen einer ihm nicht genehmen Kritik zu maßregeln versucht, indem er ihr die Inserate entzog. Der Verein württem- bergischer Journalisten hat sich einmütig auf beu Standpunkt gestellt, daß ein derartiges Verfahren auf das entschiedenste zurückzuweisen sei, unb einstimmg beschlossen, das Schumann­fest nicht zu rezensieren. Auch die Vertreter der auswärtigen Presse werden über bie Veranstaltung keinen Bericht erstatten.

verwirrt. Di« Menge bei Gebotenen ist zu sgroß, bie Güt« zu schwankend, sodaß ein abschließendes Urteil kaum möglich erscheint. Man kann sich des Gefühles nicht erwehren, daß in den meisten Schulen zu viel gewollt wird. Die Zahl der Fächer, die bei der Mehrzahl der ausstellenden Schulen durch Arbeiten vertreten sind, ist oft so groß, daß man ge­neigt ist, eine weit größere Anzahl Schüler in der Schule vorauSzusetzen, als in Wirklichkeit vorhanden find. AuS dieser geringen Stärk« an Besitzung der einzelnen Fächer ergeben sich zwei Nachteile, die auch dem weniger kritischen Auge nicht entgehen können: Das Schwanken der Qualität und die teilweise groß« Abhängigkeit der Arbeit von der Art des Lehrers. Wären die Abteilungen größer, so müßte sich durch den vermehrten Wettbewerb der Durchschnitt heben, der persönliche Einfluß des Lehrers vermindern-. Während sich der erste Gewinn von selbst versteht, bedarf der zweite noch der Klärung. Gewiß ist daS Hineinleben in eine starke Persönlichkeit für jede Erziehung von Nutzen, aber geht dieses zu weit, so liegt bie Gefahr der Darangabe der eigenen nahe. Ein fast unersetzbarer Verlust! Die Schulen von Köln und Crefeld zeigen z. B. Arbeiten, bie in der Bild­hauerklaffe Georg Graseggers-Köln und in der Zeichenklaffe Jan Thorn-Prikkers-Crefeld entstanden stnd. Kennt man auch nur oberflächlich die markante Eigenart dieser beiden Meister, die selbst von vielen Kunstfreunden noch nicht ganz begriffen wird, zumal die Thorn-Prikkers, dann wird man unbedenklich die Arbeiten ihrer Schüler als die der Meister ansprechen, wenn man nichts von dem Schüler erfährt, der sie der Beischrift nach fertigte. Damit soll keinesfalls gesagt sein, daß der Lehrer dem Schüler bei der Arbeit so stark geholfen habe, daß sie schließlich unter seinen Händen auch ein Werk seiner Geistes wurde. Das wäre weniger schlimm. V el gefährlicher aber ist das andere: der Schüler hat im zu nahen Zusammensein mit dem Meister sich daS ohnehin meist noch schwach entwickelte eigene Denken abgewöhnt unb wurde zum geistigen Sklaven. Die Kunstgeschichte lehrt