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Anzeiger
General-Anzeiger
Änliches Organ für Stadt- und Fandkreis Kana».
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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^ernsprechanschluf; Nr. 605
Freitag den 7. Oktoticr
Jernsprechanschlust Nr. 605
1910
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14 Seiten.
Amtliches.
L^nckkreis Ranati
Wegen Abtriebs der Kreisjnngviehweide ist ein dem Landkreis Hanau gehöriger 15 Monate alter Zuchtbulle — Simmentaler Rasse — aus der Zucht der Freiherrlich von Stummichen Guisverwaltung Ramholz (Rinderzuchtgenoffenschaft Schlüchtern) stammend, preiswert zu verkaufen. Der Bulle ist bereits angekört und kann auf der Königlichen Domäne Kinzigheimerhof besichtigt werden.
Schriftliche Angebote sind bis spätestens den 15» -. M. an den Unterzeichneten zu richten. 22007
Hanau den 6. Oktober 1910.
Der Vorsitzende des KreisausschusseS.
A 4446 I. V.: Dr. von Waldow.
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Silberwarenfabrikanten Karl Söhnlein in Hanau, Hirschstraße Nr. 16, wird besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Konkursforderungen an beraumt auf den 28. Oktober 1910, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau — Marktplatz Nr. 18 — Zimmer Nr. 5.
Hanau den 1. Oktober 1910.
Königliches Amtsgericht 5
21921
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 3 schwarze Hutkedern.
Verloren: 1 schwarzes Damenportemonnaie mit 7
Mark, 1 Schlüsselbund (4 Stück).
Entlaufen: 1 braunes italienisches Huhn.
Hanau den 7. Oktober 1910.
Hanau den 6. Oktober 1910. Der Magistrat.
Dr. Gebeschus.
Stadtkreis Ranau.
Bekanntmachung.
Wir ersuchen, die Rechnungen für die Forderungen aus Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau einschl. derjenigen für die Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke stets innerhalb 14 Tagen nach dem Vierteljahresschluß einzureichen.
Die Rechnungen vom 1. Juli bis 30. September d. Js. ersuchen wir bis zum 15. d. Mts. einzureichen.
20003
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Zwangsversteigerung
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Gemarkung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langenselbold Blatt 2404 zur Zeit der Eintragung des Versteige-
rungsvermerkes auf den Namen des Landwirts Ludwig
Wilhelm Einschütz
Grundstück:
in Langenselbold eingetragene
Krtbl. 6 Nr. 12 Acker
am 2. Dezember
auf den 20 Morgen, 1,79,68 ha, 25,37 Tlr. Reinertrag
1910, vormittags 9 Uhr,
durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Langenselbold den 3. Oktober 1910.
-Königliches Amtsgericht. 21961
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen I. das in der Gemarkung Langendiebach belegene, im Grundbuche von
Langendiebach Artikel 84 zur Zeit der Eintragung des Ver- steigernngsv-'rmerkes auf den Namen der Erben des Heinrich Schmidt III., Matthias Sohn, in Langendiebach nâmftch: des Fabrikarbeiters Karl Heinrich Schmidt,
Politische RundTchau.
Eine Revolte in Deuisch-Tüdweft-Afrika. Rach einem Telegramm des Gouverneurs in Windhuk revoltierten in Wilhelmstal in Südwestafrika am 4. Oktober Aranskay- kaffern, die bei dem Umbau der S'recke Karibib-Windhuk von einer Firma beschäftigt sind. Die Revolte wurde mit Hilfe von Militär unterdrückt. Fünf Eingeborene wurden getötet. Im Gebiet ist für reichlichen militärischen und poiizei- licben Schutz gesorgt worden. Der nähere Tatbestand ist unbekannt. Die Untersuchung ist eingeleitet.
Die Einigung in den Werftbetrieben.
Hamburg, 6. Okt. Die Differenzen mit den Werftbetrieben wurden durch die Verhandlungen beigelegt. Die beschlossene Gesamtaussperrung unterbleibt.
Hamburg, 6. Okt. Die Bedingungen der beschlossenen Vereinbarungen sind folgende: Die Einstellungslöhne auf den Hamburger Werften sollen bei der Wiederaufnahme der Arbeit um 2 Pfg. erhöht werden mit der Maßgabe, daß der niedrigste Einstellungslohn pro Stunde 40 Pfg. beträgt. Außerdem wird eine Lohnerhöhung für alle Arbeiter um 2 Pfg. pro Stunde erfolgen, dasselbe Zugeständnis machen die nicht-hamburgischen Werften, jedoch mit der Einschränkung, daß der niedrigste Einstellungslohn der örtlichen Vereinbarung vorbehalten bleibe. AIs weitere Konzession wird ferner für den 1. Januar 1911 eine Verkürzung der Arbeitszeit zuge- standen und zwar: a) auf den hamburgischen Seeschiffswerften auf 55 Stunden per Woche, b) auf den außer- hamburgischen Seeschiffswerften, so weit sie der Gruppe der deutschen Seesch'ffswerften angehoren, auf 56 Stunden per Woche. Der Ausgleich in der Arbeitszeitverkürzung erfolgt durch Zulage von einem weiteren Pfennig auf den Stunden- lohn. Die bereits zugestaudene Lohnzahlung am Freitag tritt in der ersten Woche des Jahres 1911 in Kraft. Außerdem erklärten sich die Werftbesitzer bereit, daß die Arbeiter- ansschüffe gemäß dem Wunsche der Arbeiter gewählt werden. Die Arbeit soll am Montag wieder ausgenommen werden.
vornehmen lassen. Für die Stellungnahme der Regierung zu den von der Kommission in erster Lesung gefaßten Beschlüssen werden insbesondere von Wichtigkeit sein die Stellung, die den Parlamentsmitgliedern bei Strafverfahren und Strafvollstreckung eingeräumt ist und sodann die Mitwirkung der Laien in der Berufungsinstanz. Man ist in der Kommission überwiegend der Meinung, daß die Regierung weit entgegenkommen wird, sodaß an dem Zustandekommen der Strafprozetznovelle kein Zweifel besteht.
mb. Die Reichsversicherungskommission begann gestern die Beratung des vierten Buches, des über die Invaliden- und Hinterbliebenenversicherung. Die Hinterbliebenenversicherung wird bekanntlich als neuer Zweig der Versicherung in die Arbeiterversicherung eingegliedert. Der erste Abschnitt, §§ 1212 bis 1234, behandelt den Umfang der Versicherung. In § 1212 wurden bei der Bestimmung über die Versicherungspflicht der Betriebsbeamten, Werkmeister und Techniker die Zusatzworte „sowie andere Angestellte, die mit einer ähnlich gehobenen Tätigkeit berufsmäßig beschäftigt werden" auf konservativen Antrag ersetzt durch die Fassung: „sowie andere in gehobener Stellung befindliche Angestellte sämtlich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet". Dazu wurde eine Resolution beschlossen, der Bundesrat möge mehr als bisher Gebrauch von seiner Befugnis machen, die Versicherungspflicht auf Hausgewerbetreibende auszudehnen. Rach § 1215 erstreckt sich diese Befugnis des Bundesrats, abgesehen von den Hausgewerbetreibenden (ohne Rücklicht auf die Zahl ihrer hausgewerblich Beschäftigten), auf Gewerbetreibende und andere Betriebsunternehmer, die regelmäßig reine oder höchstens zwei Dersicherungspflichtige beschäftigen. Dies wird durch Annahme eines konservativen Antrages dahin eingeschränkt, daß bei regelmäßiger Beschäftigung von mehr als einem Versicherungspflichtigen die Versicherungspflicht des Betriebs- Unternehmers fortfällt, und auch der eine, der die Versicherungspflicht begründet, muß regelmäßig, „in dem Betriebe" beschäftigt sein. Die gleiche Einschränkung wird bei § 1228 beschlossen, in dem von den Voraussetzungen für die freiwillige Selbstversicherung die Rede ist. § 1230 setzt die Lohnklassen fest. Es sind wie bisher fünf Klassen mit den Erenzziffern 350, 550, 850, 1150 Mk. und darüber. Weitergehende sozialdemokratische Anträge wurden abgelehnt. Don fortschrittlicher Seite wurde das Bedauern ausgesprochen, daß die Regierung auch hier an wirklichen Reformen vorllbergeaanaen sei und sich lediglich auf Kodifizierung des bestehenden Rechtes beschränkte. Man werde bald vor einer neuen Reform stehen. Ein Zentrumsredner stimmte dieser Auffassung zu; von Mitgliedern der rechtsstehenden Parteien wurde ihr widersprochen. Nach § 1238 wird länger als auf ein Jahr rückwärts vom Eingang des Antrages gerechnet, keine Rente gezahlt. Es wird dem hinzugefügt: sofern nicht der Berechtigte durch Verhältnisse verhindert worden ist, die außerhalb seines Willens liegen, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Die Beratung wurde heute bis § 1241 geführt. Weiterberatung Freitag vormittag.
Die Revolution in Portugal.
Paris, 6. Okt. Der hiesige spanische Botschafter erklärte einem Berichterstatter, er habe keinerlei amtliche Bestätigung der Nachricht erhalten, daß der spanische Gesandt« in Lissabon sich nach dem Stadthause begeben habe, um die
provisorische Negierung zu übrigens keineswegs eine Regierung bedeuten würde, unternommen worden sein, 7000 Spanier zu schützen.
begrüßen. Dieser Schritt, der amtliche Anerkennung der neuen könnte von dem Gesandten nur um die in Lissabon wohnhafte«
Spanien könnte nur dann ein-
a)
b) c) d)
des Fabrikarbeiters Johann Heinrich Schmidt, der Maria Katharina Schmidt,
der Maria Katharina Schmidt, , der Helene Sch m i d 1,
sämtlich in Langendiebach, je zu */& eingetragene Grundstück: Krtbl. 7 Nr. 37 Acker im Hanisch, 27,27 ar,
e)
4,59 Tlr. Reinertrag.
H. das in derselben Gemarkung belegene, im Grundbuch von Langendiebach, Artikel 84 auf den Namen der vorstehend unter a e genannten zu einer und der Witwe des Heinrich Schmidt 111., Katharina geb. Wüst in Langendiebach jur anderen ideellen Hälfte eingetragene Grundstück:
Krtbl. 23 Nr. 83 Marienstraße Nr. 7, 4,15 ar, a) Wohnhaus mit Stall und Hosraum,
105 Mk. Nutz-Wert, b) Schweinestall (A).
III. das in derselben Gemarkung belegene, an gleicher Stelle w e vor auf den Namen der vorgenannten Witwe des Heinrich Schmidt III. eingetragene Grundstück:
Krtbl. 7 Nr. 36 Acker im Hanisch, 5,62 ar,
0,94 Tlr. Reinertrag, . am November 1910, vormittags 9 Uhr, Durch bat» unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Langenselbold den 29. September 1910.
Königliches Amtsgericht.
21959
HnrltimcntariWd.
mb. Die Strafprozehkommission beendete gestern die erste Lesung mit der Durchberatung des Einführungsgesetzes und vertagte sich hierauf bis zum 18. Oktober. Zum Einführungsgesetz hatten die Sozialdemokraten eine Reähe Anträge gestellt, die eine Beseitigung der landesgesetzlichen Vorschriften über das Plakat- wesens die Bestrafung des Kontraktbruches, das Streikrecht der Landarbeiter und des Gesindes sowie die Verteilung von Flugblättern bezweckten; die Anträge wurden abgelehnt. Weiter wurde u. a. ein Antrag abgelehnt, auf Beseitigung der Bestimmung, wonach für bit Landesherren und ihre Angehörigen die Strafprozeßordnung nur gelten soll, unweit nicht die Hausver- fassungen oder die Landesgesetze etwas abweichendes bestimmen. Ein weiterer Antrag will in Folgerung der neuen Bestimmungen der Strafprozeßordnung, wonach in Zukunft in gewissen Fällen von einer Beeidigung der Zeugen und Sachverständigen abgesehen werden kann, in das Strafgesetzbuch eine Bestimmung ausgenommen haben, nach welcher die uneidliche Aussage der Zeugen und Sachverständigen in der Hauptverhandlung, wenn sie wissentlich oder fahrlässig falsch ist, Bestrafung nach sich zieht. Ein Zusatzantrag wollte die Bestrafung nur dann eintreten lassen, wenn die Aussage wesentlich und vorsätzlich zugunsten oes Angeklagten gemacht ist. Der Zusatzantrag wurde abgelebnt, Hauptantrag angenommen. Schließlich wurdeni in^bos nbcJuna rungsgesetz Bestimmungen ausgenommen, die durch F < ..^j-una des Spezialgesetzes Verbesserungen hinsichtlich de ^eber^ die für unschuldig erlittene Untersuchungshaft Ö - ^^^1, EntlchSdigung-pMcht bet 61«“^^ nach
bei welchem die Staatsanwaltschaft Uag^e ^nnen, wenn
dem Inhalt des Haftbefehls g hätte bringen wollen. Rebët^ auf Erlangen die von
^r^ geführten" Verhandlungen oarzulegen, das Gericht kann wertere Ermittelungen vornehmen oder durch eines ferner Mitglieder
schreiten, wenn seine Würde, seine Rechte und feint Interessen in Frage stäuben. Spaniens Haltung werde eint zuwartende freundliche sein und sich nach der der anderen Mächte, wie Frankreich und England richten. Die Beziehungen von Spanien zu Portugal, welche bereit- sehr enge und innige seien, würden so bleiben und sich noch mehr befestigen, wenn die Republik an Stelle deS gegenwärtigen Regimes trete. Spanien genieße bereit- Zollfreiheit für den Durchfuhrhandel durch Portugal und die beiden Länder könnten unschwer zu einer Zollunion gelangen.
Almeria, 6. Okt. Die Kreuzer „Princesa de Asturias" und „Carlo Quinto" sind heute früh 3 Uhr nach Lissabon gegangen.
Rio de Janeiro, 6. Okt. Die Lissaboner Nachrichten haben Slraßenkundgebunzen zu Gunsten der portugiesischen Republik hervorgerufen.
Lissabon, 6. Okt. 9 Uhr 50 Min. Die provisorisch« Regierung setzt ihre durch die Lage bedingten Maßnahmen fort. Ein Teil der Truppen, welche sich zur Zeit in Lissabon befinden und die Streitkräfte, .welche befestigte Lagerstellungen bezogen haben, stehen nicht alle auf Seiten der provisorischen Regierung. Nachrichten aus den Provinzen fehlen.
Lissabon, 6. Okt. Die provisorische Regierung hat bereits für sämtliche Provinzen die Zivilgouverneure ernannt. Maischall Hermes da Fonseca hat hente in Begleitung von Teofil Braga eine Antomobilfahrt durch die Straßen von Lissabon gemacht. Auch der englische Kreuzer „Minerva" ist nunmehr eingetroffen. Die provisorische Regierung bat den fremden Gesandten die Proklamation der Republik noti- SÄ™?? "Ä^^'â h°"e um eine Unterrebung mit ®ern«btno Machado nachgisuchl. — Ein hiesige, Blatt Na'm i„ ?n7" ^'tt- °uS d'm Bolte Wien in einer Bor. Ijabt in Lissabon einige Geistliche und Professoren eine! Gymnasiums festgenommen. "