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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Nr. 130 Fernsprechanschltttz Nr. 605»
Amtliches.
Stadtkreis Fyanaa. Bekanntmachung.
Durch die warme, trockene Witterung und die außerordentliche Wasservergeudung, die während der Nachtzeit, in Iwelcher überhaupt kein Wasser gebraucht werden kann, 135 cbm in der Stunde beträgt, sehen wir unS veranlaßt, die Wasserabgabe in der Zeit von 11 Uhr abends bis 5 Uhr morgens gänzlich einznstellen. Die Wasserzuführung in die Stadt wird durch Abstellen des Schiebers am Kanaltor aufgehoben. Eine Feuerwache wird an diesem Schieber in der angegebenen Zeit aufgestellt, um beim ersten Alarmsignal den Zufluß des Wassers in die Stadt durch Oeffnen des Schiebers wieder herzustellen.
Hanau den 7. Juni 1910.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 13115
Bekanntmachung.
Infolge der anhaltend warmen Witterung und des enormen Wasserverbrauchs, der 200 Liter für den Kopf und Tag der Einwohnerschaft bereits überschritten hat, ist der Grundwasserstand bei den beiden Pumpstationen derart zurückgegangen, daß ein völliges Versagen der Brunnen zu befürchten ist.
Wir sehen uns daher veranlaßt, um den Wasserverbrauch zu Genußzwecken nicht ebenfalls einschränken zu müssen, die Wasserentnahme aus der städtischen Wasser- lertung zur Gartenb esprengnng bis aus weiteres hiermit zu untersagen.
Gleichzeitig warnen wir vor jeder Art von Wasser- Betgeudung.
Zuwiderhandelnde müßten entsprechend den Bestimmungen des § 2 der Polizeiverordnung vom 8. Juni 1900 zur Bestrafung herangezogen werden.
Hanau den 7. Juni 1910.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 13117
Bekanntmachung
Aus Grund des $ 65 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird bekannt gemacht, daß an Kommunalabgaben im Steuerjahre 1910 erhoben werden:
im seitherigen Stadtbezirke Hanau r Zuschlag zur Staatseinkommensteuer 151°/o, Betriebssteuer 171°/o der staatlich veranlagten Beträge,
im Ortsbezirke Hanau-Kesselftadt: Zuschlag zur Staatseinkommensteuer 8O°/o, Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Betriebssteuer 8O°/o der staatlich veranlagten Beträge. Personen, welche auf die Vergünstigungen deS § 9 des Eingemeindungsvertrages keinen Anspruch haben, zahlen 151 °/o der Einkommensteuer und 171°/o der Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Betriebssteuer.
Die Hebelisten über die besonderen Grund« und Gewerbesteuern im seitherigen Stadtbezirke Hanau liegen vom 8. d. Mts. ab im Zimmer Nr. 23 der städtischen Steuerverwaltung, Marktplatz 14, 1 Treppe hoch, zwei Wochen lang aus. Einsprüche sind binnen einer mit dem ersten Tage nach Ablauf der Auslegungsfrist beginnenden Frist von vier Wochen bei uns anzubringen.
Hanan den 3. Juni 1910
Der M tri ff rat.
Hild, 13063
Gebührenordnung für den städtischen Schlachthof zu Hanatt.
Aus Grund der Gesetze vom 18. März 1868 und 9. März 1881, betr. die Benutzung öffentlicher Schlachthäuser, des preußischen Gesetzes betr. Ausführung des Schlachtvieh- und Fleischbeschaugesetzes vom 28. Juni 1902 wird mit Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vom 21. März 1904, 10. und 17. Februar und 12. Mai 1910 folgende Gebührenordnung mit Geltung vom 1. April 1910 ab unter Aufhebung der Gebührenordnung vom 16. März 1910 erlassen:
L S t a ll g e b ü hr en.
Für das in die Schlachthof- Stallungen eingestellte Vieh sind für jede auch nur angebrochene Nacht zu entrichten:
1 . für ein Stück Großvieh . . 20 Pfg.
2 für alles übriae Vieh für das Stück 10 ,
. Dienstag den 7. Juni
II. Auftriebgebühren.
Für das von Händlern in den Schlachthos gebrachte Vieh ist eine Auftriebgebühr zu entrichten und zwar:
1. für ein Stück Großvieh . . 30 Pfg.
2. für alles übrige Vieh für das Stück 15 , außerdem sind eintretenden Falles die Stallgebühren zu entrichten.
Hl. Beschaugebühren.
Die Beschaugebühren betragen:«
a) für die Schlachtvieh- und Fleischbeschau der Trichinenschau):
1. für ein Stück Großvieh
2. für ein Schwein
3. für Kälber, Schafe und Ziegen
4. für Lämmer und Spanferkel . Findet nur eine Schlachtviehbeschau statt, Hälfte der Gebühren zu 1—4 zu zahlen.
(mit Ausschluß
. 50 Pfg.
. 40 ,
- 20 „ . io , so ist nur die
b) für die Trichinenschau: für jedes Schwein 1 Mk,
IV. Schlachtgebühren. Die Schlachtgebühren betragen:
1. für einen Ochsen oder Stier
. 6,50 Mk.
2. für eine Kuh .
. 4,50
M
3. für ein Rind .
. 4,50
4. für ein Schwein
. 2,10
M
5. für ein Kalb .
. 1,10
ff
6. für einen Hammel . .
. 1,10
M
7. für eine Ziege
. 0,75
ff
8. für ein Lamm . .
. 0,20
ff
9. für ein Spanferkel .
. 0,20
ff
V. Wiegegebühren.
An Wiegegebühren find zu entrichten;
a) für das Verwiegen lebender Tiere:
1. für einen Ochsen oder Stier . . 40 Pfg.
2. für eine Kuh oder ein Rind . 30 ,
3. für ein Schwein . . , 20 „ bei einem Transport von 25 Stück und darüber, wenn der Transport einem Verkäufer angehört, pro Stück 10 „
4. für ein Stück Kleinvieh . . 10 ,
b) für das Verwiegen geschlachteter Tiere:
1. für einen Ochsen oder Stier, eine Kuh oder ein Rind . . . . 50 ,
2. für ein einzelnes Viertel vom Großvieh 20 „
3. für ein Schwein oder ein StückKleinvieh 20 „
4. für eine Haut . . . . 10 „
5. für Fett und Talg für 50 Kilo . 10 , VI. Gebühren für Ausstellung einer Bescheinigung nach § 46 der Schlachthof-Ordnung:
1. Einzelatteste:
a) für ein Organ . . . 0,50 Mk.
b) für ein ganzes Tier . . 1,50 „
2. Sammelatteste:
a) über einen Wert bis zu 20 Mk. einschl. 1,50 Mk. b) über einen Wert von 21—50 Mk. einschl. 3,00 „
e) über einen Wert von über 50 Mk. . 0,50 „ für jedes Organ.
VH. Für das Trocknen von Häuten seuchekranker Tiere ist eine einmalige Gebühr zu zahlen und zwar von Großvieh 1 Mk^ von Kleinvieh 20 Pfg. für das Stück.
VIII. A n Entseuchungsgebühren
(§ 20 und 49 Nr. 5 der Schlachthofordnung) sind nur die baren Auslagen der Schlachthofkasse zu ersetzen.
IX. Für das Schlachten an Nichtschlachttagen oder außerhalb der Schlachtzeit ist das Doppelte der Schlachtgebühren zu entrichten.
X. Besondere Gebühren,
Außer den vorstehend bezeichneten Gebühren werden in den nachbezeichneten Fällen folgende besondere Gebühren erhoben:
1. für das Verweilen über die Schlachtzeit hinaus für jede auch nur angefangene Stunde 1 Mk.;
2. für das Zurücklassen von Fleischteilen geschlachteter Tiere oder dieser selbst nach Schluß der Echlachträume 1 Mk.;
3. für das Einstellen von Vieh in den Seuchenstall außerhalb der Schlachtzeit (§ 18 Absatz 2 der Echlacht- hofordnung) 1 Mk. für jedes Stück.
Hanau den 28. Mai 1910.
Der Magistrat.
Hild. 13077
Fernsprechanschltttz Nr. 605* 1910
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 kleines braunes Portemonnaie mit 88 Pfg. Inhalt, 1 goldener Zwicker, 1 Portemonnaie mit 30 Pfg. (gezeichnet Krammig), 1 Damenregenschirm.
Verloren: 1 goldene Nadel mit Photographie, 1 goldene Halskette mit Herz.
Hanau den 7. Juni 1910.
Politische Ran dich au.
Rücktritt Dernburg. Nach Kenntnis der Sachlage kann die „Köln. Ztg." die Nachricht der „Münchner Neuest. Nachr." von dem Abschiedsgesuch de» Staatssekretärs Dernburg als richtig bezeichnen. — Als Nachfolger des Staatssekretärs Dernburg kommt wahrscheinlich NnterstaatS sekretär v. Lindequist in Betracht. Friedrich von Lindequist ist 1862 geboren. 1892 wurde er als Regierungsassessor in der Kolonialabteilung des Auswärtigen Amtes beschäftigt, 1894 wurde er rechtskundiger Hilfsarbeiter beim Landeshauptmann in Windhuk, 1896 dessen Stellvertreter, 1900 betraute man ihn auftragsweise mit dem Generalkonsulat in Kapstadt, 1902 wurde er endgültig Generalkonsul daselbst. 1906 wurde Lindequist zum Gouverneur von Südwestafrika und 1907 zum Unterstaatssekretär im Reichskolonial- amt ernannt.
Im Wahlkreis Jatter-Bolkenhain-Landeshut beschlossen die Konservativen, bei der Stichwahl für den Kandidaten der Fortschrittlichen Volkspartei, Büchtemann, zu stimmen.
Die Finanzen des Reichs und der Bundes» staaten. Das Kaiserliche Statistische Amt veröffentlicht eine Darstellung der Finanzen des Reich» und der deutschen Bundesstaaten auf Grund der Voranschläge für das Rechnungsjahr 1909, der Staatsrechnungen für das Rechnungsjahr 1907. Insgesamt betragen die Staatsausgaben nach den Voranschlägen der Bundesstaaten 5649 Millionen Mark (darunter außerordentliche 280), für das Reich 3591 (darunter außerordentlich 756), zusammen in Reich und Bundesstaaten 9240 (darunter außerordentliche 1036). Die Staatseinnahmen belaufen sich in den Bundesstaaten auf 5628 Millionen Mark, im Reich auf 3591, zusammen in Reich und Bundesstaaten 9219 (darunter außerordentlich« aus Grundstock, Anlehen und sonstigen Staatsfonds 414 bezw. 756). Unter den ordentlichen Ausgaben und Einnahmen der Bundesstaaten stehen die Erwerbseinkünfte mit 2707 bezw. 3540 Millionen Mark an erster Stelle. Der Hauptanteil entfällt auf die Siaatseisenbahnen mit 2005 bezw. 2594. Der Rest verteilt sich auf Domänen, Forsten, Bergwerke, Staatsdampfschiffahrt, Post, Telegraph und bu sonstigen Staatsbetriebe. Die ordentlichen Ausgaben und Einnahmen des Reichs an Erwerbsanstalten (754 bezw. 859 Millionen Mark) entfallen hauptsächlich auf Post und Telegraph (640 bezw. 673) und die Eisenbahnen (105 bezw. 123). Die nächstwichtige Einnahmequelle bilden Steuern und Zölle. Dir Bundesstaaten erheben an : direkten Steuern 666, Aufwandsteuern 84, Verkehrssteuern 95 und Erbschaftssteuern 17, zusammen 862 Millionen Mark. Das Reich bezieht aus Zöllen 739, aus Aufwandsteuern 567, aus Verkehrssteuern 142 und aui der Erbschaftssteuer 30, zusammen 1478 Millionen Mark (darunter 85 Millionen Mark auf Grund der neuen Steuergesetze). Zahlenmäßige Nachweis« über das Staatsvermögen der einzelnen Bundesstaaten konnten nur inbezug auf wichtigere Bestandteile erbracht werden. Neben Ueberschüssen früherer Rechnungsjahre, verfügbarem Staatskapitalvermögen usw. besitzen die Bundesstaaten an Domänen ein Areal von 770 279 Hektar, an Forsten 5 031 595 Hektar. Die Staatseisenbahnen repräsentieren eine Länge von 52 745 Kilometer (im Reich 1861) und ein Anlagekapital von 15 259 (im Reich 795) Mill. Mark. Die fuudierten Staatsschulden beziffern sich zu Beginn des Rechnungsjahres 1909 für di« Bundesstaaten auf 13 679 (darunter Preußen 8225, Bayern 1795), für das Reich auf 3894 Millionen Mark. Die schwebenden Schulden betragen insgesamt 961 Millionen Mark; sie entfallen in der Hauptsache auf das Reich (360) und Preußen (545).
Der Hansa-Bund ttnd daK Fletschergewerde. Auf der Jubiläumstagung der Fleischermeister in Hildesheim, zu der über 400 Mitglieder des Deutschen Fleischer- Verbandes erschienen waren, sprachen sich mehrere Redner in überzeugter Weise für den Hansa-Bund aus. Der Hansa- Bund sei auf keine politische Partei einseitig festgelegt und sei andererseits seiner Organisation nach so eingerichtet, daß jede Erwerbsgruppe voll zu ihrem Rechte komme; die ganze Organisation sei vertrauenerweckend. — Schließlich fand