Erstes Blatt.
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Nr. 27
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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Kams.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die sürrfgefpaiteut Peützeüe oder deren Rum« W Wg. iw ÄeO«Ml Mt geile 4b ft»
BskmUr»»etl. Aüâ«r •. Schrecker M Hm«W»
Fernsprechanschlitfj Nr. 605
Mittwoch den 2. Februar
^ernsprechanschlutz Nr. 605
1910
Die brütige MM» mW antet i.NitnhlltmMitl
14 Seiten.
Amtliches.
Handelsregister.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Firma: ,W. E Heraeus, Gesellschaft mit beschränkter Haftung* in Hanau.
Die Bekanntmachung vom 11. Oktober 1909 wird wie folgt ergänzt:
Die Gesellschastsverträge vom 18. September, 7. und 8. Oktober 1909 sind dadurch ergänzt worden, daß die diesen Verträgen zu Grunde liegende Bilanz der aufgelösten offenen Handelsgesellschaft in Firma „W. C. Heraeus* in Hanau per 31. Dezember 1908, nach welcher Bilanz bie Gesellschafter : Fabrikanten Heinrich HeraeuS und Dr. Wilhelm Heraeus, beide in Hanau, Fonds in bie Gesellschaft mit beschränkter Haftung eingebracht haben, durch die notarielle Verhandlung vom 17. Januar 1910 ergänzt worden ist.
Hanau den 26. Januar 1910.
Königliches Amtsgericht 5
2915
Handelsregister.
Firma: Kreis & Brill.
, Der bisherige Gesellschafter, Kaufmann Albert Drill, früher in Hanau, setzt in Eschwege wohnhaft, ist aus der Gesellschaft ausgeschieden.
Die offene Handelsgesellschaft ist aufgelöst.
Der Gesellschafter, Cigarrenfabrikant Konrad Kreis, welcher das Geschäft unter der früheren Firma al- Einzelkaufmann forl'ührt, hat die Niederlassung von Hanau nach Neuses, Kreis Gelnhausen, verlegt.
Hanau den 24. Januar 1910.
Kartenblatt N Parzelle Nr. 159, Acker, am breiten Weg, =s 2 ar 67 qm
— Reinertrag = 0,24 Mk. — Kartenblatt B Parzelle Nr. 253, Acker, auf dem Heffenroth, = 4 ar 30 qm
— Reinertrag = 0,15 Mk. — Kartenblatt G Parzelle Nr. 12, Wiese, auf der krummen Bach, = 2 ar 85 qm
— Reinertrag = 1,35 Mk. — Kârtenblatt L Parzelle Nr. 209, Acker, an der Lehr
= 3 ar 71 qm
— Reinertrag = 0,30 Mk. — Kartenblatt M Parzelle Nr. 238, Wiese, die Obergarte! = 1 ar 46 qm
— Reinertrag — 1,02 Mk. — Kartenblatt M Parzelle Nr. 643, Garten, die Gartel = 45 qm
— Reinertrag — 0,21 Mk. — Karienblatt M Parzelle Nr. 644, Garten, daselbst = 45 qm
— Reinertrag = 0,21 Mk. — Kartenblatt J Parzelle Nr. 336, Acker, vor dem Rieth =s 1 ar 88 qm
— Reinertrag = 0,18 Mk. — Kartenblatt J Parzelle Nr. 429, Acker, der Dornheckenweg, s= 4 ar 30 qm
— Reinertrag = 0,15 Mk. — . — Grundsteuermutterrolle Artikel 973 —
am 19. April 1910, nachmittag- 4 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — in Niederrodenbach in der Schas'schen Wirtschaft (Zur Stadt Hanau) versteigert roerben. — 2 K 50/09 —
Hanau den 24. Januar 1910.
Marktplatz Nr. 18 — Zimmer Nr. 14 — versteigert werden — 2 K 55/09 —
Hanau den 15. Januar 1910.
A»nioH<6<# Amtsgericht 3. 2881
Stelzen geblieben im Brausebad: 1 Regenschirm.
Abzuholen auf dem Geschäftszimmer der Armenverwaltung. Hanau dm L Februar 1910.
Königliches Amtsgericht 2
2879
Königliches Amtsgericht 5.
2913
Zwangsversteigerung.
3m Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Niederrodenbach belegenen, im Grundbuche von da, Band 22, Blatt 1024, Abteilung I Nr. 1 bis mit 9 zur Seit der Eintragung des Versteigerungsvermerke- auf den Namen des Keltereibesitzers Georg Gasche in Langenselbold eingetragenen Grundstücke:
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Großkrotzenburg belegenen, im Grundbuch« von da, Band IX Artikel 481, Abteilung I Nr. 35 und 62 zur Zeit der Eintragung deS Versteigerung-vermerkes auf den Namen deS Wilhelm Breidenbach, Alois Sohn, in Großkrotzenburg eingetragenen Grundstücke:
Kartenblatt ü Parzelle Nr. 11 = 18 qm, die Röder, Garten, — Reinertrag = 0,06 Mk. —
Kartenblatt U Parzelle Nr. 94 — 8 qm, daselbst, Garten, — Reinertrag = 0,03 Mk. —
— Grundsteuermutterrolle Artikel 584 — am 8. April 1910, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gericht-stelle —
PolitiTcbe RundTcbaa.
Kaiser Wilhelms Dank für die Glückwünsche der Stadt London. Der Lord-Mayor von London hat gestern folgendes Schreiben vom deutschen Botschafter Graf Metternich erhalten: „Mein lieber Lord-Mayor, ich habe nicht verfehlt, Ihr Glückwunsch-Telegramm, das Sie mir im Ramen der Bürger London» zugehen ließen, dem Kaiser zur Kenntnis zu bringen und ich bin nun beauftragt, Ihnen Sr. Majestät besten Dank für Ihre freundlichen Wünsch* auSzudrücken. Metternich.*
Die Einbringung einer Reich-Wertzuwachs- steuer ist bekanntlich in dem Reichsstrmpelgesrtz vom 15. Juli 1909 festgelegt. Die für die Einbringung notwendigen Vorbereitungen sind nach der ^TLgl. Rdsch.* in vollem Gange. Die statistischen Vorarbeiten sind abgeschlossen. Der weitere Verlauf richtet sich nach den Bestimmungen des ReichSstempelgesetze». Es ist darin festgelegt, daß bi» zum 1. April 1912 eine Reichsabgabe von der unverdienten Wert- steigerung bei Grundstücken — die sogenannte Auwachssteuer — eingeführt werden soll, welche so zu bemessen ist, daß sie einen JahreSertrag von mindesten» 20 Millionen erwarten läßt. Gleichzeitig ist festgelegt, daß diese» Gesetz dem Reichstage bis zum 1. April 1911 vorgelegt werden soll. Und da dieser Termin in die nächste ReichStagSsession fällt, f» muß während ihrer Dauer der Gesetzentwurf zur Vorlage gelangen.
Zur preußischen Wahlrechtsreformvorlage will bie „B. 3- a> M/ erfahren haben, daß die Vorlage di« direkte, aber nicht die geheime Wahl enthalten wird. Nach dem Blatte rechnet man im Abgeordnetenhaus« derart, daß zur geheimen Wahl ein Antrag von dem Zentrum und von Parteien der Linken eingebracht und wahrscheinlich die Mehrheit erhalten wird. Der geheimen Wahl wird da» Herrenhau», wie man weiter annimmt, nicht zustimmen, so daß bie Vorlag« an daS Abgeordnetenhau» zurückkommt und dann abgelehnt wird. Die kritische Zeit der Wahlreformdebatt« wird gegen Juni oder Juli ein treten, so daß wahrscheinlich eine Nachsession deS Landtage» im Sommer erforderlich sein wird.
Alte Handwerkskunst unserer Heimat.
Ueber Kunst und Kunstgewerbe, alte und neue Handwerkskunst wird genug geschrieben. Gar mancher, welcher ben Bücherschrank voll Kunsthandbücher, Monographien und dergleichen hat, ist über die Bau- und Kunst denkmâler an» berer Länder besser orientiert, als über diejenigen seiner Heimat und geht täglich achtlos an Zeugen längst verschwundener handwerklicher Tüchtigkeit vorbei, ohne sie eines Blickes ZU würdigen. Rechte, innige, wahre HeimatSliebe fehlt uns. Unser ichönes altes Hanau selbst ist reich an guten alten Kunst- und Baudenkmälern und in der Umgegend findet sich manches Stück alter Bau- und Handwerkskunst, welches Beachtung verdiente.
Als wirklich herzerfreuende Erzeugnisse unserer alten Handwerksmeister sind auch die Stein - Ziehbrunnen zu nennen, von denen es in Hanau selbst noch sieben gibt.
den umliegenden Orten findet sich gleichfalls noch mancher alle schöne Brunnen, wenn auch in einfacherer Aus- Ehrung. Die auf dem Hanauer Marktplatz stehenden . runnen, sowie der jetzt am Aitslâdter Rathaus befindliche, Meisterstücke alter Sleinmetzen-Kunst und werden m Beziehung auf monumentalen Aufbau und ornamentalen Schmuck von keinem der vom Verfasser dieser Zeilen aufge- liebten und maßstäblich gezeichneten Bi unnen übe troffen. Der in Bezug auf Gliederung und Bearbeitung der Einzelnsten nächstbeste Brunnen ist wohl der im Hofe des Deutsch- herrnordens in Gelnhausen. (Bekannt durch die Jnveniari- fterung der Bau- und Kunstdenkmäler Gelnhausens durch ^en leider zu früh verstorbenen Konservator Dr. L. Bickel in Marburg.) Neben kleineren Abmessungen, vorzüglich ab- gewâgten Verhältnissen und sauberster Ausführung, ist dieser aus dem Jahre 1587 ftammenbe Brunnen hauptsächlich wegen der guten Bearbeitung der die Bekrönung zierenden Wappenschilder interessant. Die Handwerksmeister, welche
ihn geschaffen, waren stolz auf ihre Arbeit und brachte sowohl der Steinmetz als auch der Schmied, welcher die Eisenteile der Zieh-Vorrichtung anfertigte, sein Zeichen an. Der Schmied schlug drei kleine kaum Zentimeter hohe gleiche Stempel mit seinem Emblem und zwei Buchstaben untereinander in das den Architrav umfassende Eisenband; das Steinmetzzeicben sitzt am Fußende der dem Hofe zugekehrten Seile einer Säule. Auch der im Schloßhof von Groß- Steinheim stehende Brunnen hat sein Steinmetzzeichen; an den wetteren unten aufgelührten Brunnen war aber trotz eifrigstem Suchen keinerlei Hinweis auf den Meister zu finden.
Um nun weitere Kreise für diesen Zweig der alten Handwerkskunst zu interessieren, führe ich hierunter die mir bekannt gewordenen alten Brunnen mit Standort und Erbauungsjahr auf und reihe der Vollständigkeit wegen auch die sieben Hanauer Brunnen ein. Das Erbauungsjahr derjenigen Brunnen, welche weder Inschrift noch Jahreszahl zeigen, ist durch Vermutung festgestellt.
13. Brumu« in Rückingen (Hauptstraße), wohl vom gleichen Meister und au» derselben Zeit all der vorstehende Hochstâdter Brunnen.
15. 16.
17.
18. IS. 20.
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Langenselbold (Hinserdorf) Bruchköbel (Marktplatz) Dörnigheim (Hauptstraße) Roßdorf (Rathaus) Meerbol, (Hauptstraße) Hailer (Backhaus) Hailer (Hauptstraße)
erbaut 1704,
ff
V
1709, 1712, 1718, 1729, 1775, 1775.
1.
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Brunnen
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in Klein-Krotzenburg (Pfarrhof) erbaut 1528,
- * - 1564,
ff V ff
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Groß-Steinheim (Schloßhof) Gelnhausen (Deutschherrnhaus) Hanau (Marktplatz—Lossow) „ (Marktplatz—Lohfink)
, (Mark.platz-Anthes) „ (MarktpI atz — Eckhard)
Hochstadt (Nebenstraße) Hanau (Alte Akademie) ' ff im Hofe des jetzigen Amtsgerichts am
Markt, (durch allerhand später auf-
ff
*
ff ff
1587, 1605, 1616, 1616, 1671, 1681, 1692,
geführtes Mauerwerk teilweise Der» beeti), dem Alter nach wohl hierher- gehöng.
Langendiebach Nebenstraße) erbaut 1699,
Hochstadt (Hauptstraße)
1702.
Der 21. mir bekannte Brunnen ist der, welcher jetzt am Altstädter Rathaus aufgestellt ist. Er gehört der Renaissance- zeit an und dürfte wohl in der letzten Hälfte deS 16. Jahrhunderts erbaut sein; jünger als das 1537 erbaute Altstädter Rathaus ist er jedenfalls. Eine Vervollständigung deS Brunnen» wäre sehr zu wünschen, dem Vernehmen nach sollen die vor Jahren von Herrn Baurat Th y riot gezeichneten Brunnentrog-Teile bei einem Hanauer Steinmetzmeister fertig bearbeitet bereit liegen. Die Freilegung deS Brunnens im Hofe de» ehemaligen Konsistoriums (Amtsgericht am Markt) dürfte mit geringen Kosten möglich sein und wäre die Aufstellung desselben, etwa in einem hiesigen Schulhof — vielleicht dem der städtischen gewerblichen Fortbildungsschule — warm zu befürworten. Hier könnte er nicht nur für btt Handwerkslehrlinge anregend und vorbildlich wirken, bei Brunnen würde an solchem Platze auch weiteren Kreisen zu
gänglich, als das an seinem jetzigen Standort möglich.
Schließlich wäre noch eines einfachen Zieh Brunnens in Hailer zu gedenken, derselbe steht in der Trennungsmauer
zweier Höfe und hat einen einfach profilierten Trog mW quadratischem Querschnitt. Die Säulen werden hier von den anstoßenden Mauern gebildet, der Architrav ist dem Mauerwerk aufgelegt und überragt dasselbe.
Wilhelm Brede.