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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Verantwort!. Redakteur: S. Schrecker in Hanau

Nr. 41 Fernsprechanschluff Nr. «05. DoNNttstag dtN 18. gctitUdE

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Fernfprechanschlutz Nr. 605. 1909

Amtliches.

Üandkräs Ranau« Bekanntmachnng.

In den letzten Jahrzehnten sind, wie im übrigen Deutsch- /anb, auch im hiesigen Kreise dem steigenden Verkehr- und Raumbedürfnis zablreiche alle Gebäude zum Opfer gefallen, die als Zeugen der Vergangenheit und der künstlerischen Empfindung unserer Vorfahren wohl Anspruch auf pietät­volle Erhaltung gehabt hätten. Ebenso sind wiederholt alte Bäume obne zwingenden Anlaß beseitigt worden, die dem Landschaflsbild ein charakteristisches Gepräge gaben.

Es darf wohl erwartet werden, dass die in allen Teilen des Vaterlandes sich regenden Bestrebungen nach erhöhtem Schutz der Heimat auch hier immer mehr Verständnis finden, und bah den leider nickt sehr zahlreichen Resten der Ver­gangenheit, welche geschichtlichen oder künstlerischen Wert haben (z. B. Dorfbefestigungen, Rathäuser und sonstige Bauten in Fackwerk) ebenso wie den älteren Baumbeständen (z. B. Dorflinden, Alleen, einzelstehende Bäume) ein er­höhter Schutz zu Teil wird.

Die Herren Büraei meister «ersuche ich, nach Möglichkeit im Sinne obenstehender Bekanntmachung tu wirken und der Erhaltung und dem Schutze älterer Gebäude und Baum­bestände erhöhte Aukmerkiamkeit zu schenken.

Hanau den 16 Februar 1909.

Der Königliche Landrat.

V 561 I. V.: Dr. v. Waldow, Reg.-Assessor.

Unter den Schweinen in Briichköbel ist die Schweine- seuche erloschen.

Hanau den 18. Februar 1909. w

Der Königliche Landrat.

V 967 I. A.: Hart m a n n, Kreissekretär.

Unter den Schweinen in Bergen ist die Schweineseuche erloschen.

Hanau den 18 Februar 1909.

Der Königliche Landrat.

V 951 I. A.: Hartmann, Kreisiekretär.

Gefundene inib verlorene Gegenstände rc..

Gefunden: 1 goldener Schlangenring mit 1 Brillant, 1 silberne Damenuhr, 1 Paar braune Damen-Glacähand- schuhe, 1 Emzelkarie zur Eisbahn zum Teich, 1 Leder- beutelchen mit 7 Mk.

Verloren: 1 brauner Iltispelz.

Hanau den 18 Februar 1909.

Politische Rundschau«

Die Krisis im Orient.

Konstantinopel, 17. Febr. Das Boykottsyndikat von Valona hat beschlossen, den Boykott einziistellen, was auf Hilmi Paschas Bemühungen noch während seiner Tätigkeit als Minister des Innern zurückzuführen ist.

Koi-stantinopel, 17. Febr. (Kammer.) Auf der Tagesordnung steht die Erklärung des Großwesirs über die innere und äußere Politik der Regierung. Das Haus ist dicht besetzt, die Tribünen überfüllt. Die Kammer nahm zunächst fünf Artikel des Gesetzentwurfes, betreffend die An­leihe von 1908 an. Hierauf trat eine Paule ein. Um 5 Uhr erschien der Großwesir in Begleitung des Kriegs­ministers, des Scheichs ül Islam, des Marineministers und des Handelsministers, '©er Großwesir verlas so­gleich eine Regierungserklärung, in deren Einleitung er be­tonte, das Kckiuett weide nur so lange im Amte bleiben, als es das volle Vertrauen der Kammer besitze. Bei dem leisesten Zeichen von Mißtrauen werde es sofort jurüchreten. Als Aufgaben der inneren Politik bezeichnete der Großwesir die Reorganisation der Verwaltung, größte Sparsamkeit, Sorge für die öffentliche Sicherheit und die allgemeine Volksbildung. Die Regierung werde gegen alle separatistischen Bestrebungen ankämpfen, bie den Gedanken eines einigen, unteilbaren Vaterlandes zerstören wollen. Die anderen Rationen werden dann wissen, daß sie es mit einem Volke zu tun haben, das den Wert seiner Einheit zu schätzen ver­steht und weiß, ivas es will, um seine Unabhängigkeit zu bewahren. _ .,

Konstantinopel, 17. Febr. Rack einer ^cpesche Kaifa wurden dv' t österreichische Waren von Booisleutei u dem Pöbel ins Meer geworfen. Die ©imonfh anten zogen darauf vor das österreichisch-ungarische Konsulat und schleuderten unter Schimpsworten Steine gegen das Gebäude. -hu eor«

stellllngen, die der österreichisch-ungarische Botschafter beim Großwesir erhob, versprach dieser, dem Gouverneur von Akka nach Kaifa zu senden. Außerdem überreichte der Botschafter der Pforte eine Verbalnote, in der ein Entsckuldigungsgestlch des Gouverneurs sowie eine Entschädigung für die vernichteten Waren und Bestrasung der Schuldigen verlangt wird.

Belska-, 17. Febr. Der russische Gesandte Sergejew ist nach Wien abgereist.

Sofia, 17. Febr. Sämtliche Minister mit Ausnahme des Kriegsministers sind gestern abend nach Tirnowo abgereist, angeblich um daselbst ungestört Beratungen abzuhallen. Die Abreise gab Veranlassung zu den abenteuerlichsten Ge­rüchten.

Köln, 17. Febr. DieKöln. Ztg." meldet aus Kon- stautinop"!: Vier Bataillone sind von Basra gegen unbot­mäßige Araber von Nedschd entsandt, um dort die türkische Herrschaft zu festigen und den Widerstand durch abschreckende Strafen zu brechen.

Parlamentarisches.

mb. Die Bnvgetkommission des Abgeordneten­hauses erledigte Dienstag abend die außerordentlichen Aus­gaben des Etats der landwirtschaftlichen Verwaltung und des Gestütsetats. Bedauert wurde von verschiedenen Seiten, daß mit Rücksicht auf die finanzielle Lage des Landes Kürzungen stattgefunden haben. Davon sind selbst Aus­gaben für die Moorkultur betroffen. Im Mittelpunkt der Erörterung stand die Debatte über die innere Kolonisation und der Streit zwischen der Ostpreußischcn Landschaft und der Ostpreußischen Landgesellschaft. Der Minister meinte zunächst, der Streit wäre zu einer Prinzipienfrage auf­gebauscht und schien wenig geneigt, der Landschaft weiter entaegemufommen, Die Kommissionsmitglieder stellten sich zum Teil auf den Standpunkt der Landschaft, zum Teil sprachen sie wenigstens ihr Bedauern über die Ausschaltung der Landschaft bei der praktischen Durchführung der inneren Kolonisation aus. Der Minister schien schließlich auch nichr abgeneigt, nochmals in Verhandlungen einzutreten, nur wollte er offenbar mebt den ersten Schritt tun. Allgemein wurde anerkannt, daß' im Osten der Großgrundbesitz zu große Ausdehnung habe. In Bezug auf die Arbeiter- ânHeblung meinte der Minister: Im Osten fehle der Wuntch, die Ansiedlung der Arbeiter zu unterstützen, und den Besitzern fehle ba§ Verständnis: für die Ansiedlung von Arbeitern eignen sich besser kleine Gesellschaften. Von der linken Seite wurde betont, daß Kolonisation und Arbeiter- anfieblung Hand in Hand gehen müssen. Allgemein wurde zugegeben, daß eine Mischung der verschiedenen Größen deS Besitzes im Interesse des Landes läge. Mit Rücklicht auf einige kritische Bemerkungen über einen Domänenverkauf er­klärte der Minister, es bestände keine Notwendigkeit, daß der Staat überall Domäuenbesttz habe. Für eine bessere Orga­nisation der Wetternachrichten werden Versuche mit Funken­telegraphie angestellt; es wurde der Wunsch ausgesprochen, mehr Zentralen zu schaffen. Aus der Mitte der Kommission wurde eine Gehaltsaufbesserung der Beamten am Labo­ratorium in Kielzur Erforschung der deutschen Meere" angeregt.

mb. Die Reichslagskommission für das Arbcits- kammcrgeseh erledigte gestern den § 7, betreffend den Kreis der Personen und Berufe, auf die sich die Zuständig­keit der Kammern erstreckt. Angenommen wurde ein Antrag der Nationalliberalen, nach welchem Techniker, Werkmeister und Betriebsbeanite als Arbeitnel wer, und ein Antrag der wirtschaftlichen Vereinigung, nach dem die Handlungs­gehilfen und Handlungslehrlinge aus dem Wirkungskreis der Kammern ausgenommen werden. Ferner ein Antrag des Zentrums, der die Zuständigkeit der Kammern auf die Fabriken lind Werkstätten der Eisenbalm ausdehnt. Da­gegen werden Anträge der Freisinnigen abgelehnt, von denen der eine die Arbeitgeber ausnehmen wollte, die nur zu ge­wissen Zeiten des Jahres Arbeitnehmer beschäftigen, und der andere eine Ausdehnung der Zuständigkeit der Arbeits­kammern über die Regierungsvorlage hinaus auf Forst- und Landwirtschaft, Fischerei, Rechtsanwalts- und Notariats­praxis, Eisenbahnunternelimen und Seeschiffahrt bezweckte. Von der Regierung wurde die Erklärung abgegeben, daß bei Einbeziehung der weiteren Personenkreise das Gesetz gefährden würde.

mb. Die Pciitionskommission des Reichstages überwies eine Petition, betreffend die Bekämpfung der Animierkneipen, dem Reichskanzler zur Berücksichtigung. Eine Reihe anderer Eingaben, u. a. betreffend die Anstellung von Gewerbeaiilsichtsbeamten aus dem Gewcrbegehilseustande, wurde zur Erwäguna überwiesen.

mb. Die Wahlprüsungökommission des Reichs­tages beschäftigte sich gestern mit der Prüfung der Wahl des nationalliberalen Abg. Sievers (Lüneburg-Vinsen-Bleckedc), kam aber noch zu keinem Beschluß.

mb. Die Kommission des Reichstages für die Sicherung derBausordernngen führte gestern diezweite Lesung des Gesetzentwurfes zu Ende. Eine Redaktions­

komMission wird die Beschlüffe ordnen. Für heute nach­mittag hat sich eine Abordnung von Bauhandwerkern an- gemeldet, mit der die Kommissionsmilglieder noch einmal Rücksprache nehmen wollen.

Der Wohnungsgeldzuschutz.

Die verstärke Budgetkommission des Abgeordnetenhauses erledigte in ihrer gestrinen Sitzung die Vorlage über den Wohnungsgeldzuschuß für die preußischen Beamten. Der Referent trug zunächst die (Ergebnisse der Beratungen der beiden Subkommissionen, des Reichstages und des Abgeord­netenhauses, vor. Der Finanzminsster stellte eine Bedarfs- rechnung auf, nach welcher die Heraufietzung von 83 nach der Vorlage deklassierter Städte in die höheren Klaffen eiu.n Mehrbedarf von 3 642 400 Mk. erfordert, und daß eine Ersparnis durch die Differenzierung der Verheirateten und Unvkl heiraten m Höhe von 2 655 711 Mk. eintritt, so daß bei Berücksichtigung der noch im Mantelgesetz steckenden 450 750 Mk. eine Deckung für 536 939 Mk. fehlt. Aus Grund eines Kompromißantrages nahm die Kommission folgenden Wohnungsgeldzuschußtarif an: Danach erhält die bisherige Servisklasse A künftig die Bezeichnung Ortsklasse A. In der Tarifklasse 1 betrug der Wohnungsgeldzuschutz bisher 1500 Mk., künftig sollen 2100 Mk. gezahlt werden, in der Tarifklasse II bisher 1200 Mk., künitig 1680 Mk., in der Tatisklasse III bisher 900 Mk., künftig 1300 Mk., in der Tarifklasse IV bisher 540 Mk., künftig 800 Mk., in der Tariftlasse V bisher 360 Mk., künftig 480 Mk. Dir bisherige Serviskläffe I erhält künftig die Bezeichnung B. In der Tarifklaffe A, in der der Wohnungsgeldzuschuß bis- her 1200 Mk. betrug, soll künftig 1680 Mk. gezahlt werden, in der Tarifklaffe II bisher 900 Mk., künftig 1260 Mk., in der Tarifklasse III bisher 660 Mk., künftig 920 Mk., in der Tatisklasse IV bisher 432 Mk., künftig 630 Mk., in der Tarifklasse V bisher 270 Mk., künftig 360 Mk.

Die bisherige Servisklasse II erhält künftig bie Bezeich­nung C. In der Tarifklasse I sollen künftig statt der bis­herigen 900 Mk. 1260 Mk. gezahlt werden, in der Tarif­klasse II bisher 720 Mk., künftig 1020 Mk., in der Tarifklasse III bisher 540 Mk., künftig 760 Mk., in der Tarifklasse IV bisher 360 Mk., künftig 520 Mk., in der Tarifklasse V bisher 216 Mk., künftig 290 Mk. Die bisherige Servil- klasse III erhält künftig die Bezeichnung Ortsklasse D. In der Tarifklasse I, in der bisher der Wohnungsgeldzuschuß 720 Mk. betrug, sollen künftig 1080 Mk bezahlt werden, in der Tarifklasse ll bisher 600 Mk., künftig 900 Mk., Tarifklasse I I bisher 480 M, künftig 720 Mk., in der Tarifklasse IV bisher 300 Mk., künftig 450 Mk., in der Tarifklasse V bisher 162 Mk., künftig 220 Mk. Dir bisherige Servisklasse IV erhält künftig die Bezeichnung OrlSkasse E. In der Tarifklasse I, in der bisher der Woh- nungygeldzuschuß 600 Mk. betrug, soll künftig 900 Mk. ge­zahlt werden, in der Tarifklasse H bisher 540 Mk., künftig 810 Mk., in der Tariiklane III bisher 420 Mk., künftig 630 Mk., in der Tarifklasse |V bisher 260 Mk., künftig 330 Mk., in der Tarifklasse V bisher 108 Mk., künftig 150 Mk. Der pcnsionsfähiqe Durchschnittssatz, der für die Taitfklasse I bisher 855 Mk. betrug, stellt sich künftig auf 1404 Mk., in der Tarifklasse JI bisher 690 Mk., künftig 1134 Mk., in der Tarifklasse III bisher 525 Mk., künftig 866 Mk., in der Tarifklasse IV bisher 327 Mk., künftig 546 Mk. und in der Tarifklasse V bisher 189 Mk., .'ünstig 300 Mk. Ferner wurden folgende Bestimmungen beschlossen: Beamte, welche nicht verheiratet sind, und nicht verheiratet waren, beziehen nur zwei Drittel des tarifmäßigen Wühnungsgcldtuichusses. Soweit sich bei der Berechnung des Wohuungsgeldzuschusscs hiernach Bruchteile einer Mark ergeben, wird der Betrag nach oben auf volle Mark abge­rundet. Bilden solche Beamten mit Verwandten, zu deren Nnteihalt sie gesetzlich verpflichtet sind, einen eigenen Haus­stand, so beziehen sie den vollen Wohnungsgeldzuschuß, falls sie den Unterhalt dieser Personen ganz oder überwiegend bestreiten. " Die Gewährung des vollen Wohnungsgeld- Zu'ckusses an Stelle von zwei Dritteln an Beamte, die sich Dtr eiratet oder bei denen die Voraussetzungen für dessen Gewährung eintreten, beginnt mit dem ersten Tage des auf die Veiheiratung ober dem Eintritt jener Vor­aussetzungen folaendcn Kalendervierteljahres. Beim Weg'all der Voraussetzungen, unter denen der

volle Wohnungsg'ldzuickuß an Stelle von zwei Dritteln gewährt wird, hat die Kürzung des WohnungSgeld- zuschusses frühestens nach Ablauf des auf die Veränderung folgenden Vierteljahres zu erfolgen. Hierzu wurde eine Zeutrumsreiolution angenommen, die königliche Staatsregie- rung zn ersticken, demnächst in den Staatshaushaltsplan Mittel einzustellen, ans denen für solche unverheiratete Be­amte, welche mit unvermögenden, nicht unterbaltungsberech.