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Nr. 138
Fernsprechanschluf; Nr. 605
Mittwoch den 16. Juni
Ferusprechanschlutz Nr. 605
1909
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Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau.
Zum Schutz der Reichs-Telegraphenanlagen sind durch das Gesetz vom 13. Mai 1891, betreffend die Abänderung von Bestimmungen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, nachstehende Bestimmungen erlassen:
§ 317. Wer.vorsätzlich und rechtswidrig den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage dadurch verhindert oder gefährdet, daß er Teile oder Zubehörungen derselben beschädigt oder Veränderungen daran vornimmt, wird mit Gefängnis von einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.
§ 318. Wer fahrlässiger Weise durch eine der vorbezeichneten Handlungen den Betrieb einer zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenanlage verhindert oder gefährdet, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark bestraft.
Unter Telegraphenanlagen im Sinne der §§ 317 und 318 sind Fernsprechanlagen mit einbegriffen.
Da die Reichs-Telegraphenanlagen in letzter Zeit häufig teils vorsätzlich (Zertrümmern der Isolatoren durch Steinwürfe re.), teils fahrlässig (namentlich beim Fällen von Bäumen) beschädigt worden sind, so werden die vorstehenden Bestimmungen hiermit warnend zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Zugleich wird demjenigen, welcher vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen der Reicks-Telegraphenanlagen so zur Anzeige bringt, daß gegen den Täter mit Erfolg eingeschritten werden kann, in jedem einzelnen Falle eine Belohnung bis zur Höhe von 15 Mk. hiermit zugefichert.
Cassel am 13. Mai 1909.
Kaiserliche Ober-Postdirektion.
J. V.: Buchholz.
Wirb veröffentlicht. Die Ortspolizeibehörden weise ich hiermit wiederholt an, dem Gegenstände besondere Aufmerksamkeit zu schenken und bei etwaigen Beschädigungen der Telegraphenanlagen unnachsichtlich einzuschreiten.
Hanau den 12. Juni 1909.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
V 3235 v. Beckerath.
Landkreis Fjanau. Bekanntmachung.
Durch das Gesetz, betreffend die Abänderung deS Einkommensteuergesetzes und des Ergänzungssteuergesetzes vom 26. Mai 1909 (Ges.-S. S. 349), hat der § 19 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes die nachstehende Fassung erhalten:
Kleines Feuilleton.
Das Baden im »Freien ist aus Gesundheitsgründen wünschenswert und in jeder Weise zu fördern. Indessen wird dabei, wie man öfters beobachten kann, von manchen Leuten aus Unkenntnis der Hygiene gegen diese direkt ver- stoßen. Wir stellen deshalb hier einige praktische Winke zusammen. Wer ein Luftbad nimmt, ohne zu baden, dehne es nicht über zwei Stunden auS; die Wärmeentziehung wird andernfalls zu groß. Falsch ist eS unbedingt, sich mit unbedecktem Haupt in bit Prellsonne zu legen, um daS Sonnenbad zu genießen. Der Kopf soll hierbei mit einem weißen Tuch bedeckt sein. Zuwiderhandeln erzeugt Kopfschmerz, Sonnenstich, Reizung der Sehnerven. Herzkranken Leuten ist wohl ein Luftbad, aber nicht das Sonnenbad zu empfehlen. Viele Badende dehnen ihren Aufenthalt im Wasser zu lange aus. Man steht blaue Lippen und blasse Haut als Folge der nicht eingetretenen, beim Baden so heilsamen Reaktion, die das Blut zu die äußersten Teile der Haut treibt und uns das Gefühl angenehmer Wärme verursacht: 15 Minuten im Wasser genügen vollauf. Ein Luftbad kann zweckgemäß dem Bade vorangehen. Nach dem Baden muß der Körper- trocken gerieben und nicht, wie man es dutzendweise sehen kann, der glühenden Prellsonne ausgesetzt werden. Trifft diese die nasse Haut, so ist die Folge ein Sonnenbrand. Die Haut wird kupferrot und löst sich unter stärkerem oder schwächerem, zuweilen auch mit Temperatursteigerungen verbundenem Juckreiz in Schuppen und ganzen Fetzen los.
Erdbeeren. Die Erdbeerzeit ist wieder da, und jeder begrüßt die rotröckigen Herolde des Sommers mit Freuden, denn dir Erdbeeren sind durch ihre köstliche Lieblichkeit ihres Duftes und durch bit würzige Frische deS Geschmacke» zu allgemeinen Lieblingen geworden. Sie sind auch überaus । gesund, und die gesundheitliche Wirkung des Genusses frischer Erdbeeren ist ganz bedeutend. Sie sind leicht verdaulich.
Gewährt ein Steuerpflichtiger, dessen Einkommen den Betrag von 6500 Mk. nicht übersteigt, Kindern oder andern Familienangehörigen auf Grund gesetzlicher Verpflichtung (88 1601 bis 1615 Bürgerliches Gesetzbuch) Unterhalt, so werden die im § 17 vorgeschriebenen Steuersätze ermäßigt
um eine Stufe bei dem Vorhandensein von 2,
um zwei Stufen bei dem Vorhandensein von 3 oder 4, um drei Stufen bei dem Vorhandensein von 5 oder 6 derartigen Familienmitgliedern. Für je zwei weitere solcher Familienangehörigen tritt eine Ermäßigung um eine weitere Stufe ein.
Bei Einkommen von mehr als 6500 Mk., aber nicht mehr als 9500 Mk^ wird her im § 17 vor geschriebene Steuersatz ermäßigt
um eine Stufe, wenn der Steuerpflichtige 3,
um zwei Stufen, wenn der Steuerpflichtige 4 oder 5 Kindern oder andern Familienmitgliedern auf Grund gesetzlicher Verpflichtung Unterhalt gewährt. Für je zwei weitere solcher Familienangehörigen tritt eine Ermäßigung um eine weitere Stufe ein.
Diejenigen für das Steuerjahr 1909 bereits zur Einkommensteuer veranlagten Steuerpflichtigen, welche glauben, auf Grund dieser Bestimmungen auf eine Ermäßigung deS Steuersatzes Anspruch zu haben, fordere ich hierdurch auf, diese Ermäßigung spätestens bis zum 25» Juni 1909 bei mir schriftlich zu beantragen. Später eingehende Anträge dürfen nach gesetzlicher Vorschrift nicht berücksichtigt werben.
Hanau bat 14. Juni 1909.
Der Vorfitzende
der Einkommensteuer-VeranlagungS-Kouwchstou für den Landkreis Hanau.
v. Beckerath.
Der Metzger Anton Göring in Bischofsheim beabsichtigt auf seinem Schâfergaffe 29 gelegenen Grundstück Karte Q Nr. 294/136 ein Schlachthaus zu errichten.
Es wird dieses mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß Gittweudunge« gegen die Anlage, zu welcher Zeichnungen und Beschreibungen im Bureau des KreiSausschusses — Hainstraße 10 — hier offen liegen, binnen 14 Tagen, vom Tage des Erscheinens dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubringen find. Später eingehende Einsprüche werben nicht berücksichtigt.
Zur mündlichen Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendung« wird Termin auf Donnerstag den L Juli d. I., vormittags 10 Uhr, in das Bureau des Kreisausschuffes anberaumt. Die Interessenten werden hierzu mit dem Bemerken geladen, daß im Falle deS Nichterscheinens des Antragstellers und der Widersprechenden
reinigen das Blut und sollten, da sie viel natürliches Eisen enthalten, weit eher in großer Menge genossen werben, als bit Eisenpräparate, dir nur den Magen verderben. Im Sommer und bei innerer Hitze leisten Erdbeeren Gesunden und Kranken die besten Dienste; sie find dann ein kühlende» Labsal für den nach Labung Lechzenden. Auch bei GrieS-, Stein, und Lrberleidtndrn werden vielfach täglich gleichmäßige Portionen von Erdbeeren empfohlen. Kneipp verordnete täglich zu verschiedenen Malen bis zu einem Liter Erdbeerbreirs. Auch auf solche, die mit au» unreinem Blut« herrührenden Ausschlägen behaftet find, soll ein halber Liter Erdbeeren, morgens und abend» genossen, eine vorzügliche Wirkung üben. Ebenso leisten fit bei Gicht und Podagra vorzügliche Dienste. Von Linnè, dem großen Naturforscher, wird erzählt, daß er in seinem 43. Lebensjahre stark an Podagra erkrankte. Die Krankheit griff ihn sehr an; er konnte weder schlafen noch die Füße ruhig halten. Die Schmerzen zogen von einem Fuß in den andern, in bit Hände und alle Glieder, so daß man erns'ich um das Leben des Patienten besorgt war. Nichts wollte ihm mehr schmecken. Da genoß er Erdbeeren, die man ihm zur Erfrischung reichte und — er konnte schlafen. Er ließ sich auch ferner welche geben, und siehe da, er konnte am zweiten Tage darauf gesund das Bett verlassen. Im folgenden Sommer kehrte die Krankheit wieder, als sich der berühmte Naturforscher in Drottingholm befand. Mit bleicher Miene kam er in» Schloß zur Königin, die ihn fragte, was ihm fehle. „Eine Schüssel Erdbeeren!* war bie Antwort. Man brachte sie ihm, er aß sie und war am Tage darauf gesund und munter bei der Arbeit. Nach drei Jahren kam da» Podagra abermals wieder, aber schwächer al» vorher, und wurde wiederum mit Erdbeeren besiegt. Liunè aß nun alle Sommer Erdbeeren, sein Blut wurde dadurch gereinigt, sein Aussehen blühend. Das Podagra kehrte nicht wieder, obgleich ßinné ein Alter von 71 Jahren erreichte. Die Krone der Verwendbarkeit der Erdbeeren erreichen sie in der aolbenat Weiuflut einer Bowle, und wohl keiner vermag
gleichwohl mit der Erörterung her etwa erhobenen Einwv»- dungen vorgegangen werden wird.
Hanau den 14. Juni 1909.
Der Vorsitzende des KreiSausschusses.
A 2836 v. Beckerath. 1469$
Gefunden: Im Schloßgarten 1 schwarzer Damengürtel. Abzuholen bei der Armenverwaltuug. 14669
Hanau bat 15. Juni 1909. _____________________
Gcslmdcnc und verlorene Gegenstände ic.
Gefunden: 1 Gummischuh, 9 Stück Auschlußstück« mit Gewinden für GaS- und Wasserleitungen.
Verloren: 1 silbernes Kettenarmband mit 2 Anhängern, 1 Brieftasche mit verschiedenen Papieren für Wilhelm Hüllen ans Düsseldorf, 1 neue Rosenschneidescher«.
Hanau den 16. Juni 1909.
PolitiTcbe Runds ebaa.
Der Kaiser traf gestern abend 7 Uhr in Neufahrwaffer ein und begab sich sofort an Bord der „Hohenzollern*. — DaS Kaisergeschwader ist um 8 Uhr 30 Miu. in See gegangen.
Dio Kaiserbegoguurrg in den Schäre«. DU „Norddeutsch« Allgem. Ztg.â druckt die Ausführungen der „Rossija* z« der Monarchenbegegnung ab und bemerkt dazu: Wir würdigen und erwidern die freundlich« Gesinnung, die aus den Ausführungen spricht; auch ihrem Inhalt können wir rückhaltlos zustimmen. Mit bem Ausdruck unseres Dankes für diese« russischen WillkommenSgruß an Kaiser Wilhelm verbinden wir aufrichtige Wünsch« für einen ungetrübten Verlauf deS Wiedersehens zwischen bat beibat befreundeten Monarchen.
Die englische« Geistliche« in Berlin. Bei bem Abschiedsmahl der englischen Geistlichen sprachen der Dekan Hereford Leigh, Reverend Monfig, sowie der Präsident der Freikirche in London, Rowland, herzliche DankeSworte, woraus der Organisator deS Besuches, Direktor Spiecker, erwiberte. Zu« Schluffe erhoben sich btt Engländer und reichten de« Deutschen btt Hände zur Kette und stimmten nach alteng- licher Weise „Auld lang fone' an. Unmittelbar darauf begäbe« sich bit Gäste nach dem Anhalter Bahnhof, um von dort zur Besichtigung der Wartburg muh Eisenach zu fahren.
Infolge der letzte« Vorfälle in TäbriS ersuch« der dortig« türkische Konsul die hiesige Regierung um Schutz für die bedrohten türkischen Staatsangehörigen. Infolge davon werden bit türkischen Grenztruppen bit Distrikt« Choi und Dilman besetzen.
sich dem Zauber, de« dieser SBomtetran! auf Gaume« und Herz auSübt, zu entziehen. Hierzu eignet sich ganz besonder» die Walderdbeere, bit nachbarlich neben mächtigen Farnkräutern, wie hineingestickt in den MooSteppich, wächst, und die an Wohlgeschmack ihrer größeren Schwester beintSroegf nachsteht, an Aroma sie aber zweifellos übertrifft.
Bumorittitcbe&,
Wie die Leute ans die Frage ^b geht? F antworten.
Der Weinwirt: „Wie geschmiert F
Der Viehhändler: „Wi« man’s treibt I*
Der Schauspieler: „Spielend^
Der Bankier: „Wechselvoll F
Der Zugführer: „Paffabel l^
Der UniversitätSprofeffor: „ Ordentlich k*
Der Meteorologe: „Veränderlich 1*
Die Plätterin: „Glänzend^
Der Kaufmann: „Gemischt kâ
Di« Ballerine: „Brillant
Die Sängerin: „So la la ^
Der Maschinist: „Wie geölt 1*
Der Kandidat: „Ich bin überfragt k*
Der Patriot: „Im Hurra 1*
Der Seiler: „Den Krebsgangs
Der Fischer: „Glatt J*
Der Raufbold: „Man schlägt sich durch t"
Der Betrunkene: „Schief
Erkannt. A.: „Ach, das ist aber sehr gut, daß ich dich treffe, eben wollte ich zu dir kommen; ich bin nämlich leider momentan ..." — B.: „Gib dir feint Mühe, ich bin schon seit vier Wochen momentan !*
Durchschaut. A.: „Höre, ich bin in der größt« Verlegenheit I Willst du mir auf einige Minuten dein Ob, leihen F — B.: ^a — aber sonst «chtS^