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HstationSdruck und Verlag der Buchdrucker«! deS verein.
<6, WayenhaujeS in Hanau.
General-Anztiger
Amtliches Organ für Stabt nnb Fanillrrcis Rattan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fünf gespaltene Petitzeil« ober bereit Raum SO Pfg, im NeklamenteU bie Zeile 36 Pfg.
Verantwortl. Redakteur: 9. Schricker in Hanau.
Nr. 5 Fernsprechanschlitst Nr. 605.
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Amtliches.
Eandkreis I>anau.
Gemäß § 25 der Wehrordnung vom 22. November 1888 haben die Herren Oris- und Gntsvorstände unverzüglich nachstehende Bekanntmachung viermal zu erlassen:
Alle Militärpflichtigen vom Jahrgang 1889 und ältere, welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersatzbehörden noch nicht erteilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorstande zur Aufnahme in die Rekrutierungs-Stammrolle anzumelden.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig-freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits in den aktiven Dienst eingetreten sind, unter Vorlage des Berechtigungsscheines beim Unterzeichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantragen.
Dienstboten, Haus- und Wirtschaftsbeamte, Handlungs- biener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, woselbst sie in Lehre oder Arbeit stehen bezw. wo sich die Lehranstalt befindet.
Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der Ortsbehörde seines Wohnsitzes.
Wer innerhalb des Reichsgebiets weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eliexu oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
Bei der Anmeldung zur Stammrolle ist das standesamtliche Geburtszeugnis vorzulegen, sofern die Anmeldung nicht am Geburtsort selbst erfolgt.
Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend sauf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, 'auf See befindliche Seeleute u. s. w.), so haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
Die Anmeldung zur Stammrolle ist in vorstehend vor- geschriebener Wei'e seitens der Militärpflichtigen so lange alljährlich zu wiederholen, bis eine endgültige Entscheidung über die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist.
Bei Wiederholung der Anmeldting zur Stammrolle ist der im ersten Militärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen.
Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen Gn Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes usw.) dabei anzuzeigen.
Von der Wiederholuna der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Militärpflichtigen befreit, welche für einen bestimmten Zeitraum von den Ersatzbehörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurückgestellt worden sind.
Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laufe eines ihrer Militärpflichtjahre ihren dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk, verlegen, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche bleibst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
Veriäumung der Meldefrist entbindet nicht von der Meldepflicht.
Wer die vorgeichriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe dis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrafen.
In der Stammrolle sind nicht bloß die angemeldeten, sondern alle sich im Orte aufhaltenden Militärpflichtigen ein» zutragen.
In Betreff der Anlegung und Führung der Rekrutierungsstammrollen weiden die Herren Orts- und Gutsvorvorstände auf 46 der Wehr-Ordnung sowie auf die unterm 3. Dezember 1901 übersandte Anweisung besonders aufmerksam gemacht.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1886, 1887, 1888, 1889 nebst Belägen sind bis zum 10. Februar 1000 einzureichen.
Hanan den 5. Januar 1909.
Der Zivilvorsiyende der Ersatzkommission.
^23 I. A.: Dr. v. Waldow. Regieruugsastessor
Doiincrstag den 7. Januar
An die Herren Bürgermeister und Gutsvorsteher des Kreises.
Die Reklamaiionsrerhandlungen über die Befreiung Militärpflichtiger der Jahrgänge 1887 und 1888 werden den Herren Bürgermeistern und Gutsvorstehern in den nächsten Tagen mit dem Auftrage übersandt werden, sie zu vervollständigen und bis zum 15. Februar d. Js. hierher zurückzuienden.
Die Reklamai'ionsverhandlungen des Jahrgangs 1889 sind gleichfalls zu dem vorstehend angegebenen Zeitpunkte einzureichen.
Hanau den 5. Januar 1909.
Der Zivilvorsitzende der Ersatzkommission.
M 24 I. A.: Dr. v. Waldow, Reg.-Assessor.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienst darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige ge- stellungspflichsig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau den 5. Januar 1909.
Der Königliche Landrat.
M 25 I. A.: Dr. v. Waldow, Reg.-Assefsor.
Unter Bezugnahme auf meine Kreisblattbekanntmachung vom 15. Januar 1908 — in Nr. 3 der Amtlichen Beilage — mache ich die Ortspolize'behörden deS Kreises darauf aufmerksam, daß die Listen über die im Jahre 1908 ausgestellten grauen Quittungskarten B (Selbstversicherer) unverzüglich der Landesversicherungsanstalt Hessen-Nassau in Cassel einzureichen sind.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Hanau den 6. Januar 1909.
Der Königliche Landrat.
J 22 J. A.: Hartmann, Kreissekretär.
Nutz und Brennholz-Verkauf.
Sim Montag den 18. Januar d. Js., von vormittags 9*/* Nhr ab, soll in der Gastwirtschaft „Zum Forsthans" bei Hanau nachstehendes Nutz- und Brennholz aus dem Schutzbezirk Lamboybrück, Jagen 122c, 125 und Totalität und zwar:
Eichen: Stämme: 8 St. A 3. Kl. = 3,10 km, 131 St. B 1.—5. Kl. = 97,79 km, 186,5 rm Scheit, 116,5 rm Knüppel, 5,70 Hdt. Wellen Reis 3. Kl.
Eschen: n St. Stämme B 3.-5. Kl. = 4,14 km, Ahorn u. Nüstern: Stämme: 32 St. B 4. u. 5. Kl. = 11,37 km,
Hainbuchen: Stämme: 4 St. B 4. u. 5. Kl. — 1,52 km, Buchen: 23 rm Scheit, 17,5 rm Knüppel, 4,70 Hdt. Wellen Reis 3. Kl.,
Erlen PV: 2 Stämme B 4. u. 5. Kl. — 0,70 km, 17,5 rm Scheil, 12,5 rm Knüppel, 1,20 Hdt. Wellen Reis 3. Kl.,
Fichten: Bauholz 4. Kl. 7 Stück — 0,99 km, 361 Stangen 1.-3. Kl. 1,40 Hdt. 4.-5.,
Kiefern: 1 Sägeblock 1 = 2,15 fm, 170 St. Bauholz 2.-4. KI. — 89,19 km, 65 rm Scheit, 130,5 rm Knüppel, 19,40 Hdt. Wellen Reis 3. Kl.
öffentlich meistbietend zum Verkauf ausgeboten werden. Der im Termin anwesende Rendant nimmt Zahlungen entgegen. Das Brennholz kommt von ca. 11 Uhr vorm. ad zum Verkauf. 631 Königl. Oberförsterei Wolfgang.
Stadtkreis Hanau.
Bekmmtmachlmq.
Wir ersuchen die Rechnungen für die Forderungen aus Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau einschl. derjenigen für die Gas-. Wasser- und Elektrizitätswerke stets
Fernsprechanfchlusj Nr. 605. 1909
innerhalb 14 Tagen nach dem Vierteljahresschluß einzureichen. Die Rechnungen vom 1. Oktober 1908 bis 31. Dezember 1908 ersuchen wir bis zum 15. -. Mts. einzureichen.
Hanau den 6. Januar 1909. ,
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 691
Bekanntmachung.
Bei eintretendem Tauwetter dürfen Eis und Schnee im hiesigen Stadtbezirk nur an folgenden Stellen abgelagert werden:
1. Am Main (auf dem städtischen Kiesausladeplatz),
2. In der Ausschachtung hinter dem großen Viadukt der Frankiurt—Bebraer Eisenbahn.
3. Am Kinziguker jenseits der Fallbachbrücke.
Sofern das Abladen von Eis und Schnee an anderen Stellen und an oder auf Wegen statifindet, wird dasselbe nach Maßgabe der Polizei-Verordnungen bestraft.
Hanau den 2. Januar 1909.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. * 559
Bekanntmachung.
Das auf den Namen des FräuleinS Ferdinands Wastmitth in Hanau lautende Sparkassenbuch Nr. 7000 ist angeblich abhanden gekommen. Der etwaige Besitzer wird avfgefordert, seine vermeintlichen Ansprüche bei dem unterzeichneten Vorstand binnen 3 Monaten geltend zu machen, widrigenfalls das Sparkonto gelöscht und der Verliererin ein neues Einlagebuch ausgestellt wird.
Hanau am 7. Januar 1909.
701 Der Vorstand der Kreissparkaste.
Gefundene mid verlorene Gelzenstiindt 2t.
Gefunden: 1 Stickereigürtel mit gelber Schnalle, 1 Paar Neue braune Kinderhandschuhe, 1 neues graues Herren-Capes, 3 Mk. baar, 1 grüner Damen-Gümmigürtel mit runder gelber Schnalle.
Verloren: 1 rotes Damenportemonnai mit 26 Mk. Zugelaufen: . 1 schwarzer Schäferhund mit weißer Brust und weißen Deinen.
Hanau den 7. Januar 1909.
Politische Rundschau.
Die Wahl des im NeichstastSwahlkreise West- Sternberg im Jahre 1907 gemähten Rittergutsbesitzers v. Kaphengst (konservativ) ist von der Wahlprüfungskommission für ungültig erklärt worden. Die Parteien treffen Vorbereitungen für die Nachwahl.
Dle Neichstagserfahwahl in Alzei-Bingen ist auf den 16. Februar festgesetzt worden. Angeblich finden laut „Leipz. N. N." zurzeit zwischen den Parteileitungen der freisinnigen Fraktionsgemeinschaft und der Nationalliberalen des Reichstags Verhandlungen statt, welche eine Verständigung über die Kandidatur für diese Ersatzwahl bezwecken.
Das Präsidium des deutschen Handelstages hat beschlossen, am 12. J nuar, dem zweiten Tage der Vollversammlung, an erster Stelle den Gesetzentwurf über die Arbeitskammern zu besprechen, und den Generalsekretär Stumpf-Osnabrück gebeten, den einleitenden Bericht zu erstatten.
Audienz des Verbandes reisender Kaufleute Deutschlands bei Minister Breitenbach. In Audienz wurde eine Deputation des Verbandes reisender Kaufleute Deutschlands (Sitz Leipzig) vom preußischen Minister der öffentlichen Arbeiten, Staatsminister Exzellenz Breitenbach, in Berlin am Montag vormittag empfangen. Derselben wohnten auch die Herren Ministerialrat Stâger und Geh. Negierungsrat von der Leyen bei. Die Deputation, welche aus den Herren Georg Haase-Leipzig, Syndikus Hermann Pilz-Leipzig, Adolf Rauter-Cannstatt, Wilhelm Hoppe-Bielefeld, William Kalberlah-Braunschweig und Gott- bard Müller-Berlin, letztere Obmänner von Verkehrs- kommitsionen des Verbandes, bestand, trug dem Minister ihre Wünsche bezüglich der Eisenbahnreformen vor. Dieselben gipfelten in einer Verbesserung des Gepäcktarifes, der aus dem Grundsätze: 10 km und 10 kg = 2 Pfg., mit gerechterer Staffedung aufgebaut werden soll, damit den reisenden Kaufleuten im Nahverkehr icht eine so erhebliche Verteuerung verursacht wird. Ferner in dem Wunsche, daß Mnsterkoffer gegen eine entsprechende Legitimation ohne vorherige Lösung einer Fahrkarte aufgegeben werden können,