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HototionSdruck und Verlag der Buchdrucker« da seteia, w. WaisrichausrS in Hanau.

Genkral-Akzeiger

Awiilchts Orgs« fit SM ani ZMltis Sanaa.

Erscheint täglich mit Ausnahme Ler Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 153 A-ernsprechanschlusi Rr. 605. SlIMstag -kN 3. Juli

K»nsprecha»!chl«tz Nr. 605. 190 9

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18 Seiten.

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Amtliches.

Eandkreis Hanau.

An die Ortspolizeibehörden des Kreises.

Herr Kreistierarzt W i t t l i n g«r von hier übernimmt vom 5. d. Mts. ab wieder seine Dienstgeschäfte.

Hanau den 3. Juli 1909.

Der Königliche Landrat.

V 3777 I. A.: Hartmann, Kreissekretär.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Wir ersuchen, die Rechnungen für die Forderungen tu§ Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau einschl. derjenigen für die Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke stets innerhalb 14 Tagen nach dem Vierteljahresschluß einzureichen.

Die Rechnungen vom 1. April bis 30. Juni d. Js. ersuchen wir bis zum 15. d. Mts. einzureichen.

Hanau den 2. Juli 1909.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 15833

W s Bekanntmachung.

Am Mittwoch den 7. V. Mts«, nachmittags s^ /» Uhr, findet im unteren Saale des Neustädter Rat­hauses, Zimmer 1, öffentliche Sitzung des Gewerbe- gerichts statt.

Hanau dm 1. Juli 1909.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Gebeschus. 15835

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 26. Juni bis 2. Juli 1909:

2 Hausburschen, 1 Kellner, 1 Kutscher, 2 Monatsfrauen, 7 Tagelöhner.

Im Monat Juni erhielten Stellen zugewiesen : 1 Fabrik­arbeiterin, 4 Fahrburschen, 1 Flickerin, 1 Gußputzer, 3 Haus­burschen, 1 Knecht, 1 Maschinenarbeiter, 2 Schlosser, 1 Schneider, 1 Schreiner, 4 Schuhmacher, 1 Spengler, 14 Tagelöhner, 7 landwirtsch. Tagelöhner, 1 Tapezierer, 2 Biehfütterer.

Hanau den 3. Juli 1909. 15831

Städtische Arbeitsvermittelungsstelle.

Bekanntmachung.

Notwendig vorzunehmmder Reparaturen halber bleibt die städtische Badeanstalt für die Zeit von Montag den 5. bis einschl. Sonntag den 18. Juli d. I. geschlossen.

Hanau den 3. Juli 1909.

Die Direktion der städtischen Badeanstalt.

von G â ß l e r. 15895

Handelsregister.

Unter der Firma

Carl F. Hartwig

betreibt in Hanau der in Hanau wohnhafte Kaufmann Carl Friedrich Hartwig ein Handelsgeschäft als Einzelkaufmann.

Hanau den 25. Juni 1909.

Königliches Amtsgericht 5. 15813

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 silberner Ring (gez. St. Georg Reiter), 1 Pfund Zucker und Rosinen.

Verloren: 1 silbernes Schweinchen, 4-blâttriges Kleeblatt und 1 Herzchen.

Zugelaufen: 1 grau und weißgefleckter Hund w. Geschl., 1 schwarz und weißgefleckter Hund w. Geschl.

Hanau den 8. Juli 1909.

Hus Dab und fern.

x Cassel, 2. Juli. Ein Einbrecher, der in einer Reihe größerer Städte des Inlandes Gastvorstellungen ge­geben, wurde heute vor der I. Strafkammer bezw. Land­gericht dahier abgeurteilt. Es handelte sich um den 23 jähr. Buchbinder, früheren Fürsorgezögling F. W. Papke aus Mockern bei Thorn. Im September v. I. drang er hier in der Hohenzollernstraße in zwei Offizierswohnungen mittels Nachschlüssels ein und entwendete Gold- und Silbersachen im Gesamtwert von 2100 Mark. Als er die Sachen in Düsseldorf zu Gelde machen wollte, wurde er abgefaßt und hinter Schloß und Riegel gebracht. ES stellte sich nun her­aus, daß der Bursche ähnliche Einbrüche in Frankfurt a. M., Wiesbaden, Köln, Karlsruhe und Hannover vollführt hatte. Dafür wurde ihm jetzt eine Gesamstrafe von zwölf Jahren Zuchthaus.

Hersfeld, 1. Juli. Mit dem Begrüßungsabend, der gestern in der Halle deS Turnvereins stattfand, wurden die Einweihungsfeierlichkeiten des «neuen Gymnasiums eröffnet. Direktor Dr. Steiger hieß im Namen des Lehrerkollegiums und der Schule die zahlreich erschienenen Herren, zum großen Teil ehemalige Schüler der Anstalt aus der Stadt und von auswärts, bestens willkommen. Die Ausführung des ersten Teiles deS Programms, ganz musikalischer Natur, lag in den bewährten Händen deS Gymnasial-Gesanglehrers Fischer. Das Hoch auf den Kaiser, den der Direktor als die Ver­körperung der deutschen Einheit feierte, fand in den Herzen aller Teilnehmer freudigen Widerhall. Im zweiten Teile deS Abends wurden von einer Turnriege, die auS Schülern der Anstalt gebildet war, wahlfreie Uebungen an Reck und Barren vorgeführt. Direktor Dr. Steiger überreichte der Riege mit warmen Worten der Anerkennung einen Eichen- kranz und einen Ehrenseidel. Herr Professor Dr. Stamm verlas die zahlreich eingegangenen Telegramme von Schülern und Freunden der Anstalt. Damit war das Programm er­ledigt, aber noch lange gaben frohe Kommerslirdrr und Becherklang davon Zeugnis, daß sich viele Teilnehmer, die sich hier nach langer Zeit zusammengefunden hatten, noch nicht trennen konnten. Die Feststellung der anwesenden Schülerjahrgänge ließ erkennen, daß schon von 1840 her ehemaligeKlosterjungen* vertreten waren, die jüngsten Jahrgänge natürlich am stärksten. Es war allen Anwesen­den aber eine ganz besondere Freude, auch den ältesten der jetzt noch lebenden Schüler des Hersfelder Gymnasiums, der auch wohl als geborener Hersfelder der älteste Hersfelder überhaupt ist, kennen zu lernen, den Pfarrer a. D. Herrn Baum aus Gudensberg.

-r. Marburg, 2. Juli. Ein Naturheilkundiger, der frühere Friseur E. non hier, hatte sich heute vor der Straf­kammer wegen fahrlässiger Körperverletzung zu verantworten. Dem Angeklagten wurde zur Last gelegt, durch unsachgemäße Behandlung eine« erkrankten Mädchens die Schuld zu tragen, daß dieses auf einem Auge erblindete. Die Eltern des Kindes hatten den Angeklagten erst geholt, als das Auge bereits dick angeschwollen war. Er versuchte mit Packungen, Bädern und Kompressen die Erkrankung abzuleiten und al« dieses nicht gelang, empfahl er, was die Eltern allerdings abstritten, das Kind in die Augenklinik zu bringin. Dies geschah aller­dings erst, als eS zu spät war. Die ärztlichen Sachver­ständigen, Kreisarzt Prof. Dr. Hildebrandt und Prof. Dr. Kraus waren der Ansicht, daß die Maßnahmen deS Natur­heilkundigen bezüglich der Ableitung der Krankheit nichts ge­schadet, wohl aber der Umstand, daß er nicht die üblichen schmerztötenden Einspritzungen, wie dies der Arzt getan, ge­macht hätte. Jedenfalls hätte er das Auge niemals behan­deln dürfen, wenn er eS nicht offnen und die Krankheit er­kennen konnte. Ein weiterer Ec tändiger, Sanitätsrat Dr. Bilfinger aus Detmold, hieli me Maßnahmen welche der Angeklagte getroffen, für richtig, sie seien nur nicht genau befolgt worden. Das Gericht hielt fahrlässige Körperver­letzung für erwiesen und erkannte auf 300 Mk. Geldstrafe. Der Staatsanwalt hatte 1 Jahr Gefängnis beantragt.

FC. Frankfurt a. M., 2. Juli. Am 5. Juli 1906 starb in Frankfurt a. M. Graf Emich zu Leiningen-Wester- burg-Alt-Leiningen, ein bekannter Lebemann. Sechs Tage vor seinem Tode, so zu sagen auf dem Todenbette, hatte er sich mit Fräulein Hedwig von Nordeck, gebürtig aus Frank­furt a. M., trauen lassen. Im Jahre 1872 war die erste Ehe des Grafen mit einer Wienerin wohl getrennt, aber nicht geschieden worden. Der Standesbeamte hatte die Ehe des Grafen mit Fräulein von Nordeck geschlossen auf Grund des Paragraphen 1316 Bürgerliches Gesetzbuch, weil Lebens­gefahr vorhanden war. Die Geburtsurkunde und das Scheidungsurteil des Grafen fehlten. Auf Befragen erklärte der Graf, die Urkunden befänden sich in Wien. Eine

schnelle Herbeischaffung derselb«n schien ausgeschlossen, lebe Stunde stand daS Ableben des Grafen brvor. Zweck ber Eheschließung war die Legitimation eine- unehelichen, in Castel geborenen dreijährigen Kindes, eines Knaben, herbei- zuführen, waS ebenfalls nicht möglich war, wenn bi? Trauung bis zum Eintreffen des Scheidungsurteils hmauS- geschoben worden wäre. Infolgedessen und aus dem Grunde, daß der Gothaer Hofkalender di« Ehescheidung deS Grafen Emich genau vermerkt hatt«, sah der StandeSbeamt« von der Vorlage der fraglichen Urkunden ab und begnügte sich wir einer eidesstattlichen Versicherung des Totkranken, daß seine Ehe rechtskräftig grschiedtN. Gestützt auf 8 45 Abs. 2 u. 3 deS Pers onenstandsgesetz«s ließ der Beamte sich bewegen die Eheschließung vorzunehmen. Der Graf legimierte daraus den Sohn. Fräulein von Nordeck war durch den Major a. D. Max Menzel in Wiesbaden und eine Frankfurter Heirat«. Vermittlerin auf den im Sterben liegendin Graf«n acht Tag« vor seinem Tode aufmerksam geworden. Der Graf erklärt« sich gegen Zahlung von 2000 Mark bereit, das Fräulein zu ehelichen, ihr Kind zu legitimieren und rrhi«lt nach der in seinem Krankenzimmer stattgehabten Trauung einen Schuldschein in besagter Höhe, nachdem er außerdem die wahrheitswidrige schriftliche Erklärung abgegeben, daß er der Vater deS Kindes sei. Wie oben bemerkt, starb bet Graf wenige Tage nach der Trauung. Gräfin Hedwig zu Leiningrn - Westerburg, geborene von Nordeck, siedelte nach Dresden über. Der Chef deS gräflichen Hause» Leiningen-Weflerburg-Alt-Lriningen, daS im Großherzogtum Hessen und dem vormaligen Herzogtum Nassau domiziliert, focht, nachdem er von dem Zustandekommen dieser Ehe er­fahren, dieselbe an, zumal der von Graf Emich post mÄtri- monium legitimierte Sohn Max, nun Graf zu Leiningrn- Westerburg-Alt-Leiningen, als Agnat deS Hauses in Frage kam. In dem am Landgericht Dresden geführten Prozeß gab Gräfin Leiningrn geb. v. Nordeck an, ihr Sohn Max sei ein unehelich geborener Sohn de» »erstorbenen Grafen. Den Grafen, ohne seinen richtigen Namen zu kennen, hab« sie nicht kurz vor der Heirat kennen gelernt, sondern bereit» im Jahre 1902 in Wiesbaden, und sei mit ihm in nähere Be­ziehungen getreten. Al« sie von der Vermittlerin in die gräfliche Wohnung grführt wurde, habe sie in dem Grafen den Mann wieder erkannt, mit dem sie 1902 in Wiesbaden verkehrt habe. Zur Bekräftigung dieses Depositum« gab sie als Zeugen den Vormund bei Kindes, ben Restaurateur Johann Harsey in Kastel, den Konditor Blum, dessen Ehe- frau und den Rentn«r Fritz Blum in Wiesbaden an, außer- dem den Major Menzel, beffen Hausdame die Beklagte ge» wesen. Die Zeugen versagten, sie wußten, mit Ausnahme deS Majors, nicht». Aber ein halbe, Dutztnd ander«, Zeugen sagten einwandfrei au«, daß der Graf das Fräulein von Nordeck erst acht Tage vor der Trauung kennen gelernt und der Sohn absolut kein leiningensch«r Spurius gewesen Das genügte. DaS Gericht erkannt« auf Ungültigkeit diese» auf dem Totenbett geschloffenen Ehe.

Hus Hanau Stadt und EancL

Hana«, 8. Juli.

Klaffenlotterie. Die Ziehung der 1. Klasse 221. Königlich preußischer Klassenlotterie wird nach planmaytg« Bestimmung am 9. Juli 1909, früh 8 Uhr, ihren Arttang nehmen. . .

* Gefchichtsveretn. Sonntag den 4. Julr werd nn« Anzahl von Münzen deutsch«» Staaten »m itcu- seum ausgestellt sein.

Hk. Der Syndikus der Handelskammer H«rr Dr. phil. Grambow wird vom 4. bis 31. Jul« »er«

Die Domäne Wilhelmsbaderhof ist vom I.Juli ab von Herrn Domänenpächter Gustav S^chwarz- Kinzigheimerhof mit übernommen worden. Die Romane ist als Vorwerk dem Kinzigheimerhof angegliedert worden.

* Festnahme dreier V Zng-Diebe. Schon seit einigen Tagen wurden drei elegant gekleidet, Herren, die tm Verdacht standen, O-ZugS-Diebstähle auSzuführen, durch hie- sige Kriminalbeamte beobachtet. Ihr Operationsfeld hatten sie auf die Strecke Wiesbaden Frankfurt und umgekehrt ver­legt. Gestern nachmittag 4 Uhr 30 Min. bei Ankunft bei Holland Münchener v-Zuge« 68 auf dem Frankfurter Bahn­hof gelang ei der Kriminalpolizei, dir drei verdächtigen Gauner in dem Moment abzufassen, als einer im Gedräng« einem Reisenden die Brieftasche mit einigen 100 Mart In­halt abgenommen hatte. Einer der Diebe wollte das Weite suchen, wurde jedoch vor dem Bahnhof eingeholt und nebst seinen Mittätern zur Polizeiwache gebracht, von wo aus di« Bekärderuna zum GerichtSgifângni« erfolgte.