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Nr. 278
Fernsprechanschlich Nr. 605
Freitag den 27. November
Fernsprechanschlutz Nr. 605.
1908
Jie leMeNummer mfüR außer h.RnttthMWßlsü
13 Seiten.
Hierzu „Amtliche Beilage Nr. 15“.
. Amtliches. Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen:
1. der Firma Werner & Co.,
2. des Zimmermeisters Heinrich Austust Werner,
3. des Emaillenis Hermann Ferdinand Hain, wohnhaft in Großauheim, wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung und zur Anhörung der Gläubiger über die dem Verwalter und den Mitgliedern des Gläubigerausschusses für ihre Geschäftsführung festzusetzenden Vergütungen und die Erstattung der baren Auslagen des Verivalters anberaumt auf den
11 Dezember 1908, vormittags 11 Uhr.
Hanau den 24. November 1908.
Königliches Amtsgericht 5. 24943 Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
G e f u n d e n: 1 Taschenmesser mit Perlmutterschalen, 1 goldener Manschetteuknopf mit Monogramm F. W., 1 Stickereiarbeit (Kopfkissenbezug), 1 Jnvalidenkarle Nr. 1 für ■3ean.. Seifet geb. 25./11. 91, 1 .Bescheinigung zur Erlangung von Arbeiterfahrkarten non Johanna Bayer aus Hanau.
Verloren: 1 Legitimations-Karte von der Hanauer Ortskrankenkasse und 1 Rezept von Frau Ament.
Hanau den 27. November 1908.
Politische RundT&au.
D. E. K. Der Zentra lausschich für Innere Mission hielt feine alle zwei Jahre stattfindende große Konferenz mit seinen auswärtigen Mitgliedern, Agenten und Vertretern der ihm verbundenen Vereine, Anstalten und Verbände vom 9. —11. November in Berlin ab. Rund 110 Vertreter der mannigfachen Arbeitszweige der Inneren Mission waren aus allen Teilen Deutschlands dem Rufe gefolgt. Den größten Raum in den Verhandlungen beanspruchten die Vorbereitungen für den 1909 vom 4. bis 7. Oktober in Stuttgart stattfindenden 35. Kongreß für Innere Mission.
Feuilleton*
Aus bet Wichte im Urstengrust in her Smuer Marienkirche.
Vortrag, gehalten in der M o n atsv ersa in m- l u n a des Hanauer G e s ch i ch t s v e r e i n s a in 23. November 1908.
Won Pfarrer Carl Heutz zu Windecke«.
(Nachdruck verboten.)
(Schluß.) ■
So waren die beiden, allgemein als die Verüber der Freveltat angesehenen Männer freigegeben worben, weil man sie ihnen nicht durch vollgültige Zeugen klar Nachweisen konnte und sie auch nichts eingestanden hatten. Bald nach Veröffentlichung und Zustellung des Urteils versuchte das ref. Konsistorium noch einmal, Licht in die Angelegenheit zu bringen Es berichtete am 13. Oktober 1813 au den Minister des Kultus des Großherzogtums Frankfurt, Freiherrn von Eberstein, in der Angelegenheit und bemerkte: „Wenn (da) wir nun dafür halten) daß, wenn man auf die Entdeckung deS Verfassers des abschriftlich anliegenden Briefes eine Belohnung setzte, vielleicht das delictum besser an das Licht gebracht und bewiesen werden könnte, |o haben wir dieses Eurer Excellenz, unter Beziehung auf unseren, den 25ten Aug. vorigen Jahres erstatteten ^^ jhänig einberichten und um Hochdcro gnädigen Verhaftungsbefehl gehorsamst bitten wollen "
Aber auch dieses sollte nicht zum Ziele fuhren. In jenen Tagen bereitete fick ein Umschwung der politischen Verhältnisse in Deutschland vor; eine Antwort des Kultusministers von Eberstein ist nicht eingegangen; bm Wochen später war die Schlackt bet Hanau geichlagen und das
Aus der Fülle der Referate, die von Fachmännern erörtert wurden, seien erwähnt: der Bericht über die Arbeit der deutschen Zentralstelle zur Förderung der Volks- und Jugendlektüre, die eingehenden Darbietungen über die Tätigkeit bei Ausschusses für Schriftenwesen und die Pflege des Vortragswesens, über Dienstboten-Organisation und Fürsorge für gescheiterte Existenzen, über Rettungshaus- und Erziehungsvereinswesen und über Arbeiterinnenwohlfahrt — alles Fragen von höchster zeitgemäßer Bedeutung, die aufs neue erweisen, daß der Zentral-Ausschuß für Innere Mission als bewährter Kämpfer auf dem festgegründeten Boden evangel. Weltanschauung das beste der Volksseele sucht und fördert.
Das Jubiläum Kaiser Franz Josefs.
Wien, 26. Novbr. Heute vormittag huldigte die Geistlichkeit aller Kulte dem Kaiser. Die Huldigungsdeputation der katholischen Geistlichkeit, geführt von Kardinal Gruscha, begrüßte lebhaft den Kaiser, der in Erwiderung auf die Ansprache Gruschas ausführte, die katholische Geistlichkeit habe die Mission, die Versöhnung und den Frieden zu verkünden, den die Welt sich selbst nicht geben könne. Der Glaube sei ein sicherer Anker, an dem jeder in den Stürmen und Kämpfen des Lebens eine Stütze finde. Die katholische Geistlichkeit könne bei der Lehre ihres Glaubens und der Verwaltung ihres Amtes stets des Schutzes der Staatsgewalt sicher sein. Er selbst sei ein treuer Sohn der Kirche, die ihn in schweren Stunden Ergebenheit gelehrt und ihm so oft im Unglücke Trost geboten habe, und ihm und seinem Hause eine treue Führerin auf allen Lebenswegen sei. Der Kaiser sprach schließlich der katholischen Geistlichkeit an diesem ihm unvergeßlichen Tage seinen wärmsten Dank aus. Kardinal Grnscha überreichte dann eine Huldigungsadresse der römisch-katholischen Geistlichkeit Oesterreichs. Darauf wurde die griechisch - orientalische Geistlichkeit unter Führung des Erzbischofs von Nepta empfangen, auf dessen Huldigungsansprache Kaiser Franz Josef hervorhob, daß die Bekenner des griechisch - orientalischen Glaubens sich stets in seinen Landen durch Gottesfurcht Kaisertreue und ernsten Fleiß ausgezeichnet und auf den Gebieten der geistigen und der materiellen Kultur rühmliches geleistet hätten, wofür ihnen seine kaiserliche Huld sicher sei. Der Kaiser versicherte die griechisch-orientalische Kirche seines ferneren Schutzes und seiner Fürsorge. Beim Empfang der evangelischen Geistlichkeit erklärte der Kaiser auf die Huldigungsansprache ihres Führers, Oberkirchenrats Franz, er habe es stets für seine Pflicht erachtet, den Gedanken zu verwirklichen, daß in seinem Reiche jedem Bürger die volle Freiheit seiner religösen Ueberzeugung und der Ausübung seines Kultus gewährleistet sei. Der Kaiser versicherte, alle Konfessionen dürften seines Schntzes gewiß sein. Hierauf wurde die Huldigungsdeputation der israelitischen Kultusgemeinden em»
Großherzogtum Frankfurt von Napoleons Gnaden löste sich wieder auf. Man scheint auch am Konsistorium in Hanau nicht mehr gehofft zu haben, sich durch Aussetzung einer Belohnung in den Besitz ausreichenden Materials zur Ueber« führung der Verdächtigen setzen zu können. Daß der Rk- gierungsrat G. Ledderhose die anonyme Anzeige gemacht hätte, wie Dr. Suchier sagt, ist nach dem Wortlaut des Schreibens kaum auzunehmen; dazu ist Stil und Orthographie des Briefes zu natürlich unbeholfen. Für die Tatsache aber, daß sich keine Zeugen zur Uebersührung der Arrestaten fanden, kann man wohl nur Furcht vor Rache als Erklärung anuehmen. Die Haft und die ausgestandene Untersuchungsangst sind wohl die einzige äußerliche Strafe, abgesehen von dem Urteil des Volkes, gewesen, die von E. und M. zu tragen war, sie scheinen nicht einmal die Kosten der Untersuchung bezahlt zu haben, wozu sie doch verurteilt waren; ebensowenig scheint man von ihnen einen Ersatz des ungerichteten Schadens erlangt zu haben; wenigstens meldet die Kousistorialakte nichts davon.
Die Kosten, die 1812 bei Oeffuuug der her»schaftlicheu Gruft und durch vorzunehmende Arbeiten entstanden waren, beliefen sich auf 87 Guldeu 17 Kreuzer ; hiervon entfiel ungefähr die Hälfte mit 44 Gulden auf die Rechnung des Schreiuermeisters Kraft „für einen eichenen Behälter, wo- rinneu die traurigen Ueberblcibseln verwahrt worden und übrige Särge zu reparieren." Einen Erlös hatte man aus dem Verkauf des von den zerstörten Särgen in der Giust übrig gebliebenen ZmnS.. Dieses war dem die Untersuchung führenden Departements«Sehetär Duncker von dem Polizeidireklor Schlereth übergeben und von diesem in dem Sckrank, der sich in der Reaierungsbibliothekstube befand, verwabrlich niedergklegt worden, wo es bis nach beendigter Untersuchung unb Auflösung beS Dcpartemeutsgerichts blieb. Sm Oktober 1815 verfugte das reformierte Konsistorium, daß das Zinn im Gewicht von 103 Pfund verkauft werden sollte. Es fanden sich auch Liebhaber, die „unter der au8=
pfangen. In Erwiderung auf die Ansprache des Präsidenten der Wiener Kultusgemeinde, Stern, hob der Kaiser die staats- unb gesetzestreue Gesinnung der israelitischen Bevölkerung, ihre Ergebenheit und Anhänglichkeit an sein Haus hervor und versicherte sie seines kaiserlichen Schutzes. Schließlich empfing der Kaiser die Huldigungsdeputation der katholischen Geistlichkeit Bosniens und der Herzegowina.
Französische Kammer."
Paris, 26. Novbr. Die Kammer beriet heute da» Budget des Ministerium» de» Aeußern. Pichon erinnerte daran, daß die Marokko-Interpellation bis zur Abstimmung über die Ergänzungskredite zurückgcstellt seien. Erst dann werde er sich über den Stand der Dinge in Marokko äußern, um so die Annahme des Budgets zu beschleunigen. (Beifall.) Ein Redner forderte dann, daß sich die französische Diplomatie bemühen möge, bie Kognakausfuhr nach Rußland, Schweden und Norwegen zu fördern und die französischen Produkte gegen die auf allen Auslandsmärkten vorhandenen Nachahmungen zu schützen. Pichon erklärte, daß Unterhandlungen besonders mit Deutschland und Oesterreich-Ungarn zum Schutze der französischen Alkoholmarken im Gange seien. Unsere ökonomischen Interessen, schloß der Minister, werden mit Energie verteidigt. (Beifall.) Deschanel berichtete darauf über die Balkanereignisse seit der Angliederung Bosniens und der Unabhängigkeitserklärung Bulgariens und führte aus: Frankreich spiele vornehmlich eine vermittelnde Rolle, indem es den Krieg verhinderte, in Konstantinopel, Sosia und Belgrad zur Vorsicht riet und zwischen der Türkei, Bulgarien, Rußland und Oesterreich-Ungarn und England intervenierte. Die Umwälzung in der Türkei führte einen Wechsel ihrer inneren und äußeren Politik herbei. Frankreich werde das neue Regime stützen und für die friedliche Entwicklung sowie eine ökonomische Entwicklung und die Wohlfahrt der Türkei tätig sein. Frankreich sei erfreut über das Ende des jahrhundertelangen Druckes, der die Ursache von Unruhen und des Streites gewesen sei. Es müsse aber den vielen in der Türkei lebenden Franzosen volle und unparteiische Justiz so lange gewährleisten, bis sie ihr sicher seien. (Beifall.) Wir können in Abänderungen der Kapitulationen in den drei Vilajets einwilligen, die dann auf das ganze Reich ausgedehnt werden können. Der Berichterstatter wies nach, welches unsere Interessen auf dem Balkan und in der Türkei sind, wo unsere Landsleute zahlreiche Eisenbahnen, Hospitäler und Schulen besitzen. Wir haben also ein Interesse daran, die territoriale Unversehrtheit und Unabhängigkeit der Türkei zu gewährleisten, deren Wohlergehen von dem Regime der Jungtürken abhäuge, das wir begünstigen. (Beifall.) Redner sagt dann: Ich freue mich, daß wir mit Oesterreich-Ungar» gute Beziehungen unterhalten, denn diese Macht wirkte mäßigend auf deu Dreibund ein. Indessen können wir die Jnte- drücklichen Bedingung, wenns ächt englisches Zinn fei*, 41 Kreuzer für das Pfund geben wollten. Nach den oorge’ nominellen Proben scheint aber die Qualität des Metalls nicht besonders gewesen zu sein; es wurde im März 1816 teilweise nur die Hälfte bei der öffentlichen Versteigerung geboten. Ueber den Verkauf und Zuschlag berichtet der Kirchen- verwalter Breidenbach: „Das in rubro angezogene Zinn habe ich nach dem gehorsamst anliegenden Protokoll öffentlich ausgeboten und dem Meistbietenden, Juden Mendel Abraham per Pfund 26 Krzr. zugeschlagen, welcher solches sogleich mit 44 ff. 38 Krzr. bezahlt und in der Registratur abgeholt hat." Das Konsistorium genehmigte den Verkauf zu diesem Preis und erteilte dem Kirchenverwalter Breidenbach „die Auflage, diese Summe gehörigen Orts in Rechnung-Einnahme zu bringen". Damit war war diese Sache erledigt, die so viel Aufsehen und Erregung verursacht hatte, ohne daß doch dem Rechtsempfinden und Vergeltungsverlangen des Volkes ein Genüge geschehen war oder geschehen konnte.
Für die Kirche selbst halte dies Ereignis eine besondere Folge: Sie wurde von häßlichen Anbäuen befreit. In seinem Berichte vom 31. August 1812, in dem er das Ergebnis der vorgenommenen Untersuchung der Fürstengruft barlegte, hat der Geheime Kammerrat Döring dazu die erste Anregung gegeben. Er schreibt : „Ferner wurde für nöthig eracktet, das Luftloch des Gewölbes, wodurch der Einbruch geschehen, hinter denen schon wieder ergänzten Stäben, annoch mit einem starken Drahtgitter zu versehen, um allen ferneren Mutwillen durch Stein-Einwerfen rc. dadurch zu verhindern ; wenn der Holzstall, ohne dessen Dasein jene Freveltat unmöglich hätte vollbracht werden können, abgebrochen, und somit erjagtes Luftloch frei auf die Straße zu Tage gehen würbe. ♦
schließlich kann ich nicht umhin, in Beziehung auf obigen, das Sitterwerf betreffenden passum, dem Coliegio gehor- famft anheimzugeben: ob nicht, um ähnlichen schändlichen Unternehmnnaen Dormbeugen, nicht nur teuer, solche be-