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Hllilllner K Anzeiger

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U-totlonadruck und Verlag da Buchdruck«« das vaem. te, WagenhauseS in Hanau.

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Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beiloge.

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Die Ms gespaltene Petit,«!« oder der«» Raum W Hsßt im Neciameut«! di« Zeit« 35 Pfg,

Nr. 74

Aernsprechanschlus; Nr. 605

grcitnß den 27. März

Fernsprechanschlutz Nr. 605.

1908

Amtliches.

Stadtkreis Hanau. Bekanntmach««-;.

Der Schlossermeister Heinrich Jung beabsichtigt, feine auf dem Grw-dstückin den türkischen Gärten" Nr. 9 ge­legene Scklosserwerkstätie, verbunden mit Anlage eiserner Baukonstrukiionen, durch Errichtung einer Halle, anderweite Einteilung der Räume ufro. zu erweitern.

ES wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kennt­nis gebracht, daß Einwendunaen gegen daS beabsichtigte Unternehmen binnen einer Ausschlußfrist von 2 Wochen, vom Tage deS Erscheinens vorliegender Bekanntmachung an gerechnet, schriftlich in 2 Exemplaren oder zu Protokoll im Zimmer 14 des Rathauses bei uns angebracht werden können. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Einsprüche werden nicht berücksichtigt.

Zeichnung und Beschreibung des Unternehmens liegen im Rathaus, Zimmer Nr. 11 zur Einsicht offen.

Gleichzeitig wird zur mündlichen Erörterung etwa einge- gangener Einsprüche Termin vor unserem Kommissar, 1. Bei­geordneten Hild, auf

Dienstag den 14, April d. I., vormittags lP/< Uhr, im Rathaus, Zimmer Nr. 1, anberaumt.

Beim Ausbleiben des Unternehmers oder der Wider­sprechenden wird gleichwohl mit der Erörterung der Ein­wendungen vorgegangen werden.

Hanau den 20. März 1908.

Der Vorsitzende

. .. des Stadlausschusses de» Stadtkreises Hanau.

Dr. GcbeschuS. 6875

Bekantttmachnng.

Die Klempnerarbeiten zum Anbau der gewerbl. Fortbildungsschule sollen unter Zugrundelegung der allge­meinen und besonderen Bedingungen für die Bewerbung um städtische Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Dienstzimmer des Direktors der gewerbl. Fortbildungsschule, Erbsengasse 3/5, zur Einsicht auf und können von dort bezogen werden.

Die Annebote sind versiegelt und mit entsprechender Auf­schrift versehen bis zu dem auf Mittwoch den 8. April d. I., vormitiass 11 Uhr, festgesetzten Er- öffnungslermin, Erbsengasse Nr. 3/5, einzureichen. Die Er­öffnung der Angebote erfolgt im Beisein der etwa erschienenen Anbieter.

Zuschlagsfrist 3 Wochen. Hanau den 26. März 1908.

Der Magistrat.

Dr. GebeschuS.

6915

Bekmmtnmch«pg.

Es wird darauf hingewiesen, daß in hiesiger Stadt und zwar in dem städtischen Gebäude Lkangstrahe Nr. 41, gleicher Erde links, eine öffentliche Arbeitsnach- Weisstelle besteht, durch deren Vermittelung sowohl die hiesigen stellesuchenden Arbeiter, Arbeiterinnen und Dienstboten als auch durchreisende Arbeiter Stellen zuge- wiesen erhalten.

Um diese Einrichtung für die beteiligten Kreise in noch höherem Maße als bisher nutzbringend zu gestalten, ergeht an die Arbeitgeber der Stadt «nd Umgebung die Bitte, bei Bedarf an Arbeitskräften jeder Art die obenge­nannte Arbeitsnachweisstelle in Anspruch nehmen zu wollen.

Offene Stellen, die nicht sofort durch unsere Anstalt be­setzt werden können, werden durch den Mitteldeutschen Ar­beitsnachweisverband (Sitz Frankfurt a. M.) an allen Plätzen der näheren und weiteren Umgebung in geeigneter Weise veröffentlicht.

Der Arbeitsnachweis geschieht kostenfrei.

Geichâflsstunden : vormittags von 8'/, bis 121/» Uhr, nachmittags von 3 bis 6 Uhr.

empfehlen die Einrichtung zu recht reger Benutzung. Hanau den 2. Januar 1908.

Der Magistrat.

Hild.

187

Gefundene und verlorene Gtlitnsttinde 2t

Gefunden: 1 kleines Portemonnaie mit 6 Pfg., 1 Gartenmesser, 1 grüne Tasche mit Schulutensilien, 1 Päckchen

mit Taschenuhrteilen, 1 Regenschirm u. 1 grünes Futteral.

Verloren: 1 Portemonnaie mit 3 Mk. und eine Abonnementskarte vomHanauer Anzeiger", 1 Anhänger (silbernes Herz mit Goldgravierung), 1 Hcmdtä'chchen (In­halt 1 Puderbüchelchen, ca. 1,50 Mk. u. 1 weißes Taschentuch).

Hanau den 27. März 1908.

Deutscher Reichstag.

Sitzung vom 26. März.

Etat der Reichskanzlei und deS Auswärtigen Amtes.

Am BundeSratstische: Reichskanzler Fürst Bülow, v. Bethmann-Hollweg, v. Schön, v. Tirpitz, Dr. Nieberding und Krätke, sowie Staatssekretär Dernburg. Der Präsident eröffnet die Sitzung um 1 Uhr 20 Min.

Ueber die zweite Ergänzung zum Etat für 1908, soweit er sich auf Heeres- und Postoerwaltung bezieht, berichte! Abg. Erzberger (Ztr.). Sämtliche Forderungen werden debattelos bewilligt.

Bei der Beratung des Etats für den Reichskanzler und die Reichskanzlei kommt

Staatssekretär Krätke auf die Verdächtigung Bebels zurück, daß das Briefgeheimnis nicht gewahrt werde. Er lege dagegen Verwahrung ein und verlange, rote schon früher Spezialtälle. Werden der Verwaltung solche Fälle bekannt, so verschaffe sie dem Gesetz volle Geltung. Redner berührt sodann den von Bebel angeführten Fall Possimoff, bei dem der Untersuchungsrichter die Post beauftragte, ihm die be­schlagnahmten Briese auszuliefern. Zu einer solchen Be­schlagnahme sei der Untersuchungsrichter berechtigt.

Äbg. Singer (Soz.) erklärt, bei der dritten Lesung auf den Fall zurückkommen zu wollen.

Abg. Lattmann (pirtfd). Ver.) kam auf die letzte Rede Naumanns zurück und warf ihm, wie schon bei früheren Reden, seine blendende Nethorik und Einseitigkeit vor. Wer die sozialistische Resolution unterstütze, helfe, Deutschland zum Tummelplatz von Anarchisten machen. Der jüdischen Ein­wanderung sei große Aufmerksamkeit zu widmen, ebenso dem Besuche der Ausländer auf unseren Universitäten. Was das Wahlrecht betreffe, so stimme seine Partei den Resolutionen zu, welche eine Sicherung des Wahlrechtes anstreben. Seine Partei wolle auf keiner Seite Wahlterrorismus. Die Ein­führung der geheimen Wahl sei notwendig, um den sozia­listischen Terrorismus abzuwenden, den ein geheimes Zirku­lar der sozialistischen Frauenvereine bereits ankündigte. Für die Beamten sei ein Koalitionsrecht, das den Streikzwang einschließe, undenkbar. Seine Partei empfehle Beamtenaus­schüsse in den Staatsbetrieben.

Reichskanzler Fürst Bülow: Ich bin den Ausführungen des Vorredners Abg. Lattmann mit großer Aufmerksamkeit gefolgt. Besonders haben mich diejenigen seiner Ausführungen interessiert, die sich auf das Befinden des Beamten, auf das Verhältnis des Beamten zum Staat bezogen. Ich unter­schreibe diese Auffassung. Was die übrigen Anregungen deS Abg. Lattmann hinsichtlich der Lage und der Verhältnisse der Beamten angeht, so glaube ich, daß sie eine sorgsame Prüfung verdienen. Für heute wende ich mich zu einem Gegenstand, den Herr Lattmann vorher behandelt hatte und der in unserer vorgestrigen Debaite einen breiten Raum ein­genommen hat, nämlich zu der Reform deS preußischen Wahlrechts. Die Sozialdemokraten haben in einer Reso­lution beantragt, den Reichskanzler zu ersuchen, dem Reichs­tag in seiner nächsten Session einen Gesetzentwurf vorzulegen, wonach in dem Deutschen Reich, in den Bundesstaaten und in Elsaß-Lothringen für die Wahlen zum Reichslage und zu den Landtagen daS allgem-ine, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Reichsangehöiigen ohne Unterschied des Geschlechts nach Maßgabe der Verhält­niswahl eingeführt wird. Ich brauche wohl nicht zu erklären, daß diese Resolution für den Bundesrat nicht annehmbar ist. Vor allem muß ich wiederholt darauf Hinweisen, daß der Reichskanzler und daß die Minister der Einzelstaaten nicht verpflichtet sind, hier Rechenschaft über bundesstaatliche An- gelegtuheilen zu geben. Als Reichskanzler und als preußischer Ministerpräsident habe ich die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Parlamente nicht gegeneinander ausgespielt werden. (Beifall rechts.) Ein Durcheinander der Verhandlungen von Nkichsiagsangklegeiiheiten und Angelegenheiten der Blindesstaaten wäre eine Gefahr für eine verfassungsmäßige Ordnung. (Beifall rechts.) Ein solches Durcheinander widerspricht der Reichsvcrfassung wie der Verfassung der Einzelstaaten. Eine reinliche Scheidung der Angelegenheiten der Einzelstaaten von Angelegenheiten des größeren Gemein­wesen« wird in der Schweiz, in den Vereinigten Staaten von Amerika und in jedem södeiaüven Staatswesen beob­achtet. Ich habe niemals zugelassen da» betone ich

gegenüber den vorgestrigen Ausführungen des Abg. Beb»

und werde auch niemals zulasten und niemals dulden, daß die Entschlüsse dieser hohen Häuser von Stellen beein­flußt werden, denen ein verfassungsmäßige» Recht dazu nicht zusteht. Ich darf aber auch nicht dulden, daß ein Organ des Reiches über seine Zuständigkeit hinaus Einfluß zu nehmen sucht auf die Verfassung der Einzelstaaten. Die Richtigkeit dieses Standpunkte» ist auch von liberaler Seit« früher wiederholt anerkannt worden. Ich entsinne mich, al» die'Regierung -^ e» muß fünf oder sechs Jahre her sein, ich war schon Reichskanzler einen Versuch des preußischen Landtags zurückwies, Einfluß zu nehmen auf die Tarifge- setzgebung im Reich. Da billigte die liberale Presse diese» Verhalten der preußischen Regierung, und ein führende» liberales Blatt ich entsinne mich dessen ganz genau v rglich das damalige Verhalten deS Abg. v. Heydebrand und seiner Freunde mit der Bildung von Konföderationen in der alten polnischen Republick, und daS Hin- und Her- reden zwischen Landtag und Reichstag mit dem alten pol­nischen Reichstage. WaS dem einen recht ist, ist dem andern billig.

Dies vorausgeschickt, möchte ich noch einige Worte zur Erklärung hinzufügen. Die Erklärung der preußischen Staatsregierung im preußischen Abgeordnetenhaus? enthielt gar keine Kritik deS Reichstagswahlrechls. (Hört, hört!) Die preußische Regierung hat sich nur gegen eine Ueber- tragung dieses Wahlrechts auf Preußen ausgesprochen. (Zu­ruf linkS? Meine Herren, wir sind alle so empfindlich gegen jede Störung, die von außen, die von oben kommt. (Heiter­keit.) Würde es sich nicht empfehlen, daß auch wir unS untereinander möglichst wenig störten? (Lebhafte Zustim- mung.) Die preußische Staatsregierung hat gar nicht die Frage erörtert, ob das Reichsiagswahlrecht im Reich nützlich oder schädlich wirkt, sie hat lediglich erklärt, daß nach ihrer Ueberzeugung das Reichstagswahlrecht doch in Preußen dem Staatswohl nicht entspräche. Sie hat de lege ferenda, nicht de lege lata gesprochen. Aber wenn ich wirklich ein kritisches Wort über das Reichstagswahlrecht gesagt hätte, was wäre denn dann? Noch leben wir ja nicht in dem sozialdemokratischen Zukunflsstaate, wo von oben befohlen wird, was als wahr zu gelten hat, was nicht (Heiterkeit), wo die Kritik erlaubt ist und wo sie das Maul zu halten hat. (Heiterkeit.) Warum soll denn gerade das Reichstags- wablrecht sakrosankt sein, wo alles übrige, Gott und Vater­land, Monarchie und Familie, Gesetz, Verfassung und Ord­nung, angegriffen, verhöhnt und untergraben werden darf! (Unruhe bei den Sozialdemokraten.) Warum soll denn gerade das Reichstagswahlrecht ein noli me tangere sein, während es jedem erlaubt ist und sogar von jedem erwartet wird, daß er daS preußische Wahlrecht herunterreiße! Dabei haben wir beide, dieses hohe HauS und ich, kein Bedenken getragen, daS Reichstagswahlrecht umzumodeln, wenn unS danach gelüstete. Ich erinnere nur an das sogenannte Klosettgesetz, an die Gewährung der Diäten, an die Ausdehnung der Freifahrt­karten. (Heiterkeit.) Es sind in der politischen Tagessignatur auch noch andere Vorschläge aufgetaucht, z. B. die Herauf­setzung der Altersgrenze u. a. Würde mich jemand wider­legen können, wenn ich sagte, daß kaum ein anderes Wahl­recht auf Reife de» Urteils, geistige Bildung, politische Erfahrung so wenig Rücksicht nimmt wie das gleiche, allge­meine und direkte Wahlrecht! (Lebhafte Zustimmung rechtS.) Erst kürzlich habe ich einen Artikel gelesen, der das ReichS- tagswahlrecht angriff, weil es dem vielverzweigten geistigen Kulturleben unserer Zeit nicht gerecht würde, weil es den verschiedenen Ständen und Berufen nicht genügend Rechnung trüge. Es heißt in diesem Artikel, mit dem ich mich nicht im" entferntesten identifiziere:So ist der Reichstag in seiner Zusammensetzung wie in feiner politischen Eigenschaft nichts weniger al« ein Ideal. Man gelangt im Reichstage über Programmreden und leere Schlagworte nicht hinaus. Soll der Reichstag mehr sein als eine große trügerisch« ariihmetische Formel, so muß er in anderer Weise wirken usw." Es kommt noch viel schlimmer, ich will aber lieber nicht weiterlesen. (Heiterkeit.) Sie denken vielleicht, daß daS die Meinung eines hartgesottenen Reaktionärs ist. O nein, meine Herren, der Verfasser dieses Artikel» ist -in alte» Veteran der liberalen Partei, eS ist der unabhängige, frei­sinnige Denker Friedrich Dernburg. (Gelächter der Sozial­demokraten.) Also, ein Dogma ist daS direkte allgemein« Wahlrecht nicht; zum Dogma macht es nur der sozialdemo­kratische Radikalismus mit dem langen Zopf. Er macht eie Dogma daran», einen Fetisch, ein Götzenbild. Ich bin aber kein Fetischanbeler, ich treibe keinen Götzendienst und glaub« in politischen Dingen an ein Dogma überhaupt nicht. Obel wollen Sie mich nötigen, die Bmsenwahrheil zu biwriser^