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Mitilvoch den 25. Juni 1908

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Kurzer Getreide-Wochenberitht per Preisberichtsstelle des Deutschen Laudwirt­schaftsrats vom 16. bis 22. Juni 1908.

Befürchtungen, daß Niederschläge die im Gange befindliche amerikanische Ernte schädigen oder mindestens verzögern dürften, wirkten anfangs befestigend und ließen für die in­zwischen stark ermäßigten Forderungen namentlich in Eng­land nach längerer Zeit wieder mehr Interesse hervortreten. Auch seitens deutscher Importeure wurden aus den an der Küste eingetroffenen Ladungen einige Anschaffungen gemacht, gegen die aber im Lieferungsmarkle Abgaben erfolgten, als Amerika wieder schwächere Preise meldete. Auf die Absatzver­hältnisse im Jnlande waren die überseeischen Anregungen ohne Einfluß geblieben. Trotzdem das an die Märkte ge­langende Angebot normalen Ansprüchen gegenüber kaum ge­wachsen wäre, gestaltet sich dessen Verwertung meist schwierig und verlustbringend, zumal Bedenken wegen der Qualität, namentlich beim Roggen, der ohnehin schwachen Kauflust noch engere Grenzen gezogen haben. Scheinbar stützt sich die durch die Versorgung kaum gerechtfertigte Kaufenthaltung auf die hinsichtlich der Ernteaussichlen herrschende Auffassung. Der amtliche Bericht für Preußen konstatiert zwar die er­wartete Besserung, betont aber, daß die den Noten beige­fügten Bemerkungen die landwirtschaftliche Lage weniger günstig erscheinen lassen als aus der ziffermäßigen Begut­achtung ersichtlich ist. Im allgemeinen bestätigt der Bericht die bereits zu Anfang des Monats seitens der Prcisberichts- stelle gegebene Darstellung, wonach die Aussichten für Weizen und mit der durch Hagelschäden und Lagerung bedingten Einschränkung auch für Roggen günstige seien, während die Sommerung durch Ueberwuchern des Unkrauts, häufig auftretende Schädlinge und Pflanzenkrankheiten an einer vor­teilhaften Entwickelung gehindert wurde. Dazu kommt noch, daß sich in den letzten Tagen Mangel an Bodenfeuchtigkeit bemerkbar macht, der bei den herrschenden austrocknenden Winden wesentlich zur Verschärfung obiger Bedenken beige­tragen hat. Andererseits haben hier umlaufende Gerüchte über ein Ausfuhrverbot Rumäniens für Hirse, Heu und Stroh neuerdings die Aufmerksamkeit auf die Lage dieses Landes gelenkt und schließlich wieder eine festere Stimmung aufkommen lassen, die sich vor allem in erhöhtem Interesse für Futtermittel zum Ausdruck brachte. Weizen und Roggen haben ihr vorwöchiges Preisniveau bis auf kleine Verluste wieder erreicht, Hafer per September sogar um 13/2 Mark angezogen. Sehr fest lag bei den argentinischen Forderungen Mais.

Es stellten sich die Getreidepreise am letzten Mârkttage in Mark pro 1000 kg je nach Qualität, wobei das Mehr (+) bezw. Weniger () gegenüber der Vorwoche in Klammern ()

beigefügt ist,

wie folgt:

Weizen

Roggen

Hafer

Königsberg

(-

) 176 (4

) 150

(-2

)

Danzig

215

(-5

) 177 (

>5

) 155

(-5

)

Stettin

217

(-

) 178

(-4

) 160

(-

)

Posen

217

(-4

) 174 1

(-6

) 151

(-4

)

Breslau

214

(2

) 180 1

(-5

) 155

(-

)

Berlin

215

(+1

) 186 1

) 175

(-

)

Magdeburg

209

(-1

3 189 (

) 158

(-3

)

Halle

210

(-

) 192 1

) 160

(-

)

Leipzig

216

(-

) 196 (

".

) 158

(-1

)

Rostock

(-

) 184 (

) 161

(-2

Hamburg

208

(~

) 189 1

[-3

) 175

(-1

Hannover

210

(-1

) 190

(-1

) 165

(-1

)

Braunschweig

208

(-3

) 188

(-2

) 159

(-1

)

Düsseldorf

208

(-2

) 190 1

(-3

) 166

(-4

)

Köln

205

(-

) 192 1

(-

) 170

(+1

)

Frankfurt«. M. 210

(-

) 198 (7

) 175

(-21/0

Mannheim

214

(-3

)'200 1

Hl

) 170

(-1

)

München

223

(+1

) 193 (1

) 178

(-

)

Weltmarktpreise: Weizen: Berlin Juli 211.75 (0.50), September 194.25 (0.75), Budapest Oktober 196.40 (.), Paris Juni 176.10 (+0.80), Liverpool Juli 160.55 (1.65), Chicago Juli 132.90 (4.45), Roggen: Berlin Juli 190.50 (0.50), September 176.75 (1.), Hafer: Berlin Juli 161.75 (0.50), September 159. (+1.50) Mk.

$et FörsimMd am Müggelsee.

Prozeß Schwarzenstein.

kUuber. Nachdr. verb.) 8. & H. Berlin, 22. Juni.

Vor dem hiesigen Schwurgericht begann heute unter starkem Andrang des Publikums der Prozeß wegen der Er­mordung des Königl. Försters Schwarzenstein in der Nacht vom 22.-23. Januar d. Js. Der 54 Jahre alte Förster Schwarzenstein war in dieser Nacht, als er gegen halb 1 Uhr das GastlokalParadiesgarten') verlassen hatte, hmterlistig niedergeschaffen worden. Die Gäste, die mit ihm das lotal verlassen hatten, hörten zwar die beiden Schüsse, die dem allgemein beliebten Förster den Tod bringen sollten, sie legten ihnen aber keine Bedeutung bei. Erst am andern Morgen .wurde die Leiche des Getöteten aufgeiunden. <ie Polizei, die sich mit der Ermittlung des Täters sofort estrig befaßte, stand vor einer schwierigen Aufgabe, denn persönliche Feinde hatte der alte Schwarzenstein nicht. Auch Wilddiebe gab es nicht in seinem Revier. Die eingeleiteten Recherchen führten schließlich dazu, daß der eigene Sohn des Ermor­deten, der frühere Forsteleve Willi Schwartzenstein unter dem dringenden Verdachte des Vatermordes verhaftet rvurde. Willi Schwarzenstein, der ein lockerer Bursche war, hatte sich durch sein auffälliges Verhalten verdächtig gemacht. Er

stand mit feinem Vater, der seine 6 Kinder in strenger Zucht hielt, nicht gerade auf bestem Fuße. Er hatte sich durch verschiedene Petrügereien in der letzten Zeit Geld verschafft, um seinen Neigungen leben zu können und mußte nun eine Entdeckung seiner Vergehen durch den Vater und eine harte Bestrafung befürchten.

Den Vorsitz bei den Verhandlungen führte Landgerichts­direktor Schneider; die Verteidigung hatte Rechtsanwalt Dr. Schwindt übernommen. Die Bildung der Geschworenen­bank und der Zeugenaufruf nahmen längere Zeit in An­spruch. Von der Staatsanwaltschaft sind etwa 40 Zeugen geladen, darunter die nächsten Anverwandten des Ange­klagten und verschiedene Forstbeamte. Die Verteidigung hat ebenfalls zahlreiche Zeugen geladen, die zur Entlastung des Angeschuldigten beitragen sollen. AIs Sachverständige sind geladen Medizinalrat Dr. Pfleger, Gerichtsarzt Dr. Marx, Gerichtschemiker Dr. Jeserich, Königl. Forstmeister Kottemeier (Köpenick), Königl. Oberförster Wallmann (Jried- richshagen), Sanitätsrat Dr. Jacobi (Friedrichshagen) und Hofbüchsenmacher Barella.

Der Angeklagte, der einen sehr zuversichtlichen Eindruck macht, wird aus dem Moabiter Gefängnis vorgeführt, wo er zurzeit eine Gefängnisstrafe von vier Monaten und zwei Wochen wegen Betrugs und Urkundenfälschung verbüßt. Nach der Verlesung des Eröffnungsbeschlusses, der den Angeklagten beschuldigt in der Nacht zum 24. Januar d. I. seinen Vater vorsätzlich getötet und die Tötung mit Ueberlegung aus­geführt zu haben, wird in die

Vernehmung des Angeklagten

Will Schwarzenstein eingetreten. Er gibt an, am 25. Juli 1887 geboren zu sein. Wegen Betrugs und Urkunden­fälschung verbüßt er zurzeit eine Gefängnisstrafe. Anfäng­lich war er Forsteleve, dann Kaufmannslehrling. In der Zeit vor dem Morde war er längere Zeit stellenlos, da er am 1. November seine Stellung bei einem Berliner Holz­händler aufgegeben hatte. Er hatte aber nicht den Mut ge­funden, seinem Vater davon Mitteilung zu machen. Erfuhr vielmehr jeden Tag genau so wie früher nach Berlin, als ob er noch in Stellung wäre. So bummelte er von Weih­nachten bis zum Januar ziellos in Berlin herum. Vors.: Sie haben also Ihren Vater bewußt belogen, das soll öfter vorgekommen sein. Angekl.: Das war eine Dummheit. Vors.: Nein, eine Schlechtigkeit. Was trieben Sie nun die ganze Zeit in Berlin? Angekl.: Ich habe mir die Sehens­würdigkeiten angesehen und auch oft bei Aschinger gesessen. Der Angeklagte gibt auf Befragen weiter an, daß er viel mit Mädchen verkehrt habe und daß er sich das notwendige Geld zu diesem Leben zusammengeborgt habe und zwar viel­fach bei Freunden und Bekannten seiner Familie auf den Namen seines Vaters. Et gibt dann weiter an, wie die Er­eignisse am 22, Januar, am Tage vor dem Tode seines Vaters sich gestaltet haben. Jede Schuld an der Ermordung seines Vaters stellt er entschieden in Abrede. Seine Mutter fei am Tage vor dem Morde wegen einer Erbschaft verreist. Er sei mit ihr anfänglich mitgefahren, habe sie aber dann verlassen, indem er ihr vorredete, er müsse ins Geschäft, um zu sehen, ob die Arbeiter dort auch wirklich arbeiteten. Um Vs7 abends sei er von Berlin heimgekehrt und fand seine Mutter schon wieder vor. Er habe Abendbrot gegessen und die Zeitung gelesen und sei dann hinaufgegangen in sein Zimmer, um sich schlafen zu legen.

Im selben Zimmer schlief auch ein Waisenkind Erna Schmidt, das seine Eltern ausgenommen hatten. Willi Schwarzenstein gibt weiter an, er habe seine Kleider ausge­zogen und sich hingelegt. Nach einer Stunde habe er wieder Hunger gefühlt und sei heruntergegangen, um sich eine Stulle zu holen. Er gibt auch zu, daß er aus dem Hause heraus­getreten sei. Vors.: Das haben Sie bisher noch nicht ange­geben. Der Angeklagte gibt weiter an, er sei über die furcht- hare Anklage ganz erschüttert gewesen. Der Verdacht habe ihn so bedrückt, daß er wie ein Stück Holz gewesen sei. Erst als der Gefängnisgeistliche ihm gesagt habe, er halte ihn für unschuldig, da sei er wieder aufgelebt. Auch der Verteidiger Dr. Schwindt bekundet, daß der Angeklagte von diesem Augenblick an wie verwandelt gewesen sei und alles getan habe, um seine Unschuld nachzuweisen. Der Vorsitzende hält dem Angeklagten seine unnatürliche Ruhe, die er unmittelbar nach dem furchtbaren Unglück gezeigt habe, vor. Er hält ihm weiter vor, wie unwahrhaftig er stets gegen seine Eltern gewesen sei. Der Angeklagte berichtet dann weiter, daß am frühen Morgen der Knecht Mehlisch in das Zimmer oben gekommen sei und zwar mit einem Licht. Dadurch sei er aufgewacht, obgleich er einen sehr schweren Schlaf gehabt habe. ' Der Knecht habe ihm erklärt, unten seien zwei Männer, die ihm etwas sagen wollten. Als der Angeklagte fragte, was sie denn wollten, habe Mehlisch entgegnet, er wisse es nicht. Er habe sich nun angezogen und hörte unten von den Männern, daß sie einen Mann gefunden hätten mit einem Vollbart und einem Siegelring am Finger. An­scheinend sei der Mann tot. Willi Schwarzenstein erklärte darauf, ihm sei sehr eigenartig zu Mute gewesen und er sei in das Zimmer seines Vaters gegangen, um nach ihm zu sehen. Als er ihn dort nicht fand, habe er gedacht, der Vater sei vielleicht betrunken. Als er dann zur Leiche ge­führt wurde, und man ihm die Wunden zeigte, habe er gleich gesagt: Ja, ja der Vater ist erschossen worden. Es sei ihm sehr schlecht zu Mute gewesen. Vors.: Sie sollen die Leiche Ihres Vaters gar nicht angerührt haben und keine Zeichen von Trauer gezeigt haben. Sie sollen nur kurz gesagt haben: Nun wollen wir ihn mal fortbringen. So benimmt sich doch kein Sohn an der Leiche des Vaters. Angkl.: Ich dachte an gar nichts anderes, als Rache zu nehmen an dem Täter. Vors.: Wie stellen Sie sich nun vor, daß Ihr Vater zu Tode gekommen ist? Angekl.: Der Mord ist vielleicht durch die Fahrlässigkeit eines Wilddiebs begangen worden. Bors. : Es ist so gut wie ausgeschlossen, daß der Mord aus dem Zusammentreffen des Försters mit einem Wilddiebe hervor­gegangen ist. Ein Wilddieb vermeidet doch jedes absicht­liche Zusammentreffen mit dem Förster. Außerdem hatte der Förster ja auch kein Gewehr mit.

Der Verteidiger Dr. Schwindt beantragt einen Lokal­

termin, damit die Zeugen sich die Ereignisse wieder besser ins Gedächtnis zurückrufen können. Staatsanwalt: Es ist richtiger, wenn wir erst Beweisaufnahme erheben. Das Ge­richt behält sich einen Beschluß vor. Der Vorsitzende hält dem Angeklagten weiter vor, daß der Täter genau gewußt haben mußte, daß der Ermordete in Rahnsdorf war und daß er keinen Hund bei sich hatte und welchen Weg er­gehen mußte. Die Nacht sei außerordentlich günstig aus­gesucht worden. Auch die Mordstelle sei mit besonderem Gejchick gewählt worden. Für den Täter günstig war auch der Umstand, daß kein Schnee gefallen war. Der Vorsitzende bringt ferner zur Sprache das auffällige Wiederauffinden des Gewehres, das am Tage nach der Tat verschwunden war, das sich aber später wiederfand, und das auffällige Zeichen von kürzlichem Gebrauch zeigte. Der Angeklagte bekundet hierzu, daß er ben. Gewehrschrank unter sich gehabt habe. Die fragliche Flinte sei wohl beim Büchsenmacher gewesen. Vors.: Ihre Aussage ist wahrheitswidrig. Zuerst sagten Sie, die Flinte wäre beim Büchsenmacher, und als man das nachprüfen wollte, erklärten Sie schnell, sie sei zu Ihrem Bruder nach Thüringen geschickt worden. Angekl.: Ich glaubte, die Büchse wäre beim Büchsenmacher. Ich verstehe nicht, wie man mir vorwerfen kann, daß ich sie gebraucht haben soll. Wenn ich sie benutzt hätte, dann brauchte ich sie doch nur zu putzen, damit niemand etwas bemerkt. Vors.: In der Nacht war das wohl nicht möglich. Wie war Ihr Verhältnis zu Ihrem Vater? Es war doch nicht innig? Angekl. : Ich hatte meinen Vater lieb. Der Angeklagte gibt auf Befragen zu, daß ein Verfahren wegen Wilddieberei gegen ihn schwebe. Er bestreitet aber, in der Mordnacht ge° wilddiebt zu haben. Staatsanwalt: Haben Sie am Abend vor der Tat ein Rencontre mit Ihrem Vater gehabt! An­geklagter: Nein, ich bin ihm gar nicht begegnet.

An die Geschworenen werden Zeichnungen, die den Tat­ort wiedergeben, zur Verteilung gebracht. Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurück und verkündet dann, daß eine Augenscheinnahme notwendig sei. Diese soll aber nicht heute vorgenommen werden. Die Vernehmung des Angeklagten ist vorläufig beendet.

Es wird dann in die

Zeugenvernehmung eingetreten. Erste Zeugin ist die 14jährige Waise Erna Schmidt. Sie gibt an, daß sie ein halbes Jahr im Hause Schwarzenstein gelebt habe. Sie habe in der fraglichen Nacht mit Willi Schwarzenstein in einem Zimmer geschlafen. Vors.: War oft Streit in der Familie Schwarzenstein? Zeugin: Es war nicht so schlimm. Der Förster Schwarzenstein war sehr freundlich. Ob es oft Streit zwischen dem Vater und dem Sohne gegeben habe, wisse sie nicht. Sie bestätigt dann die Angaben des Angeklagten, daß er noch in der Nacht hinuntergegangen sei, um sich angeblich eine Stulle zu holen. Er ist ohne eine solche heraufgekommeu. Ob er sich wieder auszog, weiß die Zeugin nicht. Er blies gegen seine Ge­wohnheit die Lanipe aus, während er sie sonst immer herunter- schraubte. Die Zeugin erwachte erst wieder, als früh der Knecht ins Zimmer kam. Willi Schwarzenstein habe bei der Leiche wohl geweint, aber nicht sehr und nur wenn Leute kamen. Die nächste Zeugin ist die Schwester des Angeklagten, Grete Schwarzenstein. Sie ist ein Sjähriges Kind, das auch in dem Zimmer oben mit Willi Schwarzenstein und der Schmidt schlief. Sie will gehört haben, daß ihr Bruder Willi etwas aus der Türe warf. Der Angeklagte behauptete, daß das feine Strümpfe gewesen seien, die er hinausgeworfen habe, damit sie wieder ausgebessert werden. Sonst will die Zeugin nichts gehört haben. Der nächste Zeuge Amtsgerichts­rat Straß-Köpenick hat die ersten amtlichen Feststellungen gemacht. Er zeigt Photographien des Tatortes und der Leiche vor. Er gibt weiter an, daß zuerst kein Verdacht auf den Angeklagten fiel, da ein Forstmeister ihm mitteilte, der Angeklagte sei zur Zeit der Tat beurlaubt gewesen. Aber der Knecht Mehlisch sei verhaftet worden. Er sei aber bald wieder freigelaffen worden, da der Verdacht gegen ihn sich nicht begründete. Vom Gewehrschrank fehlte der Schlüssel, der sich in der Tasche des Toten vorfand. Eine fahrlässige Tötung durch einen Wilddieb hält der Zeuge für ausge­schlossen. Allerdings seien in dem Revier öfter Schüsse ge­fallen. Jetzt nach ber Verhaftung des Angeklagten sei das weniger der Fall.

Vors. (zum Angeklagten): Stehen Sie im Zusammenhänge mit diesen Schüssen? Angekl.: Ich bestreite das.

Darauf trat die Mittagspause ein.

In der Nachmittagssitzung wurde in der Zeugenver­nehmung fortgefahren. Es wurde hauptsächlich die Frage er­örtert, ob es möglich ist, daß der Förster Schwarzenstein durch den fahrlässigen Schuß eines Wilddiebes getötet worden ist. Kriminalkommissar Leonhard-Berlin hält das für ausgeschlossen. Es sei ganz unwahrscheinlich, daß ein Wilddieb auf den Förster geschossen habe, weil er glaubte, ein Reh vor sich zu sehen. Königlicher Forstmeister Kottemeier-Köpenick läßt die Möglichkeit offen, daß Wilddiebe in dem Revier seien, sei wahrscheinlich. ' Der Förster Schwarzenstein sei sehr be­liebt gewesen, er hatte keinen Feind, er war eher zu nach­sichtig als zu streng. Der Angeklagte weint heftig. Ober­förster Wallmann- Friedrichshagen hat einige Tage nach der Tat die vermutliche Mordszene nachgeahmt. Eine Ver­wechslung eines Menschen mit einem Stück Wild sei un­möglich. Es seien im Revier oft Schüsse gehört worden, seit der Verhaftung des Angeklagten aber nur noch selten. Einer der Spürhunde habe bei den Recherchen den Ange­klagten auffallend umkreist. Es werden dann die beiden Arbeiter vernommen, die gegen. 5 Uhr morgens die Leiche des Försters auffanden. Willi Schwarzenstein ist ihnen verdächtig ruhig vorgekommen, er habe gleich gesagt, man solle die Leiche fortschaffen, obgleich er als früherer Forst­gehilfe doch wissen mußte, daß die Leiche nicht vom Fleck gebracht werden durfte, ehe nicht die polizeiliche Augenschein- nähme erfolgt sei. Angekl.: Ich dachte nicht daran, ich war zu bestürzt. Vors.: Sie sollen gar nicht nachgeprüft haben, ob ihr Vater tot war? Angekl.: Ich hatte das Gefühl, daß er tot war. Die beiden Arbeiter bekunden übereinstimmend, daß der Angeklagte gar nicht daran gedacht habe, einen Arzt zu holen, und daß er auch in auffällig^ Scheu sich gehütet habe,