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«erteljihrlich 1,80 Mt, m«-tlich 60 Pfg„ für tu* wMgt Abouomie» mit bem fwenaiben P»ßaustchl«§.
Du eutjtiw Nummer k»s« 10 Pfz.
Äetatienibrud und Bering der Buchdruckerei bcJ »nein.
0. Warfenhaufei in Hanau.
General-Anzeiger
Amilichts Organ für Ml- uni fanikttis Zanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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verantworü. Siedakteurr S. Schrecker in Hanâ
Nr. 68 Fernsprechanfchlutz Nr. 605.
Freitag den 20. März
Ftt»sprecha«Ichl«b Nr. «05. 1908
Amtliches.
£an dhrds Ran au.
BekilnntmchlWn des Ksnigiilhen LaMtSamtS.
Unter den Schweinen zu Niederrodenbach ist die Schweineseuche festgestellt worden.
Hanau den 19. März 1908.
Der Königliche Landrat.
V 2041 I. A.: Conrads Kreissekretär.
Unter den Schweinen zu Windecken ist die Schweine- feucht erloschen.
Hanau den 17. März 1903.
Der Königliche Landrat.
V 1997 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Gemarkung Mittel buchen belegene, im Grundbuch« von da Band XI Art. 572 in Abt. I Nr. 8 zur Zeit der Eintragung des VersteiaerungSvermerkeS auf den Namen des Kaufmanns Reinhold OplsteinS in Bockenheim (jetzt in Hanau) eingetragene Grundstück:
Krtbl. 4 Nr. 139/25, Acker auf dem Wolfsacker —
3 ha 86 ar 18 qm groß, jetzt bebaut mit
a) Arbeiterwohnhaus,
b) Verwalterwohnhaus,
c) Pserdestall mit Knechtstube (B),
d) Ringofen mit Halle (C) und Schornstein (D),
e) Maschinenhaus, belegen Roßdorferweg Nr. 144,
— eingetragen in der Grundsteuermutterrplle sub Nr. 360 und Gebäudesteuerrolle Nr. 149 — veranlagt zur Grundsteuer mit 208 Mk. 88 Pfg. Reinertrag und zur Gebäude- steuer mit 1335 Mk. Nutzungswert,
am 14. Mai 1908, vormittags IO1/» Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 — versteigert werden.
Hanau den 12. März 1908.
_______Königliches Amtsgericht Abt 2. 6295
Handelsregister.
Unter der Firma W. f^» Simeons Nachfolger betreibt der in Hanau wohnhafte Kaufmann Jean Funke zu Hanau ein Handelsgeschäft als Emzelkaufmann.
Die Niederlassung ist am 10. März 1908 von Offenbach a. M. nach Hanau verlegt worden.
Hanau den 18. März 1908.
Königliches Amtsgericht 5. 6297
politische Rundschau.
Reichstags-Angelegenheiten.
Berlin, 19. März. Die Kommission der Journalisten deS Reichstages übet reichte dem Präsidenten eine Beschwerde- schrift, weil der Abgeordnete Gröber, als während der Rede des Abgeordneten Erzberger auf der Journalistentribüne angeblich gelacht wurde, eine die Journalisten schwer beleidioende Aeußerung in den Saal gerufen hat. Als der Präsident darauf eine ungenügende Erklärung abgab, verließen die Journalisten die Tribüne.
Berlin, 19. März. Nachdem die Journalisten die Reichstagstribüne verlassen hatten, versammelten sie sich im Nrichslagslesesaal und beschlossen, eine fünfgliedrige Kommission an den Präsidenten zu entsenden mit der sehr ftlichni Erklärung, daß die in Sachen der Aeußerung des Abg. Gröber abgegebene Erklärung des Präsidenten den Journalisten nicht Genugtuung gewähre. Die Journalisten beschlossen ferner, vor Abgabe einer genügenden Erklärung die Tribüne nicht wieder zu betreten. Zwecks Festsetzung des weiteren Ver- haltens findet morgen 121/« Uhr eine abermalige Versamm- lung statt.
Emden, 19. März. Bei der heute stattgehabten Reichs- «agsersatzwahl im ersten Hannoverichen Wahlkreise erhielt Regler «freist Bpt.) 8816 Stimmen, Gröneveld (wirttch. Vgg.s 6579 Stimmen, Fürbringer (nail) 4905 Summen, Hug (Soz.) 3115 Stimmen. Es ist also Stichwahl zwischen
Regtet und Gröuevcld erforderlich.
Preußischer Landtag.
Abgeordnetenhaus.
Sitzung vom 17. März.
Am Ministertische: Holle.
Die dritte Etatsberatung wird beim
Kultusetat fortgesetzt.
In der allgemeinen Besprechung bittet
Abg. H e ck e n r o t h (Ions.) den Minister, eine beruhigende Erklärung über die Feuersicherheit der Schulen abzngeben. Die Vorwürfe, die der Abg. Kopsch in der zweiten Lesung gegen die Osnabrücker Regierung erhoben habe, seien unberechtigt.
Abg. Dr. Dittrich (Ztr.) wünscht Beseitigung eines Erlasses, der den Kindern, die Sonntags mit ihren Eltern den allgemeinen Gottesdienst besuchen, das Fernbleiben vom Schulgottesdienst gestattet.
Kultusminister Holle erwidert, die Eltern selbst hätten einen solchen DispenS gewünscht. Ausnahmen vom Besuch des Schulgottesdienstes müßten zulässig sein.
Abg. Dr. Friedberg (nl.) stimmt dem zu und führt weiter aus, daß die Metbode, die die Regierung bei Ernennung von Ortsschulinspektoren zu Schlulvorständen befolge, nicht der von der Regierung gemachten Zusage entspreche. Zum Schluß spricht sich Redner gegen die Umgestaltung des Pariser Platzes und des Brandenburger Tores in Berlin aus.
Abg. v. Zedlitz (fk.) hält es für zweckmäßig, daß in den Landgemeinden der Ortsschulinspektor der Vorsitzende des Schulvorstandes ist.
Abg. Eickhoff (frs. Vp.) spricht sich gegen das von der Generalsynode vorbereitete Pfarrbesetzungsgesetz aus, weil es die Autonomie der Gemeinden beschränke. Im Osnabrücker Fall sei das Vorgehen der Regierung nicht zu billigen.
Minister Holle sagt wohlwollende Prüfung der bisher gegebenen Anregungen zu. In Osnabrück habe der vortragende Geistliche versucht, auf die Gestaltung deS Religionsunterrichts in der Volksschule einzuwirken. Dagegen 'einzuschreiten, sei Pflicht der Regierung gewesen.
Abg. Dr. Dittrich (Ztr.) will die Rechte der Eltern über ihre Kinder nicht beschränken, andererseits müsse ab->r doch darauf hingewiesen werden, daß diese Rechte zum Teil von der Schule übernommen werden.
Abg. Cassel (frs. Vp.) spricht sich für die Geichberech- tigung der höheren Schulen aus, damit jede Schulart sich selbständig entwickeln könne, und geht dann auf den Selbstmord des Berliner Schülers Mattheus ein.
Geheimrat Köpke: Der Minister habe sofort sein Bedauern ausgesprochen, als der Fall bekannt geworden sei. Der Fall sei aber nicht überall so behandelt worden, wie es angemessen gewesen wäre. Die Verwaltung habe die Ueberzeugung, daß solche Mißgriffe vereinzelt bleiben, gleichwohl habe der Minister sofort erneut die gemessenen Vorschriften über die Handhabung der Zuchtmittel in Erinnerung gebracht.
Abg. Rosenow (frs. Vp.) behauptet, es sei ein allgemeiner Wunsch der in der Journalistik tätigen Persönlichkeiten, daß für eine bessere Vorbildung der Journalisten gesorgt werde. Es sollten allgemein Kurse und Professuren an den preußischen Universitäten errichtet werden.
Abg. Dr. Beumer (natl.) verwahrt sich gegen die Vermutung. daß er in die Lehrfreiheit der Hochschulen eingreisen wolle. Er müsse sein Urteil über das System Riedler aber aufrecht erhalten.
Minister Holle: Die Fakultät habe ihn gebeten, ihre abweichende Meinung über die Bedeutung des Rückaanges der Frequenz der Maschinenbauabteilung an der Charlottenburger Hochschule hier auszudrücken. Der Rückgang der Fre- quenz habe im Interesse des Unterrichts gelegen. Gerade Riedler sei es gewesen, der für Veriiefung des Unterrichts eingetreten ist. Die gegen Riedler persönlich gerichteten Vor- würie werde er eingehend prüfen.
Die Debatte wird geschlossen.
Es folgt die Besprechung der Anträge Bachmann (natl.) und Fischbeck—Broemel (frs. Vp), die von der Regierung ge- fordezte, in zweiter Lesung auf Antrag der Konservativen gestrichene neue hauptamtliche Kreisschulinspektorstelle in Potsdam zu bewilligen.
Abg. Friedberg (naHO beantragt namentliche Abstimmung über den nationalliberalen Antrag.
Minister Holle empfiehlt die Wiederherstellung der Position und gibt zahlenmäßige Nachweisungen über den Umfang der im Bezirk Potsdam zu bewältigenden Aufsichtsarbeit.
Abg. v. Heydebrand (k.) bittet den Minister, aus sachlichen und Zweckmäßigkeitsgründen die Angelegenheit noch einmal zu prüfen.
Nach einer kurzen Erwiderung der Abgg. Eckert und Friedberg wird die namentliche Abstimmung' vorgenommen.
Die beiden Anträge werden mit 180 gegen 143 Stimmen . bei einer Stimmenthaltung abgelehnt.
Hieraus vertagt sich das HauS.
Morgen 11 Uhr: Fortsetzung. I
ßWlmsminlnnz deS MM HmdelSüzeS.
(Nachdruck verboten.) HL n. H. Berlin, 19. MLq.
Unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten deS Deutschen Reichstages, Stadtältesten Kaempf (Berlin) trat heute hier die Vollversammlung des Deutschen Handelstages zusammen, deren Verhandlungen man mit ganz außerordentlichem Interesse entgegensteht, da sie u. a. eine eingehende Besprechung deS Börsengesetzes, ferner der geplanten Aenderung deS Fern- fprechwesens, der Festlegung des Osterfestes, des Scheck- und Ueberweisungsverkehrs und verschiedener anderer die deutsche Handelswelt gegenwärtig bewegenden TageSfragen bringen sollen. Als Referenten hierfür kommen u. a. Herr v. Mendelssohn (Berlin), Kommerzienrat v. Andrae (Frankfurt a.M.), Dr. Wendilandt (Leipzig), Bohlen (Hamburg), Regierungsbaumeister Dr. Wechselmann (Stettin), Dr. Brandt (Düsseldorf) und der Generalsekretär deS Deutschen Handelslager Dr. Soetbeer (Berlin) in- Frage. — Die Verhandlungen wurden heute durch die Sitzung des AusschuffeS eingeleitet, in der Bericht über die Arbeiten der Kommission deS Deutschen HandelStageS erstattet wurde. In Sachen der beabsichtigten Aenderung des Fernsprechwesens sprach sich die Kommission dafür aus, daß an dem bewährten geltenden Telephontarif, namentlich an den Pauschalgebührsu unverändert festgehalten werde. Sollten an einzelnen Stellen dauernde Ueberbürdungen eines Anschluffes vorliegen, di« durch maßgebende Stichproben festzustellen wären, so soll die Postverwalung berechtigt sein, die Anbringung weiterer Anschlüffe zu verlangen, jedoch solle sie bet Forderung weiterer Apparate zur Einhaltung einheitlicher Grundsätze verpflichtet sein. — In Sachen deS Börsengesetzes faßte der Ausschuß folgende Entschließung: „Der am 22. November 1907 dem Reichstage vorgelegte Entwurf eines Gesetzes, betreffend Aenderung des Börsengesetzes, entspricht zwar insofern nicht den Wünschen des Handelsstandes, als er die Verbote und Wirksamkeilsbeichränkungen des Börsenterminhandels nicht durchgreifend beseitigt und insbesondere das gesetzliche Verbot des Börsenterminhandels in Getreide- und Mühlenfabrikaten sogar grundsätzlich aufrecht erhält. Abgesehen davon stellt er sich aber als ein ernster Versuch dar, die schlimmsten Mißstände des Börsengesetzes zu bekämpfen, und bietet eine geeignete Grundlege für eine die Vertragstreue und Verkehrssicherheit im Börsengesetz hebende Reform, deren schleunige Herbeiführung im wirtschaftlichen Allgemeinintereste dringend notwendig ist. — Weiterhin beschäftigte sich der Ausschuß mit dem Scheckverkehr, in dem er allen Banken, Kaufleuten, Privatpersonen und Kommunalbehörden nahelegte, im weitesten Umfange Bankkonten zu halten und mit Hilfe dieser Konten die Barzahlung mehr und mehr durch Ueberweisungen oder Schecks, namentlich Schecks zur Verrechnung, zu ersetzen. In Bezug auf die Organisation des Handwerks wurde folgende Resolution angenommen: „Die offenbaren Mißstände, di« aus der Gesetzgebung über die Organisation des Handwerks im Zusammenhangs mit Handelskammergesetzen der einzelnen Bundesstaaten und dem Deutschen Handelsgesetzbuch heroor- gegangen sind, lasten sich bei Beibehaltung der jener Gesetzgebung zugrunde liegenden Unterscheidung der Begriffe „Handwerk und Fabrik" nicht in vollkommener Weise abstellen. Insbesondere muß jeder Versuch einer gesetzlichen Definition dieser beiden Begriffe im Einklang mit der in Gesetzgebung, Wissenschaft und Rechtsprechung zum Ausdruck gekommenen Ueberzeugung als aussichtslos bezeichnet werben. Auch von einer gesetzlichen Feststellung der für beide Begriffe wesentlichen Merkmale ist angesichts ihrer Schwierigkeit, sowie der Ungewißheit ihres Ergebnisses und ihres Nutzens als unzweckmäßig abzusehen, hinsichtlich des materiell-rechtlichen Inhalts der einschlagenden gesetzlichen Bestimmungen ist daran festzuhalten, daß sowohl der Handwerks- wie der Fabrikbegriff in den verschiedenen Teilen der Gewerbeordnung und im Handelsgesetzbuch nach Gesetzeswortlaut, Gesetzentstehung und Reichsgerichts-Rechtsprechung ein durchaus ein« seitlicher ist und in' diesen beiden Gesetzen übereinstimmt, und daß Handiverker von der Eintragung ins Handelsregister nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches auSge» schloffen sind. Bei der Entscheidung darüber, ob ein Fabrik- oder Handwerksbetrieb vorliegt, sind in erster Linie die in der Rechtssprechung des Reichsgerichts niedergelegten Merkmale und Grundsätze zur Anwendung zu bringen und insbesondere stets die Gesamtverhältniffe des Betriebes in Rücksicht zu ziehen. In Bezug auf das Verfahren zur Entscheidung darüber, ob ein Betrieb der Handelskammer oder ob er als handwerksmäßig der Handwerks-Organisation untersteht, ist die Forderung auf^ustellen, daß diese Entscheidung für alle Fälle denselben Stellen übertragen wird.
Es empfiehlt sich, die ordentlichen Gerichte oder' die Ber- waltungSgerichte mit der Entscheidung zu betrauen. Segen die Entscheidung sind den Handelskammern dieselben Rechtsmittel wie die beteiligten Gewerbetreibenden selbst einzu- räumen. Auch eine klare, unzweideutige Grenzziehung zwischeri dem der Handwerksorganisation und der Handwerkskanimer unterstehenden Gewerbe ist besonders auch für das Gebiet des Lehrlingswesens und für die sachliche Ausbildung de» gewerblichen Nachwuchses Gewicht zu legen: jeder Versuch, die Zuständigkeit der Handelskammer in dieser Richtung «in»