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WMâMniL um Verlag btt Buchdruck«^ d« MW 0» WaijmhauseS in Haaau,

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Erscheint täglich mit Ausnahmr der Ssrm- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Bertättaetti, Rââ«r «.^ttd« A HiM.

Nr. 19 3

F-rnsprechairschltttz Nr. 605

Mittwoch den 19. August

F-rnsprechanschlütz Nr. 605» 1908

Amtliches.

Eandkräs k^anau.

Bekmtmchmgen des Königlichen LMMâ

Der seitherige Ortsschätzer- Stellvertreter Karl Schwindt zu Gronau ist zum Orts sch ätz er daselbst auf Widerruf bestellt worden. Ferner sind die Landwirte Friedrich, Wilhelm und Karl Laupus zu Orts­schätzer - Stellvertretern dieser Gemeinde auf jederzeitigen Widerruf bestellt und verpflichtet worden.

Hanau den 15. August 1908.

Der Königliche Landrat.

V 5462 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Stadtkreis Fjanau.

Städtisches Wannen- und Brausebad.

Vangertstvatze 2 (Eingang: Große Dechaneistraße).

Geöffnet für Männer:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Samstag von 812 Uhr vormittags und 28 Uhr nachmittags.

Sonntag von 812 Uhr vormittags.

Geöffnet für Frauen:

Dienstag und Freitag von 812 Uhr vormittags und 28 Uhr nachmittags.

Preise der Bäder:

Brausebad mit Wäsche 10 Pfg.,

Wannenbad mit Wäsche 25 Pfg.,

Wannenbad ohne Wäsche 20 Pfg.

Hanau den 2. Januar 1908.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 357

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hanau oelegene, im Grundbuche von da Bd. 63 Blatt Nr. 3489 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Kleiderhändlers Wilhelm Diehl, Wilhelms Sohn, zu Hanau eingetragene Grundstück:

Krtbl. K Parz. 12, Paradeplatz Haus Nr. 8,

a) Wohnhaus 62 qm,

720 Mk. Gebäudesteuernutzungswert am 15. Oktober 1908, vormittags 11 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Hanau den 1. August 1908.

Königliches Amtsgericht 2. 16585

Feuilleton.

Hmimtschntz und Denkmolpflegc.

Von den preußischen Ministerien der öffentlichen Arbeiten und des Innern ist über heimische Bauweise ein hochbedeut­samer Erlaß veröffentlicht worden. Wegen der außerordent­lichen Tragweite, die ihm für die Sache des Heimatschutzes zukommt, sei er hier, weil für alle Kreise unserer Bevölkerung von Interesse, mitgeteilt.

Es bedarf vor allem der Erkenntnis des bauenden Publi­kums und dann dessen Mitwirkung, damit das in obenge­nanntem Erlaß Gesagte in Sachen Heimatschutz, auch in Bezug auf Denkmalpflege Notwendige, namentlich das in unserer Stadt vorhandene kultur- und kunstgeschichtliche über­aus wertvolle Material, tunlichst erhalten bleibt. Wo aber zwingende Gründe der Beseitigung von Vorhandenem und von Teilen desselben vorliegen, da möge man solches doch vor allem von Sachverständigen gründlich prüfen lassen, ob und in wie weit neben dem zu erreichenden Zweck, nicht auf andere Weise, also ohne Beseitigung zu helfen ist. Ein kulturgeschichtliches Erbteil unserer Vorfahren, das einem Gebäude, einer Straße oder Straßenteil den besonderen Reiz verleiht, ist rasch beseitigt, unserer Vaterstadt entzogen, der letzteren ein Verlust auf ewige Zeiten zugefügt. Möge jeder in seiner Weise beitragen, dies zu verhindern.

T h y r i o t.

Mahnahmen gegen bauliche Verunstaltungen in Stadt und Land.

(Außerhalb des Gesetzes vom 15. Juli 1907.)

Die allgemeine Bedeutung der Bestrebungen, die Pflege heimatlicher Bauweise zu fördern und die Erhaltung der Eigen­art eines Orts- oder Straßenbildes au sichern, wie solche in

Politische Rundschau.

Eine Erhöhung der Mannschaftslöhuung ist im Reichstag wiederholt angeregt worden und wird, wie dieVoss. Ztg." hört, im nächsten Etat vorgeschlagen werden. Es dürfte sich dabei um eine Zulage von 8 Pfg. für den Tag handeln, wodurch Mehrausgaben für den Heeresetat von jährlich 15 Millionen entstehen. Außerdem soll den Mannschaften auch das Putzzeug kostenfrei geliefert werden.

Der deutsche Botschafter in Konstantinopel Freiherr Marschall von Bieberstein ist zur Audienz beim Kaiser in Wilhelmshöhe eingetroffen.

Mädchenschttlreform. Die Reform des Mädchen­schulwesens ist nach den Vorschlägen des Kultusministeriums jetzt vom Kaiser genehmigt worden. Die höheren Mädchen­schulen rücken von jetzt ab in den Aufsichtskreis der Pro­vinzialschulkollegien und werden auch hinsichtlich der Rang­und Titelverhältnisse den höheren Knabenschulen gleichgestellt. Es wird unterschieden werden zwischen solchen öffentlichen höheren Mädchenschulen, die mit Lyzeen, höheren Lehrerinnen- seminarien oder Studienanstalten verbunden sind, und solchen, die für sich bestehen. Jene sollen ebenso wie die Vollanstalten untek den höheren Lehranstalten für die männ­liche Jugend mit geringerer als neunjähriger Kursusdauer behandelt werden. Die amtliche Bekanntgabe des ganzen Reformwerkes steht unmittelbar bevor. Gleichzeitig wird auch die bereits vor längerer Zeit angekündigte Zulassung von Frauen zur Immatrikulation an den preußischen Uni­versitäten verfügt werden, und zwar mit der Maßgabe, daß aus besonderen Gründen mit Genehmigung des Ministers Frauen von der Teilnahme an einzelnen Vorlesungen aus­geschlossen werden können. Ebenso wird ausdrücklich be­merkt, daß durch die Immatrikulation ein Anspruch auf Zulassung zu Prüfungen oder Habilitationen nicht erworben wird.

Zur Frage der Abrüstung. Was von dem gestern vomDaily Telegraph" aufgetifchten Märchen über eine Anleihe von 100 Millionen Pf. St. für Flottenzwecke zu halten ist, geht wohl am besten daraus hervor, daß das Blatt sich heute in seinem Finanzartikel über die Sache selbst lustig macht. Die Meldung wurde auch allgemein für gar zu töricht gehalten, als daß man von irgend einer Seite einen förmlichen Widerspruch erwartet hätte. Daß der Standard" die Angelegenheit ernstlich bespricht und seiner­seits jetzt von der Wahrscheinlichkeit einer Anleihe von 10 bis 20 Millionen Pf. St. fabuliert, hat seinen Grund ledig­lich darin, daß dieses Blatt schon seit längerer Zeit der landesüblichen Auffassung über die Aufgaben der Opposition entsprechend, es als seine Pflicht erachtet, die Besorgnisse der dem Gesetz gegen die Verunstaltung von Ortschaften und landschaftlich hervorragenden Gegenden vom 15. Juli v. J. ihren Ausdruck gefunden haben, veranlaßt uns, darauf hin­zuwirken, daß zu den Zwangsmitteln, für deren Einführung und Anwendung das genannte Gesetz die Grundlage ge­schaffen hat, als unentbehrliche Ergänzung eine freiwillige Mitarbeit möglichst weiter Kreise an der Erfüllung dieser wichtigen Kulturaufgabe hinzutritt.

Wir halten es deshalb für angezeigt, im folgenden auf die wesentlichsten Mißstände hinzuweisen, die es im bürger­lichen und ländlichen Bauwesen der Gegenwart zu bekämpfen gilt, und zugleich die Mittel und Wege zu bezeichnen, durch welche die Bemühungen, einer Verunstaltung der Städte, Dörfer und Landschaften vorzubeugen, Erfolg erwarten lassen.

Ein Blick auf die in den letzten Jahrzehnten entstandenen Neubauten in Stadt und Land läßt erkennen, daß mit der Einführung von Neuerungen auf dem Gebiet der Bau­konstruktionen wie der Herstellung von Baustoffen, die in­folge des erleichterten Verkehrs von Unternehmern und Händlern schnell über das ganze Land verbreitet werden, mehr und mehr die Neigung vorherrschend geworden ist, den Wohnhäusern ein in die Augen fallendes Aenßere, eine nach landläufiger Anschauung moderne Erscheinung zu geben. In diesem Bestreben liegt eine Geringschätzung der Ueberlieferung. Früher baute man in der Kleinstadt und auf dem Laude nach dem örtlichen Herkommen unter dem Einflüsse zünftiger Regeln handwerksmäßig schlicht. So entstanden Typen, die als charakteristisch für eine bestimmte Gegend angesehen werden und als heimatlich gelten können. Heute sucht da­gegen der einzelne sich dadurch hervorzutun, daß er das Neueste, was er durch Reifen in die großen Städte kennen gelernt' hat oder was ihm sein technischer Ratgeber an der Hand der Vorbilder aus jüngst erschienenen Veröffentlichungen zur Auswahl vorschlägt, für seinen Zweck verwendet.

Dies hat dazu geführt, daß mit Vorliebe die Formen deS Großstadthnuses'auf die Bürgerhäuser der Mittel-und Klein-

Kapitalisten ständig in Gärung zu erhalten. DasDaily Chronicle" und dieWestminster Gazette" betonen wieder­holt, daß es die Pflicht der Regierung sei, in Flottenange­legenheiten eine sichere und keiner Schwankung unterworfene Politik zu verfolgen. Diese beiden Blätter befürworten die Festlegung eines bestimmten Planes für eine gemisst Anzahl von Jahren. Wir haben aber, sagt dasDaily Chronicle*, nicht den geringsten Wunsch, Rüstungen um ihrer selbst willen aufzutürmen. Nichts würde uns mehr freuen, als wenn wir mit Deutschland ein Einverständnis erzielen könnten, daS vorteilhaft für die berechtigten Ansprüche beider Länder sein würde.

Aus der Türkei. Wegen nicht eingehaltener Gr» Haltszahlung veranstalteten die Beamten deS Finanzministe­riums eine Demonstration.

Zum Fürstere von Samos ist MinaS-Effen di Hamoudopoullos ernannt worden, bisher Adjunkt deS Ge- neralgouverueurs von Diarbekr.

Kundgebung von Astaten in Transvaal. Dreitausend Asiaten, Indier und Chinesen veranstalteten in Johannesburg durch Verbrennung von etwa dreihundert bi# vierhundert Aufeiuhaltsscheinen eine Kundgebung. Der indisch« Führer Gandi, der bei der Demonstration zugegen war, er­klärte, daß er lieber lebenslänglich ins Zuchthaus gehe, all sich gefallen lassen würde, daß indische Angehörige des eng­lischen Reiches rote Sklaven behandelt würden. General Smuts habe sein in dem Vergleich über das RegistrationS- gesetz gegebenes Wort gebrochen. ES ist nicht ausgeschlossen, daß die Regierung die Demonstranten aus dem Land« weist.

Die Raffenkämpse w Springfield. In Spring­field (Illinois) hält die Aufregungen. Nurj-daS schnelle Ein­schreiten der Truppen verhinderte weitere AuSbrüche der Volksleidenschaft. Patrouillen wurden wiederholt angegriffen,' jedoch wurde ein Blutvergießen vermieden. Der Vorfall erzeugte wie gewöhnlich ähnliche Ausbrüche in anderen Orten, jedoch hatte keiner von diesen ernste Folgen.

Der Geburtstag des Kaisers Franz Josef.

Wilhelmshöhe, 18. Aug. Bei der Tafel brachte der Kaiser folgenden Toast aus: Ew. Exzellenz: Der heutige Tag vollzieht sich unter den Auspizien deS sechzig­jährigen Regierungsjubiläums Sr. Majestät deS Kaisers Franz Josef. Zu den heißen Gebeten und Segenswünschen, die aus so vielen Seelen seiner Untertanen emporsteigen, ge» feilen sich diejenigen meines Volkes, meines Hauseß. Ich wünsche von ganzem Herzen, daß es Seiner Majestät be- schieden sein möge, einen langen friedlichen, ruhigen Lebens­abend im beglückenden Bewußtsein der Liebe seines Volkes und Heeres zu genießen, der Liebe und Dankbarkeit, die so­wohl ich wie meine Frau und meine Kinder Sr. Majestät bezeugen und immer bezeugen werden, so lange wir leben, stabt oder gar auf ländliche Bauten übertragen werden. Die Absicht, dem Bauwerk ein möglichst stattliches Aussehen zu geben, wohl auch eine malerische Wirkung zu erzielen, finde» dabei in einer Häufung von Motiven aller Art und in einet Ueberladung mit Architekturgliedern und Zierformen nur zu oft einen jedes gebildete Auge verletzenden Ausdruck. Das Be­denkliche einer solchen auf äußeren Schein gerichteten Bau­weise macht sich besonders fühlbar, wenn Bauglieder, die für Werkstein gedacht sind, in Zementguß ober Gipsstuck nach­geahmt und Schmuckformen von künstlerischer Erfindung und Ausführung in fabrikmäßig hergcstellten Ersatzstoffen nachge- bildet werden.

Es gilt hierin Wandel zu schaffen und wieder anzuknüpfen an die gesunde Ueberlieferung früherer Zeit mit dem Ziel, den Bauten in mittleren und kleineren Städten ein schlicht bürgerliches Gepräge zu geben und auf den Dörfern so zu bauen, wie es das bäuerliche Selbstbewußtsein vereint mit weiser Sparsamkeit unter Benutzung heimischer Baustoffe und in Anpassung an die Landschaft ebenso praktisch für die wirt­schaftlichen Zwecke wie eigenartig und ansprechend in der äußeren und inneren Erscheinung der ländlichen Bauten früher verstanden hat.

Gegenüber den heutigen Verhältnissen ist aber eine Ge­sundung im bürgerlichen und ländlichen Bauwesen nur zu erwarten, wenn der Sinn für das Natürliche, sachlich Zweck­mäßige und einfach Schöne neu geweckt wird und diese Ge­sinnung in der Vermeidung alles unechten intb in der Be­schränkung deS äußeren Aufwandes an Formen und Schmuck- mitteln auf das dem einzelnen Hause nach seiner Art und Zweckbestimmung zukommende Maß zur Tat wird. Solche Gesinnung wird dann auch zu der Erkenntnis führen, daß, wenn jemand ein Haus baut, er dabei allgemeine Schon- heitSrncksichten zu erfüllen hat und mit dem berechtigten Wunsche, nach eigenem Geschmack etwas Neues, Ansprechende« zu schaffen, die Anpassung an die Umgebung zu vereinigen suchen muß, wenn anders er dazu beitragen will, daß ein