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Vertreter bc3 Herrn Bisckofs zu Fulda, Fanbrnt Spriu - goru ni-Fulda, Oekonomierat G e r l a n d-Cassel, Generalsekretär der Landwirtschaftskammer, von Montpomery, den Vertreter der irischen Genossenschaften, Pfarrer Sell- Stepfershausen, den Anwalt des thüringischen Verbandes, und Bürgermeister Vocke, den Vertreter der Stadt Esch- wege. Den Leuten, die fest an der Scholle kleben, dem starken, stolzen Bauernstande, der treu und fest zu Kaiser und Reich steht, so fühete der Redner dann weiter aus, gelte die Arbeit des Verbandes. Er gedachte dann der verstorbenen Mitglieder, Superintendent Wagner-Eschwege und Pfarrer Wistemann, zweier ausgezeichneter Männer und treuer Mitarbeiter und schloß schließlich mit einem Hoch auf den Kaiser. Hierauf dankten die Ehrengäste einzeln für die ihnen zu Teil gewordene Begrüßung. Herr Oberregierungsrai v. Schenk übermittelte die Grüße des Herrn Regierungspräsidenten, der dem Verbände sein volles Interesse zuwende und bedauere, an der Tagung nicht teilnehmen zu können. Aber auch er, Redner, sei ein Freund der Raiffeisensache und er wünsche, daß es in der Raiffeisenbewegung immer heißen mode: die Hessen vor die Front. Von Herrn Konsistorialpräsident v. Alten- bo ckum-Caffel und dem Vorsitzenden der Landwirtschaftskammer Herr v. Stockhause n-Cassel waren Begrüßungstelegramme eingelaufen.
Den Jahresbericht des Verbandes erstattete Herr Prokurist Schleizen-Cassel. Danach ist es im Jahre 1907 wieder rüstig vorwärts gegangen mit der Raiffeisenbewegung. Neu angeschlossen haben sich dem Verbände 8 Darlehnskassenvereine und zwei Betriebsgenossenschaften, so daß heute der Verband 408 Genossenschaften mit 46 021 Mitgliedern umfaßt. Die Statistik von 351 Darlehnskassen- vereinen aus dem Jahre 1906 weist folgende Hauptzahlen, auf: An Sparkassengelder wurden eingelegt 10 377 119 Mk. zurückgezogen 6 831 457 Mk. Die Sparkassengelder haben sich im Berichtsjahre um 3,5 Mill. Mk. vermehrt. An Darlehen wurden 6 500 000 Mk. ansbezahlt. Bei den Rückzahlungen ist eine Steigerung von 200 000 Mk. zu erwähnen. Der Umsatz betrug 16 800 000 Mk.; er hat sich um 3^2 Millionen Mark gehoben. Der gemeinschaftliche Bezug hat 4 Millionen Mark nahezu erreicht. Die Aktiva betrugen 4 450 000 Mk., die Passiva 4 440 000 Mk., der Gewinn 145 337 Mk. Dem Stiftungs- und Reservefonds wurden 1 124 831 Mk. überwiesen. Der Bericht beschäftigt sich dann weiter mit den Wohlfahrtseinrichtungen des Verbandes, mit den Ergebnissen der Kornhäuser, der An- und Verkaufsgenoffenschaft in Cassel usw. Dem von Herrn Hauptlehrer Blum-Reichensachsen erstatteten Bericht über den Unterverband Eschwege ist zu entnehmen, daß dem Verbände 18 Darlehnskassen und 2 Betriebsgenossenschaften mit zusammen 2137 Mitgliedern angehören. Den Schluß der imposanten Versammlung bildete ein Vortrag des Herrn Pfarrer Sell- Stepfershausen über die Genossenschaften als Pflanzstätten ländlicher Bildung und Wohlfahrtspflege. Der Redner betonte, daß heute dem Landmann mehr denn je eine gute Bildung nottue, eine Bildung, die herausgeboren ist aus dem Volke und dem Bedürfnisse der ländlichen Bevölkerung Rechnung trage. Die Bildung solle sein eine Berufsbildung, eine nationale Bildung und eine Herzensbildung. Der Vortrag wurde mit großem Beifall ausgenommen. Damit war die Tagesordnung erschöpft und mit dem herzlichen Wunsche, daß die Tagung reiche Früchte tragen möge, schloß Herr Oekonomierat Rexerodt den 26. Verbandstag. Es folgte noch ein Festmahl, das ebenfalls den schönsten Verlauf nahm.
1 1. Deutsches Turnsest in Frankfurt a. M.
Musikalische AeflvoPführttng mit lebenden Bildern.
Zur gestrigen Musikalisch-deklamatorischen Festvorführung mit lebenden Bildern waren sämtliche verfügbaren Karten im Vorverkauf abgesetzt worden, so daß schon am Vormittag kein Stück mehr zu haben war. Bereits eine Stunde vor Beginn der Aufführung hatte die Halle keinen freien Stuhl aufzuweisen und die Spätkommenden mußten sich mit Stehplätzen begnügen. Mit der Ouvertüre zu „Ruy Blas" von Mendelssohn eröffnete das 120„ Mann starke Orchester, gebildet aus Mitgliedern des Theater-Orchesters, der Kapellen des Palmcn- gartens und Zoologischen Gartens und anderen hiesigen Künstlern, den Festakt. Das eigentliche Spiel wurde eingc- leitet von einem von Herrn Dr. Frank L. Limbert komponierten Orchestersatz, an den sich der Chor „Männer und Buben" von Theodor Körner anschloß, von 300 Sängern (Mitgliedern des Sängerbundes Frankfurt a. M. und der Frankfurter Sänger-Vereinigung) wirkungsvoll zu Gehör gebracht. Frau Camilla Mondthal, Mitglied des Schauspielhauses, sprach hierauf den ersten Teil des von Herrn Rektor Georg verfaßten Prologs, der in schwungvollen Versen die Erhebung der deutschen Jugend 1813 schildert, und nun hob sich der Vorhang zur Vorführung des ersten lebenden BildeS: „Jahn, seine Xnrner und die deutsche Jugend zum Kampfe gegen die französischen Unterdrücker auffordernd". Vor einem Portikus im Empirestil, ähnlich den Frankfurter Torbauten, steht Jahn in voller Manneskraft, durch begeisternde Rede die Jugend entflammend zum Streite für das geknechtete Vaterland. Er ist umringt von jungen Leuten aus allen Stânben und den Braven, die ihre Uniform als Lützower kennzeichnet. Das Bild, wie die folgenden, von Maler J. G. Mohr entworfen, wirkt in prächtiger Beleuchtung ungemein malerisch und wird von dem begeisterten Auditorium, unter dem sich auch mit vielen Mitgliedern des Ausschusses der deutschen Turner- schaft deren Vorsitzender Dr. med. F. Goetz aus Leipzig befindet, mit jubelndem Beifall ausgenommen. Das zweite Bild: „Huldigung der deutschen Turner vor der Germania des Nied/rwalddenkmals, als dem Sinnbild der in hartem Kampfe errungenen deutschen Einheit", eingeleitet durch den zweiten Teil des Prologs, den großen Krieg von 1870/71 in die Erinnerung zurückrufcnd, zeigt die deutsche Turnerschnft und weißgekleidete Jungfrauen vor bem Niederwalddenkmal.
hinter dem sich eine stimmungsvolle Rheinlandschaft ausbreitet. Hier wirkte der stufenförmige Aufbau der Gruppen, gestellt von 350 Turnern und Turnerinnen, besonders lebensvoll und schön. Das Bild wurde bejubelt wie das erste, die Darsteller begrüßte ein „Gut Heil!" aus tausend Kehlen und die ganze Festversammlung sang die „Wacht am Rhein!" Wieder Orchestcrmnstk, an die sich der Chor: „Heil deutsches Volk! Zu aller Völker Krone führt dich empor dein göttlicher Beruf" von Max Schuchardt, komponiert von Frank L. Limbert, anschloß. Dann der dritte Teil des Prologs: „Gegenwart", mit der Schlußstrophe: „Heil Kaiser Dir! Heil Zollernsprosse! — Das Volk grüßt seinen Friedenshort! — Du bannst des Krieges wilde Rosse, — Daß um die Hütte, wie am Schlosse — Der Oelbaum grüne fort und fort." — Und nun teilte sich der Vorhang und zeigte das dritte Bild: „Huldigung der deutschen Turner an den Friedenskaiser Wilhelm II ". Auf dem Throne, geschmückt mit dem Reichsadler und beschirmt von einer gewaltigen Eiche, in weiter Landschaft, links Ausblick auf das Hermannsdenkmal, rechts auf die Burg Hohenzollern, steht der Kaiser, die Huldigung des deutschen Volkes, der Turner und der Jugend entgegennehmend. Stehend sang man die Nationalhymne und noch mehrmals mußte das Bild gezeigt werden. Zum Schluffe wurden die Aufnahmen vom Festzug der Frankfurter Turner am Sonntag und von den turnerischen Uebungen der letzten Tage kinematographisch vorgeführt. ■— Das Festspiel ist erdacht und entworfen von Hermann Reiffenstein, ausgearbeitet von Rektor G. Lang, Dr. Frank L. Limbert und Maler I. G. Mohr. Alle Mitwirkenden, besonders Frau Mondthal, und der musikalische Leiter, Herr Dr. Limbert, wurden durch reichen Beifall ausgezeichnet.
Die literarische Ausstellung.
In der dem Festplatze angegliederten Varrenirappschule wird zum ersten Male, seitdem deutsche Turner als Massenorganisation ihr Können aneinander messen, eine Veranstaltung ins Werk gesetzt, welche auf den ersten Blick vielleicht das Erstaunen, wenn nicht das Befremden, namentlich der Nichtturner erregen wird. Eine literarische Ausstellung auf einem Turnfeste? Was mag wohl eine derartige Veranstaltung mit dem Turnen zu tun haben, welches doch fast ausschließlich eine körperliche, und, wenn man will, eine Sache ist, die zur Stählung des Mutes und der Willenskraft dient? Woher soll die Berechtigung zu der Behauptung genommen werden können, daß in dem Turnen auch die Kräfte des Geistes und der Seele in einem so hohen Grade geweckt worden seien, daß es sich lohnte, auch diese Seite des Turnwesens einmal organisch zusammengefaßt, den Turnern und namentlich den vielen, vielen Nichtturnern, vorzuführen? Diese Fragen entbehren nicht einmal ganz der Berechtigung, wenn man auf die einfache Tatsache hinweist, daß das deutsche Turnwesen und die deutschen Turnfeste schon lange Jahre als machtvolle Organisationen bestehen, und daß bisher noch nie daran gedacht worden ist, die literarische d. h. rein geistige Seite der edlen Turnerei in einer Ausstellung zusammenzufassen. Um diesen Zweifeln zu begegnen, mag vorweg betont sein, daß der erste Versuch — und um einen solchen allein handelt es sich — über alles Erwarten gut geglückt ist. Eine große Anzahl Frankfurter Vereine haben mit dankenswerter Bereitwilligkeit und in reicher Fülle ihr zum Teil wertvolles und fast stets interessantes Besitztum dargeboten. Protokolle, Jahresberichte, Jubiläumssckristen, Bilder, Urkunden aller Art und sonstiges Material über ihre Gründung, ihre Bestrebungen und ihre Arbeit geben ein treffliches Bild von dem Leben und Treiben in den Vereinen. Auch auswärtige Vereine — wir weisen hier namentlich auf die hochinteressante Ausstellung der Hamburger Turnerschaft von 1816, sowie der Turn gemeinde Hanau hin — haben wertvolles Matertal zur Verfügung gestellt. Eine treffliche Ergänzung des von den Vereinen, Verlagen und öffeutlichen Instituten Gebotenen bilden die Beiträge aus privatem Besitz; es ist bewundernswert, mit welcher Hingabe einzelne Turner auf diesem Gebiete gesammelt haben. Es sei hier nur auf die großartigen Sammlungen von Carl Wehner in Leipzig, Heinrich Heusohn in Hanau, sowie Frau S. Bier in Dresden hingewiesen; Wehner bietet ein wohl einzig dastehendes Material über die deutschen und auswärtigen Turnfeste der letzten 18 Jahre, Heusohn namentlich Zeugnisse ans der politischen Kampfzeit der 40er, 50er und 60er Jahre neben anderem, während Frau ®. Bier eine Fülle von Andenken an die Tätigkeit ihres Gatten, des verstorbenen Herrn Prof. Woldemar Bier, der Ausstellung überlassen hat.
Hus Banau Stadt und fand.
Hatta«, 17. Juli.
Beamtett-Personalnachrichten.
Ernannt: der Landrat Graf Friedrich v. Platen- Hallermund in Langensalza zum Regierungsrat unter Ueberweisung an die Regierung in Cassel, der Regierungs- assessor Heß zu Limburg a./Lahu zum Regierungsrat, der Gerichlsreferendar Luyken zum Regierungsrefereudar, der Abteilungsvorsteher am Institut für Hygiene und experimentelle Therapie und bisheriger Privatdozent in der Medizinischen Fakultät der Universität Marburg Professor Dr. Römer zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät.
Verliehen: dem Landmesser Doerr in Hanau eine etatsmäßige Vermessungsbeamtenstelle, den Spezialkommiisions- Sekretären Böttger zu Hanau, H ü t h e r zu Marburg, Glocke zu Eschwege /Schäfer zu Limburg a/Lahn, Scheel zu Rotenburg a/F., Vaupel II zu Frankenberg (seither in Cassel), Steinbach zu Carlshafen und Siegn er zu Treysa je eine Spczialkommissions - Bureauvorsteherstelle.
* Diözesan-Mifsionsfcst. Das diesjährige gemeinsame Misstonsfest der Diözese Hanau wird, so Gott will,
am 2. August, nachmittags 3 Uhr, in Fechenheim statt« finden. Die Festpredigt hat Herr Pfarrer Saul aus Frankfurt a. M. übernommen. In der Nachversammlung werden noch verschiedene Ansprachen über die Missionsarbeit gehalten werden.
* Aus der Bakanzenliste der Militäranwärter. Es werden verlangt: Polizeiverwaltung Biebrich, Polizei- sergeant für Tages- und Nachtdienst. Oberförster« Welschneudorf bei Dausenau, Kreis Unterlahn, Gemeindeförster. Polizeipräsidium Frankfurt a. M., eine Anzahl Schutzmänner. Amt Fredeburg, Polizeisergeant. Magistrat Hanau, Schul« diener der höheren Mädchenschule. Bürgermeisteramt Schwanheim a. M., Bureaugehilfe. Amt Werdohl, Bureauassistent. Magistrat Wiesbaden, Friedhofsaufseher.
* Anmeldepflicht für Schlosiereibetriebe. Herrn Schlossermeister Heinrich Jung hier ging vor längerer Zeit ein Strafbefehl zu, weil er unterlassen habe, feinen Betrieb, der zur Herstellung eiserner Baukonstruktionen eingerichtet ist und der demgemäß, wie der Stadtausschuh annahm, gc- nehmigungsbedürftig sei, zur Genehmigung anzumelden. Er hatte den Betrieb von der Hahnenstraße in die Türkischen Gärten verlegt und dort wesentlich vergrößert. Das Schöffengericht hatte auf Grund eines Gutachtens einer oberen Sachverständigenbehörde eine Anmeldungspflicht des Betriebes dann für vorliegend erachtet, wenn Teile von eisernen Baukonstruktionen hergestellt oder auch nur bearbeitet werden, sowie dann, wenn eiserne Türen und Tore, die Teile eines Baues sind, angefertigt werden. Ein subjektives Verschulden, d. h. eine Unterlassung der Anmeldung wider besseres Wissen hielt es im vorliegenden Falle zur Begründung der Strafbarkeit nicht für erforderlich und verwarf, da es im übrigen die oben genannten Voraussetzungen bei dem Betriebe Jungs für gegeben hielt, den erhobenen Einspruch. Die Strafkammer schloß sich dieser Auffassung an. DaS Oberlaudesgericht, das sich infolge Revision des betroffenen Schlossermeisters mit der Sache zu besassen hatte, vertritt dagegen die Auffassung, daß das bloße Anfertigen und Herrichten von Teilen eiserner Baukonstruktionen noch nicht als Anfertigung solcher Baukonstruklionen anzusehen ist, daß vielmehr erst durch die Zusammensetzung der einzelnen Teile eine Konstruktion im Sinne der angezogenen §§ der Gewerbeordnung entsteht. Auch müßten die einzelnen Teile tatsächlich oder doch im wesentlichen in der Werkstatt hergestellt sein. Als geuehmigungsbedürftig ist eine Werkstatt anzuiehen, welche erkennbar dazu bestimmt ist, regelmäßig der Herstellung eiserner Baukonstruktionen zu dienen, nicht nur ausnahmsweise. Dies ist dann der Fall, wenn di« Werkstätte mit entsprechenden, für die Dauer bestimmten Einrichtungen versehen ist. Bezüglich eiserner Türen und Tore, die nach dem oben erwähnten Gutachten ohne weiteres unter die eine Genehmigungspflicht der Betriebe begründenden eisernen Baukonstruktionen fallen, ist das Oberlandes« gerietst der Ansicht, daß diese nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen als Baukonstruknonen zu betrachten sind. Auch die Feststellung eines subjektiven Verschuldens sei nötig. Wenn der Angeklagte die von ihm angefertigten Arbeiten nicht für eiserne Baukonstruklionen und wenn er seinen Betrieb nicht für anmeldungspflichtig gehalten hat und den Umständen nach halten durfte, so könne er nicht bestraft werden. Die Sache wurde zur anderweiten Entscheidung an die Strafkammer zurückverwiesen, die sich infolgedessen gestern erneut damit zu befassen hatte. Sie kann nicht fcststcllen, daß Jung sich bewußt war, daß sein Betrieb anmeldungs- pfl'chtig sei, zumal er vor Eröffnung seines neuen Betriebes hierüber den Gewerbeinspcktor befragte und eine für ihn günstige Auskunft erhielt, und muß demgemäß auf Freisprechung erkennen. Die Kosten sämtlicher Termine fallen der Staatskasse zur Last. Als Verteidiger stand Herrn Jung Herr Rechtsanwalt Dr. Nußbaum zur Seite.
* Gewerbegericht. (Sitzung vom 16. Juli.) Es klagt der Friseur T. gegen seinen Meister, Herrn M., auf Entschädigung für kündigungslose Entlastung. Er geriet am
2. Juli mit M. in heftigen Wortwechsel, weil dieser ihm Vorhaltungen Mv verschiedene Ungehörigkeiten machte, und wurde darauf des Hauses verwiesen und, weil er nicht sofort ging, wegen Hausfriedensbruch zur Anzeige gebracht. Der Beklagte gibt als Gründe für die sofortige Entlastung an, daß der Kläger etwa 14 Tage vorher sein Dienstmädchen unsittlich belästigte, daß er sich des öfteren geweigert habe, die Spiegel zu putzen und in die Kaserne rasieren zu gehen, dies auch am Entlassungstage, daß er etwa 8 Tage vorher den Lehrling heftig geschlagen, daß er wiederholt trotz seines Verbotes im Arbeitslokal geraucht und sich aus dem Fenster gelehnt habe. Als Hauptgrund wird angeführt, daß Kläger dem Beklagten bei dem ermähnten Wortwechsel mit tätlichem Angriff gedroht habe. Der Kläger behauptet, daß ihm das Spiegelputzen nicht zur Pflicht gemacht war und daß von einer wirklichen Verweigerung des Rasierens in der Kaserne nicht die Rede sein könne. Das Gericht konnte nicht die Ueberzeugung gewinnen, daß die angeführten Gründe zu einer sofortigen Entlassung berechtigten. Bei dem angeführten Vorfall an bem Entlastungstage sind beide in Erregung gekommen, haben beide es nicht an Worten fehlen lassen, und ob cs sich tatsächlich um eine Drohung im Sinne des Strafgesetzbuches handelte, kann das Gewerbegericht nicht entscheiden. Die Dinge, die sich bereits vor der letzten Woche ereigneten bezw. vor dieser Zeit zu des Meisters Kenntnis gekommen sind, scheiden aber als Entlastungsgründe nach Gesetzesbestimmung aus. Eine beharrliche Arbeitsverweigerung konnte das Gericht in den gelegentlichen Weigerungen auch nicht finden. Es erging deshalb, nachdem der Beklagte einen Vergleich trotz eindringlichen Zuredens nicht eingehen wollte, Urteil dahin: Der Beklagte wird zur Zahlung von 36 Mk. an den Kläger und zur Tragung der Kosten verurteilt.
* Zechpreller. Ein im Alter von etwa 30 bis 85 Jahren stehender Mann, der in der Kleidung eines Eisen- bahnbcamtcn auftrat, verübte in den letzten Tagen in ver« schiedeneu hiesigen Wirtschaften Zechprellereien, auch verstand er es, sich gleichzeitig kleinere Barbetrâae m erickwindeln.