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Nr. 138 F-rnsprechanschüch Nr. 605. Dienstag dtN 16. JNNi
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Fernsprechanschluß Nr. 605. 1908
Die Wifrfi« iihW Mer d.MrhMOlck
14 Seiten
Slmtliches.
Bekanntmachung
Beim Jnvalidenhause zu Berlin kann sofort eine größere Anzahl von unver heirateten Militärinvaliden und Rentenempfängern, welche für immer anerkannt sind, Aufnahme finden.
Im allgemeinen werden nur Mannschaften (Gefreite und Gemeine) eingestellt, jedoch können auch einige Unteroffiziere (auch Sergeanten, die aber nur Unteroffizierlöhnung er= ballen) Berücksichtigung finden.
Die Invaliden erhalten neben freier Wohnung mit Feuerung und Beleuchtung, Bekleidung, ärztlicher Behandlung und Arzneien eine monatliche Löhnung rc. von rund 17 Mk., Sergeanten und Unteroffiziere monatlich rund 30 Mk. Daneben wird völlig freie Beköstigung gewährt. Bei guter Führung können die Anizunehmenden die Erlaubnis erhalten, sich eine ihreir Fähigkeiten entsprechende Nebenbeschäftigung zu suchen.
Während des Aufenthalts eines Invaliden oder Rentenempfängers in einem Jnvalidenhause ruht das Recht auf den Bezug der Pension oder Rente. Bèrstümmelungszulagen, Kriegszulage, Zivilversorgungsentschädigung und Alterszulage bleiben zahlbar.
Etwaigen Gesuchen, welche sobald wie möglich an den zuständigen Bezirksfeldwebel zu richten sind, sind die Militärpapiere und ein polizeiliches Führungsattest beizufügen. $ Hanau den 2. Juni 1908.
Königliches Bezirkskommando._______
Königliche Lehranstalt für Wein-, Aß- v. ^artenban.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der hiesigen Lehranstalt
L ein Obsivelwertungskursus für Brauen in in der Zeit vom 3. bis 8. August d. I.,
2. ein Obftverwertungskursus für Männer in der Zeit vom 10. bis 22. August d. I. abgehalten werden. Die Kurse beginnen an den zuerst genannten Tagen vormittags 9 Uhr. Der Unterricht wird theoretisch und praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertungsmethoden einzuüben. — Der Unterricht umfaßt: Obstweinbereitung und Behandlung desselben im Keller, sowie Behandlung kranker Weine, Bereitung von Essig, Branntwein, Beerenwein, Schaumwein und alkoholfreien Getränken; Untersuchung von Reinhefen, Kahmhefen und Schimmelpilzen, ferner des Mostes auf Zucker und Säure. Bereitung von Mus, Gelee, Marmelade und Pasten; Herstellung und Aufbewahrung von Konserven und Obstsäftcn, Dorren des Kern- und Steinobstes und des Gemüses. Obsternte, Sortierung, Aufbewahrung und Verpackung des frischen Obstes, Gurken-, Kraut- und Bohnen- jäuerung usw.
Geisenheim a. Rhein den 15. Mai 1908.
Die Direktion. V 4217
politische Rundschau.
Der Bundesrat hat beschlossen, dem Abs. 5 des § 19 der Ausführungsbestimmungen zum Schaumweinsteuer-Gesetz folgende Fassung zu geben: „Die Direktivbehörde kann ferner gestatten, daß bei Schaumwein, der unmittelbar oder nach vorübergehender Lagerung in einem Zollager in das Ausland ausgeführt werden soll, von der Abfertigung der Packstücke abgesehen, und der Begleitschein lediglich auf Grund der Anmeldung des Fabrikinhabers ausgefertigt wird. In diesen Fällen ist bei der Ausgangsabfertigung und bei der Abfertigung zu und von dem Lager die im Begleitschein angemeldete Schaumweinmenge ohne Oeffnung der Packstücke als vor- gefunden anzunehmen, sofern die. Packstücke nach Zahl, Verpackungsart, Zeichen und Nummer mit dem Begleitschein übercinstimmeu und kein Grund-zu dem Verdachte vorliegt, daß ihr Inhalt von der Anmeldung abweicht. _ Die Verbringung des Schaumweins an Bord von Kriegsschiffen zum Verbrauch außerhalb der Zollgrenze ist der unmittelbaren Ausfuhr gleichzuachten."
Die preußischen Landtagswahlen. Vom Zentralbureau der Nationalliberalen Partei werden die Parteifreunde aufgefordert, überall da, wo Freisinnige in der Stichwahl stehen, mit aller Kraft für sie einzutreten. Die gleiche Unterstützung ist von selten der Freisinnige»' Volksvartel für
die Stichwahlkandidaten der Nationalliberalen Partei zugesichert.
Der Rektor der Wiener Universität hat eine Kundmachung erlassen, in der mitgeteilt wird, daß die in Wien versammelten Rektoren zu der vollen Ueberzeugung gelangt sind, daß der Unterrichtsminister die Lehrfreiheit der Hochschulprofessoren und die Freiheit der Forschung in vollem Umfange allerorten unbedingt wahren und die Autonomie der Hochschulen schützen werde. Die Rektoren fordern daher die Studenten auf, von dem Streik abzulassen unter Hinweis auf die schweren Nachteile und Schädigungen. Der Rektor der Universität fügt hinzu, er habe die gefestigte Ueberzeugung gewonnen, daß die Lehrfreiheit der Hochschulen nicht gefährdet, vielmehr für die Zukunft gesichert sei.
Englisches Unterhaus. Myer stellte die Frage, ob die Aufmerksamkeit der Regierung auf die Meldung von einem Verband der Stahlwerke gelenkt sei, der die leitenden Firmen Englands, Deutschlands, Rußlands und der Vereinigten Staaten umfassen soll, und ob die Regierung im Interesse des englischen Handels Mittel zu suchen beabsichtige, um dergleichen Vereinigungen ungesetzlich zu machen. Handelsminister Churchill erwiderte, er habe die fraglichen Meldungen in den Zeitungen gesehen, aber keine Mitteilung erhalten, durch die sie bestätigt werden. Es sei nicht beabsichtigt, auf dem Wege der Gesetzgebung Schritte zu tun, um Kapitalvereinigungen ungesetzlich zu machen. Das Haus begann sodann die zweite Lesung des Alterspensionsgesetzentwurfes, wie dieser von dem Premierminister Asquith in seiner Dud- getrede am 7. Mai des näheren entwickelt wurde. Schatzkanzler Lloyd George erläuterte und verteidigte die Bestimmungen des Alterspensionsgesetzes und gab zu bedenken, daß die Maßnahme notwendigerweise unvollständig und als ein Versuch betrachtet werden müßte. Ein Beitragssystem sei in England nicht durchführbar. Redner hob die Großherzigkeit, die in dem Regierungsentwurf zum Ausdruck komme, hervor und wies darauf hin, daß die höchste aufzuwendende Summe nach der Schätzung 7^2 Millionen Pfund Sterling sein würde. Der Liberale Cox beantragte ein Amendement zugunsten des Beitragssystems und empfahl warm das deutsche und das österreichische System.
Hochstapeleien.
Der dritte Lewandowski-Prozetz.
(Nachdr. verb.) S. u. H. Berlin, 15. Juni.
Unter großem Andrang des Publikums begann heute wieder ein Prozeß, in dem der Oberförster Paul Lewandowski, der aus Cassel stammt, und seine Ehefrau, eine geborene Freiin v. Korff-Schmiesing, eine bedenkliche Rolle spielen. Bekanntlich wurde im ersten Lewandowski - Prozeß der Oberförster wegen Totschlags, verübt an dem Leutnant Schmidt-Phiseldeck, den er zur Nachtzeit in sonderbarer Situation im Zimmer seiner Gattin getroffen hatte, zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. — Im zweiten Prozeß war Frau Lewandowski die Hauptangeklagte. Sie, die im Westen der Reichshauptstadt einen „Salon Lewandowski" für Lebemänner eingerichtet hatte, wurde wegen schwerer Kuppelei, Erpressung und Betrugs zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. — Der heutige dritte Prozeß, der wieder mit dem Namen Lewandowski in Verbindung steht, richtet sich gegen den österreichischen Reichsgrafen Johann Emanuel Maria z u Arx und Vasegg und wieder gegen Frau Alwine L e- wandowski, geborene Freiin v. Korff. — Die beiden Angeklagten werden beschuldigt, im Jahre 1907 teils gemeinschaftlich, teils auf eigene Faust umfangreiche Betrügereien, Heirats- und Kreditschwindeleien in Szene gesetzt zu haben. Die Angeklagten verstanden es, sich ihre Opfer gerade aus den besseren Gesellschaftskreisen zu holen, so daß die Verhandlungen des Prozesses manche interessanten Streiflichter auf das Leben in Berlin W. werfen werden.
Die Verhandlungen vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Berlin III wurden von Landgerichtsdirektor Warnatsch geleitet. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Uhl. Die Verteidigung führte für Frau Lewandowski Rechtsanwalt Dr. Kantorowicz, für den Reichsgrafen Arr zu Vasegg die Rechtsanwälte Dr. Halpert und Dr. Werlhauer. Es sind ungefähr 80 Zeugen geladen. Einige fehlen und haben ärztliche Zeugnisse gesandt. Unter den Zeugen befindet sich auch der Ehemann der Angeklagten, der Oberförster Paul Lewandowski, der aus der Strafhaft vorgeführt wird. Der Zeuge, der als Ehemann eine recht merkwürdige Rolle spielte, ist erst 35 Jahre alt. Frau Lewandowski, eine stattliche elegante Erscheinung, ist ungefähr in demselben Alter. Der Zeugcnaufruf nimmt längere Zeit in Anspruch. Die Zeugen werden besonders ernst ermahnt, nur die reine Wahrheit zu sagen, selbst wenn
das dem Einzelnen schwer fallen sollte. — Wie der Vorsitzende mitteilt, wird die Verhandlung die ganze Woche in Anspruch nehmen. Es wird daher ein Ersatzrichter hinzugezogen. Für den Donnerstag sind kommissarische Vernehmungen in Berlin und Umgebung vorgesehen. — Für die heutige Verhandlung ist die Vernehmung der beiden Angeklagten und die Verlesung der nötigen Schriftstücke beabsichtigt. Die meisten Zeugen werden daher vorläufig entlassen. — Der Angeklagte Graf zu Arx-Vasegg ist ein junger Mann mit schwarzem Haar und blondem Schnurrbart. Er macht einen nichtssagenden Eindruck, auch Frau Lewandowski schaut ziemlich gleichmütig drein.
Bevor in die Vernehmung der Angeklagten eingetreteN wird, stellt der Verteidiger der Frau Lewandowski den BeweiS- antrag, die Hausdame Heiner zu laden, die bekunden soll, daß der Reichsgraf der Frau Lewandowski drei wertvolle Dosen entwendet und versetzt haben soll. — Rechtsanwalt Dr. Halpert widerspricht. Die Sache sei bereits Gegenstand der Untersuchung gewesen, das Verfahren sei aber eingestellt worden.
Der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurück und verkündet schließlich, daß Fräulein Heiner geladen werden soll; ebenso noch zwei weitere österreichische Zeugen. R.-A. Dr. Halpert beantragt hierauf den Vormund des Angeklagten zu vernehmen, der bekunden soll, daß der Reichsgraf in der Kadettenanstalt nach einem Sturz vom Pferde eine Gehirnerschütterung erlitt. Ferner soll er bekunden, daß der Graf ein leichtgläubiger kritikloser Mensch sei. Weiter soll rin Onkel des Angeklagten gehört werden, der bestätigen soll, daß der Graf noch eine Erbschaft von 31/« Millionen Mark zu erwarten habe. — Das Gericht behält sich die Entscheidung vor und tritt zunächst in die Verhandlung ein. — Es folgt die
Vernehmung der Angeklagten.
ReichSgraf zu Arx und Vasegg gibt an, im Jahre 1878 geboren zu sein. Er hat das Gymnasium und die Realschule besucht und kam 1897 auf die Landwehrkadettenschule in Wien. Er mußte aber die Offizierslaufbahn infolge des Sturze» vom Pferde aufgeben. — Der Vorsitzende stellt fest, daß der Angeklagte demnach die Bildung eines Obertertianers habe. Seinen Vater, der Offizier und Gutsbesitzer war, verlor der Angeklagte 1892, seine Mutter 1901.
Die Mutter des Angeklagten, die Beziehungen zum Kaiserlichen Hofe in Wien hatte, wollte ihn gern in eine Hofstellung bringen, besonders da sie mit dem jetzigen Thronfolger, dem Erzherzog von Este, näher bekannt war. Ein Vetter von ihr ist auch der Erzbischof von Prag. Der berühmte Psychiater Prof. v. Krafft-Ebing untersuchte den Grafen und bezeichnete ihn wegen der Gehirnerschütterung als nicht geeignet für eine Hofstellung. Der Graf beschloß nun, eine reiche Heirat zu machen und begab sich zu diesem Zweck auf Reisen nach Wiesbaden, London und Nizza. Da nun auch die Namen der Damen genannt werden sollen, die dem Grafen in das Garn liefen, richtet der Vorsitzende an die Vertreter der Presse die Bitte, die Namen der Mädchen, die unschuldig dem Angeklagten zum Opfer wurden, nicht zu nennen. Dem Grafen wird nun vorgehalten, daß er sich bereits in Wien durch Hochstapeleien ein paar Tausend Kronen verschafft habe. Der Graf verkehrte dort bei einer Gräfin Hadschinski, bei der ein Dr. Adler wohnte, dem eines Tages ein wertvoller Brillantring fortkam. Der Verdacht lenkte sich auf den Grafen, der sich schließlich bereit erklärte, um die Sache aus der Welt zu schaffen, den Ring zu ersetzen. Als das nicht geschah, nahm das Verfahren seinen Gang und er wurde zu zwei Monaten Kerker und zum Verlust des Adels verurteilt. Die höhere Instanz hob jedoch das Urteil auf, da die Gräfin Hadschinski als unglaubwürdig erklärt wurde. Eine Wäschehandlung schädigte der Graf um 500 Kronen, bei einem Gastwirt prellte er die Zeche von 800 Kronen, da er aber immer versprach, eine reiche Heirat zu machen und zu bezahlen, wurde kein Strafantrag gegen ihn gestellt.
Darauf gab die Angeklagte Frau Alwine Lewandowski ihre Personalien an. Sie ist im Jahre 1871 als eine Freiin v. Korff geboren, ihre Elteru waren vermögend, da sie aber 24 Geschwister hatte, von denen noch 11 leben, kam nicht viel auf den Einzelnen. Sie besitzt nun den dritten Gatten, der erste war der Sohn eines 24fachen Millionär» Naumann in Dresden. Von ihm wurde sie geschieden und erhielt 80 000 Mark Entschädigung. Auch von ihrem zweiten Gatten, dem Fabrikanten Maier in Cassel, wurde sie geschieden. — Vors.: Hat nicht auch ihr dritter Gatte die Scheidung eingeleitet? — Die Angeklagte bestreuet das, muß aber schließlich zugeben, daß bereits ein Sühnetermin ange- setzt war.
Es wird dann der Eröffnungsbeschluß verlesen, wonach