Hanauer K Anzeiger
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General-Anzeiger
8etati»nibrud und Verlag bn Buchdrucker« bet verein, «s, WaijerchauseS m Hanau.
AUtlilher GlgM für Stob aa) Mkreis f taau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beflage.
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Die sLufgeipalt«»« PeützeU« ebet beten Rom U ^ tat Äesta men teil bie Zeile 35 Pfg,
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Mk. 13 Fernsprechanschlutz Nr. 605
Donnerstlin den 16. Januar
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F-rnsprechanschlutz Nr. 605. 1908
Amtliche.
Eandbreis Ranau. BetSNtmaAnkku heS Kömillißtil LMkirisamtS.
Im Ministerium der geistlichen Unterrichts- und Medizinal» Angelegenheiten zu Berlin wird im Aultragt deS Herrn Ministers der geistlichen re. Angelegenheiten seit Januar 1859 unter dem Titel „Zentralblatt für die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preußen" unter Benutzung der amtlichen Quellen ein Organ herausgegeben, welches alle das Ressort der Zentral-Unterrichtsverwaltung angehenden Verordnungen und Verfügungen abdruckt.
Das Zentralblatt ist wegen seines amtlichen Charakter» für die Rektoren der Schnlanstalien, für Schulinspektoren und Magistrate unentbehrlich.
Da dies anscheinend bei den in Betracht kommenden Stellen nicht überall bekannt ist, machen wir auf bas Zeu- tralblatt hierdurch besonders aufmerksam und empfehlen dessen Bezug. (B 12743 a).
Cassel am 10. Dezember 1907.
Königliche Regierung, Abteilung H.
Im Auftrage der Königlichen Regierung mache ich auf vorstehende in Nr. 1 deS Schulverordnungsblattes vom lid. Jahre veröffentlichte Bekanntmachung aufmerksam und empfehle ich dessen Bezug auf Gemeindekosten. Das Blatt kostet jährlich 7 Mark.
Hanau den 0. Januar 1908.
Der Königliche Landrat.
V 12197 II v. Beckerath.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht:
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werben. Der Nachweis derselben ist bei Verlust des Anrechtes spätestens his zum 1. April des ersten Militärpflichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, hat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige ge- stellungsnflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjahres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüflingen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Frühjahrsprüfung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis zum 1. August angebracht werden.
Hanau den 10. Januar 1908.
Der Königliche Landrat.
M 135 I. V.: Siemon, Reg.-Affeffor.
Feuilleton.
Aus Hlnmns Geschichte.
In Nr. 4 vom 6. Januar d. J. hat uns der „Hanauer Anzeiger" in einem Auszug aus den letzten Veröffentlichungen des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde wiedergegeben und belehrt, wie falsch und irrig in vielen Kreisen unseres hessischen Vaterlandes, aber auch anderwärts heute noch, die Verwendung von hessischen LandeSkindern als Soldaten in Amerika von 1776—1783 beurteilt und ein Menschenhandel deS damaligen Landgrafen Friedrich n. genannt werde.
Im Anschluß hieran möchte ich ein anderes unsere Stadt Hanau speziell berührendes Ereignis erwähnen. daS ebenso falsch beurteilt und das auf die Anfrage einet preußischen Militärschriftstellers hin, der die Besetzung der Stadt Hanau mit hessischen Truppen noch zu Lebzeiten und während der Krankheit des regierenden Grafen Johann Reinhard rügte, ich Anlaß nahm, so weit als möglich klar zu stellen, wie folgt:
Johann Reinhard HL, geb. am 1. August 1665, gest, am 28. März 1736, war der ” letzte Regent der Hanau-Lichtenberger Linie. (Sein Bild hängt im Magistratssaal unseres Rathauses.» Er war vermählt mit der Markgrafentochter Dorothea Friederike von Brandenburg-Ansbach, aus welcher Ehe eine einzige Tochter, Charlotte, entsproß, die mit deni Erbprinzen Ludwig von Hessen-Darmstadt am 5. April 1717 vermählt worden war, der später und zwar als Landgraf Ludwig VIII. non 1739 an regierte. Infolge dieser Eheschließung wurde daS Darmstädter Regentenhans nach eintretendem Tode des schon seit 1730 leidenden Grafen Johann Reinhard in Bezug auf die ErbauSeinandersetzung sehr beteiligt, gegründet auf einen unmittelbar nach der Eheschließung am 18. März 1718 errichteten Vertrag, der 1714 mit Zustimmung des Grafen Johann Reinhard zustande Kmmen war und jetzt wieder, seinem ursprünglichen alte nach, aber auch dem Uebereintommen von 1643
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachmtft.
Nachdem der Fluchtlinienplan für da» Gelände zwischen Kinziastrafie, ^infhtftte, Borstadt und Vor der Kknztnbrülke durch Beschluß vom 7. d. Mts. förmlich festgestellt worden ist, wird er auf Grund des § 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 von nun an im Rathause Zimmer Nr. 21 während der Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen gelegt.
Hanau den 13. Januar 1908.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschu 8. 1347
Pslizez-Verordnttng.
Auf Grund deS § 5 der Verordnung über die Polizei- v rwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 und des § 143 des Landesverwaltungs-Gesetzes vom 30. Juli 1883 wird für den Bezirk der Gemeinde Grotz-Krotzenbupg folgendes verordnet:
8 1.
Verstöße gegen bas Ortsstakut betreffend Regelung des Feuerlöschwesens in der Gemeinde Groß-Krotzenburg vom 22. August 1907 werden mit Geldstrafe bis zu 9 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
8 2.
Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Veröffentlichung in Kraft.
Groß-Krotzenburg den 22. August 1907.
Die Ortspolizeibehörde.
Noll. 1341
---—----—-:—--—--------—--—-- Gefundene und verlorene Geqenstnnde rc.
Gefunden: Auf der Frankfurt-Hanauer Landstraße bei Fechenheim ein Säckchen mit ungefähr 40 Stangen Lötzinn.
Hanau den 16. Januar 1908.
Politische Rundschau.
Der preußische Gesandte am Vatikan v. Mühlberg wurde am Mittwoch vom Papst in feierlicher Audienz empfangen. In seiner Ansprache betonte der Ge'andte den Wert, den seine Regierung auf gute Beziehungen zur Kurie lege, und drückte die Hoffnung aus, daß es ihm gelingen werde, diese zu erhalten und zu fördern. Nach einer längeren Unterhaltung des Papstes mit dem Gesandten endete die Audienz.
zwischen der Landaräfin Amalie Elisabeth und dem Gralen der Lichtenberger Linie entsprechend, befestigt wurde mit folgendem Inhalt:
„Daß nach dem AuSsterben der Lichtenberger Linie die Erbfolge in der Grafschaft Hanau—Müntzenberg mit all ihren Zubehörungen der Landaräfin Amalie Elisabeth und ihren Nachkommen, rücksichtlich ihrer natürlichen Erbansprüche und der von ihr ttnb ihrem Gemahl der Grafschaft Hanau und dem gräfl. Hause gebrachten Opfer zu- gestchert ward".
Diese Opfer wurden in der geleisteten Beihilfe des JahreS 1636 gefunden und auch mit Recht im Jahre 1643 am 23. Juli wie folgt geltend gemacht:
„5000 Taler, welche Landgraf Wilhelm V. zur Erhaltung der Besatzung in der Festung Hanau 1636 vorgeschossen und welchen Betrag die banauiftben Räte, Schultheiß? und Bürgeianeister der beiden Städte Hanau wieder rückzuvergüten versprochen.
1500 Taler, oder 5 Prozent Interessen bis zum 17. August 1642.
2000 Taler, zur Erhaltung der Garnison in Hanait hat Amalie Elisabeth durch Paul Wurzen in Frankfurt vor- leaen lallen.
720 Taler Interessen vom 23. Oktober 1636—1642. 8985 Pfund Mehl oder in Geld mit 1760 Taler angeschlagen.
1903 Achtel, 3 Simmern Korn, welche Landgraf Wil- 8elm V. nach erlangtem Entsatz der Festung in diese gelangen lallen (jedes Achtel mit der Fuhr und anderen Kosten :1 8 Talers, tut ---- 15 230 Taler.
WaS sonst die Landaräfin 'zu fordern hat an Kleinodien, Ehegeld, beträgt Reichstaler 40 543, der Nach- weiß der Prätension, weaen des sehr kostbaren und bei aller Welt lobwürdigen Entsatzes, wird bis zur mündlichen Canlerenz gespart."
Diese Ansprüche, die weder am 18. März 1714 noch vorher ihren Ausgleich gefunden, aber im Vertrag von 1718 wiederholt die Grundlage bildeten zur bereits erwähnten Abtretung der Grafschaft Hanau an die Nachkommen der Landgräfin Amalie Elisabeth — also an Hessen, — beweisen,
Der Misktäretat. In der Budgetkommission des Reichstags nahm der Kriegsminister am Mittwoch Anlaß, die Zeitungsmeldunq, daß man mit einer Aenderung unserer Artillerielormation umgehe, indem man die jetzigen Batterien mit 6 Geschützen in solche mit 4 Geschützen umwandeln wolle, zu dementieren. Bei der Einführung des neuen Rohrrücklaufgeschützes habe man die Frage allerdings geprüft, insbesondere aus dem Gesichtspunkt, ob bei einer Batterie mit 4 Geschützen das Feuer leichter zu leiten sei. ES habe sich das Erfordernis einer Aenderung nicht herausgestellt. Dazu kamen noch die hohen Kosten einer solchen Umwandlung, die über 200 an einmaligen, 35 Millionen an dauernden Ausgaben erfordern würde. Der Kriegsminister macht über diese Frage längere vertrauliche Mitteilungen. — Abg. Dr. Süde- kum (Soz.) spricht über die „Sinekuren" der Gouverneure, verlangt Unterstellung deS MilitärkabinettS unter das KriegS- ministeriums, damit der Reichstag die Kontrolle habe, und kündigt für das Plenum ein näheres Eingehen auf diese Frage an. — Im vorigen Jahre hatte der sogenannte Aggre- gierten-Fonds eine eingehende Aussprache veranlaßt. ES ist daS der Fonds zur Besoldung der Offiziere, für die etatS- mäßige Stellen nicht vorhanden sind. Bei der vorjährigen Etatsberatung stellte es sich bann heraus, daß auS diesem Fonds, waS die Mitglieder in der Budgetkommission bis dahin nicht beachtet hatten, die Gehälter der dreizehnten Hauptleute entnommen wurden. Budgetkommission und Plenum verlangten daher eine Aenderung deS Fonds. Diesem Verlangen ist die Militärverwaltung nachgekommen durch eine Teilung des Fonds. DaS Zentrum beantragt aber eine Aenderung, die das Etatsrecht des Reichstags bester wahren soll und statt der Gehälter für 200 Offiziere nur solche für 120 zur Verfügung stellt. Der Antrag wird mit 13 gegen 11 Stimmen, angenommen.
Deseatertenversatnmlit»«! der Freisinnigen Bereinignnn. Der Zentralvorstand der Freisinnigen Vcreinioung wirb, wie verlautet, am nächsten Sonntag zusammentreten und dann eine außerordentliche Delegierten- versammlung ein berufen, die über die durch Fürst Bülow» Absage geschaffene Lage beraten soll.
für die Internationale Telegraphenkonferenz, die am 20. April d. J. in Lissabon zusammentritt, sind alt deutsche Vertreter in Aussicht genommen: der UnterstaatS- stkretär im Reichspostamt Sydow, der Geh. Oberpostrat Köhler und der Königlich bayerische Oberpostrat Probst. In ihrer Begleitung wird sich der Oberpostpraktikant Barckhausen befinden.
Die früchte der sozialdemokratischen „Jugend- bewegUNft" haben sich jetzt bei einer Gesellenprüfung gezeigt, in welcher der Vorsitzende deS sozialdemokratischen LehrlingSvereinS in Steglitz bei Berlin, der Herrn v. Stuben-
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wie berechtigt es war, noch bei Lebzeiten des Grafen, schon 1730, hessen-kasselsche Truppen nach Hanau und in Mahrunll der Erbansprüche der hessen-darmstädter Linie hanauischt Soldaten nach Babenbaulen zu legen, so daß jene Hanau für Cassel und diese Babenhausen für Darmstadt „gegen gefährliche Unternehmungen schützen konnten." König Friedrich von Schweden gab daher auch, noch als Sanbgraf von Hessen-Cassel an den Kommandanten von Hanau (Schelm von Bergens unterm 28. Avril 1730 den Befehl:
„Nach dem Ableben deS Grafen sich gemäß der, seinem Legationsrat Rau von und zu Holtzhausen und den hanauischen Räthen Wohlfarth und von den Velden ertheilten Instruktion zu verhalten,"
nämlich: Die Tore der Stadt absolut zu schließen und niemand ohne deS Kommandanten Einwilligung «in» noch auSzulallen.
In Dhein'S Chronik, Tom I, lesen wir:
„1730 am Donnerstag ist der Briquatier Hermann Rauch (Raus mit sein Hessisches Regiment in Hanau in der Neuen Stadt einguartirt worden. Sie hatten stch bei Bruchköbel ihr Lager ausaelchlagen und wurden allda von dem Herrn aebeimbt Rath von Rauch ihr Pflicht womit sie dem König von Schweden verbunden gewesen, entlassen worden.
Da dann auch sogleich der Herr Kanzlei-Direktor Otto, Herr Regierungs-Rat Wohlfarth und der Herr Kammerdirektor von den Feldten so Hochgräflich Hanauische Pflicht nuff. und ingenohmen worden sind. Bei Ablegung des Jurement war angedeutet, daß ihr eydt nicht länger alsbis nach absterben (Gott gebe aber noch lang» Lebens des Herrn Graken von Hanau, alt bann aber sollten sie in Ihres früheren Königs Pflicht wieder stehen."
Das Hessische Regiment „von Rau" waren 10 Kompanien mit zusammen 626 Köpfen stark, während am 17. Avril 1780 zu Buchsweiler eine Uebereinkunft zwischen Hessen- Cassel und dem Grälen von Hanau abgeschlossen worden war, daß der Landgraf Friedrich von Hessen-Cassel 400 Mann zur Disposition halten und in „seinen besonderen und alleinigen Pflichten nehmen wollte," auch der Graf da« Am: Babenhausen mit 800 Mann Hanauer Truppen besetzen la^.