Anzeiger
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ea. Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Ber antwort!. Redakteur! 9. Schrecke, M Hoâ
Nr. 189 F-rnspr-chanschl«tz Nr. 605»
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Amtliches.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Der Plan über die durch Beschlüsse der städtischen Körperschaften vom 2. und 24. Juni d. I. festgesetzte und von der Polizeibehörde genehmigte Abänderung der Fluchtlinien der HuttenstraHe nördlich der Frankfurterlandstraße wird gemäß § 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 vom 17. b. M. an 4 Wochen sanft im Rathause, Zimmer Nr. 21, während der Geschäftsstunden zu jedermanns Einsicht offen gelegt.
Einwendungen gegen die Abänderung sind während dieses Zeitraumes schriftlich ober mündlich bei uns anzubringen.
Hanau den 10. August 1908.
Der Magistrat.
Hild. 16271
Bekanntmachung.
Die Liste der Stimmberechtigten für die Stadtverordnetenwahlen liegt nach Vorschrift des 8 22 der Städteordnung vom 15. bis 30. August d. I., werktäglich von vormittags 8 bis 12^, Uhr und nachmittags von 3 bis 6 Uhr, im Rathaus, Zimmer Nr. 2, offen — für den Bezirk Kessel- stadt im Gemeindehause zu Hanau-Kesselstadt.
Während dieser Zeit kann jeder Stimmberechtigte gegen die Richtigkeit der Liste bei uns Einspruch erheben.
Wir machen noch darauf aufmerksam, daß nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts etwaige Vermerke in der Wählerliste über das Ruhen des Wahlrechts nur durch rechtzeitig erhobenen Einspruch beseitigt werden können.
Hanau den 9. August 1908.
Der Magistrat.
Hild. 16111
Handelsregister.
Firma Karl Roth.
Unter dieser Firma betreibt in Hanau der in Hanau wohnhafte Tapeziermeister Karl Roth eine Möbel- Fabrik und Lager als Einzelkaufmann.
Hanau den 11. August 1908.
Königliches Amtsgericht 5. 16273
Politische Rundschau.
Der Kaiser traf gestern um 5 Uhr auf dem Bahnhof Wilhelmshöbe ein, wo er von der Kaiserin'und der Prin-
Feuilleton.
tzelilhnst« ältere Wichte md WimMerN«.
Eine soeben erschienene kleine Schrift von J.L. Kreuter, Oberassistent an der Frankfurter Stadtbibliothek, untersucht in ihrem ersten Teil: „Einiges zur älteren G e- schichte Gelnhausensunter Berücksichtigung der St. Gotbertuskapelle" die Geschichte Gelnhausens von der ersten urkundlichen Erwähnung des Ortes (1108). Trotz des Fehlens früherer schriftlicher Nachrichten berechtigen verschiedene Gründe zu der Annahme, daß Gelnhausen als kleines Torf oder als ältere Burganlage schon lange vor dem 12. Jahrhundert existiert haben muß. Wenn auch die Ansicht, daß die Burg Gelnhausen auf den Trümmern eines römischen Kastels erbaut worden sei, nicht mehr aufrecht zu erhalten ist, so sind doch alle Forscher darin einig, daß es sich um eine aus den ältesten Zeiten herrührende Gründung handelt. Durch neuere Anschauungen und Entdeckungen ist die ältere Ortsgeschichte erheblich bereichert worden. So hat Bickell nachgewiesen,. daß sich am Glockenturm der Marienkirche noch Reste einer früheren Kirche, wohl der ehemaligen Dorfkirche Gelnhausens befinden, die zweifellos der Periode vor 1170 angehören. Ferner hat das Aufinden keltischer Sprachreste bei der Untersuchung des Ortnamens und der Flurnamen zu der überzeugenden Ansicht geführt, daß das Ortsgebiet schon frühe, (ebenfalls noch vor der Besitznahme durch die Frauken, von germanisierten Kelten oder Galliern bewohnt gewesen sein muß. Ausschlaggebend sind die von Dr. Plath erzielten Resultate bei Erforschung der St. Gotbertuskapelle vor dem Holztor. Durch umfassende Untersuchungen hat sich untrüglich ergeben, daß die Erbauung der Kapelle spätestens in die Zeit des 9. Jahrhunderts zu legen ist. Danach ist anzunehmen, daß auch schon um diese Zeit am Fuße der Dürich, in der Nähe der Kapelle, sich dauernde Wohnsitze befanden, die nächst denen bei der Burg im Tal als die ältesten zu bezeichnen
Freitag den 14. August
zessin Viktoria Luise empfangen wurde; ferner hatten sich zum Empfang eingefunden: der kommandierende General, Freiherr von Scheffer-Boyadel, Oberpräsident Hengstenberg und Polizeipräsident Freiherr von Dalwigk. Die Majestäten begaben sich im Automobil nach Schloß Wilhelmshöhe. Oberhofmarschall Graf zu Eulenburg übernahm hier den Dienst. Flügeladjutant Oberst von Lauenstein löste den Flügeladjutanten Oberst Freiherrn von Marschall ab. Geheimer Kabinettsrat von Valentini ist eingetroffen.
Rücktritt des Kriegsministers v. Einem? Wie die „B. Z. a. M." aus angeblich gut unterrichteter Quelle erfährt, fühlt sich Kriegsminister v. Einem der kommenden Reichstagskampagne gesundheitlich nicht mehr gewachsen. Er soll nach seiner Demission das 10. Armeekorps in Hannover erhalten, dessen gegenw. Kommandeur, Generaladjutant von Loeweufeld, mit dem Kommando des Gardekorps betraut werden soll. General v. Kessel, der gegenwärtige Kommandeur des Gardekorps dürfte nach dem Manöver den Abschied nehmen. Für den Nachfolger des Kriegsministers von Einem soll der Kommandeur der 15. Division in Köln, Generalleutnant Gallwitz, in Betracht kommen, v. Einem werde bei feinem Abgänge den Schwarzen Adlerorden erhalten. Die „B. Z. a. M." will auch etwaigen Dementis gegenüber ihre Nachricht aufrecht erhalten.
Landwirtschaftliche Kurse im Heere. Im kommenden Winter sollen, wie verlautet, auch im preußischen Heere Versuche gemacht werden, nach dem bayerischen Vorbilde bei einzelnen Truppenteilen landwirtschaftlichen Unterricht einzuführen. Das preußische Kriegsministerium steht der Einführung von landwirtschaftlichen Kursen im Heere wohlwollend gegenüber, und es ist wahrscheinlich, daß der Kriegsminister bereits im kommenden Winter dem Reichstage bestimmte Pläne in dieser Richtung unterbreiten wird. Jedenfalls hat das KrieAsminiÜeriM schon seine Leitsätze aufgestellt. Danach kann ein landwirtschaftlicher Unterricht bei der verkürzten Dienstzeit nur so erfolgen, daß der Dienst durch diesen Unterricht nicht berührt wird; der Unterricht muß fakultativ sein, darf nur in deu Freistunden nach dem Tagesdienst stattfinden, nicht mehr als zwei Stunden in der Woche beanspruchen und der Heeresverwaltung keine Kosten verursachen. Teilnehmen dürfen nur Mannschaften des zweiten respektive dritten Jahrganges und Unteroffiziere.
Betreffs der besonderen Heranziehung von Filialen und Zweigniederlaffüngen zur Gemeindegewerbesteuer haben der Finanzmimst-r und der Minister des Innern folgende Verfügung getroffen: Das mit unserem Runderlasse vom 15. April d. Js. mitgeteilte Erkenntnis des Königlichen Oberverwaltungsgerichts vom 13. März b. Js. hat zwar lediglich die unterschiedliche Heranziehung zur Gemeindegewerbesteuer nach dem Merkmale des Wohnsitzes des Gewerbetreibenden innerhalb ober außerhalb des Gemeindesind. Hierauf deutet auch der alte Flurname „Die Dürich", ein keltisches Wort, das noch heute in der gälischen Sprache „Berg, steiler Abhang und hochgelegene Talmulde" bedeutet. — Betreffs des in der St. Gotbertuskapelle gefundenen Steinsargs mit Skelett kommt Kreuter zu dem Schluß, daß es sich wohl um ein älteres Märtyrergrab handeln könne, daß es nicht unmöglich, ja höchst wahrscheinlick sei, daß jener Graf Got- bert von Gelnhausen, der große Wohltäter wie Stifter und letzt genannte Sproß des Gelnhäuser Grafengeschlechtes, seine Ruhestatt darin gefunden. Jedenfalls hat er für den christlichen Glauben sein Wirken und Leben hingegeben und dadurch den Ruf eines Ortsheiligen erlangt," wenn auch seine Verehrung und Heiligsprechung nicht mehr nackzuweisen ist. Die nachgewiesene frühere Erbauung der Kapelle bestimmt dazu, sie als die erste vorhandene christliche Kultusstätte Gelnhausens zu betrachten, die nicht erst von Gotbert (um 1190 erwähnt) erbaut wurde. — Im zweiten Teil der Broschüre: „Egihel-meshus: der ursprüngliche Name des Ortes Gelnhausen" wird auf Grund weit aus'holender sprachlicher und historischer Nntersuckungen, bet denen die interessantesten Streiflichter auf die Besiedelung der Gegend in vorkarolingischer und karolingischer Zeit fallen, der Schluß gezogen, daß die Kennen, jedenfalls ein aus gallischen Kolonisten hervor- gegangener Bolksstamm, als das Urvolk des Kinzigtales anzusehen sind. Aus dem Gälischen und Betonischen erklärt sich der Name „Cenni" (Kennen) als Vorgebirgsbewohner, Grenzwächter, vorderste Leute. Volks- und Flußname stehen miteinander in inniger Verbindung, denn die älteren Schreibweisen des Flußnamens Kinzig sind: Chinzicha (um 815), Kenzia, Kstizeba, Kinzicha: auch Kintz, Kens und Kinczge kommen vor, also im weiteren Sinne: Vorgebirgsfluß, Grenzfluß, im engeren Sinne: Kennenfluß, oder in der deutschen' Umbildung des Wortstamms: Königsfluß. Den Kennen fiel wohl als Grenzwäcktern die besondere Aufgabe zu (vielleicht im Dienste von Alemannenfürsten): die durch das Kinzigtal und über die Spessarthöhen führenden Heer- ivege in das innere Germanien gegen die Römer zu sichern und zu verteidigen. Ueberreste ihrer Verteidigungssitze bilden jedenfalls die zum Teil noch erhalten gebiebenen Ringwälle
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
bezirks für unzulässig erklärt, bagegen die Frage offengelaffen, ob Filialen, Zweigniederlaffungen und dergl. an sich einet besonderen (von der der übrigen Gewerbebetriebe abweichend geregelten) Gewerbesteuer unterworfen werden dürfen. Wenn demgemäß auf das genannte Erkenntnis zur Begründung bei Unzulässigkeit einer besonderen Heranziehung der Filialen u. s. f. nicht hingewiesen werden kann, so erscheint doch eine solche besondere Heranziehung rechtlich wie wirtschaftlich be- denklich; rechtlich insofern, als es sich nicht um einzelne Gewerbearten, sondern lediglich um gewisse Formen des Gewerbebetriebes handelt, und wirtschaftlich insofern, als Filialbetriebe, Zweigniederlassungen u. dergl. in der Regel von den Veranstaltungen der Gemeinde nicht in anderer Weise Vorteil ziehen oder der Gemeinde nicht andere Kosten verursachen als die in der Gemeinde ansässigen Gewerbebetriebe der gleichen Gewerbeart. Von diesen Erwägungen aus wird Steuerordnungen, die eine besondere Heranziehung von Filialen, Zweigniederlaffungen und dergleichen zur Gemeinde- gewerbesteuer bezwecken, die Zustimmung überall grundsätzlich zu versagen sein.
Mit den Besoldungsverbefferungsvorlagen für Reichsbeamte und Militärpersonen wird dem Reichstage in seinem nächsten Tagesabschnitte auch eine Novelle zu dem Gesetze über den Servistarif und die Klaffeneinteilung der Orte zugehen. Wenn hier und da angenommen wird, daß diese Novelle nach dem Gesetze vom 17. Mai 1906, in dem die letzte Revision am Servistarifgesetze vorgenommen wurde, schon vor dem 1. April 1908 hätte erlassen sein müssen, so beruht diese Annahme auf einem Irrtum. Im letztgenannten Gesetze ist nickt bestimmt, daß eine Neureviston bis zum 1. April 1908 sollte erfolgen müssen, sondern lediglich, daß die Revision des Servistarifes und der Klasseneinteilung der Orte mit Wirkung vom 1. April 1908 ab erfolgen soll. Wie den Besoldungsverbesserungen, so soll auch dem neuen ServiStarif und der neuen Ortsklasseneinteilung Rückwirkung vom 1. April beigelegt werden. Damit würde also der jetzigen Gesetzesbestimmung vollständig Genüge geschehen. Im übrigen wird zu wünschen sein, daß nunmehr eine Aenderung des Servistarifgesetzes vorgenommen wird, die eine längere Zeit hindurch Bestand hat. Die ersten ServiS- tarifgesetze im Deutschen Reiche enthielten die Vorschrift ihrer Revision im Zeitraume von zehn Jahren. Dann ermäßigte man den letzteren auf fünf Jahre, um schließlich Novellen zum Servistarifgesetze von zwei zu zwei Jahren zu erlassen. Gewiß wird man zugeben müssen, daß gerade die Entwicklung der letzten Jahrzehnte zu so kurz aufeinander folgenden Aenderungen Anlaß gegeben hat, man wird aber auch nicht verkennen können, daß eine gewisse Stabilität auf diesem Gebiete nach der nunmehrigen UebergangSzeit unter vielen Gesichtspunkten erwünscht ist. Man wird deshalb auch wohl darauf rechnen dürfen, daß in Zukunft mit auf.verschiedenen Höhen deS Kinziggebietes, sowie die künstlich angelegten Flußinseln. Es war eine besondere Eigenart der Gallier, bei bedrohlicher Situation sich auf solch« Inseln und in sckwer zugängliche Gehege, Sümpfe und dergleichen zurückzuziehen. Ein solcher Verteidigungssitz bürste auch die Kinziginsel bei Gelnhausen ursprünglich gewesen sein, auf der später eine fränkische Burganlage nach vorhandenem gallischen Vorbild entstand. — WaS den ältesten Namm Gelnhausens betrifft, so findet sich derselbe in einer undatierten Urkunde, die um 815 zu setzen ist. Er lautet dort in keltisch-romanischer Form „EgihelmeShus", beim • „Ueber« gang über den Kinzigfluß". Nach Ansicht Kreuters handelt es sich bei dem Namen „Edihelmeshus" nicht um ein deutsches, mit einem Personennamen, etwa „Egihelm" zusammengesetztes Wort, sondern um einen aus dem Keltischen Her- uorgegangenen romanifierten Namen, der bereits von der deutschen Sprache beeinflußt, in der Zeit zwischen dem 9. und 11. Jahrhundert einer weiteren Umbildung unterworfen war und sich in der 1060/1123 erstmals wieder auftretenden Form „Geilhausen" kundgibt. „Egihelmeshus" bedeutet: Burg- Haus, Wasserburg, Verteidigungssitz auf einer Geile (Sumpf, Gehege), auch für Jagdzwecke. Wie aus dem gründlich herangezogenen Sprachmaterial zu ersehen ist, führen die verjüngten Formen, die als Grundlage für die Erklärung des Namens Gelnhausen gedient haben, auf jene frühere Benennung zurück, die nicht nur den ersten Namen des Orts vergegenwärtigt, sondern auch ein gutes Stück Geschichte widerspiegelt.' — Die fleißige Arbeit Kreuters bringt neben den hier kurz skizzierten wichtigen Forschungsergebnissen ein so reiches Beurteilungsmaterial an Sprachlichem und Historischem, daß sie auf das Interesse aller Freunde der .Heimatgeschichte Anspruch machen darf. Die GotbertuS- Kapelle, das Gotbertusgrab (nach der Originalaufnahme Dr. Plaths) und das Wappen der Forstmeister von Geilhausen sind im Text abgebildet. (Frkf. Nchr.)
Albumblätter.
Ein Tag der Gunst ist wie ein Tag der Ernte, Man muß geschäftig sein, sobald sie reift Goethe-