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BezngSprei»:

vieeteljâhrlich 1,80 DL, mauatlich 60 Pfg., für Mtl. bärtige Abomreuten mit dem betreffenden Postausschl-g. Di« erujelae Nummer lastet 10 Pfg.

H»tM»nibrud M Verlag der Buchdruckerei des verein. H, Waisenhauses in Hanau.

Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EinrücknugSgebühr I

Di« fLufgefpaltem Petitzeile oder deren Kam» 90 Ps^ tm Sieüamemeü die 2s Pfg.

verarrtmortl. Sirdatteur: S. Schrecker i» Hana»

Mx. 109 Fernfprechanfchlittz Nr. 605»

Samstag den 9. Mai

Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908

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14 Seiten

Amtliches.

Stadt- und Landkreis Hanau.

Wegen Vornahme von Dampfwalzarbeiten wird die Hanauer Aschaffenburger Straße in der Gemarkung Hanau von Station 0,00,9+50 für Kraftfahrzeuge jeg­licher Art, sowie für durchgehendes Lastfuhrwerk von mehr als 20 Ztr. Ladegewicht für die Zeit vom 11. bis 20. b. Mts. polizeilich gesperrt. Übertretungen dieses Verbots werden auf Grund der Polizei-Verordnung vom 6. April 1877 (Regierungs-Amtsblatt Seite 137) mit Geldstrafe von

10 bis 30 Mark, subsid. mit entsprechender Haft geahndet.

Hanau den 8. Mai 1908.

Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.

I. D.: Siemon, Reg.-Assessor.

Eandkreis Hanau.

BelmtinchunM des KöchliHen LMMM.

Die für die Orte Bischofsheim und Enkheim auf den 14. bezw. 15. Mai d I. anberaumten Impf­termine werden wegen aufgetretener Masern und Keuch­husten bis auf weiteres aufgehoben.

Hanau den 7. Mai 1908.

Der Königliche Landrat.

A 2468 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor/

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Hus Hanau Stadt und Eand.

Aanau, 9. Mai.

* Landwegebaulast. Dem Kommunal-Landtage des Regierungsbezirks Cassel ist eine Vorlage des Landwege- Ausschusses (Vorsitzender: Dr. G e b e s ch u s, Schriftführer: o. Beckerath) betreffend die Uebertragung der Landwege­baulast von den Gemeinden auf die Kreise zugegangen. Der von dem Landwege-Ausschuß erstattete Bericht lautet:

In seiner Sitzung vom 8. Mai 1907 hat der Kommunal- Landtag den Kommissionsbericht zur Drucksache 38, dem auf 15 Mitglieder verstärkten Landwege-Ausschuß mit dem Auf­trage überwiesen, in die Beratung eines, dem nächsten Kom- munal-Landtage vorzulegenden Reglements zum Gesetzentwurf einzutreten. Der Gesetzentwurf selbst, der in der gleichen Sitzung des Kommunal-Landtages zur Verhandlung gelangte,

Feuilleton.

SU T«ÄM« des Tm- und 8eW«b 6. $. gegr. 1869.

Geleitwort: Turnen, das ist uns're Freude, Spielen uni'rc höchste Lust, Und beim Wandern in die Weite Höher schlagt da jede Brust!

Wenn der Frühling seinen Einzug in das Land gehalten, seine warmen Sonnenstrahlen die Erde zu neuem Leben er­weckt haben, wenn Wald und Flur, mit jungem Grün und lieblichen Blumen geschmückt, den Menschen herauslocken aus seiner engen Behausung, ihn einladen, die Herrlichkeiten der wiedererwachten Natur zu durchwandern, dann hält es auch der Turner in seiner Halle nicht mehr länger aus. Auch er sehnt sich hinaus, um in freier, frischer Lust seinen Körper zu stählen, sich in fröhlichem Spiele zu bewegen und in Gesellschaft mit Gleichgesinnten auf fröhlicher Turnfahrt Berg und Tal der engeren und weiteren Heimat zu durch­wandern.

Auch die Turner des Turn- und Fechtklubö sind von diesem Gedanken beseelt. Bevor sie jedoch Abschied nehmen von der Stätte ihrer Tätigkeit, finden sich seit einer Reihe von Jahren die einzelnen Abteilungen noch einmal zusammen, um in ernster turnerischer Arbeit Zeugnis» abzulegen, daß sie auch in dem vergangenen Jahr bemüht waren, das Turnen zu pflegen, als eines Mittels zur körperlichen und sittlichen Kräftigung.

Ein solcher Prüfungstag war der vergangene Sonntag. Daß dieses alljährlich veranstaltete Schauturnen seine An­ziehungskraft in vollem Maße besitzt, beweist der Umstand, daß trotz des schönen Wetters sich die Angehörigen der Mit­lieder sowie die Gäste des Vereins zahlreich eingefunden batten.

erzielte zwar keine formelle Zustimmung, jedoch kam von vielen Seiten das Einverständnis mit ihm im wesentlichen zum Ausdruck, allerdings gleichzeitig mit dem Wunsche, zu­nächst durch ein Reglement den Kreisen die Rechte zu wahren, die sie mit der Uebernahme weiterer Lasten erstreben, da der Wortlaut des Gesetzes allein eine Bürgschaft für die Wahrung dieser Rechte nicht biete. Bedenken materieller Natur wurden gegen die Vorlage nur von wenigen Abgeordneten geäußert.

Der verstärkte Lanbw'ege-Ausschuß trat nun am 28. Oktober im Ständehause zu Cassel zu einer Sitzung zusam­men, und erledigte die ihm gestellte Aufgabe, Dank der wesentlichen Förderung ihrer Beratung durch den Vertreter der Königlichen Staatsregierung, Herrn Oberpräsidialrat Mauve, am 30. Oktober 1907.

Wenn er ohne gerade dazu beauftragt worden zu sein, zunächst den Gesetzentwurf einer erneuten Prüfung und einiger Abänderungen unterzog, so geschah es einerseits um den dem Ausschusse neu beigetretenen Mitgliedern Gelegenheit zu geben, zu demselben Stellung zu nehmen, andrerseits in der Absicht, das Zustandekommen der Neuregelung des Laudwegewesens im nächsten Kommunal-Landtag durch Beseitigung aller Hindernisse, die sich ihm etwa noch entgegcnstellen könnten, zu fördern.

Infolge dieser erneuten Prüfung kam man zu einer ver­änderten Fassung der §§ 6 und 7 des Gesetzes. Die nähere Bezeichnung des BegriffesZubehörungen", wie sic im Abs. 2 des H 6 zum Ausdruck gelangt, glaubte man nämlich be­seitigen zu sollen, um zu verhüten, baß in allen den Fällen, in denen die besondere Art derZubehörung" nicht genannt ist, Streitigkeiten darüber, ob die Gemeinden rc. zur freien Hergabe des in Betracht kommenden Geländes verpflichtet seien oder nicht, entstehen können. Ferner gab die im § 7 geregelte Entschädigungsfrage zu einer Veränderung Veran­lassung. Wenn im Interesse des öffentlichen Verkehrs oder einer ordnungsmäßigen Wegeunterhallung es erforderlich er­scheint, Eigentums-, Nutzungs- oder sonstige Rechte an Wege­flächen auf die Kreise zu übertragen, sollte ursprünglich, so­fern es sich um Land handelt, das zu einem öffentlichen Weg gehört, die Abtretung unentgeltlich, sonst gegen Entschädigung erfolgen. Der Ausschuß glaubte aber in dieser Entschädigungs- frage einen Unterschied machen zu sollen, je nachdem Eigen­tumsrechte öffentlicher Verbände an dem Wegekörper oder Nutzungs- und sonstige Rechte dritter Personen in Betracht kommen, derart, daß Privaten von der Ausnahme im vorletzten Absätze des § 7 abgesehen in allen Fällen ein Entschädigungsanspruch zugestandcy werde, während Gemein­den und Gutsbezirke nur für taisächlich entzogene Nutzungen schadlos gehalten werden sollen. Sodann wurde eine ver­änderte Fassung des § 9 nach eingehender Beratung infolge

Wenn man die aufgestellte Reihenfolge der Vorführungen überblickte, konnte man sofort erkennen, daß hier fachkundige Hände gewaltet, die, ohne sich ins einzelne zu verlieren, doch alle Gebiete der Leibesübungen, foweit sie zum Turnen ge­hören, zur Geltung gebracht hatten. Was kann besser wirken, als ein anmutiger Reigen für junge Mädchen, gefällige Stabübungen und graziöse Schritlbewegungen für Damen (Frauen genannt), methodisch aufgebaute Waffen­übungen für Fechter und ein frisches, fröhliches Ricgenturnen für jugendliche Turner!

Eröffnet wurde die Feier durch einen poetischen Will­kommengruß, gesprochen von einer Schülerin der Mädchen- spielabteilung:

Seid willkommen, werte Gäste,

In der Jugend frohem Kreise,

Die zu turnerischem Feste

Sich »ereint nach alter Weise.

Eingedenk des alten Spruches,

In dem mahnend e» da heißt:

Stur in dem gesunden Körper

Wohnet ein gesunder Geist,"

Haben fleißig und auch gerne

Wir geturnt nach deutschem Brauch,

Zogen wandernd in die Ferne,

Pflegten stets das Turnspicl auch.

Turnen, das ist uns're Freude,

Spielen unsre höchste Lust,

Und beim Wandern in die Weite

Höher schlägt da jede Brust!

Wer sich diese drei erküret

Und als Richtschnur sie erwählt,

Kraft, Gesundheit nie verlieret,

Seinen Körper übt und stâhlt.

Stramme Haltung, leichter Schritt,

Eichern Gang und festen Tritt.

Wirkt das Turnen, auf mein Wort,

Mehr ÄS jeder andre Sport.

Ein Born issi», der Gesundheit bringt, Daraus man ew'ge Jugend trittst.

Wer fleißig turnt, bleibt jung fürwahr, Wenn auch dar Haupt schon grau von Haar.

Darum fei v»u uns gepriesen

Antrag? eines Kommissionsmitgliedes für zweckmäßig be­funden. Man glaubte die gesetzliche Möglichkeit, größeren Städten die selbständige Ausführung der oft weitgehenden eigenartigen Landwegearbeilen innerhalb des Stadtgebietes zu überlasten, wahren zu müssen. ' Es wurde hierbei hrrvorge- hobeu, daß eine solche Uebertragung nur Städten mit beson- gerer Bauverwaltung derart zuzugestehen sei, daß geeignet« städtische Baubeamte nicht der Magistrat lediglich an die Stelle des Bezirks-Baubeamten treten, im übrigen aber die Stadtgemeinde mit ihren Landwegen im Kreis-Verband« verbleibe.

Im Anschluß an den Gesetzentwurf erfolgte sodann die umfangreichere und wichtigere Beratung des Reglements.

Die erste Vorlage des Landes-Ausschusses Drucksache 38 für 1907 gründet sich auf den Gedanken, daß den Kreisen die Verwaltung der Landwege, dem Landeshaupt­mann aber und den oberen Bezirks-Baubeamten, die Leitung der Landwegearbeiten zustehen, und daß den Kreisen die Straßenmeister nur auf Widerruf gegen besondere, aus Kreis- mitteln zu leistende Vergütung zur Verfügung gestellt werden sollen.

Schon im letzten Kommunal-Landtag wurde die Arbeils» teilung auf dieser Grundlage nicht sympathisch empfunden, weil man, und wohl mit Recht, hierdurch eine erhebliche Vermehrung der Ausgaben für die Kreise, ohne das Zuge­ständnis größerer Rechte und erweiterter Verwaltungsfreiheit, wie bisher, befürchtete. In dem Anträge II, 2 Druck­sache 44 des ersten Wege-Ausschusses des Kommunal- Landtages kam die gleiche Befürchtung bereits zum Ausdruck, und sie wurde auch von den meisten Rednern in der Sitzung des Kommunal-Landtages vom 8. Mai 1907 als das Hinder­nis für die Annahme der Gesetzesvorlage bezeichnet. Deshalb glaubte der Ausschuß folgenden generellen Grundsatz aufstelle» zu sollen:

Die Uebertragung der Wegebaupflicht von bot Einzel» gemeinden auf die Kreise wird als zeitgemäß und zweck­mäßig anerkannt, und ihre Durchführung ist zur Vermei­dung größerer Lasten für die Kreise unter Mitwirkung der Baubeamten des Bezirksverbandes ohne besondere Ver­gütung aus Kreismitteln zu erstreben/

An diesem Grundsätze wurde festgehalten, obgleich der Herr Landeshauptmann die Auffassung der Bezirks-Verwal­tung vertrat, daß nämlich die Mitwirkung der Straßenmeister in der Kreis-Verwaltung, so wie sie vorgesehen ist, als ein Nebenamt dieser Kommunalbcamten zu betrachten, und vo« der Genehmigung des Landes-Ausschusses abhängig sei, für welches eine Kreisentschädigung, wenn auch durch bie Kasse des Bezirks-Verbandes, gefordert werden müsse. Die Richtig­keit dieser Auffassung ergebe sich aus der Praxis der Provinzen

Unser deutsches Turnen recht;

Denn es schafft, wie es bewiesen, Uns ein starkes, frei Geschlecht!

Hieran schloß sich der Reifreigen der Mädchen» spielabteilung. Demselben ging ein Aufmarsch voraus, der in seinem Aufbau manche schönen Figuren zeigte. Nachdem sich die Rcignerinnen zu Kreisen von je 4 geordnet hatten, erhielt jeder Kreis einen großen Reff, mit welchem die einzelnen Uebungen zu Ausführungen gebracht wurden. Sie bestanden in Ärmbewegungen in Verbindung mit Fußstellungen und wechselten mit den mannigfachsten Schrittbewegungen ab. Sämtliche Bewegungen wurden sicher und in anmutiger Weise ausgeführt.

Nun erschienen die Turnerinnen mit blinkenden Nickel- stäben auf dem Plan. Nach einem furzen Aufmarsch boten sie 2 Gruppen Stabübungen, die zuerst nach Befehl und bei der Wiederholung in Verbindung mit Schrittbewegungen, Schrittwechselhüpfen, Tupftritt und Schlußsprung mit Drehung nach den Klängen eines Polkas zur Ausführung kamen. Die Uebungen, bestehend aus Schwingen, Unter» legen, Ein- und Auswinden in Verbindung mit Schritt­stellungen und Drehungen, stellten große Anforderungen an das Gedächtnis und die Behändigkeit der Turnerinnen. Aber trotz der vorhandenen Schwierigkeiten lösten auch sie ihre Aufgabe zur Zufriedenheit der Anwesenden.

Flinke Hände sorgten nun für Aufstellung der Geräte und nach kurzer Zeit marschieren die Riegen der Jugend­abteilung ein, um ein Riegenturnen an Reck, Barreu, Bock, Pferd, längs und quer, zu zeigen. Hierbei war es besonders die erste Riege, die hervorragende Leisüingen am Reck zeigte, die die Zuschauer öfters zu Beifallsaußerungen veranlaßten. Aber auch die anderen Riegen wurden in jeder Weise ihrer Aufgabe gerecht.

In kurzer Zeit ist der Saal wieder von Geräten frei unb die Fechterabteilung zieht in ihrer kleidsamen Tracht ein. Sie führt unter der schneidWeu BefehlLweffe