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Halmner K Anzeiger

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General- Anzeiger

Aillllickes Organ für SlaM- un) fankkrtia Zana».

LlurickuagSgetSyr»

Dir iäaf gespalten« P«tüz«l« »der deren Stau« » ^ » »«ktameateü die Zeile LS Ps»

«o» Waisenhäuser in Öonou,

Erscheint täglich mit Autnahix» »er Jana- und Feiertage, belletristischer Bellas

verantmortl. Siedakt««! «. «chrecker ta «a«

^L 3 Fernsprechanschlith Nr. 605»

Snmstlin den 4. Januar

FeTrr7vrechanschlnb Nr. 605. 1908

Die HMeNuMtr nmfaM außer -.NaterhaltMülatt

14 Seiten

Amtliches.

Die Pläne über Herstellung ober- und unterirdischer Telegraphenlinien in der Hochstädlerlandstraße, km 0,00,5, in der Straße vor der Kinzigbrücke, in der Bruchköbeler- landstraße, in der Frankfurterlandstraße und in der Hessen- straße zu Hanau liegen bei dem Postamte in Hanau vom 6. Januar 1908 ab 4 Wochen aus.

Cassel den 30. Dezember 1907.

505 Kaiserliche Ober-Poftdirektton.________

Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.

Zwecks'Alarmierung der Feuerwehr bei Feuergefahr auf dem früheren Kesselstädter Gebiet ist vor der Kirche zu Kesselstadt ein Feuermelder und vor dem Gasthaust zur Rosenau" ein Alarmlâutewer? errichtet worden.

Für dir Handhabung dieser Apparate gelten die glrichen Vorschriften wie für die Feuermelder, welche in der Stadt angebracht sind.

Um eine Feuermeldung abzugeben, öffnet man dir Türr des Meldeapparats mit dem zugehörigen Schlüffe! durch Drehung desselben nach rechts.

Bei dem Meldeapparat vor der Kirche ist hierauf die kleine Kurbel dreimal rechtsherum zu drehen, während bei dem vor dem Gastbause zur Rosenau befindlichen Apparate pur der Handgriff herauszuziehen ist.

Es wird hierauf sofort die Kirchenglocke, bezw. die auf der Feuermeldrsäule angebrachte Glocke in einzelnen Schlägen ertönen.

Hierauf drückt man die Tür wieder ins Schloß, sodaß der Riegel einichnappt.

Der Apparat ist außerhalb deS Gebrauche« stets ge­schloffen zu halten.

Der Schlüssel kann nach dem Aufschließen deS Apparates nicht wieder aus dem Schloß entfernt werden, dies geschieht vielmehr erst beim Eintreffen der Feuerwehr durch einen be­sonderen Auslöseschlüssel. An jedem ersten Montag im Monat zwischen 11 und 12 Uhr vormittags werden die Alarmwerke geprüft werden.

Die erste Prüfung findet Moutaq bett 6. Januar 1908 statt und wird späterhin die Vornahme dieser Prü­fungen nicht mehr besonders bekannt gegeben. Schlüssel zum Oeffnen der Feuermelder sind in den Gasthäusernjur Mainlust" undzur Rosenau" zu haben.

Es wird noch besonders darauf auhnerffam gemacht, daß mit den neuerdings in Kesselstadt und den seither in Hanau ausgegebenen Schlüsseln sämtliche im Stadtgebiete Hanau- Keffelstadt aufgestellten Feuermeldeapparate geöffnet werden können.

Hanau den 2. Januar 1908.

Der Magistrat.

Hild. 433

Ablösung der Neujghrs-Gruliilgiioneu

In die Listen zur Ablösung der NcujahrSgratulationcn zum Besten der von der Stadt unterhaltenen armen Pflege- und Waisenkinder haben sich schließlich eingetragen;

Neßler, Carl, P'arrer.

Hanau den 3. Januar 1908.

Der Magistrat, Armenamt.

Hild. 285

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 27. Dezember 1907 bis 8. Januar 1908:

1 Bijoutier, 2 Falnburscken, 1 Hausbursche,

1 Installateur, 1 Silberschleiser, 1 Tapezierer

Im Monat Dezember 1907 erhielten Stellen zuge­wiesen : 1 Eiseudreher, 1 Fahrbursche, 1 Möbelschreiner, 2 Pferdeknechte, 1 Schneider 5 Tagelöhner, 1 Viehfütterer.

Hanau den 4. Januar 1908.

Städtische ArbeitsvermittelunqSstelle. 511

Bekanntmachung.

Von den der Stadt Hanau in der Gemarkung Groß­auheim gehörigen Grundstücken sollen 5 Parzellen von zu-

sainmen 21 ar 65 qm Größe am Mittwoch den 8. Januar, nachmittags 4 Uhr, in der Stadthauptkasse Neustädter Rathaus,' 1. Obergeschoß, Zimmer Nr. 4 neuverpachtet werden.

Pachtliebhaber werden hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß über die Lage der betreffenden Grundstücke in der ge­nannten Kasse während der Dienststunden bereits vorher an der Hand der Karte Auskunft erteilt wird.

Hanau den 3. Januar 1908.

_______________Stadthaupttafte.____________447

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Ge­markung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langen­selbold Blatt 2300 zur Zeit der Eintragung deS Versteige- rnngSvermerkeS auf den Namen des Maurers Karl Schmidt zu Langenselbold eingetragene Grundstück:

Krtbl. 44 Nr. 205/116 Felgenstraße Nr. 11 1,70 ar,

a) Wohnhaus mit Hofraum,

b) Stall,

135 Mk. Nutzungswert,

am 28. Februar 1908, vormittag- 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 8. Dezember 1907 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Dersteigerungsvermerkes aus dem Grund­buche nicht ersichtlich waren, spätestens im VersteigerungS- termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an­zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaub­haft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Dersteigerungserlöses dem Ansprüche deS Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehen- deS Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für daS Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt.

Langenselbold den 28. Dezember 1907.

___________Königliches Amtsgericht. 463

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langen­selbold Artikel 22 zur Zeit der Eintragung deS Versteige- rungsvermerkes auf den Namen der Ehefrau des Waldschützen Heinrich Bassermann 4r, Anna Rosina geb. Neidhardt, zu Langenselbold eingetragenen Grundstücke : Krtbl. 64 Nr. 23 Hanauerstraße Nr. 41 = 5,35 ar,

a) Wohnhaus mit Stall, Hofraum und HauSgarten, 90 Mark Nutzunaswert,

Krtbl. 64 Nr. 24 Auf dem Lager, Acker 26,64 ar, 5,70 Tlr. Reinertrag,

am 21. Februar 1908, vormittags 9 tthr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 7. Dezember 1907 in daS Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigeruugsvermcrkes aus dem Grund­buch« nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerung? - termine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an­zumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft ;u machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung deS Der- steigerungscrlöscS dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Reckten nackgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung eutgegenstehen- deS Recht haben, werden an^gefordert, vor der Erteilung deS Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbei mführen, widrigenfalls für das Reckt der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt.

Langenselbold den 23. Dezember 1907.

Königliches Amtsgericht.461

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 Kindergummisckuh, 1 schwarzlederner Kinderschuh, 1 rotes Visuenkartentäschchen mit mehreren

Visitenkarten für Elisabeth Steiger, 1 Schlüssel von einem Grammophon, 1 Schlüsselring mit 2 Schlüsseln.

Verloren: 1 braunes Lederportemonnaie mit 7 bis 9 Mk. Inhalt, 1 Paar graue wollene Kinderhandschuhe.

Hanau den 4. Januar 1907.

Hus Ban au Stadt und Tand«

Hanau, 4. Januar.

Beamten-Personalnachrichte«.

Ernannt: der Privatdozent in der Medizinischen Fakultät und Abteilungsvorsteher am Physiologischen Institut der Universität Marburg Dr. Kutscher zum außerordent­lichen Profeffor in der genannten Fakultät, der Metropolita- natSverwesrr Pfarrer Dr. B ö t 1 e in Allendorf a/W. zum Kreisschulinspektor deS Schulaufsichtsbezirks Allendorf a/W. mit Ausnahme der Stadt Allendorf a W. vom 1. Januar 1908 ab unter Entbindung des Pfarrer« Paulus ebenda von diesen Geschäften, der Pfarrer Paulu« in Allen­dorf a/W. zum Stadtschulinspizienten über die Schulen da­selbst, der RegierungSaffeffor Dr. Koppen zum Stellver­treter des ersten Mitglied«« de» BezirkSauSschuffeS, unter Ent­hebung deS OberregienmgSratS Freiherr« Schenk zu Schweinsberg von diesem Amte, auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze bei BezirkiauSschuffe», die Referendare Iuliu« Friedrich, Loebell, Erich Mengel und Dr. Paczkow«ki zu GerichtSaflefforen.

Entlassen: der GerichtSassessor Dr. Schaub aus dem Justizdienste infolge seiner Zulassung zur Rechtsanwalt­schaft bei dem Landgerichte in Limburg.

Stfftiiliilt Titzmz in Mtmndâ-InjvMlW

vom s. Januar 1908.

Anwesend die Herren: Kommerzienrat Eanthal, Vorsteher; DerngrS, Beyer, Bonn, Daßbach, Förster, Hock, Holm, Hansen, Jost, Kehl, Koburger, Kreuter, Loßberger, Müller, Ohl, Peteler, Salomon, Spatz, Stephan, Stübing, Schwab», Steinheuer, Justizrat Uth, Voltz, Wild und Baurat Wohl­farth.

Dom Magistrat: Herr Oberbürgermeister Dr. Gebrschu» und Herr Beigeordneter Hild.

Der einzige Punkt der Tagesordnung betrifft Gültigkeitserklärung der 6 tab teeterl» netenwahlen.

Die Wahlen für die erste und zweite Klasse find, wir der Referent, Herr Justizrat Uth, bemerkt, mangels irgend welcher Anfechtung ohne weiteres gültig. Bezüglich der dritten Klasse sei ein Einspruch gegen die Wahl deS Herr« Lithographen Max Fischer eingegangen mit der Begrün­dung, daß Herr Fischer zur Zeit der Aufstellung der Wähler­liste und auch jetzt noch in Kesselstadt wohne und demgemäß nicht wählbar sei. Der Referent ist gleich dem Magistrat der Meinung, daß dieser Grund nicht stichhaltig sei, da nach der Slädteordnung die zu Wählenden an einen bestimmte« Bezirk der Stadt nicht gebunden sind. Der Eingemeindung»- vertrag enthalte nun allerdings die Sondrrbestimmmung, daß für den Bezirk Keffelstadt Abgeordnete nur au» den Kreisen der dortigen wählbaren Bürger gewählt werdrn dürfen, doch berühr» diese Bestimmung nicht den Bezirk Hanau.

Siadtv. Salomon sagt, daß el sich für ihn und seine Freunde nicht in erster Linie darum dreht, Herrn Fischer aus der Stadtverordnetenversammlung fernzuhalten, sondern darum, einen bindenden Beschluß auch seitens der höheren Instanzen in dieser Frage herbeizuführen, da man nicht sicher sei, daß bei zukünftigen Wahlen, wenn etwa Sozialdemo­kraten in Frage kommen, derselbe Grundsatz zur Anwendung gebracht wird. Für seine Partei wäre die Gültigkeitser­klärung nur von Vorteil, weil sie aus dem Bezirk Keffel­stadt dann künftig Hausbesitzer herauSziehen und aufstellen könne. Als Redner sich noch mit allgemeinen Wahlvorgängen beschäftigen will, wird er vom Vorsitzenden darauf aufmerk­sam gemacht, daß dieS nicht zur Sache gehört, da man sich hier nur damit zu befassen habe, ist der Anfechtungsgrund bezüglich der Wahl Fischers stichhaltig oder nicht. Der Vor­sitzende empfiehlt dem Vorredner, zumal dieser erklärt, daß die fragliche Sache noch gar nicht genügend geklärt" sei, bei einer späteren Gelegenheit durch einen besonderen Antrag oder dergl. auf die Sache zurückzukommen. Die Versamm­lung erklärt sich aber schließlich bereit, nachdem der zur Be­ratung stehende Punkt durch Gültigkeitserklärung »erT'chl Fischers erledigt ist, die vom Stadtv. Salo­mon veübstchtigte Erörterung »ntgegenzunehmen, worauf bieftr