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WtânHruck und Verlag der Buchdrucker« der »nein.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Faudkreis Hanau.
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«g, Waisenhauses in Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
B«autwortl. Redakteur: <8. Schrecker in Hana»
Nk. 53 F-rnsprechanschlutz Nr. 605»
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Amtliches.
Stadtkreis Hanau.
Nachdem die Hainstraße zwischen Bogen- und Kinzig- straße gepflastert worden ist, werden die Anwohner dieses Straßenteiles auf die Vorschriften der Polizeiordnung vom 8. Juli 1790 betreffend die Straßenreinigung in Hanau aufmerksam gemacht. Danach müssen die Straßen Mittwochs und Samstags nachmittags,' soweit eines jeden HauS reicht, gereinigt werden. Verantwortlich sind die Eigentümer brr Häuser oder diejenigen, welche solche in Miete haben.
Die Verpflichtung zur Straßenreinigung beginnt mit dem Tage dieser Veröffentlichung.
Hanau den 2. März 1908.
Königliche Polizei-Direktion.
P 2107 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor..
Landkreis Hanau.
GeklttlntlMlhunM des Königlichen LnndrntsnmtS.
Nach § 367 Ziffer 12 Strafgesetzbuchs wird mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft unter anderem bestraft, wer in Häusern und überhaupt an Orten, an welchen Menschen verkehren, Brunnen, Keller, Gruben, Oeffnungen oder Abhänge dergestalt unverdeckt oder unverwahrt läßt, daß daraus Gefahr für Andere entstehen kann. Die Vorschrift gilt nach einem kürzlich ergangenen Urteile des 1. Strafsenats des Reichsgerichts auch bezüglich der offenen Scheunen- luken. Ich ersuche deshalb die Herren Bürgermeister, die Landwirte hierauf aufmerksam zu machen und ihnen die Umwahruyg dieser Luken mit einer Einfriedigung von mindestens 80 cm Höhe (siehe § 41 Ziffer 6 Bau-Polizei- Ordnung III) oder deren Bedeckung durch feste, dauerhafte Deckel anzuraten, damit Unglücksfälle, für deren Ursache der Eigentümer anderenfalls verantwortlich ist, nicht vorkommen können.
Hanau den 24. Februar 1908.
Der Königliche Landrat.
V 1415 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Unter den Schweinen zu Oberrodenbach ist die Schweiue- seuche festgkstellt worden.
Hanau den 27. Februar 1908.
Der Königliche Landrat.
V 1484 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
Einstellung von Dreijährig-Freiwilligen für das III. Seebataillon in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1908, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1909, Heimreise: Frühjahr 1911. Bedingungen: Mindestens 1,65 Meter groß, kräftig, vor dem 1. Oktober 1889 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung). Bauhandwerker (Maurer, Zimmerleute, Dechdecker, Tischl.er, Glastr, Töpfer, Maler, Klempner usw.) und andere Handwerker (Schuster, Schneider, Gärtner usw.) bevorzugt.
In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.
Meldungen mit genauer Adreffe sind unter Beifügung eines Meldescheins zum freiwilligen Diensteintritt auf drei Jahre zu richten an
Kommando des III. Stammseebataillons, Wilhelmshaven.
Bekanntmachung.
Einstellung von Dreijährig- und Dierjährig-Freiwilligen für die Mairosenartillerie-Abteilung Kiautschou in Tsingtau (China).
Einstellung: Oktober 1908, Ausreise nach Tsingtau: Januar 1909, Heimreise: Frühjahr 1911 bezw. 1912. Bedingungen : MnidestenS 1,67 Meter groß, kräftig, vor dem 1. Oktober 1889 geboren (jüngere Leute nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung).
In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung täglich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.
Meldungen mit genauer Adreffe sind unter Beifügung eines Meldescheins zum freiwilligen Dicnsteintritt auf drei bezw. vier Jahre zu richten an:
Kommando der Stammabteilnng der Malrosenartillerie Kiautschou, Cuxhaven.
Dienstag den 3. März
Stadtkreis Hanau. Anleihen der Stadt Hanan.
Ziehung am 26. September 1907. Auszahlung am 31. März 1908.
I. Anleihe vom 1. April 1888 (Privilegium vom 30. Juni 1880 II. Reihe) zu 3'/, °/o 18. Ziehung, Lit. A Nr. 29, 38, 167 zu 1000 Mk.
„ B , 4, 12, 83, 88, 134, 138, 192, 321 zu 500 Mk.
„ 0 , 121, 139, 169, 350, 868, 394, 539, 587, 601, 630, 783 zu 200 Mk.
Rückständig: Lit. B Nr. 131 zu 500 Mk.,
Lit. C Nr. 50, 609, 677 zu 200 Mk.
II. Anleihe vom 1. Oktober 1889 II. Serie zu S’/i °/o 18. Ziehung.
Lit. A Nr. 111, 158, 198 zu 2000 Mk.
, B „ 191, 238, 239, 272 zu 1000 Mk.
„ C „ 213, 245, 253, 316, 366, 383 zu 500 Mk.
„ D „ 471, 489 zu 200 Mk.
Rückständig: Lit. B Nr. 291 zu 1000 Mk.,
, C Nr. 268, 288 zu 500 Mk., „ D Nr. 496 zu 200 Mk.
III. Anleihe vom 1. Oktober 1889 I. Serie zu 31/» °/o 16. Ziehung.
Lit. A Nr. 5, 87 zu 2000 Mk.
„ B „ 90, 118 zu 1000 Mk.
„ C „ 25, 38, 53, 72 zu 500 Mk.
„ D „ 116 zu 200 Mk.
Rückständig: Lit. 0 Nr. 157 zu 500 Mk.
IV. Anleihe vom 21. Juni 1898 zu 3 ^’/o 9. Ziehung.
Lit A- Nr. 23, 46, 105, 141, 196, 209, 288 zu 2000 Mk. , B „ 89, 171, 181, 184, 197, 218, 233, 320, 355, 381, 420, 435 zu 1000 Mk. , C , 5, 104, 113, 135, 205, 214, 231, 275, 315, 420, 436, 448, 460, 514, 516, 571, 576 zu 500 Mk.
, D „ 12, 29, 88, 150, 196, 235, 240, 272, 291, 804, 312, 349, 408, 416, 424, 427, 445, 489, 519, 607, 639, 703, 709, 715, 742 zu 200 Mk.
Rückständig: Lit. A Nr. 104 zu 2000 Mk., Lit. C Nr. 555 zu 500 Mk.. Lit. I) Nr. 53, 516 zu 200 Mk.
Hanau den 3. ©stöber 1907.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 25
Bekanntmachung.
Während der Zeit deS Umbaues der Wilhelmsbrücke wird der gesamte Verkehr über eine hölzerne Notbrücke geleitet, die nur von solchen Fahrzeugen befahren werden darf, deren Gewicht in beladenem Zustande höchstens 5000 kg beträgt. Der Bezug von schweren Gütern über den Nordbahnhof ist daher am besten noch vor dem Ende März erfolgenden Abbruch der vorhandenen Brücke zu bewirken.
Die neue Drücke wird voraussichtlich Mitte Juni dem Verkehr übergeben.
Hanau den 2. März 1908.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 4825
Bekanntmachung.
Die Hefpannunfl der Gießsässer für das Rechnungsjahr 1908 soll unter Zugrundelegung der Bedingungen für Bewerbung um städtische Arbeiten und Lieferungen öffentlich verdungen werden.'
Die Verdingungsunterlagen liegen im Stadtbauamte, Rathaus, Zimmer Nr. 22, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Versiegelte mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zu dem auf Samstag den 14. März, vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin ein- zurerchen.
Die Eröffnung der Angebote erfolgt im Beisein etwa erschienener Anbieter.
Zuschlagsfrist 14 Tage.
Hanau den 26. Februar 1908.
Der Magistrat.
Dr. Gebeschus. 4761
Fernsprechanschlutz Nr. 605. 1908
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Gemarkung Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langenselbold Artikel 1813 zur Zeit der Eintragung des Ver- steigerungsvcrmerkes auf den Namen des Maurers Johannes Hedderich 2r, Jakobs Sohn, und dessen Ehefrau Margaretha geb. Eberhard zu Langenselbold eingetragene Grundstück:
Krtbl. 70 Nr. 32, GânSgaffe, Haus Nr. 4, 3,35 ar,
a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, 90 Mk. Nutzungswert,
b) Stall A,
c) Werkstätte B,
am 24. April 1908, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Langenselbold den 28. Februar 1908.
Königliches Amtsgericht. 4831
Gefundene und verlorene Gesienstände re.
Gefunden: 1 Peitsche, 1 alte unechte Uhrkette, 1 Portemonnaie mit 6 Konsummarken, 1 brauner Damenpelz.
Verloren: 1 goldener Trauring (gez. PH. Sch. 25. 12. 05), 1 rötliches Portemonnaie mit zirka 3 Mark, 1 schwarzscidener Pompadur, 1 goldener Trauring (grz. F W. Lott 18. 8.07), 1 Portemonnaie mit 5 M., 1 Damen- schirm, 1 Spazierstock mit silbernem Griff, 2 Schlüssel am Ringe.
Entlaufen: 1 junger weißer Foxterrier mit schwarzen Ohren, 1 großer gelber Hund mit weißer Brust (Leonberger und schottischer Schäferhundkreuzung.)
Hanau den 3. März 1908.
Politische Rundschau.
Die Nationalliberalen imd das preußische Wahlrecht. Eine Sonderausgabe der Nat.-Lib. Korr. teilt mit: Der Zentralvorstand trat am Samstag im ReichstagS- grbäude zu einer sehr bedeutsamen Sitzung zusammen. Es galt zunächst die Stellung der Nationalliberalen Partei zur Frage der Reform des preußischen Landtagswahlrechts zu fixieren und die Partei für den bevorstehenden Wahlkampf marschfähig zu machen. Bekanntlich war zur Vorbereitung dieser Entschließung in der letzten ZentralvorstandSsitzung eine Kommission gewählt worden. Als Ergebnis dieser Vorarbeiten lag eine Resolution vor, an die, nachdem der Abg. Schiffer in ernsten und beredten Worten Bericht erstattet hatte, die Aussprache sich anknüpfte. Eine nicht übermäßig ausgedehnte und, wie wir gleich vorweg nehmen wollen, überaus erfreuliche Aussprache. Sie war von Anfang bis zu Ende von dem aufrichtigen Bestreben getragen, etwa vorhandene Differenzen zurückzustellen und — selbst unter Verzicht weitergehender Wünsche — über eine einheitliche Marschlinie sich schlüssig zu machen. Diese Marschlini» — ein Antrag, den Vorschlag der Kommission einem neuen Ausschuß - zu überweisen, der ihn dann in Gemeinschaft mit der Landtagsfraktion dem preußischen Delegiertentag unterbreiten sollte, , war zuvor abgelehnt worden —, wurde in folgender Reso- ! lution gefunden: „Die Reform des preußischen Laudtagswahl- ! rechts ist unaufschiebbar. Von der Einführung des ReichS- tagswahlrechtS ist abzusehen. Die Reform ist auf der Grundlage der von der preußischen Landtagsfraktion gestellten Anträge darauf zu richten, daß 1. zum Ausgleich für die einge- tretenen erheblichen Veränderungen eine anderweit» Feststellung der Wahlbezirke und der Zahl der in ihnen zu wählenden Abgeordneten herbeigeführt wird: 2. daß auf die soziale und wirtschaftliche Schichtung des Volkes in ihrer Bedeutung für die Gesamtivohlfahrt Rücksicht genommen wird und 3. daß in diese Reform die geheime und direkte Stimmabgabe ausgenommen wird. Der Zentralvorstand beschließt, die vorstehende Resolution dem preußischen Vertretertay» als Grundlage für seine Beratung in der Wahlrechtsvorlag» 31t unterbreiten." Die Annahme der Resolution war so gut wie einstimmig. Die nichtpreußischen Mitglieder deS Zentralvorstandes hatten, um die Entscheidung den Preußen allein zu überlassen, an der Abstimmung sich nicht beteiligt. Dir weitere Beratung drehte sich um OrqanisatronSfrageu.
Konkurrenzklausel im Handelsgewerbe. 3« der Reichstagssitzung vom 25. Februar 1908 erklärte Staatssekretär Dr. Nirberding: Ich nehme persönlich an, daß wir »u einer Milderuna der Konkurreruklausel in aewiffen Hx-