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Samstag den 1. August
Fernsprechanschlutz Nr. 605« 1908
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14 Seiten
'Amtliches.
Landkreis Fyanau, BekMtmchmlW des Kömglichen Landräints.
Unter den Schweinen in Bergen ist die Schweineseuche ausgebrochen.
Hanau den 29. Juli 1908.
Der Königliche Landrat.
V 5274 v. Beckerath.
Unter den Schweinen zu Niederdorfelden ist die Schweineseuche erloschen.
Hanau den 29. Juli 1908.
Der Königliche Landrat.
V 5803 D. Beckerath.
An die Landwirte in der Stadt und im Landkreise Hanau.
Die Landwirtschaftskammer hat'in der hierunter nochmals abgedruckten Bekanntmachung vom 18. d. MtS bestimmt, daß Anmeldungen zu der am 4» September in Hanau stattfindenden Bezirkstierschan bis zum 10. August an die Landwirtschaftskammer in Cassel einzusenden sind. Formulare der Anmeldescheine sind bei der Landwirtschafts- kammer zu bestellen.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, für möglichst weite Verbreitung der Bekanntmachung Sorge zu tragen. Ich mache darauf aufmerksam, daß für die Prämiierung von Vieh aus der Stadt und dem Landkreise Hanau außer den von der Landwirtschaftskammer gestifteten Preisen noch weitere Geldpreise in Höhe von rund 2000 Mark zur Verfügung gestellt worden sind.
Die Verteilung der Preise auf die einzelnen Tiergattungen und Klassen wird nach Maßgabe der Anmeldungen erfolgen.
Hanau den 31. Juli 1908.
Der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisvereins,
v. Beckerath, Kgl. Landrat.
Bezirksausstellung in Hanau
Die Bezirkstierschau findet in diesem Jahr am 4. Sep- nrnber in Hanau statt.
Die Anmeldungen zur Beschickung derselben sind bis spätestens den 10. August an die Landwirtschaftskammer nach Cassel einzusenden, damit die Verteilung der Preise auf die einzelnen Tiergattungen und Klassen rechtzeitig vorgenommen und für den nötigen Platz gesorgt werden kann.
Dabei mache ich noch besonders darauf aufmerksam, daß nach den neueren Bestimmungen nur solche Tiere zur Ausstellung zugelassen werden, von denen der Aussteller beim Eintritt in den Ausstellungsplatz einen Anmeldeschein vorzeigen kann. Diese Bestimmung gilt für alle Tiergattungen, also für Pferde, Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine.
Tiere ohne Anmeldeschein werden unbedingt zurückgewiesen.
Ich ersuche daher die Herren Aussteller ergebenst, bei dm bis zum 10. August d. J. anher einzusendenden Anmeldungen Klasse und Stückzahl der Tiere anzugeben. Die demgemäß erforderlichen Formulare der Anmeldescheine werden dann den Ausstellern zugeschickt.
Die Scheine sind auszufüllen und am Eingang der Ausstellung den Vorprüfungsrichtern vorzuzeigen.
Die Ausstellungsordnungen werden den Ausstellern mit den Formularen der Anmeldescheine übersandt. Für die einzelnen Tiergattungen sind folgende Klaffen gebildet:
I. Pferde.
1. Einjährige St utfohlen.
2. Zweijährige S t u t f o h l e n.
3. D r e i- u n d v i e r j ä h r i g e S t u t f o h l e n, welche im laufenden Jahr von einem königlichen oder angekörten Hengst gedeckt sind.
4. V i e r < bis siebenjährige Stuten mit Saugfohlen bei Fuß oder gedeckt durch einen königlichen oder angekörten Hengst.
5. Familien, bestehend aus einer Mutter mit mindestens drei direkten Nachkom men.
Bei sämtlichen Tieren kommen die Bestimmu ngen des § 5 Anwendung.
Der Nachweis über Abkunft usw. ist durch Vorzeigen der Deck- und Füllenscheine zu liefern.
Stuten und Siuifüllen mit nicht nachgewiesener Abkunft können nur lokalen Bedürfnissen entsprechend zur Prämiierung zugelassen werden.
II. Rindvieh.
Der Klasse I: Simmentaler Hochzucht.
1. Sämtliche Tiere aus den Zuchtgenossenschafien der Kreise Schlüchtern und Gersfeld, mit einstweiligem Ausschluß der Zuchtgenoffenschaften Reulbach nnd Wüstensachsen.
2. Sämtliche aus nicht preußischen Gebieten eingeführten Tiere; die weiblichen Tiere müssen entweder im Bezirk der Landwirtschaftskammer gekalbt haben, oder erkennbar tragend sein. Für diejenigen Tiere, welche erkennbar tragend sind und noch nicht im Bezirk der Landwirtschaftskammer gekalbt haben, werden die zuerkannten Preise erst dann ausgezahlt, wenn sie regelrecht gekalbt haben.
3. Sämtliche Bullen anderer Genossenschaften.
4. Auf Antrag des Ausstellers: weibliche Tiere von Genossenschaften, sowie Bullen und weibliche Tiere von anerkannten Einzelzüchtern, sofern der Nachweis der Reinzucht erbracht wird.
Der Klasse II: Simmentaler Reinzucht und Landvieh mit Simmentaler Charakter.
Sämtliche Dere aus den übrigen, zu I nicht genannten anerkannten Simmentaler Reinzuchten des Kammerbezirkes und des Landviehs mit Simmentaler Charakter.
Der Klaffe III: Rotes Höhenvieh.
a) Vogelsberger,
b) Waldecker.
Der Klasse IV: Gelbes Höhenvieh, at Franken,
b) Schwälmer.
Der Klasse V: Niederungsvieh.
III. Schweine.
Es sind drei Zuchtrichtungen anerkannt und sollen grundsätzlich nur diesen Preise, die aus Kammermitteln gewährt worden sind, zuerkannt werden können. Diese Zuchtrichtungen sind:
1. Das weiße Edelschwein,
2. Das veredelte Landschwein,
3. Das veredelte westfälische Schwein.
Schweine anderer Raffen können außer Konkurrenz um die Preise der Landwirtschaftskammer zur Ausstellung zugelassen werden.
Cassel, 19. Juli 1908.
Der Vorsitzende der Landwirtschaftskammer für den Neg.-Bez. Cassel-
____________H. E. v. Stockhausen.
Stadtkreis Hanau.
Bekanntmachung.
Die Liste der für das Steuerjahr 1908 steuerfrei veranlagten Personen (Einkommen unter 900 Mk.) liegt vom 3. August 1908 ab zwei Wochen lang im Bureau der Steuerverivaltung, Marktplatz Nr. 14, 1 Treppe hoch, Zimmer Nr. 25, aus.
Einsprüche sind binnen 4 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei uns anzubringen.
Hanau den 28. Juli 1908.
Der Magistrat.
Bode. 15615
Bekanntmachung.
Arbeitsuchende in der Zeit vom 25. bis 31. Juli 1908:
1 Bauschreiner, 1 Bau- u. Möbelschreiner,
1 Schlosser, 1 Spengler, 7 Tagelöhner, 7 Hausburschen.
Hanau den 1. August 1908. 15643
Städtische Arbeitsberutittelunqsstelle.
Gefnndenc und verlorene Gcocnstände ?c Gefunden: 1 Damenportemonnaie mit 42 Pfg.,
1 weißes Taschentuch mit T. C. od. G?
Verloren: 1 Granatbrosche, mit Perlen.
Zugelaufen: 1 junger Foxterrier, am Kopf weiß und schwarz.
Fugeflogen: 1 Kanarienvogel.
Hanau den 1. August 1908.
Politische Rundschau,
Sühne. Wie ein Berliner Telegramm der „Köln. Zeitung" meldet, hat der vielbesprochene Fall des Deutschen Herrmann, der vor zwei Jahren von einem Polizisten in Guatemala erschossen wurde, jetzt seine Sühne gefunden. Durch ein Urteil der ersten Instanz war der Polizeisoldat Manuel Cacao zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt worden, doch hatte der Gerichtshof geglaubt, ihm alle möglichen mildernden Umstände anrechnen zu sollen, ja ihm sogar die Wahl stellen zu sollen zwischen der Freiheitsstrafe und einer unerheblichen Geldbuße, obgleich nach dem herrschenden Recht eine Umwandlung von Freiheitsstrafe in Geldstrafe bei einer Bestrafung in den ersten fünf Jahren nicht zulässig ist. Gegen dieses Urteil wurde Berufung eingelegt und am 9. Juni fällte das Berufungsgericht das Urteil, daß Manuel Cacao unter Ausschluß mildernder Umstände und unter Verweigerung der Umwandlung in eine Geldstrafe wegen Totschlags mit zehn Jahren Zuchthaus zu bestrafen sei, der höchsten Strafe, auf die in Guatemala wegen Totschlags er« kannt werden kann. Die Kaiserliche Gesandtschaft hat alles in ihren Kräften Stehende getan, um das Gerichtsverfahren zu beschleunigen.
Im bayerischen Landtag gab gestern der liberale Abgeordnete Dr. Casselmann, nachdem seiner Partei durch einen Schlußantrag des Centrums die Möglichkeit zu weiteren Erklärungen in der Schuldebatte abgeschnitten war, die Erklärung ab, daß seine Fraktion es unter ihrer Würbe halte, sich weiter in der Diskussion über das Staatsbudget mit dem Centrum zu unterhalten. Diese Erklärung wurde von stürmischem Beifall auf den Tribünen begrüßt. Die Liberalen verließen nach der Erklärung Dr. Casselmanns sämtlich den Saal.
Zwischen Deutschland und Haiti ist nach einer Privatmeldung des „Hamburger Korresp." ein Handelsvertrag abgeschlossen worden, der am 1. September in Kraft tritt.
Englisches Unterhaus. Mehrere vom Oberhaust eingebrachte Zusatzanträge zum Alterspensionsgesetz wurden abgelehnt. In einigen Fällen wurde die Ablehnung damit begründet, daß der Anirag eine Verletzung der finanziellen Privilegien des Unterhauses in sich schließe. Nachdem der Gesetzentwurf zum Oberhause zurückgelangt war, protestiert« Lord Lansdowne gegen die Art, wie die Privilegien bei Unterhauses ausgelegt waren und regte ohne auf Ännahmi der Zuiatzanträge zu bestehen, eine Protestresolution an. Diese Resolution wurde mit 37 gegen 93 Stimmen angenommen. Das Oberhaus stimmte sodann der Ablehnung seiner Zusatzanträge zu. Damit ist das Gesetz endgültig zur Annahme gelangt. Beide Häuser vertagten sich ab morgen bis zum 12. Oktober.
^alliöres in Norwegen. Aus Christiani«, 31. Juli, wird berichtet: Das französische Geschwader, mit dem Präsidenten Fallières, ist heute nachmittag 2*/, Uhr unter dem Salut der Festung Akershus und der Kriegsschiffe hier eingetroffen. Der König fuhr auf der Schaluppe „Stjernen" unter Salut nach der „Vèritè", um den Präsidenten zu begrüßen. Kurz darauf kehrte die Schaluppe mit dem König zurück. Nachher ging Präsident FallièreS mir einer französischen Schaluppe an Land und wurde von der Menschenmtnge begeistert begrüßt. Der König stellte bie Minister, das Präsidium des Storthings und die Spitzen der Behörden vor. Nach dem Abschreiten der Front bet Ehrenkompanie fuhren die Herrschaften, von Kavallerie eskortiert, nach dem Schloß. Kurz nach ihrer Ankunft zeigten sich Präsident Fallières und der König auf dem Balkon des Schlosses. Ihr Erscheinen rief bei der zahlreichen Menge begeisterten Jubel hervor.
Die Lage in Marokko. General d'Amad« ttle* graphiert: Die Mahalia Abdel Aziz' marschiere ohne Zwischenfall durch das Gebiet von Tadla; sie sei am 29. Juli in der Nähe Käbak Beni-Meskin angekommen und dürfte gestern den Um er Rebia erreicht haben, also 150 Kilometer von Marrakesch entfernt sein. Dir Häfen seien ruhig, die Lage in Sassi besserte sich merklich.
Der Kaiser an der Ostsee.
Swinemünde, 31. Juli. Der Kaiser kehrte heute vormittag 10 Uhr von einer Fahrt im Automobil bis vor Ahlbeck zurück. Um 4 Uhr 30 Min. nachmittags würd« wieder eine Automobilfahrt nach Heringsdorf unternommen, an der acht Herren des Gefolges teilnahmen.
Swinemünde, 31. Juli. Der Kaiser nahm nachmittags den Tee bei Frau Konsul Staudt in deren Billa in Heringsdorf. In Begleitung des Kaisers befanden sich der Reichskanzler Fürst Bülow, HauSmarschall Frhr. v. Ltzncker, Vizeadmiral v. Müller, Gesandter v. Treutler und Mügel-