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General-Anzeiger

ANllilhes Organ für Stadt- and Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sanu- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

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Nr. 254 M«rnsprtch«»schl»tz Nr. 605.

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14 Seiten.

«mtlichcs.

Stadtkreis F)anau.

Das erneute Auftreten der Tollwut bei Hunden in mehreren Kreisen des Regierungsbezirks Stiffel und in den benachbarten Regierungsbezirken läßt die ernstliche Bekämpfung dieser die Gesundheit von Menschen und Tieren in hohem Grade bedrohenden Krankheit erforderlich erscheinen.

Aus diesem Grunde mache ich wiederholt auf die Polizei- verordnung vom 5. Februar 1904 betreffend den Maulkorb­zwang für Hunde aufmerksam. Nach § 1 dieser Verord­nung müssen Hunde der nachbenannten Rassen:

^1. Bernhardiner,

2. Doggen (deutsche, Ulmer, dänische Doggen und ihre Abarten),

3. Bullenbeißer und Bulldoggen,

4. Fleischerhunde jeder Art,

6. alle bissigen Hunde

sofern sie auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie an Orten, an denen Menschen zu verkehren pflegen, umherlaufen oder sich aufhalten, mit einem Maulkorb versehen sein, welcher da« Beißen unmöglich macht. Dem Maulkorbzwang unter­liegen ferner Kreuzungen der unter Ziffer 13 aufgekührten Hunderassen sowie auch Ziehhunde, solange sie eingespannt find.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften werden : bestraft.

Der Wasenmeister ist angewiesen, die Hunde, welche obigen Bestimmungen zuwider frei ohne Maulkorb umher- laulen und ebenso auch die herrenlos ohne Maulkorb umher­laufenden Hunde einzufangen. Die eingefangenen Hunde werden getötet, falls nicht innerhalb 5 Tagen gegen Erlegung des Futtergeldes von 2 Mk. ihre Einlösung auf der Sammel­wasenmeisterei erfolgt.

Mit dem Hundefang wird spätestens drei Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung begonnen werden.

Hanau den 15. Oktober 1907.

Königliche Polizei-Direktion.

P 8846 v. Beck erath.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Ge­markung Niederissigheim belegenen, im Grundbuche von da Band V Art. 252 und 251 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen:

in Art. 252; des Weißbinders Peter Bensing (Christians Sohnes) in Niederissigheim,

in Art. 251: 1. des Gottfried Bensing, (Johannes Sohnes,

2. des Weißbinders Peter Bensing (Christians Sohnes),

beide zu Niederissigheim je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke:

Art. 252: L Krtbl. 2 Parz. Nr. 82, am Bächel/

ganz

Acker = 2 ar 59 qm, Reinertrag = 1,83 Mk. 2. Krtbl. 4 Parz. Nr. 64, der große Garten, Wiese = 5 ar 49 qm, Reinertrag = 5,81 Mk.- Grundsteuermutterrolle Art. 68

Art. 251 r 1. Krtbl. 4 Parz. Nr. 18, Haus Nr. 47 in der Schmiedegasse = 8 ar 44 qm, a) Wohnhaus mit Schmiedewerkstätte, Stall und Hofraum,

b) Scheuer mit Stall (A),

c) Schweinestall (B),

Gebäudesteuernutzungswert = 45 Mk.

Grundsteuermutterrolle Art. 48

wr «d«e«en Hälft« des W«itzbind«r» Pet-r Bensing in Niederissigheim

am 27. Dezember 1907, vormittags 91/* Nhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Hanau den 19. Oktober 1907.

Königliches Amtsgericht, Abt. 2. 22819

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Kesselstadt belegenen, im Grundbuche von Kessel­

Mittwoch den 30. Oktober

stadt Band 12 Blatt Nr. 587 im Bestandsverzeichnis unter Nr. 1 und 2 zur Zeit der Eintragung des Versteige- runqsvermerkes auf den Namen des Weinhändlers Adam Uffelmann und dessen Ehefrau Marie geborene Denchert von Kesselstadt je zur ideellen Hälfte eingetragenen Grundstücke:

1. Krtbl. 5 Parz. Nr. 128/3, Hofraum an der Linden- straße Nr. 10 = 3 ar 58 qm,

a) Wohnhaus,

b) Seitenbau,

Gebäudesteuernutzungswert zu a 825 Mk. Gebäudesteuernutzungswert zu b = 105 Mk.

2. Krtbl. 5 Parz. Nr. 185/8, Acker an der Lindenstraße = 1 ar 85 qm,

Grundsteuerreinertrag = 0,99 Mk.

eingetragen in der Grundsteuermutterrolle Art. 421, in der Gebäudesteuerrolle Nr. 878 zur ideellen Hälfte des Ehemannes

am 27. Dezember 1907, vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14 versteigert werden.

Hanau den 17. Oktober 1907.

Königliches Amtsgericht Abt. 2. 22321

SontoirWM Kreisfrei« Kam.

Nächste Versammlung Samstag den 2. November, nachmittags 21/» Uhr, im Gasthaus zum go ldnen L ö w en" hier.

Tagesordnung r

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Besprechung über die im nächsten Jahr hier stattfindende Bezirkstierschau.

3. Festsetzung der au« Mitteln des KreisvereinL für die Bezirkstierschau zu bewilligenden Summe für Prämiierungszwecke.

4. Besprechung über den Ausfall der diesjährigen Ernte. Gleichzeitig findet eine Ausstellung von Ernteerträg- niffen statt.

5. Berichterstattung der Delegierten über die General­versammlung der Landwirtschaftskammer in Melsungen.

6. Besprechung über den Bezug des Amtsblattes der Land­wirtschaftskammer seitens der Vereinsmitglieder.

7. Bekämpfung der Schnakenplage im Landkreise Hanau. 8. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekannt­machung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Ge­meinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen. Hanau, den 26. Oktober 1907.

Der Königliche Landrat.

v. Beckerath.

PolitiTcbe Rundschau.

Parlamentarische Nachrichten. Der Reichstags­abgeordnete für den Wahlkreis Krotoschin-Koschnin Dr. von Mieczkowski (Pole) hat sein Mandat niedergelegt.

Die Rede des Ministers Delbrück, in der er auf eine ihn feiernde Ansprache anläßlich der Eröffnung deS neuen Gebäudes der Kölner Handelshochschule erwiderte, ent­nehmen wir: Gewiß gehört es zu den Vorzügen unseres Handelsstandes, und es ist eine der Wurzeln seiner Kraft, daß jeder Lehrling, ohne Rücksicht auf Herkunft und Vor­bildung, zu den höchsten Stellen in seinem Beruf empor­steigen kann, und es würde falsch sein, das ändern zu wollen. Gewiß braucht der Handel ein Heer von Angestellten, die in der harten Schule der praktischen Arbeit groß geworden sind und jede Einzelheit des Geschäftes kennen; und es würde falsch sein, diese harte Arbeit der Praxis ersetzen zu wollen durch eine wissenschaftliche Vorbildung. Und doch ist auch der Handel eine Kunst, deren Gesetze man wissenschaft­lich ergründen kann, die von denen beherrscht werden müssen, die im Handel ein führendes Wort zu sagen haben, und die von den Führern im Handel nicht ungestraft verletzt werden. Wenn sie sie verletzen, so schädigen sie nicht nur sich, sondern auch das allgemeine Wohl. Diese Gesetze zu ergründen, sie an der Hand der Praxis wissenschaftlich zu entwickeln, sie dem Handelsstand zu vermitteln und Lehrer dieser Gesetze zu erziehen, das sind die Aufgaben der Handelshochschule. Und diese Aufgaben werden um so wichtiger, je komplizierter der wirtschaftliche Organismus eines Volkes wird, je mehr die Arbeiten der einzelnen Erwerbsstände ineinander übergreifen, " je größer der Umfang der Geschäfte wird, und je mehr ört-

Fernsprechanschluk Nr. 605. 1907

BL- ........M

lich und sachlich die Gebiete wachsen, die der Handel unu faßt. Aber mit der Ergründung dieser Gesetze sind die Auf­gaben einer Handelshochschule nicht erschöpft. Sie soll nicht bloß bilden, sondern sie soll auch erziehen; und sie soll nicht bloß erziehen für den engeren JnteressenkreiS deS Kaufmanns, sondern sie soll auch erziehen für bh Allge­meinheit.

Eine Audienz beim Kultusminister Dr. Holle hatte der Vorstand der Oberlehrerinnenvereinigung Preußens. Der Vorstand überreichte dem Minister eine Denkschrift, in der die Wünsche der preußischen Oberlehrerinnen zum Ausdruck gebracht sind. Diese Wünsche beziehen sich auf Vorbereitung und Anstellung der Oberlehrerinnen, die sich ihren männ­lichen Kollegen gegenüber in der Besoldung zu sehr zurück- gesetzt glauben. Der Minister sagte eine eingehende Prüfung der Denkschrift zu und erklärte, die Erfüllung einiger der angeregten Wünsche in Aussicht stellen zu können.

Der zum Nuntius in München ernannte Pater Frühwirth ist gestern vormittag in Rom eingetroffen und im Dominikanerkloster abgestiegen. Nachher begab er sich in den Vatikan, wo er mit dem Kardinal-Staatssekretär Merry del Val und Msg. Benigni, dem Untersekretär der außer­ordentlichen geistlichen Angelegenheiten eine Besprechung hatte. Der vatikanische Berichterstatter deSCorriere della Sera" meldet, Pater Frühwirth sei der ausgesprochenste Gegner der Modernisten und angebliche Verfasser der schärfsten Stellen in der jüngsten Enzyklika. Seine Ernennung bekunde die Absicht deS Vatikans, die deutschen Neuerer, besonders di« Würzburger, auf das äußerste zu bekämpfen.

Gleichberechtigung der oldenburgischen Ober» realschule. Das preußische Kultusministerium erläßt Staatsanz." folgende amtliche Bekanntmachung: Im Ein­verständnis mit dem StaatSministerium ist mit dem olden­burgischen StaatSministerium eine Erweiterung der gegensei­tigen Anerkennung der von den preußischen Oberrealschulen und der von der Oberrealschule Oldenburg ausgestellten Reifezeugnisse hinsichtlich der Berechtigungen, die sie gewähren, vereinbart worden. Danach werden die Reifezeugnisse der Oberrealschule in Oldenburg in Preußen auch anerkannt als Nachweise ausreichender Schulbildung für daS Studium deS Bergfaches und für die Zulassung zu den Prüfungen, durch welche die Befähigung zu den technischen Aemtern bei den Bergbehörden des StaateS darzulegen ist. Jedoch ist vorbe­halten, daß über die Zulassung der Abiturienten der Ober­realschule in Oldenburg zu dem Bergfache in Preußen von Fall zu Fall entschieden wird.

Die sächsische Zweite Kammer beriet gestern über die Anträge der Nationalliberalen, Freisinnigen und Konser­vativen über eine Reform der Ersten Kammer. Der natio­nalliberale Antrag verlangt namentlich die freie Wahl von zehn Vertretern durch Handel und Industrie, eine gesetzliche Vertretung der Anwaltschaft, der Aerzte und Lehrer. Der Antrag wurde durch den Nationalliberalen Langhammer nach­drücklichst vertreten. Für die Freisinnigen sprach Bâr, für die Konservativen Opitz. StaatSminister Graf v. Hohenthal erklärte, die Regierung erkenne die Reformbedürftigkeit der Ersten Kammer an. Weit wichtiger sei jedoch die Umgestal­tung der Zweiten Kammer. Deren Reform werde viel Schwierigkeiten verursachen und allseitiges großes Entgegen­kommen erfordern. Mit ihrem Wahlrechtsentwurf wolle die Regierung die Reform der Ersten Kammer nicht verquicken und dieser erst näher treten, wenn die Reform des Landtag-- Wahlrechts unter Dach und Fach sei.

Ungarisches Abgeordnetenhaus. Bei der Ver­handlung über die Jndemnitälsvorlage ergreift Minister­präsident Wekerle das Wort und drückt sein Bedauern da­rüber aus, daß viele Vertreter der Nationalitäten bemüht seien, Ungarn vor der öffentlichen Meinung Europas als Unterdrücker hinzustellen, während sie selbst die Roll« der Märtyrer spielen. In Ungarn werden nicht bloß die per­sönlichen Rechte der Staatsbürger hochgehalten, sondern man mache den spezifischen Rechten der Nationalitäten immer mehr Zugeständnisse. Aber je größeres Entgegenkommen Ungarn zeige, desto lärmender ertönten die Klagen über die Be­raubung von Rechten und desto beflissener werde im Aus­lande die Meinung verbreitet, der ungarische Staat könne nur durch künstliche Mittel und nur durch Gewalttätigkeit auftecht erhalten werden. Gegen solche falsche Behauptungen verwahre er (der Ministerpräsident) sich entschieden. (Leb­hafter Beifall.) Bezüglich des Vorwurfes der Magyari- sierung sagt der Ministerpräsident: Wir wünschen nicht- anderes, als allen ungarischen Staatsbürgern die Aneignung der ungarischen Staatssprache zu ermöglichen. Polit (Serbe) zwischenrufend: Das ist gerade genug! Ministerpräsident Wekerle: Zeigen Sie mir einen Staat in Eurova, der an