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General-Anzeiger

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âqShrllch 1,80 ML, Monatlich 60 Pfg., für «i* virti,« «bonnolten mit bem betreffenden Poftauffchlaz.

Amtliches Orga« für Stadt- «ad Faudkreis Sann.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Srun- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Nl. 148 Fer»sp,ech»nschl»tz Nr. 605.

Freitag den 28. Juni

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Fernsprechanschluß Nr. 605, 1907

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Amtliches.

Handelsregister.

Eingetragen sind:

I. folgende Firmen mit dem Niederlassungsort der nach­stehenden, sämtlich zu Hanau wohnhaften Einzellauf- leute in Hanau:

L Karl Schweinsberger, Inhaber Hotelbesitzer Karl Schweinsberger,

2. Ludwig Burtschell, Inhaber Kaufmann Lud­wig B u r t s ch e l l,

3. Josef Höfler, Inhaber Silberwarenfabrilaut Josef Höfler,

4. Adolf Herpel, Inhaber Kaufmann Adolf Herpel,

5. Karl Schwab, Inhaber Schuhwarmhändler Karl Schwab,

6. Friedrich Rohde, Inhaber Kaufmann Fried­rich Rohde,

II. folgende offene Handelsgesellschaften:

1. Gebr. Hauser in Hanau, Gesellschafter: die Kohlenhändler Karl Ludwig Hauser und Ludwig Friedrich Hauser beide in Hanau. Die Gesellschaft hat am 1. April 1901 begonnen.

2. Gebrüder Schädel in Hanau, Gesellschafter: Mineralwasserfabrikant Karl Schädel und Flaschenbierhändler August Schädel, beide in Hanau. Die Gesellschaft hat am 1. August 1903 begonnen.

3. Tonwerke Fecheumühle Langen & Co. in Bruchköbel, Gesellschafter: a) Privatier Rudolf Langen, b) Witwe des Hotelbesitzers Wilhelm Hilling, Margarete geb. Veen, ^Ehe­frau des Privatiers Rudolf Langen, Else geb. Hilling, sämtlich in Frankfurt a. M. Die Gesellschaft hat am 1. Juni 1907 begonnen.

4. Stift & Jung in Hanau, Gesellschafter: Litho­graph Karl Leist und Lithograph Wilhelm Jung, beide in Klein-Steinheim. Die Gesellschaft hat am 1. Mai 1905 begonnen.

jn. Gelöscht ist die Firma Carl Heinemann in Hanau. Hanau den 21. Juni 1907.

Königliches Amtsgericht 5. 18509

Politische Rundschau.

Der Kaiser fuhr gestern morgen 10 Uhr 30 Min. von der Hohenzollern nach dem japanischen Flaggschiff Tsu- kuba, das er 11 Uhr 45 Min. verließ. Während des langen Abschiedsbesuchs wehte die Kaiserstandarte im Großtopp des japanischen Flaggschiffs.

Die hessische Zweite Kammer genehmigte gestern die Errichtung von Lotterien zum Zwecke der Aufbringung der Mittel zur Beendigung der Wiederherstrllungsarbeiten des Wormser Domes und die Bildung eines Unterhaltungs­fonds des Domes nach dessen Wiederherstellung. Hierauf trat das Haus in die Beratung des Jagdgesetzes ein.

r J?u Dienst- und Gehaltsverhältnisse der hessischen Kommunalbeamten. Im Rahmen der Reform der Verwaltungsgesetze soll auch eine Regelung der Dienst- und Gehaltsverhältnisse der Kommunalbeamten statt­finden, die sich mehr und mehr als dringendes Bedürfnis herausgestellt hat. Eine Reihe von Petitionen verschiedener Beamtenkategorien wurde zur Bearbeitung dem Sonderaus­schuß für die Reform der Verwaltungsgesetze überwiesen. Da es ausgeschlossen erscheint, daß diese große Vorlage noch in dem jetzigen Landtag zur Erledigung kommt, haben die Abgeordneten Köhler und Uebel eine Interpellation in der Zweiten Kammer eingebracht, in der sie anfragen: Ist die Regierung gewillt, alsbald den Ständen einen Gesetzentwurf über die Regelung der Anstellungs- und Gehaltsverhältnisse der Kommunalbeamten (Kreis- und Gemeindebeamte) vorzu-

Handarbeit und Gefängnisarbeit. Im Juni- he>t desDeutschen Handwerksblattes", dem Organ des Deutschen Handwerks- und Gewerbekammertages (I. Gutten- tag G. m. b. H., Berlin), veröffentlicht C. Nierth-Hannover eine Abhandlung über die Denkschrift der Reichsregierung äber die Gefängnisarbeit. Diese wird ganz besonders vom Standpunkte der Schädigung des Handwerks durch die Ge­fangenenarbeit aus betrachtet. Zu diesem Zwecke sind die Zahlen der Denkschrift für die einzelnen Beschäftigungsarten, die dem Handwerk Konkurrenz bereiten, zusammengestellt und kritisch erörtert. Der Verfasser kommt bei aller Anerkennung dafür, daß die Denkschrift ausführliches und schätzenswertes Material über die Zahl der beschäftigten Gefangenen, ihre Beschäftigungsarten und Verteilung der letzteren auf die

Abnehmer der Gefängnisarbeit bringt, doch zu dem Endergeb­nis, daß die Denkschrift eine erschöpfende Behandlung der Frage der Schädigung des Privatgewerbes durch die Ge­fangenenarbeit nicht gibt. Hierzu fehlen vor allen Dingen die Angaben über die Lohnverhältnisse und über den Wert der hergestellten Produkte. Ebenso gehörten zur völligen Klarlegung der tatsächlichen Verhältniffe speziellere Angaben über die Tätigkeit der Gefangenen in den einzelnen Be­schäftigungsarten, sowie ganz besonders auch Mitteilungen über die Anwendung von Maschinen. Die Arbeit der Ge­fangenen für Anstaltsbeamte, die in einigen Anstalten ziem­lich bedeutend ist, wird ebenfalls ausführlicher behandelt. Der Verfasser weist dabei darauf hin, daß es nicht zulässig sei, derartige Arbeiten zu den Arbeiten für staatliche Zwecke zu rechnen, wie es in der Denkschrift geschieht.

Automobilunwesen und sozialdemokratische Propaganda. Die Auswüchse des Automobilunwesens nützt die Sozialdemokratie hauptsächlich zu ihrer Propaganda auf dem Lande aus. So heißt es in einigen besonders für die ländliche Bevölkerung bestimmten sozialdemokratischen Blättern u. a.:Die rasenden Fahrten mit Automobilen oder Kraftwagen werden immer toller und zahlreicher. Der Landmann kann manche Straße kaum noch benutzen, weil er sich fürchten muß, daß seine Pferde scheuen. Gar mancher hat schon im Straßengraben gelegen, weil die Pferde wild wurden. Aber diese Raserei wird durch kein Gesetz gehindert. Die Laterne am Gespann braucht nur nicht rechtzeitig ange­zündet zu werden, da ist der Teufel los, aber die wilde Jagd der reichen Kilometerfresser geht weiter. Ist das Gerechtig­keit ?" Die unvernünftigen Automobilisten mögen aus ähnlichen Auslassungen ersehen, wie ihre Ausschreitungen auch ernste politische Nebenwirkungen herbeiführen müssen.

Die Vorgänge in Rußland.

Tiflis, 27. Juni. Zu dem gestrigen Bombenanschlag wird gemeldet: Gestern abend bemerkte ein auf dem Platze hinter der Kaserne aufgestelltes Jägerbataillon eine Gruppe von Männern. Als ein Polizist sich ihnen näherte, zerstreuten sie sich und ließen auf dem Platze zwei leere Säcke zurück, die mit dem Kronsiegel versehen waren und die Aufschriften 150 000 Rubel und 90 000 Rubel trugen. Heute wurde der Mann verhaftet, der gestern die erste Bombe schleuderte, ebenso der Besitzer des Geschäftes, in dem die Bombe ex­plodierte. In einem Straßenbahnwagen wurden einige Per­sonen verhaftet, die sich im Besitz von Drei-Rubel-Banknoten neuer Ausgabe befanden, die offenbar von den gestern ge­raubten Banknoten herrühren.

Simferopol, 27. Juni. Heute wurde hier auf der Straße ein Polizist von zwei Männern verwundet, die daraus von der Volksmenge und der Polizei verfolgt wurden. Bei der Flucht töteten sie einen Polizeikommissar und ver­wundeten noch einen Schutzmann. Dann verbargen sie sich auf dem Boden eines Hauses. Es wurde Militär herbei- gerufen, das ein Feuer auf die beiden Verbrecher eröffnete. Diese erwiderten das Feuer, wurden aber schließlich getötet.

Die Haager Friedenskonferenz.

Haag, 27. Juni. Die Bureaus der Kommissionen ber Friedenskonferenz wurden durch die Wahl von vier weiteren Vizepräsidenten und zwei weiteren Sekretären vervollständigt. Zu Vizepräsidenten wurden bestimmt Samad Khan Mom- tazos-Saltaneh-Persien, Milowanowitsch-Serbien, Raugabe- Griechenland und Gana-Chile, zu Sekretären von Scheven- Deutschland und einer der Sekretäre der Delegation Chinas. Die Kommission zur Ausarbeitung des Fragebogens betreffend den deutschen und englischen Vorschlag bezüglich des Ober­prisengerichts beendigt ihre Arbeiten. Der Fragebogen wird jedoch noch nicht veröffentlicht, sondern zunächst einer Revision unterzogen. Vormittags trat die erste Unlerkommission der ersten Kommission unter dem Vorsitz von Bourgeois zu einer Sitzung zusammen, der auch der Präsident der Friedenskon­ferenz, Nelidow, beiwohnte. Vom Sekretariat wurde ein Tableau vorgelegt, auf dessen einer Seile die Artikel der Haager Uebereinkünft von 1899 bezüglich der friedlichen Re­gelung internationaler Streitigkeiten und auf dessen anderer Seite die verschiedenen Vorschläge * verzeichnet sind, die be­züglich dieser Frage eingebracht wurden. Bourgeois machte im Verlaufe der Sitzung davon Mitteilung, daß die brasi­lianische Regierung auf Wunsch des amerikanischen Kon­gresses, der 1906 in Rio de Janeiro tagte, die erste Kom­mission von den Ergebnissen benachrichtigt habe, zu denen der Kongreß bezüglich des Schiedsgerichtsprinzips gelangt sei, und daß der Kongreß dem Wunsche Ausdruck gegeben habe, dieses Prinzip von der Friedenskonferenz in einer Weise festgelegt zu sehen, die den Interessen der gesamten Kulturwelt entspreche. Ferner brachte der Vorsitzende eine Mitteilung der argentinischen Regierung über das Schieds­gericht im allgemeinen und über ihre Beziehungen zu dem Haager Schiedsgerichtshof zur Kenntnis. Er gab bekannt, daß die argentinische Delegation der Friedenskonferenz die von Agentinien seit der ersten Haager Konferenz geschlossenen Schiedsverträge im Wortlaut mitgeteilt habe. Sodann be­gann die Kommission die Lesung der 1899er Uebereinkünft

betreffend das Schiedsgericht und erledigte davon die ersten drei Titel. Der amerikanische Delegierte Choate äußerte hierbei den Wunsch, -daß Artikel 3 aussprcchen solle, daß bis Signalarmächte es nicht nur als nützlich, sondern auch als wünschenswert bezeichnen, daß eine oder mehrere fremde Mächte den im Widerstreit befindlichen Staaten aus eigener Initiative ihre Vermittlung anbieten. Die nächste Sitzung ist auf den kommenden Dienstag angesetzt.

Haag, 27. Juni. Friedenskonferenz. In der heutigen Sitzung der ersten Unterkommission der dritten Kommission hielt der Vorsitzende Hagerup- Norwegen eine Rede, in der er hervorhob, daß trotz der technischen Materien, wie Bombardement, Auslegen von Minen, Tor- pilles usw., mit denen sich diese Kommission beschäftigte, diese Fragen doch auch juristischen Charakter tragen, welcher im humanitären Geiste bestimmt werden müsse. Die Tech­niker würden zu dem Zwecke gemeinsam mit den Diplomaten und Rechtsgelehrten arbeiten. Diese Frage regeln, heiße auch im Interesse des Friedens arbeiten durch Verminderung der Anlässe zu Streitigkeiten. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Arbeit der Kommission in zwei Teile geteilt, von denen der eine Bezug hat auf das Bombardement, der andere aus das Auslegen von Minen. Man entscheidet sich zunächst, mit dem zweiten Teil zu beginnen, da der erste Teil kom­plizierter > ei. T ornie lli-Italien kündigt an, daß die italienischen Delegierten einen Antrag betreffend das Bom­bardement vorzulegen haben würden. Tscharyko w-Ruß- land macht die gleiche Ankündigung für Rußland. Der Vor­sitzende Hagerup macht den Vorschlag, daß man sich über die Definition des WortesTorpille" in dem Sinne einige, daß er für alle Arten von Vorrichtungen dieser Gattung gelten solle, während man in der Mehrzahl der Sprachen das WortTorpille" nur gebrauche, wenn es sich um sich selbsttätig fortbewegende Torpedos handelt, und bringt, ohne in eine Diskussion desselben einzutreten, einen Vor­schlag Englands über die Frage ein. Der Marinedele­gierte von Italien legt sodann einen Abänderungsvorschlag zu dem Anträge vor. Ebenfalls zu dem Zwecke, an dem englischen Vorschläge Verbesserungen anzubringen, sind Anträge von Japan, Brasilien und den Niederlanden ein­gebracht. Dieselben bezwecken, im allgemeinen über die Ver­wendung schwimmender Minen Bestimmungen zu treffen, unter anderem Klarheit darüber zu schaffen, in welcher Ent­fernung von der Küste schwimmende Minen gelegt werden dürfen. Es heißt, der italienische Antrag gehe von dem Ge­danken aus, daß die Ausdehnung der italienischen Küsten deren Verteidigung durch Minen notwendig mache. Femer verlautet, Italien werde einen Abänderungsantrag zu dem französischen Vorschlag betreffend die Eröffnung der Feind­seligkeiten einbringen, welchem Italien im allgemeinen zu­stimme, ohne indessen eine Fristbestimmung anzunehmen. Schließlich dürfte Italien auch einen Vorschlag betreffend die Schiedsgerichte einbringen. Der argentinische Delegierte Drago hat sich die Einbringung eines Vorschlages vorbe­halten, wonach bei Streitigkeiten zwischen einer südamerika­nischen Macht und den Untertanen einer europäischen Macht die Frage vor das örtliche Gericht des Schuldnerstaates zu bringen ist. Nach dem von diesem gefällten Urteil soll jede der beiden Parteien berechtigt sein, an den Haager Schieds­hof zu appellieren. Wenn dies nicht geschieht und der ver- urteilte Schuldnerstaat nicht bezahlt, dann soll der europäische Staat Gewalt anwenden dürfen, ebenso in dem Falle, wenn Berufung beim Haager Schiedshof eingelegt würde und dieser gegen den Schuldnerstaat entschieden, letzterer aber nicht be­zahlt hat.

Haag, 27. Juni. Ueber die heutige Vormitta^ssttzung der Unterkommission der ersten Kommission wird noch berichtet, daß der erste Delegierte Chiles, Gana, beantragt hat, die Haager Konferenz möge den Wunsch aussprechen, daß kein Souverän oder Staatschef ein Schiedsrichteramt in irgend einem Streitfall zwischen zwei Souveränen an­nehmen möge, bevor diese nicht die Versicherung gegeben haben, daß sie sich nicht darüber haben einigen können, ihren Fall dem ständigen Schiedsgerichtshof im Haag zu unterbreiten.

Hus Ban au Stadt un d Tand.

Hanau, 28. Juni.

An unsere ländliche Bevölkerung!

Es ist grundfallch,

wenn Sie glauben, bei der bevorstehenden Ernte keine Zeit zum Lesen desAnzeigers" zu haben. Eine einzige Notiz kann für Sie sehr oft von großem Werte sein. Zudem ist die gegenwärtige Zeit so reich an politischen und wirtschaftlichen Ereignissen, daß das Zeitungslesen die Forderung des TageS ist.

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6 Die Zahlung der Pensionen der im Ruhestand befindlichen ehemaligen preuß. Beamten findet vom 1. Juli