Erstes Blatt.
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^AprÄjLhrvch 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für au«» I Miruzt Wbonneruen mit dem betretenden Postauf, chlag< Die etszelne Nummer kostet 10 Pfz.
Eiarückuugsgebâqr
DotLtievZdruck und Berlaz der Buchdrucker« des »ereilt, a. Watjenhaufe« in Hanau.
AMchts Organ für Stadt- und FaadLreis Kaaaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Ssnn- und Feiertage. mit belletristischer Beilage.
Die fünf gespaltene Peripetie oder deren Ars« 90 A^ i» Neklameitl«! die Zeile 35 pft
Veranimsrtl. Redakteur: S. Schrecker 6c H««.
«r. 71 Fernsprechattschluß Nr. 605.
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Montag den 25. Mörz
Aernsprechanschlittz Nr. 605. 190?
Amtliches.
Eandkrets Hanau. Itkniitiiichiiii^ii des Oiiinliâm LtndratsWts.
Der Maurer Heinrich Lorey in Marköbel ist zum ikachtwächter und Gänsehirt der Gemeinde Marköbel bestellt iinb verpflichtet worden.
Hanau den 18. März 1907.
Der Königliche Landrat.
f V 1641 J. A.: Conrad, Kreissekretär.
Schulnachricht.
Höhere Mädchenschule.
Die Ausstellung der Zeichnungen und Handarbeiten findet
Ssirntag den 24. d. Mts., von 111/s bis 1 und 3 bis 6 Uhr, sowie Mont^ff, Dienstag und Mittwoch, eon 10 bis 12 und 3 bis 6 Uhr, im Schulgebäude statt. . Zum Besuche derselben ladet ergebenst ein E Hanau den 23. März 1907.
Ter Direktor.
Bungen st ab. 6416
Hus Hanau Stadt und Eand.
Hanan. 25. März.
* Personalien. Vom 1. April 1907 ab auf ein Jahr ' zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe kommandiert: die Oberleutnants v. Werner und Frhr. v. der Osten gen. Sacken im Thüring. Ulanen - Regiment Nr. 6. — v. Papen, Rittmeister und Eskadr.-Cbef im Thür. Ulanen- Regt. Nr. 6, kommandiert zur Dienstleistung beim Militär- Teitinftitut, als Lehrer zu diesem Institut versetzt. — Zum Eskadr.-Chef ernannt: Ritter v. P o s ch i n g e r , Rittmeister aggreq. dem Thüring. Ulauen-Regt. Nr. 6, im Regiment.
* Karfreitaasbrot and Wein kommen für die Mitglieder der Johannisgemeinde nächsten Donnerstag, nachmittags von 3—5 Uhr, zur Verteilung und sind die erforderlichen Marken Dienstag und Mittwoch in der Wohnung des Kirchendieners, Johanniskirchplatz Nr. 6, in Empfang zu nehmen.
* Bestellt. Wie nunmehr endgültig feststeht, ist vom 1. April ab Herr Dechant Pfarrer Schlitt dahier zum Pfarrer von Mardorf (Kreis Kirchhain) bestellt worden.
* Rumänische Torpedoboote. Die 4 letzten rumänischen Torpedoboote werden in nächster Zeit hier durch- passieren. Sie sind im Anhang des Schraubendampfers „Rheinische Schiffahrtsgesellschaft 2" bereits von Rotterdam gdgegangen.
* Kammergerichtsentscheidung. Im September v. Js. wurde der Restaurateur B. hier wegen Uebertreiung der Polizeiverordnung vom 3. Juli 1790 (Straßenreinigung beir.) mit einem Strafbefehl von 2 Mk. bedacht. Der Beklagte legte hiergegen Berufung beim Schöffengericht ein, mit der Begründung, daß diese Polizeiverordnung auf ihn keine Anwendung finden könne, da er sich als Mieter der von ihm bew-rlschafteten Restaurationsräume zur Reinhaltung der Straße nicht verpflichtet halte, vielmehr der Hauseigentümer hierfür verantwortlich zu machen sei, und erzielte ein freisprechendes Urteil. Auch die Strafkammer schloß sich dem Urteil der Vorinstanz an und verwarf die eingelegte Revision des Amtsanwalts. Nunmehr meldete der Siaatsan- walt Berufung beim Kammergericht in Brlin an, aber auch dieses bestä'igte in seiner Sitzung vom 28. v. Mis. das freisprechende Ui te'I mit folgender Begründung: „Der Inhalt der Polizeiv-rordnung ernibt völlig klar, daß hiernur Mieter von ganzen Häusern, nicht aber von einzelnen Wohnungen in einem Hause gemeint sein können, denn würde sich in Frage kommende Ordnung auf Mieter einzelner Wohnungen beziehen, so würde es an näheren Vorschriften über die Reinigungspflicht dieser Personen fehlen. Für die Annahme der Revisionsbegründung, daß nach dem Wortlaut der Bestimmung sämtliche Mieter von Wohnungen e nes Hauses für die Straßenreinigung verantwortlich und die Polizeibehörde bei Nichtbefolgung der Vorschrift befugt sei, alle diese Personen zur Bestrafung heranzuz'ehen, bietet der Inhalt der Verordnung keinen Anhalt. Die Vorschrift geht von dem in der damaligen Zeit die Regel bildenden Fall aus, daß jedes Haus nur von einer Partei bewohnt wird. Nur dieser Fall ist im Gesetz geregelt; für den Fall, daß mehrere Mieter vorhanden finb, verbleibt es somit bei der Regel, daß der Eigentümer für die Reinigung verantwortlich ist. Die Revision ist daher zurückzuweiseu, die Kosten der Staatskasse aufzuerlegen.
* Ein Kirchenrättber. Jm Winter 1905 wurden in kurzen Zwischenräumen hintereinander fünf Einbruchsdiebstähle in den Kirchen von Groß- und Klein-Sieinheim, Klein- Auheim, Mühlheim und Hanau begangen. Als Täter wurde nach längerer Zeit der jetzt 21jährige, damals stellenlose Schlosser Valentin Spahn aus Klein-Steiuheim ermittelt. Er stand vorgestern vor der Straffammer Dcnmstadl und gab zu, die Kirchendiebßähle begangen zu haben, indem er sich mit dem Anschein, als ob er beten wolle, in die Gotteshäuser einschlich. Noch einen weiteren Diebstahl gesteht Spahn zu, während er drei andere ableugnet. Die Sirajkammer verurteilte ihn zu 41/4 Jahren Zuchthaus.
* Eine Zi^ennerschlacht. Am Fastnachtsdienstag, abends gegen 6 Uhr, kam-'n in die Adam Änliche Wirtschaft in Weisenichshof, Gemeinde Großkahl, zwei Zigeunerfamilien, Weiß und Weinstein (im ganzen 15 Köpfe), um zu übernachten. Sie vertrieben sich die Zeit bis Schlafengehen mit fideler Unterhaltung, Musik und Tanz. Aus nicht aufgeklärter Ursache gerieten die braunen Pußtawhne plötzlich miteinanber in Streit und Waffengeklirr durchhallte gar bald die sonst so friedlichen Räume. Mit Messern, Stöcken und Gläsern drangen die männlichen Angehörigen der Familie Weiß auf die andere Gruppe ein, wie die Wilden sich geberdend. Der Georg Weinstein erhielt schwere Stich- und Hiebwunden und mußte 18 Tage, seine Frau, die Verletzungen am Kopfe erlitt, 8 Tage im Krankenhaus zu Schöllkrippen zubringen. Schließlich wurde auch noch der Wirtssohn, als er den Zigeunern eine Lagerstätte in der Scheune zurechtmacheu wollte, durch einen Stich in die Seite unb einen Schlag gegen die Schläfe schwer verletzt. Er erl'tt eine Gehirnerschütterung und war längere Zeit arbeitsunfähig. Nach dem Kampfe nahmen die Schuldigen Reißaus, wurden aber bald darauf hier feftgenommen und ins Untersuchungsgefängnis nach Aschaffenburg verbracht. Dort hatten sie sich am Samsiag vor der Sirafkainmer zu vcr- antworien. Diese et rannte gegen den 37jährigen Anton Weiß auf 1 Jahr 6 Monate, gegen den 27jährigen Kaspar Weiß auf 2 Jahre und gegen den 17jährigen Amman Weiß auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnis.
* Der Verband Der Vaterländischen -yranen- Vereine im Regierungsbezirk Kassel hielt am 21. ds. Mts. unter dem Vorsitz? Ihrer Erzellenz der Frau Ooerpräsident v. Windheim die alle zwei Jahre wiederkehrende Hauptversammlung im Saale des Ständehauses ,$u Kassel ab. An der Versammlung nahmen 94 Damen und Herreit teil. Vertreten waren die Vereine Kastel, Hofgeismar, Melsungen, Fr.tzlar, Rinteln, Hersfeld, Wächtersbach, Eichwege, Sooden, Bebra, Wolfshagen, Homberg, Ziegenhain. Heeringen a. W., Fulda, Schlüchtern. Der Provinzial - Männerverein vom Roten Kreuz war vertreten durch Se. Exzellenz den Herrn Oberpräsident v. Windheim und den Herrn RegierungsRat Krause. Ferner bemerkte man in der Versammlung u. a. Ihre Durchlaucht Frau Fürstin Isenburg-Wächtersbach, Ihre Erlaucht Frau Dechantin Gräfin Amalie zu Jsenburg-Philivps- eich-Fulda und Frau Geheime Kommerzienrat Henschel. Nach B.-grüßungswonen der Vorsitzenden, Frau v. Windheim, gab der Schriftführer, Herr Verwalmngsgerichlsdirckior Dr. Piutti, Erläuterungen zu bnu den Versammlungsteilnehmern gedruckt vorliegenden Geschäftsbericht, der ein reiches Bild gibt von der umfassenden, vielseitigen und segensreichen Tätigkeit, die der Verband als solcher forme die in ihm vereinigten Zweigvereine im letzten Berichtsjahre enifaltet haben. Die Zahl der dem Verbände angehörenden Vereine ist auf 43, die der Mitglieder von 6259 auf 6426 gestiegen. Der Vermögensbestand, ausschließlich des Wertes der Grundstücke, Anstalten und Einrichtungen, der sich auf 1 267 262 Mk. (1 005 473 im Vorjahre) belief, betrug am Jahresschluß 786 551 Mk. (52 6 094 Mk. im Vorjahre.) Die gesamten Ausgaben, die io recht ein Bild von der Tätigkeit der Vereine bieten, haben 673 992 Mk. (gegen 367 580 Mk. im Vorjahre) betragen. Die Zahl der in den Vereinen tättgen Krankenpflegerinnen stieg um 9 (von 133 auf 142.) Weiterhin gibt der Jahresbericht ein ausführliches Bild von der Tätigkeit der einzelnen Vereine und erwähnt die Tatsache, daß im Berichtsjahre 4 Vereinen vom Hauptvereine Unterstützungen im Gesamtbeträge von 1200 Mk. bewilligt wurden. Im Anschluß an die Erläuterungen 311m Jahresbericht erstattete Herr Dr. Piutti auch anstelle des verhinderten Schatzmeisters, Herrn Bankier Karl L. Pfeiffer, den Rechenschaftsbericht, worauf Herr Landrat Rademacher aus Westerburg das Wort zu einem Vortrag über Wander-Haushallungsschulen auf dein Lande erhielt. Der Redner verbreitete sich eingehend über die Erfahrungen, die im Kreise Westerburg mit' einer Wauderhanshaltungs- schule gemacht worden sind, über Zeitpunkte und Dauer der Kurse, über Muzdestalter unb Zahl der Schülerinnen, über
Lehrpersonal und Unterrichtszweige, von denen der Kochunterricht der wichtigste ist, während außerdem noch Handarbeitsunterricht, Gesundheitspflege, Milchverwertulig, Viehpflege, Gemüsebau und Gemüseverwertung unb bergt in Betracht kommen. Der Vortrag veranlaßte eine lebhafte, anregende Aussprache über die Hanshaltungsschulen. In die Diskussion, an der sich Fräulein Moye-Kassel, Superintendent Wissemann- Hofgeismar, Oberregierungsrat Fliedner, Ihre Exzellenz die Vorsitzende, Frau Geheimrat Henschel, Derwaltungsgèrichts- direktor Dr. Piutti und der Vortragende beteiligten, griff auch Herr Oberpräsident v. Windheim verschiedentlich ein. Zu Punkt 4 der Tagesordnung „Mitteilungen aus der Versammlung über die Tätigkeit der Vereine" berichtete zunächst Herr Geheimer Regierungsrat Dr. Osius über den vom hiesigen Zweigverein projektierten Krankenhausneubau, dessen Pläne zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Fräulein von Heeringen machte eingehende Mitteilungen über die Tätigkeit der Sektion VII des hiesigen Ortsvereins, während Landrat von Aßhof- Melsungen und Bürgermeister Schneider-Wolfhagen über die Tätigkeit der dortigen Zweigvereine berichteten. Gegen 7 Uhr wurde die Versammlung von Ihrer Exzellenz der Fran Vorsitzenden mit Worten des Dankes für die zahlreiche Beteiligung geschloffen. Um 8 Uhr abends vereinigte sich die Mehrzahl der Teilnehmer im Hotel König von Preußen zu einem gemeinsamen Abendessen.
* Elektrische Straßenbahn Sana« Dem zwischen der Stadtgemeinde Hanau und der Hanauer Straßenbahn- Aktiengesellschasi abgeschlossenen Vertrage entnehmen wir die nachstehenden allgemein interessierenden Bestimmungen:
§ 1. Konzessionserteilung.
Die Gesellschaft beabsichtigt, in Hanau eine elektrische Straßenbahn zu bauen und in Betrieb zu nehmen mit folgender Linienführung: a) Hanau-Ostbahnhof, Viadukt, Ehrensäule, Auheimerweg, Nürnbergerstraße, Marktplatz Süd- unb Westseite, Hammerstraße, an der gelben Mauer, Erbprinz-Wilhelmanlage, Bangertstraße, Hospitalstraße, Vorstadt, Kinzigbrücke, Rosenau; b) Hanau-Westbahnhof, Knanalplatz, Krämerstraße, Marktplatz Nordseite, Salzstraße, Nosenstraße, Nordstraße, Wilhelmsbrücke. Die Stadt gibt ihre Zustimmung zur Benutzung der durch diese Linien in Anspruch genommenen Straßen, Pläne und Brücken rc. innerhalb des Stadtgebietes nach Maßgabe der folgenden näheren Vertragsbestimmungen. Es bleibt indeß Sache der Gesellschaft, sich das Benutzungs- oder Mitbenutzungsrecht für die außerhalb des Stadtgebietes geleaenen Straßen selbst zu verschaffen, wobei die Stadt die Gesellschaft nach Kräften zu unterstützen hat. Der Gesellschaft werden keinerlei dingliche Rechte an dem Gemeindeeigentum eiugeräumt. Das Recht zum Betriebe der Straßenbahn erstreckt sich nur auf die Beförderung von Personen, soweit die Stadt den Gütertransport nicht ausdrücklich zuläßt.
§ 2. Vertragsdauer.
Die Dauer des Vertrages wird auf 40 Jahre festgesetzt gere hnet vom Tage der Eröffnung des Betriebes auf den in § 1 Buchstabe a und b bezeichneten Linien oder auf einem Teile derselben. Macht die Stadt von dem in § 16 festgesetzten Uebernahmerecht keinen Gebrauch, so kann sie verlangen, daß die Gesellschaft oder ihr Rechtsnachfolger den Betrieb der Bahn auf weitere 20 Jahre unter den Bedingungen dieses Vertrages übernimmt.
§ 3. Termin für Einholung der behördlichen Genehmigung.
Sind die erforderlichen Genehmigungen der Behörden nicht binnen 6 Monaten von der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an durch Verschulden der Gesellschaft erwirkt worden, so kann die Stadt vom Vertrage zurücktreten und die erteilte Erlaubnis einem anderen Unternehmer übertragen.
§ 4. Pläne.
In spätestens 4 Wochen nach Abschluß des Vertrages, jedenfalls vor Beginn des Baues, sowie vor einer späteren Aenderung der Anlage oder der Neuanlage von Linien, ferner vor Bestimmung der Haltestellen, Weichen und dergleichen müssen der Stadt Detailpläne in zweifacher Ausführung in dem üblichen Maßstabe, mit den erforderlichen Beschreibungen zur Genehmigung vorgelegt werden. Auch sind ihr demnächst die seitens der staatlichen Aufsichtsbehörde festzusetzenden Betriebs- und sonstigen Vorschriften mitmteilen. Die Stadt ist berechtigt, die ihr nötig ober angemessen erscheinenden Modifikationen anzuordnen. Die Genehmigung der Pläne seitens der Stadt entbindet die Gesellschaft nicht von ihrer Verantwortlichkeit für die sachgemäße Ausführung der Anlage.
§5. Ter in in für die Einrichtung des elektrischen Betriebes.
D'- Gesellschaft ist verpflichtet, in spätestens 7 Tage^