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Gcllttal-Anzeiger
Amtliihes Grgail für Mt- uni MKreis Hanall.
Erscheint täglich mit AuStta-W der Smn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,
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Die fünf gesp alterre Petitzeile oder deren fi«»« W W, im Sreklamenteil die Seile SH M
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$L 247 Fernsprechttttschlich Nr. 605.
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Amtliches.
Eandkrels Tjanau. Bek«iiiiti»chmigeii des KSiiigliche» Lmdretsamts.
Unter den Schweinen zu Großkrotzenburg ist die Schweinestuche festgestellt worden.
Hanau dm 21. Oktober 1907.
Der Königliche Landrat.
V 10201 Z. A.: Conrad, Kreissekretär»
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Aufgebot.
Der Lehrer Wilhelm Wörner in Langendiebach hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Hanau Band 62 Blatt Nr. 3452 Abt. III Nr. 1 für den Lehrer Wilhelm Wörner in Hanau eingetragene Darlehnsforderung von 2500 Mk., verzinslich mit 5°/o vom 1 Dezember 1902 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesten- in dem auf den 14. Februar 1908, vormittags ll1/« Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Hanau den 18. Oktober 1907.
Königliches Amtsgericht Abt. 2. 21735
Aufgebot.
Der Bäckermeister August Wenzel in Hanau a. M. hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der im Grundbuch von Hanau Band 88 Blatt 2424 in Abteilung III Nr. 3 für den Taglöhner Bernhard Heil und dessen Ehefrau Karoline geb. Ditzel zu Hanau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der Schuldverschreibung vom 24. Juni 1877 und Zession vom 8. Januar 1879 eingetragenen zu 5°/o verzinslichen Darlehnshypothek von 200 Mk. gemäß § 1170 B. G.-B. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf
den 16. Dezember 1907, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigenfalls die Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird.
Hanau den 17. Oktober 1907.
Königliches Amtsgericht Abt. 2. 21699
LandmrWstNjer Kreisverei« Hmn.
Nächste Versammlung Samstag den 26. d. M., nachmittags S1^ Uhr, im Gasthaus „zum goldnen Löwen" hier.
Tagesordnung r
1. Geschäftliche Mitteilungen.
2. Besprechung über die im nächsten Jahr hier stattfindende Bezirkstierschau.
8. Festsetzung der aus Mitteln des Kreisvereins für die Bezirkstierschau zu bewilligenden Summe für Prämiierungszwecke.
4. Besprechung über den Ausfall der diesjährigen Ernte. Gleichzeitig findet eine Ausstellung von Ernteerträgnissen statt.
5. Berichterstattung der Delegierten über die Generalversammlung der Landwirtschaftskammer in Melsungen.
6. Besprechung über den Bezug des Amtsblattes der Land- wirtschaftskammer seitens der Vereinsmitglieder.
7. Sonstiges.
Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekanntmachung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Gemeinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen. Hanau, den 18. Oktober 1907.
Der Königliche Landrat. v. Beckerath.
Gesundem nnd verlorene Genenstände re.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit einigen Pfennigen, 1 weißes Handtuch und 1 weiß- und rotgestreiftes Handtuch (beide I. L. gez.), 1 schwarzer Damengürtel, 1 weißer Damen-Sommerhut (auf den Schienen der Kleinbahn zwischen Hanau und Rückingen), 1 Portemonnaie mit 1 Mark.
In einer Droschke liegen geblieben: 1 blaue Schürze, 1 Sattlernadel und Kamm.
Dienstag dm 22. Oktober
Verloren: 1 silbernes Schlangen-Gliederarmbandmit rotem Stein, 1 schwarzer Damen-Regenschirm mit Holzgriff. Entlaufen: 1 langhaariger goldgelber Dachshund m. Geschl.
Hanau den 22. Oktober 1907, ■■■MBMpaMMmmMBMHBMMmaWMMBMMBMBBMMgMMMMmeeMMB^
Politische Rundschau.
Kaiserliches Handschreiben. Der Kaiser hat den Wunsch des Statthalters in Elsaß-Lothringen, Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, im Hinblick auf sein hohes Lebensalter und auS Gesundheitsrücksichten von seinem Amte als Statthalter abberufen zu werden, unter dem 18. Oktober genehmigt und an den Fürsten folgendes Handschreiben gerichtet: „Ich habe Sie durch Erlaß vom heutigen Tage von dem Amte als Kaiserlicher Statthalter in Elsaß-Lothringen abberufen. Es ist mir aber ein Herzensbedürfnis, Ihnen für die treuen und erfolgreichen Dienste, welche Sie in den langen Jahren Ihrer Statthalterschaft mir und dem deutschen Vaterlande insonderheit dem Reichslande, mit unermüdlicher Hingebung geleistet haben, meinen wärmsten Dank noch besonders auszusprechen. In voller Anerkennung Ihrer unvergänglichen Verdienste und als Zeichen meines unveränderten Wohlwollens habe ich Ihnen zugleich das Kreuz der Großkomthure meines Hausordens von Hohenzollern verliehen, dessen Abzeichen Ihnen hier neben zugehen. Mit dem innigen Wunsche, daß Gott der Herr Ihnen nach den Jahren schwerer und aufopferungsvoller Arbeit noch einen langen und glücklichen Lebensabend schenken möge, verbleibe ich mit herzlicher Zuneigung Ihr wohlgeneigter und dankbarer Kaiser Wilhelm I. R."
Die Kaiserin begeht heute die Feier ihres 49. Geburtstages. Ueberall steigen an diesem Tage aus deutschen Herzen Gebete empor für das stete Glück und das Wohlergehen Ihrer Majestät, deren segensreiches Wirken und mildherziges Walten auf allen Gebieten der Nächstenliebe sich immer weiter ausgedehnt, viele Tränen getrocknet hat. Möchte unserer Kaiserin auch die Zukunft hold sein und ihrem vorbildlichen Wirken, ihren barmherzigen Werken mit vollem Segen lohnen!
Die neue Flottenvorlage. Die nunmehr mit Be- stimmtbeit zu erwartende neue Flotten-Vvrlage wird im wesentlichen nur die Herabsetzung der Lebensdauer der Linienschiffe von 25 auf 20 Jahre enthalten. Ferner dürften im neuen Marineetat größere Forderungen für die Beschaffung von Unterseebooten erscheinen.
Regierung und Steigerverband. Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" schreibt, wurde gestern der frühere Steiger Georg Werner, Vorsitzender des Steigerverbandes im Ruhrbezirke, vom Handelsminister empfangen. Er trug ihm die Wünsche des Verbandes vor. Der Minister erwiderte, daß bereits seit längerer Zeit die Absicht bestehe, bei der demnächstigen Aenderung des allgemeinen Bergesetzes auch die Paragraphen 74 bis 76 zu ändern, dabei die berggesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung anzupassen. Im übrigen sei er nicht in der Lage, in die Vertragsverhältnisse zwischen Bergwerksbesitzern und Grubenbeamten einzugreifen. In ernstester Weise wies der Minister darauf hin, daß die gegenwärtige gespannte Situation zu einem erheblichen Teile durch die schroffe Art hervorgerufen sei, welche der Steigerverband bei seinem Vorgehen eingeschlagen habe. Er könne den Steigern nur dringend ans Herz legen, der schwierigen Lage der Zechenbesitzer Rechnung zu tragen und in der Form alles zu vermeiden, was zur Verschärfung der Gegensetze beitragen könne. Was die Frage der Verschiedenheit der Unfallziffern auf den Zechen und ihre Ursachen betreffe, so sei sie Gegenstand dauernder Aufmerksamkeit der Bergbehörden, und die bezüglichen Behauptungen des Herrn Werner sollten auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Beschwerden in Einzelfällen seien, soweit sie die Sicherheit der Gruben beträfen, von den Betreiligten bei den Revierbeamten anzubringen, die allgemein angewiesen seien, alle nach dieser Richtung zu ihrer Kenntnis gelangenden Klagen über Mißstände zu untersuchen und das zu ihrer Abstellung Erforderliche zu veranlassen. Die Anstellung der von den einzelnen Gruben entlassenen Steiger auf Staatswerken konnte der Minister nicht in Aussicht stellen.
Aus der Techniker-Bewegung. Vor einigen Tagen wurde als Bezirksverein des Deutschen Techniker-Verbandes der Verein der Berliner Maschinen- und Elektrotechniker gegründet, der die Grundlage für einen in der Bildung begriffenen Deutschen Verband der Maschinen- und Elektrotechniker abgeben und sich hauptsächlich mit volkswirtschaftlichen, sozialpolitischen und fachwiffenschaftlichen Fragen befassen wird. Die Gründungsversammlung wurde eingeleitet durch einen Vortrag des Herrn Dr. R. Bürner-Berlin über
Fernsprechanschluß Nr. 605. 1907
„Die technischen Angestellten in der Volkswirtschaft und ihre heutigen Standesfragen." Der Redner besprach die Bedeutung der Technik und ihrer Vertreter für die Volkswirtschaft, die ziffernmäßige Entwicklung und Gliederung dieses Standes, sowie seine heutigen Standesfragen, die in erster Linie aus eine Gleichstellung der Rechte der Techniker mit denjenigen der Handlungsgehilfen hinauslaufen. Der Redner erntete für seine fesselnden Ausführungen den lauten Beifall der Versammlung.
Vor dem Parteigericht. Vorgestern wurde von der sozialdemokratischen Parteikonferenz Baden«, bestehend aus zehn Abgeordneten, dem Landesvorstande und den Vertretern der badischen Parteipresse, über die Angelegenheit Kolb und Frank verhandelt. Mit sonst allen Stimmen gegen die des Abgeordneten Eichhorn wurde etwa folgende Resolution angenommen: Die Konferenz erkennt an, daß die Abgeordneten Frank und Kolb bei der Beteiligung an der Beisetzungsfeierlichkeit für den verstorbenen Großherzog von Baden in dem guten Glauben handelten, dabei der Partei einen Dienst zu erweisen. Die Konferenz mißbilligt es aber, daß sich die beiden Abgeordneten über das Empfinden der Parteigenossen hinweg im Gegensatz zu ihrer republikanischen Gesinnung und den bisherigen Gepflogenheiten der sozialdemokratischen Partei an den Beisetzungsfeierlichkeiten beteiligt haben, und erwartet, daß sich die Vertreter der Partei in Zukunft von allen Veranstaltungen rein monarchischen Charakters fern zu halten haben. Die Konferenz bekundet aber ausdrücklich, daß die Abgeordneten Frank und Kolb nach wie vor das Vertrauen der Parteigenossen des Landes genießen, und erwartet, daß die Diskussion über diesen Fall in den Organisationen und der Parteipresse nun zu Gunsten der Parteiarbeiten geschlossen wird. (Mit diesem Beschluß wurde Herrn Bebel eine entschiedene Niederlage zugefügt.)
Viehzählung. Auf Beschluß des Bundesrates findet im Deutschen Reiche am 2. Dezember d. J. eine allgemeine Viehzählung statt. Gleichzeitig wird die Zahl der in der Zeit vom i. Dezember 1906 bis einschließlich 30. November 1907 vorgenommenen, von der amtlichen Schlachtvieh- und Fleischbeschau befreiten Schlachtungen ermittelt werden. Man darf wohl annehmen, daß es, wie bei früheren Zählungen, auch diesmal gelingen wird, Personen zu gewinnen, die sich dem Zählgeschäfte ohne Anspruch auf eine Vergütung unterziehen. Zu diesem Zwecke sollen die Staats- und Gemeindebeamten, insbesondere die Lehrer, zur Beteiligung an der Zählung angeregt werden. Die örtliche Ausführung der Zählung ist Sache der einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke, welche verpflichtet sind, die durch die Annahme von Zählern etwa entstehenden Kosten zu tragen. Vergütungen an Zähler können aus der Staatskasse nicht beansprucht werden.
Das Befinden des Kaisers Franz Josef. Die „Korrespondenz Wilhelm" meldet vom 21. d. M.: Den heutigen Tag über war das Befinden des Kaisers zufriedenstellend. Der Monarch machte in der Mittagsstunde einen einstündigen Spaziergang in den Galerien des Schlosse-, der ihm wohltat. Am Nachmittag empfing der Kaiser den Besuch der Erzherzogin Marie Valerie. Die Erzherzogin reift morgen nachmittag nach Wallsee ab. Auch in den Nachmittags- und Abendstunden ist das Befinden des Monarchen gleich zufriedenstellend geblieben. Der Kräftezustand ist andauernd günstig, auch Appetit ist vorhanden, die Körpertemperatur blieb normal. Der trockene Husten hält wohl noch an, er ist jedoch auch nur mäßig.
Die Haager Friedenskonferenz. Die von der Friedenskonferenz angenommenen Konventionen und Erklärungen sind in folgender Anzahl von den Staaten unterzeichnet : Reglement betreffs die Behandlung von internationalen Konflikten 31; betreffend die Einziehung kontraktlicher Schulden 27 ; über die Eröffnung der Feindseligkeiten 31; über Gesetze, Gebräuche des Landkrieges 32; über die Stellung der Neutralen im Landkriege 32; Vorschriften für Handelsschiffe bei der Eröffnung von Feindseligkeiten 8(7; über die Umwandlung von Handelsschiffe in Kriegsschiffe 29 ; über das Legen von unterseeischen Minen 25; über die Beschießung durch Seemächte zu Kriegszeiten 29; über die Anwendung der Grundsätze der Genfer Konvention für den Seekrieg 32; über die Beschränkung des Kaperrechts im Seekrieg 29; über die Errichtung eines internationalen Prisengerichts 22; über die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Seekrieg 26; über das Verbot, Explosivstoffe auS Luftschiffen auszuwerfen 22. Die Schlußakte der Konferenz wurde von 42 Staaten unterzeichnet. — Der Kaiser von Rußland erließ an den Botschafter Nelidow ein Reskript, in welchem er darauf hinweist, daß die hervorragenden diplomatischen Verdienste und die hohen persönlichen Eigenschaften Nelidows ihn veranlaßt hätten, ihm die Pflichten eines ersten.