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Gcllttal-Anzeiger

Amtliihes Grgail für Mt- uni MKreis Hanall.

Erscheint täglich mit AuStta-W der Smn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage,

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Die fünf gesp alterre Petitzeile oder deren fi«»« W W, im Sreklamenteil die Seile SH M

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$L 247 Fernsprechttttschlich Nr. 605.

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Amtliches.

Eandkrels Tjanau. Bek«iiiiti»chmigeii des KSiiigliche» Lmdretsamts.

Unter den Schweinen zu Großkrotzenburg ist die Schweine­stuche festgestellt worden.

Hanau dm 21. Oktober 1907.

Der Königliche Landrat.

V 10201 Z. A.: Conrad, Kreissekretär»

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Aufgebot.

Der Lehrer Wilhelm Wörner in Langendiebach hat das Aufgebot des verloren gegangenen Hypothekenbriefes über die im Grundbuche von Hanau Band 62 Blatt Nr. 3452 Abt. III Nr. 1 für den Lehrer Wilhelm Wörner in Hanau eingetragene Darlehnsforderung von 2500 Mk., verzinslich mit 5°/o vom 1 Dezember 1902 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätesten- in dem auf den 14. Februar 1908, vormittags ll1/« Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 14, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzu­melden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft­loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Hanau den 18. Oktober 1907.

Königliches Amtsgericht Abt. 2. 21735

Aufgebot.

Der Bäckermeister August Wenzel in Hanau a. M. hat das Aufgebot zum Zwecke der Ausschließung der Gläubiger der im Grundbuch von Hanau Band 88 Blatt 2424 in Ab­teilung III Nr. 3 für den Taglöhner Bernhard Heil und dessen Ehefrau Karoline geb. Ditzel zu Hanau, jetzt un­bekannten Aufenthalts, auf Grund der Schuldverschreibung vom 24. Juni 1877 und Zession vom 8. Januar 1879 eingetragenen zu 5°/o verzinslichen Darlehnshypothek von 200 Mk. gemäß § 1170 B. G.-B. beantragt. Die Gläubiger werden aufgefordert, spätestens in dem auf

den 16. Dezember 1907, vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, anbe­raumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden, widrigen­falls die Ausschließung mit ihrem Rechte erfolgen wird.

Hanau den 17. Oktober 1907.

Königliches Amtsgericht Abt. 2. 21699

LandmrWstNjer Kreisverei« Hmn.

Nächste Versammlung Samstag den 26. d. M., nachmittags S1^ Uhr, im Gasthauszum goldnen Löwen" hier.

Tagesordnung r

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Besprechung über die im nächsten Jahr hier stattfindende Bezirkstierschau.

8. Festsetzung der aus Mitteln des Kreisvereins für die Bezirkstierschau zu bewilligenden Summe für Prämiierungszwecke.

4. Besprechung über den Ausfall der diesjährigen Ernte. Gleichzeitig findet eine Ausstellung von Ernteerträg­nissen statt.

5. Berichterstattung der Delegierten über die General­versammlung der Landwirtschaftskammer in Melsungen.

6. Besprechung über den Bezug des Amtsblattes der Land- wirtschaftskammer seitens der Vereinsmitglieder.

7. Sonstiges.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekannt­machung des landwirtschaftlichen Kreisvereins in den Ge­meinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen. Hanau, den 18. Oktober 1907.

Der Königliche Landrat. v. Beckerath.

Gesundem nnd verlorene Genenstände re.

Gefunden: 1 Portemonnaie mit einigen Pfennigen, 1 weißes Handtuch und 1 weiß- und rotgestreiftes Handtuch (beide I. L. gez.), 1 schwarzer Damengürtel, 1 weißer Damen-Sommerhut (auf den Schienen der Kleinbahn zwischen Hanau und Rückingen), 1 Portemonnaie mit 1 Mark.

In einer Droschke liegen geblieben: 1 blaue Schürze, 1 Sattlernadel und Kamm.

Dienstag dm 22. Oktober

Verloren: 1 silbernes Schlangen-Gliederarmbandmit rotem Stein, 1 schwarzer Damen-Regenschirm mit Holzgriff. Entlaufen: 1 langhaariger goldgelber Dachshund m. Geschl.

Hanau den 22. Oktober 1907, MBMpaMMmmMBMHBMMmaWMMBMMBMBBMMgMMMMmeeMMB^

Politische Rundschau.

Kaiserliches Handschreiben. Der Kaiser hat den Wunsch des Statthalters in Elsaß-Lothringen, Fürst zu Hohenlohe-Langenburg, im Hinblick auf sein hohes Lebens­alter und auS Gesundheitsrücksichten von seinem Amte als Statthalter abberufen zu werden, unter dem 18. Oktober ge­nehmigt und an den Fürsten folgendes Handschreiben gerichtet: Ich habe Sie durch Erlaß vom heutigen Tage von dem Amte als Kaiserlicher Statthalter in Elsaß-Lothringen ab­berufen. Es ist mir aber ein Herzensbedürfnis, Ihnen für die treuen und erfolgreichen Dienste, welche Sie in den langen Jahren Ihrer Statthalterschaft mir und dem deutschen Vater­lande insonderheit dem Reichslande, mit unermüdlicher Hin­gebung geleistet haben, meinen wärmsten Dank noch besonders auszusprechen. In voller Anerkennung Ihrer unvergäng­lichen Verdienste und als Zeichen meines unveränderten Wohl­wollens habe ich Ihnen zugleich das Kreuz der Großkomthure meines Hausordens von Hohenzollern verliehen, dessen Ab­zeichen Ihnen hier neben zugehen. Mit dem innigen Wunsche, daß Gott der Herr Ihnen nach den Jahren schwerer und aufopferungsvoller Arbeit noch einen langen und glücklichen Lebensabend schenken möge, verbleibe ich mit herzlicher Zu­neigung Ihr wohlgeneigter und dankbarer Kaiser Wilhelm I. R."

Die Kaiserin begeht heute die Feier ihres 49. Ge­burtstages. Ueberall steigen an diesem Tage aus deutschen Herzen Gebete empor für das stete Glück und das Wohl­ergehen Ihrer Majestät, deren segensreiches Wirken und mild­herziges Walten auf allen Gebieten der Nächstenliebe sich immer weiter ausgedehnt, viele Tränen getrocknet hat. Möchte unserer Kaiserin auch die Zukunft hold sein und ihrem vor­bildlichen Wirken, ihren barmherzigen Werken mit vollem Segen lohnen!

Die neue Flottenvorlage. Die nunmehr mit Be- stimmtbeit zu erwartende neue Flotten-Vvrlage wird im wesentlichen nur die Herabsetzung der Lebensdauer der Linien­schiffe von 25 auf 20 Jahre enthalten. Ferner dürften im neuen Marineetat größere Forderungen für die Beschaffung von Unterseebooten erscheinen.

Regierung und Steigerverband. Wie dieNord­deutsche Allgemeine Zeitung" schreibt, wurde gestern der frühere Steiger Georg Werner, Vorsitzender des Steiger­verbandes im Ruhrbezirke, vom Handelsminister empfangen. Er trug ihm die Wünsche des Verbandes vor. Der Minister erwiderte, daß bereits seit längerer Zeit die Absicht bestehe, bei der demnächstigen Aenderung des allgemeinen Bergesetzes auch die Paragraphen 74 bis 76 zu ändern, dabei die berg­gesetzlichen Bestimmungen der Gewerbeordnung anzupassen. Im übrigen sei er nicht in der Lage, in die Vertragsver­hältnisse zwischen Bergwerksbesitzern und Grubenbeamten ein­zugreifen. In ernstester Weise wies der Minister darauf hin, daß die gegenwärtige gespannte Situation zu einem er­heblichen Teile durch die schroffe Art hervorgerufen sei, welche der Steigerverband bei seinem Vorgehen eingeschlagen habe. Er könne den Steigern nur dringend ans Herz legen, der schwierigen Lage der Zechenbesitzer Rechnung zu tragen und in der Form alles zu vermeiden, was zur Verschärfung der Gegensetze beitragen könne. Was die Frage der Verschieden­heit der Unfallziffern auf den Zechen und ihre Ursachen be­treffe, so sei sie Gegenstand dauernder Aufmerksamkeit der Bergbehörden, und die bezüglichen Behauptungen des Herrn Werner sollten auf ihre Richtigkeit geprüft werden. Be­schwerden in Einzelfällen seien, soweit sie die Sicherheit der Gruben beträfen, von den Betreiligten bei den Revierbeamten anzubringen, die allgemein angewiesen seien, alle nach dieser Richtung zu ihrer Kenntnis gelangenden Klagen über Miß­stände zu untersuchen und das zu ihrer Abstellung Erforder­liche zu veranlassen. Die Anstellung der von den einzelnen Gruben entlassenen Steiger auf Staatswerken konnte der Minister nicht in Aussicht stellen.

Aus der Techniker-Bewegung. Vor einigen Tagen wurde als Bezirksverein des Deutschen Techniker-Verbandes der Verein der Berliner Maschinen- und Elektrotechniker ge­gründet, der die Grundlage für einen in der Bildung be­griffenen Deutschen Verband der Maschinen- und Elektro­techniker abgeben und sich hauptsächlich mit volkswirtschaft­lichen, sozialpolitischen und fachwiffenschaftlichen Fragen be­fassen wird. Die Gründungsversammlung wurde eingeleitet durch einen Vortrag des Herrn Dr. R. Bürner-Berlin über

Fernsprechanschluß Nr. 605. 1907

Die technischen Angestellten in der Volkswirtschaft und ihre heutigen Standesfragen." Der Redner besprach die Bedeutung der Technik und ihrer Vertreter für die Volkswirtschaft, die ziffernmäßige Entwicklung und Gliederung dieses Standes, sowie seine heutigen Standesfragen, die in erster Linie aus eine Gleichstellung der Rechte der Techniker mit denjenigen der Handlungsgehilfen hinauslaufen. Der Redner erntete für seine fesselnden Ausführungen den lauten Beifall der Versammlung.

Vor dem Parteigericht. Vorgestern wurde von der sozialdemokratischen Parteikonferenz Baden«, bestehend aus zehn Abgeordneten, dem Landesvorstande und den Ver­tretern der badischen Parteipresse, über die Angelegenheit Kolb und Frank verhandelt. Mit sonst allen Stimmen gegen die des Abgeordneten Eichhorn wurde etwa folgende Reso­lution angenommen: Die Konferenz erkennt an, daß die Ab­geordneten Frank und Kolb bei der Beteiligung an der Bei­setzungsfeierlichkeit für den verstorbenen Großherzog von Baden in dem guten Glauben handelten, dabei der Partei einen Dienst zu erweisen. Die Konferenz mißbilligt es aber, daß sich die beiden Abgeordneten über das Empfinden der Parteigenossen hinweg im Gegensatz zu ihrer republikanischen Gesinnung und den bisherigen Gepflogenheiten der sozial­demokratischen Partei an den Beisetzungsfeierlichkeiten beteiligt haben, und erwartet, daß sich die Vertreter der Partei in Zukunft von allen Veranstaltungen rein monarchischen Cha­rakters fern zu halten haben. Die Konferenz bekundet aber ausdrücklich, daß die Abgeordneten Frank und Kolb nach wie vor das Vertrauen der Parteigenossen des Landes genießen, und erwartet, daß die Diskussion über diesen Fall in den Organisationen und der Parteipresse nun zu Gunsten der Parteiarbeiten geschlossen wird. (Mit diesem Beschluß wurde Herrn Bebel eine entschiedene Niederlage zugefügt.)

Viehzählung. Auf Beschluß des Bundesrates findet im Deutschen Reiche am 2. Dezember d. J. eine allgemeine Viehzählung statt. Gleichzeitig wird die Zahl der in der Zeit vom i. Dezember 1906 bis einschließlich 30. November 1907 vorgenommenen, von der amtlichen Schlachtvieh- und Fleischbeschau befreiten Schlachtungen ermittelt werden. Man darf wohl annehmen, daß es, wie bei früheren Zählungen, auch diesmal gelingen wird, Personen zu gewinnen, die sich dem Zählgeschäfte ohne Anspruch auf eine Vergütung unter­ziehen. Zu diesem Zwecke sollen die Staats- und Gemeinde­beamten, insbesondere die Lehrer, zur Beteiligung an der Zählung angeregt werden. Die örtliche Ausführung der Zählung ist Sache der einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke, welche verpflichtet sind, die durch die Annahme von Zählern etwa entstehenden Kosten zu tragen. Vergütungen an Zähler können aus der Staatskasse nicht beansprucht werden.

Das Befinden des Kaisers Franz Josef. Die Korrespondenz Wilhelm" meldet vom 21. d. M.: Den heutigen Tag über war das Befinden des Kaisers zufrieden­stellend. Der Monarch machte in der Mittagsstunde einen einstündigen Spaziergang in den Galerien des Schlosse-, der ihm wohltat. Am Nachmittag empfing der Kaiser den Be­such der Erzherzogin Marie Valerie. Die Erzherzogin reift morgen nachmittag nach Wallsee ab. Auch in den Nachmit­tags- und Abendstunden ist das Befinden des Monarchen gleich zufriedenstellend geblieben. Der Kräftezustand ist an­dauernd günstig, auch Appetit ist vorhanden, die Körpertem­peratur blieb normal. Der trockene Husten hält wohl noch an, er ist jedoch auch nur mäßig.

Die Haager Friedenskonferenz. Die von der Friedenskonferenz angenommenen Konventionen und Erklä­rungen sind in folgender Anzahl von den Staaten unterzeich­net : Reglement betreffs die Behandlung von internationalen Konflikten 31; betreffend die Einziehung kontraktlicher Schul­den 27 ; über die Eröffnung der Feindseligkeiten 31; über Gesetze, Gebräuche des Landkrieges 32; über die Stellung der Neutralen im Landkriege 32; Vorschriften für Handels­schiffe bei der Eröffnung von Feindseligkeiten 8(7; über die Umwandlung von Handelsschiffe in Kriegsschiffe 29 ; über das Legen von unterseeischen Minen 25; über die Beschie­ßung durch Seemächte zu Kriegszeiten 29; über die Anwen­dung der Grundsätze der Genfer Konvention für den See­krieg 32; über die Beschränkung des Kaperrechts im See­krieg 29; über die Errichtung eines internationalen Prisen­gerichts 22; über die Rechte und Pflichten der neutralen Mächte im Seekrieg 26; über das Verbot, Explosivstoffe auS Luftschiffen auszuwerfen 22. Die Schlußakte der Konferenz wurde von 42 Staaten unterzeichnet. Der Kaiser von Rußland erließ an den Botschafter Nelidow ein Reskript, in welchem er darauf hinweist, daß die hervorragenden diplo­matischen Verdienste und die hohen persönlichen Eigenschaften Nelidows ihn veranlaßt hätten, ihm die Pflichten eines ersten.