Einzelbild herunterladen
 

Erstes Blâ

LezvgSprekSr

âteüâhrüch 1,80 Mk^ monatlich 60 Pfg., für m* »Ätisr Abonnenten mit dem betreffenden Postaufjchti^ Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

General-Anzeigtr

Eiltruck«agsgebäye

GNatioMruck und Verlag der Buchdrucker» M «rek«.

Amtliches Vrgan für Stadt- und

CK Seif*6<mf«8 " H««.

« ReÜameat«! du AeÄ 36 W^

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. mit belletristischer Bellage.

BereatmertL Äebofteur: S. T qr, »et tu Han«,

Nr. 92 Fernsprechanschluß Nr. 605.

TM?A^WMrTTL»2

Samstag den 20. April

GBeMöBeBaKK3aKBffia®ö^?ö)SHe^

ffernsprrchanschlutz Nr. 605. 190*

Sie gtnttflc dummer wWit Miet -.MtthMnzSMt

16 Seiten.

Amtliches.

Candkreis Hanau. VkkamtinliHüUcn te KöiiizliEe» LlliikttömtS.

Bekmmtmachmlq,

betreffend Verhütung von Waldbränden.

Der trockener Witterung können Waldbrände leicht ent­brechen und große Ausdehnung gewinnen.

Ich nehme daher Veranlassung, zur besonderen Vorsicht beim Gebrauch von Feuerzeug (namentlich solchem mit Zündschnur, von welcher brennende Teile abfallen können) in Waldungen aufzufordern und vor dem Wegwerfen von brennenden Zigarrenteilen oder von Streichhölzern dringend zu warnen.

Indem ich auf die hierunter abgedruckte Regierungs­Polizeiverordnung vom 28. September 1875 und die Straf- bestimmungen des § 44 Nr. 13 des Feld- und Forst­polizeigesetzes vom 1. Mai 1880 verweise, bemerke ich, daß derjenige, welcher durch Fahrlässigkeit einen Waldbrand herbeiführt, sich der Bestrafung mit Gefängnis bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu neunhundert Mark aussetzt. (§ 309 Str.-G.-B.)

Hanau den 9. April 1907.

Der Königliche Landrat.

V 2519 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

PoUzei-Verord nung, betreffend das Tabakrauchen innerhalb der Waldungen.

Zur Verhütung der Gefahren, welche für die Waldungen durch das Tabakrauchen innerhalb derselben entstehen, er­teilen wir, nachdem bereits durch den kurhessischen Forststraf­tarif vom 30. Dezember 1822 Nr. 189 das Rauchen im Walde aus einer Pfeife ohne Deckel mit Strafe bedroht ist, auf Grund des § 11 der Verordnung über die Polizei- Verwaltung in den neuen Landesteilen vom 20. September 1867 für den Umfang unseres Bezirks nachstehende weitere polizeiliche Vorschrift:

1. In den Waldungen ist für die Zeit vom 1. März bis zum 1. November jedes Jahres das Rauchen von Cigarren außerhalb der mit Seitengräben versehenen Wege untersagt.

2. Uebertretungen dieses Verbots werden mit Geldbuße His zu 30 Mark oder mit entsprechender Haft geahndet. Cassel den 28. September-1875.

Königliche Regierung, Abt. des Innern.

§ 44. Mit Geldstrafe bis zu fünfzig Mark oder mit Haft bis zu vierzehn Tagen wird bestraft, wer:

1. mit unverwahrtem Feuer oder Licht den Wald betritt oder sich demselben in gefahrbringender Weise nähert;

2 im Walde brennende oder glimmende .Gegenstände fallen läßt, fortwirft oder unvorsichtig handhabt;

3. abgesehen von den Fällen des § 368 Nr. 6 des Straf­gesetzbuchs, im Walde oder in gefährlicher Nähe des­selben, im Freien ohne Erlaubnis des Ortsvorstehers, in dessen Bezirk der Wald liegt, in Königlichen Forsten ohne Erlaubnis des zuständigen Forstbeamten Feuer anzündet oder das gestattetermaßen angezündete Feuer gehörig zu beaufsichtigen oder auszulöschen unterläßt.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung

Der Bürgermeister Geibel ist zum Bezirksvor­steher und der Gemeiuderechncr Benz zum stellver­tretenden Bezirksvorsteher des Ortsbezirks Hanau-Kesselstadt gemäß § 65 der Stüdteordnung für die Provinz Hessen-Nassau vom 4. August 1897 bestellt worden. Hanau den 16. April 1907.

Der Oberbürgermeister.

Dr. Gebeschus. 8723

Bekanntmachung betr. die Erhebung der Handelskammerbeiträge.

Auf Grund der Vorschriften in § 81 Abs. 1 des Ge- | sttzeS über die Errichtung der Handelskammern vom 24. | Februar 1870 und 19. August 1897, hat die Handelskammer '

beschlossen, zur Beschaffung ibres Aufwandes für das Rechnungsjahr 1907/08 zehn Prozent der Gewerbe­steuer von den beitragspflichtigen Firmen ihres Bezirkes zu erheben. Denjenigen Gemeinden, in welchen beitragspflichtige Firmen ihren Sitz haben, werden die von der Handels­kammer auf Grund der Gewerbesteuerlisten festgestellten Hebe­listen überwiesen, soweit die Handelskammer die Beiträge nicht selbst einzieht.

Die Gemeinden bewirken die Erhebung der Handels- kammerbeiträge und führen die eingezogenen Summen durch Vermittelung der königl. Krewkassen an die Handels­kammer ab.

Die Handelskammerbeiträge sind öffentliche Lasten. Rück­ständige Beiträge werden in derselben Weise eingezogen wie Gemeindeabgaben.

Einsprüche gegen die Heranziehung zu den Handels­kammerbeiträgen sind innerhalb zweier Wochen nach der Zahlungsaufforderung bei der Handelskammer anzubringen, welche darüber beschließt. Der Einspruch hat keine auf­schiebende Wirkung. Einsprüche, welche sich gegen den dem Handelskammerbeitrage zu Grunde liegenden Satz der staatlich veranlagten Gewerbesteuer richten, sind unzulässig.

Hanau den 17. April 1907.

Die Handelskammer.

Canthal.

Der Syndikus.

8697 Dr. phil. Grambow.

Bekanntmachung.

Arbeitsuchende in der Zeit vom 13. bis 19. April 1907:

2 Arbe ter, 1 Auskaufer, 1 Bauschloffer, 1 Fabrikarbeiter, 5Tagelöhner, 1 Tischler. Hanau den 20. April 1907.

Städtische ArbettsdermMelungssteAe. 8702

LMmrWWer Kreisfrei» Kam.

Nächste Versammlung Samstag den 27. d. M., nachmittags 2^2 Uhr, im Gasthauszum goldnen Löwen" hier.

Tagesordnung:

1. Geschäftliche Mitteilungen.

2. Besprechung über die im laufenden Sommer abzuhaltenden Wanderversammlungen.

3. Vortrag des Viehzuchunspektors HerrnAmtsrat Vaupel über Scheinezucht.

4. Sonstige Mitteilungen.

Die Herren Bürgermeister wollen die vorstehende Bekannt- machung des landwirtschafilichen Kreisvereins in den Ge­meinden wiederholt in ortsüblicher Weise bekannt machen.

Hanau, den 20. April 1907.

Der Königliche Landrat.

v. Beckerath.

Bekanntmachung.

Die Gemeindevertretung hat den Termin für den un­entgeltlichen Anschluß an das Gemeinde-Elektrizitätswerk auf den 30. April d. Js. festgesetzt. Diejenigen Einwohner Großauheims, welche den Bezug von elektrischer Energie wünschen, und dieses bis spätestens Ende dieses Monats dem Bürgermeisteramt anmelden, erhalten die Ver­bindung der Hausinstallation mit dem Leimngsnetz kostenlos ausgesührt. Außerdem werden denselben anf Wunsch die elektrischen Installationen in ihren Anwesen bis zu 10 Lampen bei einer Verzinsung des hierfür benötigten Kapitals von 5°/o und einer zehnjährigen Rückzahlung des aufgewendeten Kapitals durch Gemeindemitteln ausgeführt. Nach dem 1. Mai d. Js. betragen die Kosten eines Hausanschlusses

20 Mark bei einer Länge von 10 Metern. Für längere Hausauschlußleitungen bleibt die Verrechnung besonderer Ver­einbarung Vorbehalten. Die vorgenannten Vergünstigungen bezüglich der elektrischen Installationen werden für Anmel­dungen nach dem 1. Mai 1907 nicht mehr gewährt.

Großauheim den 11. April 1957.

8109 Bürgermeisteramt.

Gefundene nnd verlorene GepenstUnde re.

Gefunden: 1 Paketchen Gllßrinqe, 1 Päckchen Kordel für Vorhänge, 1 Schiebkarren, 1 Kästchen mit Schach­figuren, 1 goldenes Kettenarmband.

Hanau den 20. April 1907.

Hus Hanau Stadt und Tand«

Hanau, 20. April.

* Besichtigung. Die Kompaniebesichtigung des Offen» bacher Bataillons fand diesmal auf dem hiesigen Exerzier» platze statt und ging gestern vormittag vor sich.

* Der Kreistag des Landkreises Hanau war vorgestern zu einer Sitzung im Kreishaus versammelt. Nach Erledigung verschiedener Kommi'sionswahlen und Abänderung der Jmpfbezirke wurden 153 Mk. Unterrichtskosten, welche durch Ausbildung von 9 Handarbeitslehrerinnen entstanden sind, ans Kreismitteln bewilligt, die Kreiskommunalkassen» Rechnung für 1905 in Einnahme auf 446 536.79 Mk., die Allsgaben auf 426 202.33 Mk. und der Kassenbestand aus 20 334.46 Mk. festgestellt. Es wurde beschlossen, von der Kreisabfindung, welche die Stadt Hanan infolge der Ein­gemeindung Kesselstadt's mit 150 000 Mk. zu zahlen hat, 100 000 Mk. als Fonds zur Unterhaltung der Landweg« anzulegen, 8000 Mk. dem Schuldentilgungsfonds zuzuführen, 2000 Mk. zur Erneuerung der Heizkessel im Kreishause zu verwenden und die Bestimmung über die Verwendung des Restbetrages von 40 000 Mk. vorzubehalten. Die Be­stimmungen über den Schuldenülgungsfonds und die Woh- nungsgeidzuschüsse der Kreisbeamten wurden anderweit ge­regelt, das Diensteinkommen des Kreisbaumeisters festgesetzt und der Kreishausbalts-Voranschlag für 1907 in Einnahme und Ausgabe auf 271 650 Mk. fesigestellt.

Pürolemuftk. Die Kapelle des Jnf.-RegtS. Hessen» Homburg Nr. 166 spielt morgen mittag im Schloßgarten folgende Stücke:Ferbeliner Reitermarsch" von Henrion, OuvertüreVasantasena" von Hauie,Lebende Lieder", Walzer von Morena,Dankgebet" a. d. Altniederländischen Volksliedern vox Kremser,Weidmann's Lieblingslieder", Pot­pourri von Schreiner.

Kriegsmnrme-Ausstettimg in Hanau. In: Saale desDeutschen Hauses" wurde gestern eine Aus­stellung eröffnet, die geeignet ist, das Verständnis für unsere Kriegsmarine wie für maritime Dinge überhaupt in bedeuten­dem Maße zu heben und zu fördern. Modernes und Historisches wird in gleich reichhaltiger Weise vor Augen ge­führt und dem Besucher ein Einblick in das gesamte see­männische Leben gewährt, wie er so umfassend dem Binnen­länder auf andere Weise noch nie geboten werden konnte. Die das Interesse in erster Linie gefangen nehmenden Modelle der verschiedensten Schiffslypen geben ein getreues Abbild der Originale und bringen eine Reihe der bedeutendsten Schiffe unserer Kriegsmarine zur Darstellung, so das 11000 Tonnen große LinienschiffKaiser Karl der Große", den Panzer­kreuzerPrinz Heinrich", 8930 Tonnen, den 2600 Tonnen großen geschützten kleinen KreuzerGazelle", den Küsten­panzerDeowulf", das aus den Chinakämpfen berühmt ge- wordene KanonenbootIltis" und andere Kanonenboote. Ferner Torpedoboote und Torpedobootszerstörer. Auch in historischer Hinsicht sind eine Reihe Schiffslypen im Modell ausgestellt, Typen, die den Unterschied der früheren gegen die moderne Seekriegführung deutlich erkennen lassen. Weiterhin sind noch besonders zu erwähnen einige Exemplare der modernsten Waffengattung, ein Maschinengewehr, feuert in der Minute 600 Schuß, eine Maschinen-Kanone, 300400 Schuß in der Minute, sowie eine 5 cm Schnellladekanone, der gkfürchtetste Gegner der Torpedoboote, da es, bei 20 Schuß in der Minute, bereits auf 2000 Meter Entfernung die ungepanzerte Torpedobootswand durchschlägt, während dieses auf 500 Meter heran muß, um seinen Torpedo mit Aussicht auf Erfolg schleudern zu können. Diese Waffen sind natürlich neben einer Anzahl solcher älteren Systems im Original zn sehen. Ein Torpedo unb eine Seemine, der Schrecken auch der größten Schiffe, vervollständigen die LÜaffenabteilung. In ihrem Aeußeren lassen diese allerdings nicht auf die ihnen innewohnende furchtbare Zerstörungskraft schließen. Auf die hunderterlei Dinge einzugehen, die der Besucher der Ausstellung sonst noch zu sehen Gelegenheit hat, müssen wir uns Raummangels halber versagen, wir wollen nur noch hervorhcben, daß es des Belehrenden und Fesselnden in Hülle und Fülle gibt, besonders auch auf ethnographischem Gebiete. Am morgigen Sonntag ist die Ausstellung, deren Besuch wir angelegentlichst empfehlen können, bis abends 8 Uhr geöffnet.

* Neulinge. Bei den Marktschätzen bemerken wir in diesem Frühjahr die als gesund und nahrhaft bekannten wild- wachsenden Gemüse und Salate. Sie finden bei mäßigen Preisen rasch Abnehmer und sind vielen Haushaltungen in der gemüsearmen Zeit eine willkommene Abwechselung.

9 1 Von den Apotheken ist morgen nachmittag von 29 Uhr die Löwen-Apotheke geöffnet.