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NsrtchZhrlich 1^0 Mk., monatlich 60 Pfg., für «fr WSttize Slbonuarten mit dem betreffenden Poftaufjchla^ Die einzelne Nummer kostet 10 Pf-,
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Organ für StaM- lü FMKreis Sanaa.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Mr. 186 Ferttsprechanschltch Nr. 605.
Amtliches.
Candhreis F)anau. IekâsitM^Wks des Köiiislilheii Ändratsamts.
Unter den Schweinen in Gronau ist die Schweineseuche ausgebrochen.
Hanau den 8. August 1907.
Der Königliche Landrat.
V 5716 I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 silberne Damenuhr, 1 Litermaß, 1 etwa 3 Meter lange starke Lastwagenkette, 1 Mütze, 1 Pferde- wütze, 1 blaues Kassenbuch auf den Namen Gottfried Ehlinger.
Verloren: 1 Rucksack mit Küchenmessern.
Zugelaufen: 1 weiß und braungefleckter Hund m. Geschl., 1 Dachshund (schwarzgetiegert) w. Geschl.
Entlaufen: 1 kleiner junger Hund gelb gefleckt mit weißer Brust.
Hanau den 12. August 1907.
Hus Ban au Stadt und Cand.
Hanau, 12. August.
• Dom Manöver. Am 22. August rückt das hiesige Infanterie-Regiment Hessen-Homburg Nr. 166 ins Manövergelände. Zunächst findet das Regimentsexerzieren statt, das bei Himbach (Oberhessen) abgehalten wird. In Himbach wird vom 22. August bis 3. September der Stab und die 3. Komp, des Jnf.-Regts. Nr. 166 einquartiert. Ueber die Einquartierung der 166er im Kreise Büdingen können wir nachstehende Einzelheiten veröffentlichen: Es werden einquartiert : vom 22. August bis 3. September in Langenbergheim der Stab des 2. Bataillons und die 5. und 6. Komp., in Höchst a. d. N. die 2. Komp., in Eckartshausen die 7. und 8. Komp., in Hainchen der Stab des 1. Bataillons und die Hälfte der 4. Komp., in Rodenbach die Hälfte der 1. Komp.; am 2. und 3. September in Düdelsheim das 3. Bataillon, am 4. und 5. September in Vonhausen der Stab des 3. Bataillons, die 9. und zwei Drittel der 10. Komp., in Haingründau die 12. Komp., in Altwiedermus die 7. und ein Drittel der 8. Komp., in Diebach a. H. die 11. und rin Drittel der 10. Komp.; am 6. September in Bleichenbach die 3. und 4. Komp., in Effolderbach die 2. Komp., in Glauberg die 8. und die Hälfte der 7. Komp.; in Heegheim die Hälfte der 7. Komp., in Ranstadt das gesamte 3. Bataillon, in Selters der Stab des 1. Bataillons und die 1. Komp., in Stockheim der Regimentsstab, der Stab des 2. Bataillons und die 5. und 6. Komp.; am 10. September in Büdingen das gesamte Regiment, 3 Bataillone (enges Quartier); am 11. und 12. September in Aulendiebach zwei Drittel einer Komp., in Bleichenbach 1 Bat.-Stab und 1 Komp., in Dudenrod ein Drittel einer Komp., in Ranstadt
1 Bat.-Stab und 2 Komp., in Rohrbach 2 Komp., in Selters
2 Komp., in Stockheim 1 Bat.-Stab und 2^2 Komp.
* Klerrrkinderschule im Evüng. Vereinshaus. Nach Ablauf der Sommerferien hat die Kleinkinderschule im Evangelischen Vereinshause wieder ihren Anfang genommen. Die Kinder finden darin die sorgfältigste Beaufsichtigung, kindliche Unterweisung und Beschäftigung. Das Schulgeld beträgt monatlich 3 Mark, Geschwister erhalten Ermäßigung. Anmeldungen werden im Schulsaale des Vereinshauses, Nußallee 22, täglich in der Zeit von 8—12 und 2—5 Uhr entgegengenommen.
Ehemalige 82er. Das gestrige Zusammensein ehemaliger 82er bei Kamerad Happel zur Rosenau gestaltete sich auch diesmal wieder zu einem Freudenfest alter Regimentskameraden. Verschönt wurde dasselbe durch das schöne Wetter und die prachtvollen Gesangsleistungen des Hanauer Sängerquartetts, welchem auch hier'nochmals herzlichst für seine Leistungen gedankt sei. Den Höhepunkt erreichte die Freude, als Kamerad Pfarrer Battenberg von Frankfurt a. M., der als Kriegsfreiwilliger im 82sten Regiment den Feldzug mitmachte, das Hurra auf Se. Maj. Kaiser Wilhelm II. ausbrachte und die alten Kameraden alsdann kompanieweise antraten. Zusammen waren 77 zur Stelle. Bedauert wurden diejenigen, welche durch Krankheit und andere Abhaltungen verhindert waren zu erscheinen, denn sie haben viel versäumt. Die Zahl der Ueberlebenden wird naturgemäß von Jahr zu Jahr kleiner, möchte daher jeder Veteran, welcher jemals die Nr. 82 getragen hat, es nicht versäumen, bei späteren Zusammenkünften zu seiner und der andern Kameraden Freude zu erscheinen. Küche und Keller des Kameraden Happel waren ausgezeichnet..
Montag den 12. August
* Verbrauchsabgaben. Im Laufe des Monats Juli 1907 wurden im hiesigen Schlachthause geschlachtet: 112 Ochsen, weniger gegen den Monat Juli 1906 5 Stück
86 Kühe,
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7
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50 Rinder, mehr
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27
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1115 Schweine, „
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128
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375 Kälber, —
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—
II
89 Hämmel, mehr
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5
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— Lämmer, —
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—
II
— Ziege, weniger
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3
1!
Die Accis-Einnahme hiervon beträgt . Mk. 4440.80 An eingeführten Fleischwaren rc. wurden versteuert: 27 620 Kilogramm, mehr gegen den Monat Juli 1906: 390 Kilogramm.
Hiervon die Accis-Einnahme mit . . Mk. 908.89
Summa Mk. 5349.19
Gesamt - Accis - Einnahme im Monat Juli 1906 ......Mk. 5024.79
Mithin mehr gegen die gleiche Zeit des Vorjahres......Mk. 324.40. Accis - Einnahme vom 1. April 1907 bis 31. Juli 1907 ......Mk. 20 709.61
Accis - Einnahme voin 1. April 1906 bis 31. Juli 1906 ..... 20 580.47.
Mithin mehr gegen die gleiche Zeit des
Vorjahres......Mk. 129.14.
* Die Konkurrenzklausel. Die Handelskammer Hanau erstattete dem Königlichen Staatsminister, Minister für Handel und Gewerbe, Herrn Dr. Delbrück, Erzellenz, Berlin, nachstehenden Bericht: Eurer Exzellenz berichten wir auf die Rundfrage vom 21. Mai. ds. Js., betr. die Konkurrenzklausel, ehrerbietigst wie folgt:
Um zu ermitteln, in welchem Umfange gegenwärtig Konkurrenzklaufeln den Handlungsgehilfen und -lehrlingen gegenüber üblich sind, und inwieweit und aus welchen Gründen sie für notwendig erachtet werden, haben wir an 395 Firmen unseres Handelskammerbezirkes eine Umfrage gerichtet. Die Auswahl dieser -firmen haben wir, um alle vorhandenen Branchen zu berücksichtigen, nach dem Gewerbesteuersatz getroffen und haben dabei die ganze I. und II. Klaffe und von der III. Klasse diejenigen Firmen befragt, welche noch zu dem gesetzlichen Mittelsatz von 80 Mk. veranlagt sind, sowie endlich noch 30 Kleinhandelsbetriebe mit geringerer Gewerbesteuer (von letzteren haben jedoch nur 6 geantwortet; die übrigen werden voraussichtlich wenig Interesse an der Frage haben und teilweise kein oder nur weibliches Personal beschäftigen).
Im ganzen haben wir darauf 183 Antworten erhalten und wenn auch die uns vorliegenden Ziffern kein vollständiges Bild zu geben vermögen, so halten wir es doch für geboten, Eurer Exzellenz soweit es tunlich, das zahlenmäßige Ergebnis dieser Antworten zu übermitteln. Von den 183 Firmen beschäftigen 155 Betriebe 911 Handlungsgehilfen und 97 Betriebe 216 Handlungslehrlinge. Von ersteren haben 42 Prinzipale mit 231 Gehilfen, und von letzteren 18 Prinzipale mit 46 Lehrlingen ein Konkurrenzverbot vereinbart. Von den hieran nicht beteiligten Firmen, die zwar selbst bei der gegenwärtigen Zusammensetzung ihres Personals oder aus anderen Gründen zurzeit keinen Gebrauch von der Konkurrenzklausel machen, sprechen sich doch noch 45 mehr oder weniger entschieden und mehr oder weniger umfassend für die Notwendigkeit der Konkurrenzverbote aus. Unsere 5 Handelskammermitglieder für Fulda haben die Angelegenheit znm Gegenstand einer besonderen Beratung gemacht und sind dabei zu dem Resultat gelangt, daß für die dortigen Verhältnisse eine Aenderung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen nicht angebracht sei.
Andererseits konnten, soweit die Antworten klar genug ausgefallen sind, wir feststellcn, daß von den genannten 183 Firmen 24 kein Interesse an der Frage nehmen, 20 für ihren Betrieb, 19 für ihre Branche die Konkurrenz- klausel für entbehrlich halten und nur 23 gänzlich und aus prinzipiellen Gründen ihr ablehnend gegenüberzustehen scheinen, als einer unberechtigten Beschränkung im Fortkommen oder bergt
Nach diesem Ueberblick sind wir jn dem Urteil gekommen, daß schon nnd) dem zahlenmäßigen Verhältnis der uns zugegangenen Antworten der Wnnsch nach Aufrechterhaltung der Konkurrenzklausel bei den Jnterressenten unseres Bezirks als überwiegend anzunehmen sein wird.
Wenn wir auf den Inhalt der Anwortcn näher eingehen dürfen, so zeigt sich darin ein deutlicher Unterschied zwischen den Bedürfnissen der einzelnen Industrie- und Handelszweige. In dieser Beziehung. konnten wir folgende Beobachtungen
Fernsprechanschluk Nr. 605. 1907
machen: von Vertretern der Weberei, der chemischen, der Gummi- und Wachswaren sowie einzelner anderer Industrien (Gelatinefolien und -flittern, Siegellack, Kaffeesurrogate, Kartonnagen, und bergt), bei welchen es auf bestimmte Fabrikationsmethoden ankommt, wird übereinstimmend die unbedingte Notwendigkeit der Möglichkeit eines Konkurrenzverbotes ausgesprochen, damit nicht in mühsamer Arbeit gefundene Spezialitäten und Geschäftsgeheimnisse aller Art von einem eingeweihten Handlungsgehilfen an Konkurrenzfirmen, zu denen er übergeht, ausgeliefert werden können, oder die Kundschaft, speziell auch die schwer errungene ausländische Kundschaft mit hinübergezogen werden kann.
In anderen Industriezweigen, wie Gießerei, Maschinen-, Etuis-, Gewürz-, Lederfabrikation sowie überwiegend in der Zigarren-, Tonwaren- und Steingutfabrikation und Ziegelei scheint nach der Natur der Branche die Konkurrenzklausel in der Regel für entbehrlich gehalten zu werden; ebenso im Baugeschäft, bei Apotheken und Bäckereibetrieben, im Holz- und Edelsteinhandel.
Wieder andereGewerbzweige müssen entscheidendenNachdruck darauf legen, daß ihnen die Möglichkeit erhalten bleibt, mit Reisenden oder sonst in Vertrauensstellung befindlichen Handlungsgehilfen eine Konkurrenzklausel zu vereinbaren, damit die besonderen Kenntnisse und Beziehungen, welche solche Personen hinsichtlich Kalkulation, Einkauf, Kundschaft und bergt gewinnen, bei einem Stellenwechsel nicht zu ihrem Schaden dusgebeutet werden können. Dahin gehören insbesondere manche Zweige der Edelmetallindustrie, der Großhandel mit Gold- und Silberwaren, teilweise die Spirituosen- und Brauereibranche, die Müllerei, Seifenfabrikation, der Zigarren-, Manufaktur-, Mode-, Kurz-, Woll- und Weißwarenhandel, der Wein-, Kolonialwaren-, Landesprodukten-, Lederhandel und das Drogengeschäft, der Buchhandel und Papiergroßhandel.
Für das Bankgewerbe gehen die Meinungsäußerungen auseinander, indem die Konkurrenzklausel von einigen Firmen für entbehrlich, von anderen dagegen nach den Verhältnissen der kleineren Stadt für notwendig erachtet wird, weil hier das Geschäft im wesentlichen auf genauer Kenntnis der pekuniären Lage, der Aufnahmefähigkeit und Spezialwünsche der einzelnen Kunden beruht.
Ueber bestimmte Erfahrungen, welche zur Anwendung der Konkurrenzklausel genötigt haben, berichtete uns eine Großhandelsfirma, daß in 3 Fällen Angestellte und Reisende offenbar nur zu dem Zweck vorübergehend eine Stellung bei ihr angenommen haben, um Erfahrungen zu sammeln über Absatzgebiete im In- und Auslande, Zollbehandlung der Waren, Absatzfähigkeit einzelner mehr oder weniger bekannter Artikel, die dem besonderen Bedarf der verschiedenen Länder angepaßt sein müssen, und über die Kalkulation, welche sich nach der Konkurrenzfähigkeit der betreffenden ausländischen Industrien richten muß. Nach Ablauf kurzer Zeit haben die Angestellten die Firma aldann verlassen, um sogleich ein direktes Konkurrenzgeschäft zu errichten. In einem Falle glaubt die Firma sogar mit Bestimmtheit annehmen zu dürfen, daß ein Angestellter seitens einer Konkurrenzfirma auf 9 Monate zu ihr nur sozusagen delegiert worden sei, um sich die bestimmten Geschäftspraktiken zu eigen zu machen und danach sofort in die alte Stellung zurückzukehren. Eine andere Firma berichtet uns beispielsweise über sehr unliebsame Erfahrungen mit einem früheren Reisenden; dieser habe nach seinem Ausscheiden noch mit gleichem Mustersortiment wie früher und zu ganz derselben Zeit die bisherige Kundschaft aufgesucht, diese im Unklaren darüber gelassen, daß er nunmehr für ein anderes Haus reise, Bestellungen nach den Preisbüchern und Nummern seiner alten Firma entgegengenommen und auf solche und ähnliche Weise seine Kenntnis geschäftlicher Gepflogenheiten und Beziehungen ausgebeutet, welche der frühere Arbeitgeber mit vielen Mühen und Kosten gewonnen hatte und welch« diesem bisher zu besonderen geschäftlichen Erfolgen verhalfen hatten. Auf Grund des Gesetzes zur Bekämpfung des un« lauteren Wettbewerbes ließen sich derartige Vorkommnis!« wohl verfolgen; aber die Schädigung wird damit nicht ausgeglichen, selbst wenn wirklich eine Bestrafung erfolgt.
Das sind Erfahrungen tatsächlicher Natur, welche begreiflicherweise die Konkurrenzklausel erforderlich erscheinen lassen müssen. Aber auch wenn man von so außerordentlichen Fällen absieht, nur die verschiedenen Bedürfnisse der einzelnen Branchen gegeneinander abwägt und sieht, wie manche aus Konkurrenzverbote direkt angewiesen sind, gelangt man unseres Ermessens zu der Ueberzeugung, daß die Beseitigung bei Konkurrenzklausel untunlich ist, vielmehr die Möglichkeit zm Vereinbarung einer solchen gesetzlich bestehen bleiben must Andernfalls würde die Gefahr nahegerückt werden, daß bei vorsichtige Kaufmann es mehr und mehr vermeiden würde,