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Drittes Blatt.

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DezogSprelSr

âtchâhrSch 130 ML, monatlich 60 Pfg., für mS- »iirüg« Wonnevtrn mit dem betretenden Postausichlaz, Die einzelne Nummer kostet 10 M».

WstaÜonLdrvck und «erlaz bet Buchdruckerei da «rein.

*, Waisenhauses in Hasan.

General-Anzeiger

Aiülliches Organ fm Mt- uni Fsndkreis Sanaa.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EtsrLSsngSgebâqr ^

Die fünf gespaltene Petitzell« »bat deren Saam 39 W^ im Xetlamentcil b« Zell« 35 Pfg,

Nr. 108 Fernsprechanschlutz Nr. 605

Freitag de» 10. Mai

Ksrnsprschanschlutz Nr. 605. 190^

Amtliches.

Warnung

vor dem Bezugs mehltaukranker Stachelbeer- Vräucher und mit Bakterienbraud behafteter

Kirschbäume.

Alle Obstbaum- und Gartenbesitzer werden hierdurch auf den amerikanischen Stachelbeermehllau und den Bakterien- brand der Kirschbäume aufmerksam gemacht.

Der amerikanische Stachelbeermehllau erzeugt auf den Früchten und jungen Triebspitzeu der Stachelbeeren und ge­legentlich auch der Johannisbeeren anfangs mehlweiße, sehr bald aber kastanienbraun werdende, filzige Flecke, unter denen die Früchte nicht ausreifen, platzen und ungenießbar werden; die Triebspitzen verkümmern. Er ist im Stande, die ganze Beerenernte zu vernichten und die Sträucher selbst schwer zu schädigen.

Der Bakterienbrand der Kirschbäume gibt zum Absterben der Aeste der Kirsch- und wahrscheinlich auch anderer Stein­obstbäume oder ganzer Stämme zu jeder Jahreszeit Ver- anlaffung. Er befällt namentlich die Bäumchen der Baum­schulen, richtet aber auch in den Obstpflanzungen großen Schaden an. Er ist durch Bakterien hervorgerufen, die dort, wo sie Eingang finden, die Rinde und das jüngste Holz des Baumes abtöten. Geschieht das im größeren Umfange, so welkt der über einer solchen Brandstelle stehende Baumteil ab. Aus der Umgebung der Brandstellen brechen meistens große Gummimässen hervor (Gummi- oder sog. Harzfluß), die aber auch bei anderen Erkrankungen Vorkommen.

Beide Krankheiten sind ausführlicher in den von der Kaiserlichen Biologischen Anstalt in Dahlen bei Steglitz herausgegebenen und von ihr kostenlos erhältlichen Flug­blättern Nr. 35 und 39 beschrieben. Sie sind in Deutsch­land erst in der Ausbreitung begriffen und werden nament­lich durch das Pflanzenmaterial verschleppt. Daher wird allen Gartenbesitzern und Obstzüchtern bei dem Bezüge von Stachelbeer- und Johannisbeerbüschen und Steinobstbäumeu in ihrem eigenen und im öffentlichen Interesse Vorsicht emp­fohlen. Niemand kaufe, ohne daß ihm vom Lieferanten Ge­währ dafür geboten wird, daß seine Gärten bezw. Schulen frei von den in Rede stehenden Krankheiten sind.

Die Verkäufer aber werden hierdurch nachdrücklich auf das Unrecht hingewiesen, das sie begehen und die Gefahr, die sie laufen, wenn sie ungeachtet der Gewährleistung kranke

Bäume oder Sträucher verkaufen.

V 3201

Bekanntmachung.

Das Proviantamt kauft noch Rog^enstroh Flegel- stroh und ungepreßtes MaschinenstroH aus der letzten Ernte zu den gangbaren Tagespreisen Es werden selbst die kleinsten Mengen angenommen.

Die Einlieferung des Strohs kaun ohne vorherige An­meldung und an jedem Wochentage von 812 Uhr vor­mittags erfolgen.

Hanau den 2. Mai 1907.

Königliches Proviant-Amt. V 3224

MW WeiisvmnittelUZWt,

Langstraße Nr. 41.

Kostenfreie Arbeitsvermittlung werktäglich S1^12V» Uhr, nachm. 36 Uhr.

vorm.

Nach einer vom Statistischen Amte vorgenommenen Zu- sammenstellung für die Jahre 1896 bis 1902 machte sich in Preußen während der ganzen Berichtszeit ein erhebliches Ueberwiegen der Verkäufe bemerkbar, die zudem in der Zu­nahme begriffen sind. Ihre Zahl belief sich 1896 auf ins­gesamt 33 984, dagegen 1902 auf 36 216, das heißt um 6,6 v. H. mehr; anderseits sind die Erbfälle von 24 948 im Jahre 1896 auf 22 638 im Jahre 1902, das macht um 9,3 v. H., zurückgegangen. Während 1896 fast ebenso viele Grundstücke erbgangs- wie kaufweise geschlossen auf neue Erwerber übergingen, überwogen 1902 die Kauffälle ohne Grundstückstellung bereits erheblich. Auch die ohnehin ge­ringe Zahl der abgezwcigt vererbten Grundstücke hat abge­nommen, wogegen diejenige der Veräußerungen von Teil- grundstücken in der ganzen Berichtszeit ziemlich gleichmäßig nicht ganz ein Fünftel aller Kauffälle ausmachte.

In sämtlichen östlichen Provinzen waren die Verkäufe überhaupt zahlreicher als die Vererbungen; im Westen war dies nur der Fall in Sachsen mit einem geringen und in Schleswig-Holstein mit einem bedeutenden, selbst denjenigen von Westpreußen übersteigenden Ueberschufse der Veräußerungen. Ein weiterer wesentlicher Unterschied zwischen dem Osten und dem Westen besteht darin, daß in ersterem durchweg die geschlossen vererbten Besitzungen schwächer als die ungeteilt veräußerten vertreten sind, während in letzterem mit alleiniger Ausnahme von Schleswig-Holstein die Erbanfälle ohne Grundstücksteilung, und zwar größten­teils sehr erheblich, überwiegen. Die Abzweigungen sind beim Verkause im allgemeinen viel häufiger als beim Erb­gange: Ausnahmen hiervon finden sich nur in den Provinzen 'Hessen-Nassau und Rheinland, aber auch hier nur in den Regierungsbezirken Wiesbaden und Eobleuz, in denen der Grundbesitz der fränkischen Erbsitte gemäß vorwiegend unter Realteilnng vererbt zu werden pflegt. Auch in der Provinz Sachsen sowie in den Hohenzollernschen Landen treten noch bemerkenswerte Anteile abgeziveigt vererbter Grundstücke hervor. In der Provinz Sachsen handelt es sich hauptsäch­lich um den Regierungsbezirk Erfurt, in dem die thüringische Erb t eiluNgsge w ohn heil herrscht.

Aufs tausend der überhaupt vorhandenen ländlichen Be­sitzungen von zwei Hektar an wechselten im Jahresdurch- fchnitt 18961902 den Eigentümer beispielsweise in der Provinz Ostpreußen insgesamt 93,0, davon im Erbgauge 80,1, durch Kauf usw. 63,9, in der Provinz Westpreußen sogar 108,3, davon 30,1 im Erbgange und 78,2 durch Kauf; im Rheinland dagegen nur 23,2, bavoir 15,0 durch Erbgang und 8,2 durch Kauf; in Hessen-Nassau 36,7, da­von 26,1 durch Erbgang und 10,6 durch Kauf. Jin Osten wurde also selbst erbgangvweise. im allgemeinen ein noch größerer Teil der gesamten Privatbesitzungen vom Eigentums- Wechsel betroffen als im Westen. Sowohl beim Erbgange wie beim Kaufe überhaupt blieb von den östlichen Landes- teilen Schlesien allein unter dem Staatsdurchschnitte, wäh­rend von den westlichen nur Sachsen bei Vererbung und Schleswig-Holstein beim Verlaufe darüber hinausgingen.

Von den vier Unterarten des Eigentumsüberganges über­wog im ganzen Osten sowie in der Provinz Schleswig- Holstein die Veräußerung ohne gleichzeitige Gruudstücksteilung, in den übrigen westlichen Landesteilen dagegen der geschlossene Erbgang. Diirch verhältnismäßig bedeutende Ziffern der Abzweigung bei Erbfällen heben sich auch hier die westlichen Provinzen Hessen-Nassau, Rheinland und Sachsen ab, durch besonders hohe der abgeziveigt verkauften Grundstücke Schleswig-Holstein und Westpreußen.

Quellen weiß, auch von den Fabrikarbeitern zuerst sehr will­kommen geheißen, aber nur auf kurze Zeit. In vielen Orten ließ trotz der fortdauernd hohen Preise der übrigen Lebens­mittel die Nachfrage bald viel zu wünschen übrig; so ging sie in Mannheim von 25 Zentnern an den bestimmten Markttagen auf 3 zurück, in Saargemünd wollte schließlich niemand mehr Fische kaufen, und sie verdarben. Doch hat man in manchen Orten auch gute Erfahrungen gemacht; aber im allgemeinen sind, wie gesagt, die Hoffnungen nicht erfüllt, die man bei dieser Organisation des Bezuges von Fischen auf die Steigerung des allgemeinen Verbrauchs setzte. Besonders hat man erfahren, daß die Arbeiter und über­haupt die minderbemittelten Klassen sich am Verbrauch von frischen See- und Süßwasserfischen wenig beteiligten. Die Hauptverbraucher gehörten in den meisten Städten bisher dem Kleinbürgerstande an, es waren Unterbeamte und Hand­werker. So kamen in Gerabronn, Hanau, Crefeld, Tübingen und in anderen Orten, in denen der Fischbezug durch städtische Veranstaltungen erleichtert war, Arbeiter sehr selten zum Kauf. In manchen Orten, wie in Saargemünd, Schweinfurt, Pforzheim und Geislingen, ist die Sache gän^ lich wieder aufgegeben.

Dieser teilweise Mißerfolg einer guten Sache darf jedoch nicht davon abschrecken, weiter für sie tätig zu sein. Eine alte Sitte ist schwer zu überwinden, noch schwerer sind es aber alte Vorurteile. Nach Sitte und Vorurteil zieht be­sonders die ärmere Bevölkerung das schlechteste Rind- oder Schweinefleisch dem besten frischen Fischfleisch vor. Sie glaubt vielfach noch, daß nur Fleisch von warmblütigen Tieren Saft und Kraft habe, eine Meinung, die sicher durch die namentlich im Binnenlands oft übliche, wenig schmack­hafte Zubereitung der Seefische unterstützt wird. Dazu Ion mit, daß der Seefisch, wenn er zum binnenländischen Ver­kauf gelangt, oft nicht mehr frisch ist und durch seinen starken Geruch dann die Furcht vor der Entwickelung des gefähr­lichen Fischgiftes selbst in den Wintermonaten rege macht. Wie nicht ganz frische und ungleichmäßige Ware den Ver­brauch beeinflußt, hat man in den letzten Wintern vielfach i-ei dem Fischbezug der Gemeind en beobachten können. Einige schlechte Sendungen reichten ost hin, um den Verbrauch auf die Hälfte und tiefer herunter zu drücken.

Aber trotz aller dieser Erfahrungen hat sich der Verbrauch in den letzten Jahren doch derart gesteigert, daß diedeursche Hochseefischerei ihn bei weitem nicht befriedigen kann, ob- gleich sie sich in den letzten Jahren sehr günstig entwickelte. Wie Deutschland fast unablässig steigende bedeutende Mengen von Süßwasserfischen vom Aus lande beziehen muß, so auch Seefische. Deutschland bezog z u m eigenen Ver­brauch in Doppelzentnern:

im Jahre

1899 .

1900 .

1901 .

1902 .

1903 .

1904 .

1905 .

Süßwasserfische frische lebende

32 711

33 598

32 115

17 544

24 610

22 473

26 208

tote 19109 14815 26 664 28 762 26 700 32 062 29 612

von toten

Heringe 345 5Ö5 261231 395 676 446189 482 433 480 062 847 095

Seefische andere Fische 96455

105106 116436 165075 144 152 166572 196101

Städtisches Arbeitsamt, Rathaus Zimmer Nr. 12. Kostenfreie Auskunft in Sachen.der sozialen Gesetz gebung (Unfall-, Invaliden-, Kranken- usw. Gesetze.) Hanau am 10. April 1907.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus.

Der Besitzwcchsel ländlicher Grundstück in Preußen.

Je nachdem der in anbere Hand gelangende Grundbesitz sich innerhalb derselben Familie erhält oder aber auf Fremde übergeht, sind als Hauptursachen des Besitzwechsels Erbgang, Vermächtnis, Schenkung von Todeswegen und die diesen Uebertragungsformen verwandte Gutsüberlassung bei Leb­zeiten der Eigentümer an Abkömmlinge, Stief- oder Schwie­gerkinder einerseits, sowie Kauf, Tausch, Enteignung, Zwangs­versteigerung u. s. w. anderseits zu unterscheiden.

Der Verbrauch frischer Fische in Deutschland.

Nach den Regeln und allgemeinen kirchlichen Vorschriften wurde bekanntlich bereits im Mittelalter der Fisch nicht als Fleisch betrachtet, und es war daher erlaubt, ihn au den Freitagen und zu anderen Fastenzeiten auf den Tisch zu bringen. Diese Anschauung, daß der Fisch nicht Fleisch sei, sitzt noch heute so fest, daß die Volksernährung unter ihr leidet. Alle Aufklärung über den Nährwert des Fischfleisches hat nicht vermocht, diese Anschauung durchgreifend zu be­richtigen, und selbst in den letzten Jahren der hohen Nind- und Schweinefleische ist die Steigerung des Fischverbrauchs weit hinter den Erwartungen zurückgeblieben. Es ist dies geschehen, obwohl der Versand und Verkauf besonders von Seefischen- besser organisiert wurde und obgleich zahlreiche Gemeindeve Haltungen und noch mehr Fabriklcitungen See­fische waggonweise bezogen und zum Selbstkostenpreise ab­gaben. Eine derartige Fürsorge wurde nach den Mit­teilungen des deutschen Seefischvereins von den Einwohnern der Mreffenben Gemeinden und. wie man aus anderen

Deutschlands Einfuhr ____________________________w.__

fischen hatte im Jahre 1899 einen Wert von 7 418 000 Mk., jene von frischen Heringen und anderen frischen Seefischen bezifferte sich auf 14 159 000 9JU. Diese Einfuhrwerte hatten sich 1905 in toten und lebenden Süßwasserfischen auf 6 404 000 Mk. verringert, dagegen in frischen Heringen und anderen frischen Seefischen auf24 231000 Mk. erhöht. Die Größe des Fanges an für den menschlichen Verbrauch be­stimmten Seefischen durch Deutschlands eigene Fischerflotte läßt sich für die genannten Jahre leider nicht genau fest­stellen, sondern nur schützen. Nach dem Professor der Fisch­zucht an der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Berlin Dr. Schiemenz hatte dieser Fang in den letzten Jahren im Durchschnitt einen Wert von etwa 20 Millionen Mark. Er

und lebenden Süßwasser-

steigerte sich infolge der Entwicklung der deutschen Hochsee­fischerei seit 1900 um etwa 30 pCt. Der Ertrag der deutschen Süßwasserfischerei läßt sich noch weniger statistisch fassen. Doch hat man einen Wert von 35 bis 40 Millionen Mark im Jahre herausgerechnet. Wenn dies stimmte, hätten die­sen igen recht, die annehmen, daß in Deutschland mehr See­fische als Süßwasserfische gegessen würden. Nach Professor Schiemenz kann ds jedoch keinem Zweifel unterliegen, daß die Schätzungen der deutschen Süßwasserfischerei viel zu niedrig sind. Nach ihm werden allein in Berlin doppelt so viel Süßwasserfische verbraucht als frische Seefische. Es nmröen hier 1905 in der Zentralmarkthalle 12 99 2 Zentner Süßwasserfische und nur 8622 Zentner Seefische verkauft: der Umsatz allein an russischen Zandern soll im genannten Jahre mindestens 30000 Zentner betragen haben; Karpfen werden zu Weihnachten in der Reichshauptstadt mit ihren Vororten etwa 35 000 bis 40 000 Zentner gegessen. Einem Auftrage der Geltesten der Kaufmannschaft' folgend, hat 1901 ein Sachverständiger berechnet, daß damals Berlin im Jahre etwa 46 000 Zentner frische Seefische und 90 000 bis 100 000 Zentner Süßwasserfische verbrauchte.