VezassprekS»
«ertetiahrNch 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., Mr ai* •ärtigc ALonnmten mit dem betterienben Postaufjch^ Die einjktnr Nummer kostet 10 Pfg.
EiurLckuagsgeiLyr
•HttitetorucT und Verlag ter Buchdrucker« b«B rÈ. o, Nais«h-mse» m Hamm.
General-Anzeiger
KAtliches Organ für Stadt- und FandKreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Tann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Sie Kufgespaitene Petitzsie oder Deren Saba 20 WA, « ArklameateU die Zal« 36 Pfg.
Gerank—rU. RÄâur: S. Schrecker m H«um.
JMx. 82 Fernsprechanschltttz Nr. 605
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Dienstag den 9. April
Fernsprecharrschlutz Nr. 605. 1907
Amtliches.
Stadtkreis Hanau. Bekanntmachung.
Das der Stadt Hanau gehörige Grundstück Karte FF
199/32 = 11 ar 40 qm Acker östlich von dem Wege nach 'idem Kleinbahnhofe soll am
Donnerstag den 11. d. M., nachmittags 4 Uhr, im Geschäftszimmer der Stadthauptkasse, Rathaus Zimmer Nr. 4, auf 6 Jahre weiter verpachtet werden.
Hanau, 8. April 1907.
Stadthauptkuffe
7669
Anzeige.
Die Nachkommen des Johann Georg Maurer, ae- ftorben am 25. Oktober 1809 als Garnison-Auditeur und Hosgerichts-Prokurator in Hanau sind an einem gerichtlich verwalteten Nachlasse beteiligt. Etwaige Berechtigte haben sich bei dem unterzeichneten Gericht zu melden.
Offenbach a. M. den 5. April 1907.
Groß. Hess. Amtsgericht
7694
Gefundene n»d verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Portemonnaie mit etwas über 70 Pfg. 1 Rosenkranz 1 kleines silbernes Portemonnaie mit 30 Pfg., 1 gelbes Umhäugekeitchen mit Anhänger mit der Aufschrift „Fürs neue Jahrhundert von Elise, Louischeu und Otto", 1 schwarzer Damen-Glacehandschuh mit 2 Druckknöpfen (rechter).
Verloren: 1 braunes Dameuporiemonnaie mit fünf Mark und einigen Pfennigen, 1 rotbraunes kathol. Gebetbüchelchen, 1 Portemonnaie mit 1 Mk., 1 goldenes Kettenarmband mit Schlößchen.
Zügeflogen: 1 Taube.
Zugelaufen: 1 schwarzer Pudel m. Geschl.
Hanau den 9. April 1907.
Hus Hanau Stadt und Tand.
Hanau, 9. April.
* Bibelftttttde. Heute abend 8^2 Uhr findet Bibel- siunde im evangrl. Vereinshause statt, gehalten von Herrn Pfarrer Fuchs.
* Koutrollversammlung. Mittwoch den 10. April, vormittags 9 Uhr in Hanau (Paradeplatz): Ersatz-Reservisten der Jahresklassen 1894, 1895, 1896, 1897 und 1898; vormittags 11 Uhr: Ersatz-Reservisten der Jahres- Vassen 1899, 1900, 1901 und 1902.
* Musterung. Mittwoch den 10. April: Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Baiersröderhof, Butterstadt, Dörnigheim, Doltenselderhof, Erbstadt, Eichen, Gronau, Gronauerhof und Großauheim.
* Ordensverleihung. Der vom 1. Ls. Mts. ab aus seinen Wunsch in den Ruhestand getretene und nach Hannover übergesiedelte Haupt - Steueramts - Rendant, Herr Rechnungsrat Meyer von hier, welcher während seiner fast 12 jährigen Wirksamkeit am hiesigen Orte wegen seiner Zuvorkommenheit imb steter Dienstbereitschaft in weiteren Kreisen bekannt geworden ist, wurde beim Abschluß seiner dienstlichen Tätigkeit durch die Verleihung des königl. Kronenordens IH. Klasse ausgezeichnet.
* Auf Schtoh BüÄèttgeu wird am kommenden Donnerstag die Vermählung der Prinzessin Mathilde zu Isenburg-Büdingen mit dem Freiherrn Kornelius v. Heyl zu Herrnsheim gefeiert werden. Ein Mitglied einer jener st andesherrlichen Familien, denen bekanntlich das Recht der Ebenbürtigkeit mit den regierenden Fürstenhäusern zusteht, verbindet sich hier mit dem Angehörigen eines Hauses, das bis zum Jahre 1886 einen bürgerlichen Namen trug. Der Geheime Kommerzienrat Wilhelm Heyl und sein Bruder, Ler Großh. hessische Major Maximilian Heyl erhielten vor 21 Jahren den hessischen Adel und Freiherrnstand mit dem Prädikat zu Herrnsheim. Der Freiherrntitel war ursprünglich an den Besitz des von dem Kommerzienrat gegründeten Fideikommisses aeknüpft und wurde 1897 auch auf die Nachkommen ersten Grades des jedesmaligen Fideikommißbesitzers ausgedehnt. Das Fideikommiß, bestehend aus Herrnsheim bei Worms mit Guntershausen und Seehof-Hüttenfeld im Großherzogtum Hessen und Gerstuben bei Oberndorf im
Algäu (Bayern), umfaßt 4089 Hektar und ist gegenwärtig im Besitze des Stifters Frhrn. Wilhelm v. Heyl zu Herrnsheim, Mitglied des Deutschen Reichstages und der Ersten Kammer der Stände Hessens, der als persönliches Eigentum noch das im Hessischen gelegene Monsheim und das Landgut Pfauenmoos im Schweizer Kanton St. Gallen besitzt. Der Bräutigam der Prinzessin Mathilde zu Isenburg-Büdingen, Dr. jur. Freiherr Kornelius, ist der älteste der vier Sohne des Freiherrn Wilhelm, dessen zweiter Sohn als Legationssekretär der deutschen Gesandtschaft in Brasilien angehört, während der dritte als Fähnrich im 1. Großh. Hess. Dragoner-Regiment Nr. 23 dient und der jüngste sich in Heidelberg dem Studium der Chemie widmet. Von den drei Töchtern ist die älteste an den Kölner Bankier Deichmann vermählt, die zweite wurde die Gemahlin des Frhrn. v. Leonhardi, diensttuenden Kammerhern der Großherzogin von Hessen, und die jüngste schloß einen Ehebund mit dem Hauptmann Max Edlen von der Planitz, der gegenivârtig zur dritten Armee - Inspektion in Hannover kommandiert ist. — Die Braut, Prinzessin Mathilde zu Isenburg - Büdingen, ist die sechste der neun Schwestern des Fürsten Wolfgang zu Isenburg-Büdingen und die Tochter der verwitweten Fürstin Berta, geborenen Gräfin zu Castell-Rüdenhausen. Die zwei ältesten dieser Schwestern, der ersten Ehe des Vaters mit einer Prinzessin zu Solms-Hohensolms-Lich entsprossen, also Stiefschwestern der Braut, sind an den Grafen Kuno zu Stolberg-Roßla und Freiherrn Rudolf v. Thüngen vermählt. Der letztgenannte, ein Sohn des verstorbenen einstigen Gesandten Freiherrn Wolfgang v. Thüngen und der Freifrau Luise, geborenen Gräfin von Rotenhan, ist ein Neffe des bekannten Bauernbundführers Frei errn Karl v. Thüngen- Roßbach, dessen Sohn sich mit einer Tochter unseres Botschafters in Madrid, Herrn v. Radowitz vermählte.
* Eisenbahn - Personalien. Ernannt wurde zum Bahnmeister 1. Klasse der Bahnmeister Riese in Hanau.
* Silberne Hochzeit feiern morgen Mittwoch den 10. April Herr Gustav Walther und Frau.
* Eine Lehrlin^skonknrrenz des Goldschmiede- Knnftgewerbes. Das „Journal der Goldschmiedekunst" (Herm. Schlag Nachf.) in Leipzig hat eine 4. Konkurrenz für Lehrlinge des Juwelier-, Gold- und Silberschmiede- Kunsthandwei kes ausgeschrieben und eine Anzahl nennenswerter Prämien in Geld- und Ehrenpreisen gestiftet. Das Preisausschreiben zerfällt in 4 Stufen, in denen zur Auswahl folgende Aufgaben gestellt sind: 1 Damenanhänger, 1 Karmoisierungsring, 1 Medaillon, Fassungen, 1 Leuchter, 1 Besteck oder eine Rauchgarnitur. Die Arbeiten sind bis zum 31. Juli 1907 einzureichen und sollen bei Gelegenheit des Verbandtslages in Kiel, der im August d. Js. stattfindet, zur Beurteilung und Ausstellung kommen. Die Leil- nahme an dem Wettbewerb dürfte sowohl im Interesse jedes einzelnen Lehrlinges, wie auch in dem des gesamten Kunstgewerbes liegen und daher zu empfehlen sein, die jungen Leute dazu anzubalten. Die Bedingungen der Konkurrenz werden auf Verlangen vom genannten Verlage franko zugesandt.
* Das Tarifamt der Deutschen Buchdrucker hat uns die mitfolgende Mitteilung mit der Bitte um Ausnahme zugehen lassen: Aus Prinzipais- und Gehilfenkreisen sind wir dieser Tage darauf aufmerksam gemacht worden, daß in einem großen Teil der deutschen Tagespresse eine Notiz Aufnahme gefunden hat, nach welcher im Buchdruckgewerbe zur Zeit arbeitslose Gehilfen überhaupt nicht vorhanden sein sollten. Der unbekannte Einsender dieser Notiz beruft sich für seine Mitteilung auf „zuverlässige Informationen, die er an zuständiger Stelle eingezogen habe". Diese „zuverlässige Stelle" könnte nur unser Tarifamt sein, und dasselbe kann der Wahrheit gemäß nur erklären, daß im Monat März, in welchem der deutschen Tagespreise die auf falschen Angaben beruhende Mitteilung zugegangen ist, bei den deutschen Tarif-Arbeitsnachweisen inr'Durchschnit 445 arbeitslose Buchdruckergehiifen eingetragen waren. Wir möchten ausdrücklich bemerken, daß das Tarifamt afâ Zentrale unter sämtlichen Arbeitsnachweisen fungiert, und daß dasselbe einen Ausgleich zwischen Angebot imb Nachfrage an allen Orten herbeizuführen imstande ist.
* Der Neudaueinfturz der Dunlopsabrik vor Gericht. Am Morgen des 3. Oktober v. J. stürzte bekanntlich das Dachgewölbe der mittleren Haupthalle des dreiteiligen Neubaues der hiesigen Dunlopfabrik zusammen und begrub eine Anzahl Arbeiter unter sich. Die Dachkonstruktion mürbe durch die Aktiengesellschaft Stephan in Düsseldorf nach deren Patentverfahren hergestellt und' besteht in der Hauptsache aus den die beiden gegenüberliegenden Mauern verbindenden hölzernen Gewölbebogen, sog. Trägern, aus einer Reihe quer über dieselben gelegten Längsbalken, den Fetten, und aus kurzen Verbindungsstücken zwischen Trägern und Fetten, den Kopfbändern Die Tacharbeiten wm'den geleitet durch
Zimmerpolier Wilhelm Hillemann aus Düsseldorf, dem die Schuld an dem Unglück zugeschoben wird. Er soll die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst außer acht ge; lassen und damit in Verbindung durch Vernachlässigung bei ihm obliegenden Verpflichtungen den Tod und die Ver letzungen der Verunglückten fahrlässiger Weise herbeigeführt haben. Einige Zeit vor der Katastrophe verlangte die hiesige Baukontrolle und die Berufsgenossenschaft auf Grund der Unsallverhütungsvorschriften die Errichtung eines Schutz-' gerüstes im Innern unterhalb des Daches, damit etwa herunterstürzende Arbeiter nicht bis auf den Erdboden fallen konnten Der Zimmerpolier Hillemann hielt persönlich das Schutzgerüst nicht für zweckmäßig, auch einzelne Arbeiter meinten, daß sie lieber noch ein paar Meter tiefer auf den weichen Sandboden als in das harte Gerüst fallen wollten. Die ausführende Firma, an die Hillemann sich wandte, korrespondierte mit der Gesamtbauleitung zwecks Uebernahme der Kosten für die Herstellung des Schutzgerllstes, das bei der Berechnung außer Betracht gelassen wurde, da ein solches noch nie von der Firma verlangt war. Auch beim ersten Dunlopfabrikbau, dessen Dach von derselben Firma hergestellt ist, wurde ein solches Gerüst nicht verlangt. Durch diese Verhandlungen zog sich die Sache in die Länge, bis schließlich durch die Baukontrolle am 29. September die Einstellung der Arbeiten verfügt wurde. Aber erst am Mittag des 2. Oktober wurde die Arbeit auf nochmaliges entschiedenes Verbot eingestellt. Zu der Zeit waren Träger und Fetten angebracht, die Kopfbänder aber fehlten noch, und diese erst geben dem ganzen einen festen, unverrückbaren Halt. Die Anbringung derselben aber wurde durch das strikte Bauverbot an jenem Nachmittage unmöglich gemacht Mit dem Schutzgerüst sollte am nächsten Morgen begonnen werden. Die Stützen und Absprießungen, die in Ermangelung der Kopfbänder vorläufig die Gewölbebogeu hielten, waren für normale Verhältnisse zwar genügend, nicht aber für den in der Pacht vom 2. zum 3. Oktober einsetzenden orkanartigen Sturm, für den aber auch eine bedeutend stärkere Absprießung nach dem Gutachten des Sachverständigen kaum ausreichend gewesen wäre. Nm allein die Kopfbänder hätten hier wirklichen Schutz gewähren können. Zum Unglück waren die Absprießungen z. T. auch noch dem am vorgehenden Tage aus der entgegengesetzten Richtung kommenden Wind entsprechend angebracht, sodaß sie für bev in der Nacht und am Morgen herrschenden Sturm kein Gegen gewicht boten, sondern z. T. eher noch dessen Druck unterstützten Dies bemerkend, wollte der Angeklagte am Morgen de? Unglückstages schnell eine Veränderung der Seile vornehmen, hatte aber kaum das eine gelöst, um es auf der anderen Seit« zu befestigen, als auch schon der Einsturz der bereits während der Nacht etwas aus ihrer Lage gerückten Träger erfolgte und zwardadurch, daßdiese, der seitlichen Stütze durch die Kopsbändei. ermangelnd, sich drehten und mit der Rundung nach unten zu Boden stürzten, dabei das Mauerwerk, in das sie auf der einen Seite teilweise schon eingefügt waren, auseinander- reißend. Der Angeklagte wird als ein durchaus zuverlässiger, solider Mann geschildert/ der den Gang bei Arbeiten aufmerksam verfolgte. Der Geschäftsführer bei' Firma bezeichnet die vom Angeklagten geübte Art der Bauausführung als die allgemein übliche und auch von den meisten anderen Polieren angewandte. Er betonte, daß er das Zutrauen zu dem Angeklagten nicht verloren habe und ihn wie früher auch jetzt noch zu viel schwierigeren Arbeiten verwende als das Dach der Dunlopfabrik war. Das Gericht konnte sich nicht davon überzeugen, baß der Angeklagte sich eine Vernachlässigung der ihm obliegenden Verpflichtungen habe zu Schulden kommen lassen und daß er gegen die allgemein anerkannten Regeln der Baukunst verstoßen habe Es erkannte demgemäß auf Freisprechung. Der Staatsanwalt hatte sechs Monate Gefängnis beantragt.
* Stafettenlauf 0 er Turmer Hanau—Homburg. Am Sonntag nachmittag veranstaltete der Mittelrheinische Spielverband, Bezirk Frankfurt a. M., einen Stafettenlauf von Hanau nach Homburg. Die Aufstellung der Läufer, zu denen 9 Vereine, und zwar Tgm. Hanau, To. Offenbach, Frankfurter Turnverein, To. Sachsenhausen, Tgm. Bornheim, Bockenheimer Tgm., Tv. Vorwärts Bockenheim, Tv. Hausen und Tv. Homburg ihre Besten gemeldet hatten, vollzog sich glatt und um 3.16 Uhr entließ die Leitung den ersten Läufer am westlichen Ausgang von Hanau. Ueber« bracht wurde dem Vorstand des ' Tv. Homburg ein künstlerisch ausgeführter Gruß der veranstaltenden Vereine. Der Lauf führte über Dörnigheim, Mainkur, Enkheim, Heiligenstock, Preungesheim, Bonames, Homburg. Jeder' Läufer hatte je nach den Terrainverhüllnissen 100 bis 400 Meter zu durcheilen. Zur Bewältigung der zirka 30 Kilometer langen Strecke waren 132 Turner nötig und bereits um 4.36 Ühr durchlief der letzte der Läufer vor dem Homburger Bahnhof das Ziel. Der ganze Lauf Hanau—Homburg vollzog sich demnach genau in 1,20 Stunde, eine in Anbetracht der widriger: Wetterverhältnisse recht gute Leistung. Die Altersgrenze der Läufer bewegte sich zwischen 16 und 46 Jahren.