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Amtliches.

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Bekamkmchmgeii des Königlichen LnndratSnwtS.

Unter der auf Dottenfelderhof befindlichen Schafherde des Metzgers Anton Heymann in Frankfurt a. M. Born­heim ist die Räude festgestellt worden.

Hanau den 5. Oktober 1907.

Der Königliche Landrat.

V9819 v. Beckerath.

Die Sperrung des Landweges von Nieder' dorfelden über Gronau nach Vilbel für Fuhrwerke mit über 20 Zentner Ladegewicht wird bis einschließlich Freitag den 11. d- M. verlängert.

Die Ortspolizeibehörden der hiervon berührten Gemein­den ersuche ich unter Bezugnahme auf meine diesbezüg­liche Bekanntmachung vom 23. v. Mts., Nr. 222 des Hanauer Anzeigers" um weitere ortsübliche Bekanntgabe.

Hanau den 7. Oktober 1907.

Der Königliche Landrat.

V 9892 v. Beckerath.

Hus Banau Stadt und EancL

Hanau, 8. Oktober.

* Passiert. Auf der Rückreise von Karlsruhe passierte gestern nachmittag 6 Uhr 40 Min. S e. Maj. der Kaiser mittels Sonderzugs die Station Hanau-Ost.

* Ernannt. Landgerichtsrat Dr. Zeddies dahier wurde zum Oberlandesgerichtsrat ernannt und an das Ober- landeSgericht Düsseldorf versetzt.

* Oratorien-Verein. Heute abend findet im Stadt­schloßsaale Probe statt, beginnend für Damen um halb 8 Uhr, für Herren um 8 Uhr. Pünktliches und vollzähliches Er­scheinen der Mitglieder ist dringend erforderlich.

* Frankfurter Künftlerkonzert. Am Donnerstag den 17. Oktober veranstalten einige Frankfurter Künstler (Frl. Bleicher, Klavier, Frl. von L i n p r u n, Violine und Max Bayrhammer, Rezitator) ein Stuhlkonzert in der Centralhalle. Da diesen Künstlern ein ausgezeichneter Ruf vorausgeht und das Programm sehr gut gewählt ist, ver­sprechen wir uns einen genußreichen Abend. Karten im Vor­verkauf in G. M. Albertis Hofbuchhandlung.

* Weihnachtsbescheerung. Die für Rechnung der Armenkasse unterhaltenen armen Pflege- und Waisenkinder können zu Weihnachten nicht mit einer Gabe bedacht werden, weil keine Mittel vorhanden find, die hierzu verwendet wer­den könnten. Die hiesige Armenkommission hat deshalb be­schlossen, der durch ihren Wohltätigkeitssinn bekannten Bürger­schaft unserer Stadt hiervon Kenntnis zu geben. Vielleicht ist der eine oder der andere in der Lage und gewillt, zu dem angegebenen Zwecke Mittel zur Verfügung zu stellen. Ins­besondere könnte durch Einzahlung eines angemessenen Be­trags bei der Stadthauptkasse oder Armenverwaltung die Ab­lösung der Neujahrsgratulationen erfolgen. Die Armen­verwaltung würde zu letzterem Zwecke über die Zahlungen durch Bekanntgabe der Namen öffentlich quittieren.' Die ein­gegangenen Beträge sollen bei der Sparkasse angelegt werden. Auf diese Weise könnte im nächsten Jahre dem angeregten Zwecke Rechnung getragen und den in Armenpflege' befind­lichen Waisen eine kleine Weihnachtsfreude bereitet wetten. Wir gestatten uns, die Leser dieses Blattes hierauf ergebenst aufmerksam zu machen mit der Mitteilung, daß Stadthaupt­kasse und Armenverwaltung bereit sind, schon jetzt etwaige Zahlungen in Empfang zu nehmen.

* Die hessischen Minister auf einer Auto- wobilfahrt in Gefahr. Zu den Zeitungsmeldungen über die Gefahr, in der die hessischen Minister auf einer Automobilfahrt zur Besichtigung des Gruppenwasser-Ver­sorgungswerks Bad-NauheimLauter in Dorheim geschwebt haben, wird von einem Augenzeugen Folgende« mitgeteilt: An der Automobilfahrt waren im Ganzen sechs Automobile beteiligt. Das erste, dem Automobil der Minister voraus» fahrende Automobil, in dem ein Diener der Badedirektion Bad-Nauheim und ein Photograph saßen, bemerkte den heran- fommenben Zug der Nebenbahn Friedberg-Hungen bei Dor- Heim nicht und passierte mit knapper Not noch den Ueber- gang, es handelte sich um Sekunden und es wäre vom Zuge erfaßt worden. Der Führer des zweiten Automobils, in dem die Minister Gnauth und Braun, sowie Kreisrat Fey und Baurat Dr. Eser saßen und das dem 1. Automobil in etwa

Dienstag den 8. Oktober

30 Meter Abstand folgte, bemerkte jedoch die Gefahr sofort und hielt noch rechtzeitig in genügender Entfernung vom Zuge an.

* Wagnergesellen-Prüfnng. Diejenigen Wagner- Lehrlinge im Stadt- und Landkreis Hanau, welche bis Ende Oktober ihre Lehrzeit beendet haben, werden hierdurch auf­gefordert, innerhalb 8 Tagen, unter Vorlegung eines Lehr­zeugnisses sowie eines selbstgeschriebenen LebenSlaufS bei dem Vorsitzenden der Prüfungs-Kommission, Wagnermeister Herrn Conr. Dietrich, Lothringerstraße Nr. 9 dahier, zu melden.

* Hebung der Rindviehzucht. Die Königliche Landwirtschaftskammer für Kurhessen hat beschlossen, die Prämiierung ganzer Rindviehbestände, die bei der Verwendung der staatlichen Unterstützungsgelder zur Hebung der Rindvieh­zucht vorgesehen ist, auch in diesem Jahre wieder zur Aus­führung zu bringen. ES geschieht dies nach Vorschrift dieses Jahr in den Kreisen Witzenhausen, Eschwege, Rotenburg, Hersfeld, Hünfeld, Fulda, Gersfeld, Schmalkalden, Schlüch­tern, Gelnhausen und Hanau. Zu dieser Prämiierung werden nur zugelaffen Bestände von mindestens drei Köpfen in drei Generationen im Besitze bäuerlicher Landwirte. An der Bewerbung können sich nur Mitglieder von Zuchtgenoffen­schaften beteiligen. Zu der Prämiierung sind Preise von 200, 175, 150, 125, 100, 75 und 50 Mk. bereitgestellt, im Ganzen 1000 Mk. betragend.

* Verworfene Revision. Wegen gefährlicher Körper­verletzung ist am 15. April vom Landgerichte Hanau der Schlosser Konrad Puth zu 2 Monaten Gefängnis verur­teilt worden. Er befand sich mit dem Mitangeklagten Maur in einer Wirtschaft in Fechenheim und fing ebenso wie dieser mit den Gästen Streit an. Dabei wurden die zur Anklage stehenden Straftaten begangen. Die nur von Puth einge­legte Revision wurde gestern vom Reichsgerichte verworfen.

MarkenkonsumvereinEinigkeit". Am letzten Freitag fand in derConcordia" die Verteilung der Divi­dende des MarkenkonsumvereinsEinigkeit" statt. Es wurden an die Mitglieder wie im Vorjahre wiederum 61/» Prozent Dividende verteilt. Bei der steten Zunahme der Mitglieder­zahl ist eine Erhöhung der Dividende von ß1^ auf 68/< Prozent für nächstes Jahr nicht ausgeschlossen. Es soll da­her an dieser Stelle auf die noch fernstehenden Bürger die Bitte zum baldigen Beitritt gerichtet werden, zumal jetzt wieder das neue Jahr feinen Anfang nimmt. Nähere Aus­kunft erteilt der Vorstand jeden Montag von 810 Uhr.

* Stadttheater. Auf den heute abend ^sS Uhr statt­findenden ersten literarischen Abend, zu welchem Oskar Wildes DramaS a l o m e" und Rudolf Presbers Mond- scheinszenchenHerbstzauber" erstmalig zur Aufführung ge­langt, fei nochmals besonders hingewiesen. Es erübrigt sich, die Vorgänge und Bühnenwirksamkeit des erfolgreichen DramasSalo m e" nochmals zu erwähnen, da dasselbe auch in unserer Nachbarstadt Frankfurt bei größtem Beifall vielmals gegeben wurde. Ueber Presbers reizende Dichtung urteilt die Presse:Berliner B ö r s e n - C o u r i e r" : Der längeren Pause folgte ein ganz in Mondenschein und Herbstduft getauchtes poetisches Spiel.Herbstzauber" von Rudolf Presber. Der steinerne Dionysos in dem ganz in Goldgelb gekleideten Garten wird bei Liebesgeflüster und Mondesglanz lebendig und entführt dem dummen Philister von Pierrot seine zierliche Colombine.P o st" : Mit großer innerer Berechtigung zeichnete auch der Beifall des Publikums die Pierrot-Komödie von Rudolf PresberHerbstzauber" aus. Das Versspiel trat schon durch seine Form aus dem Rahmen der andern Szenen hervor. Daß Presber Verse schreiben kann, wissen wir schon seit der jüngsten Gedicht­ausgabe; inHerbstzauber" hüllt sich ein im höchsten Sinn poetisches Spiel in das neckisch schmiegsame Gewand seiner Verskunst. Der Gedanke ist mit dichterischer Gestaltungs­kraft durchgeführt. Das Ganze belebt ein Zauber Kleist'scher Romantik, dem wir uns gern hingeben.Kleines Journal": Ein graziöses Märchenspiel voll hübscher Stimmung und zierlichen Versen ist Rudolf PresbersHerbst­zauber".Berliner Tageblatt": Aus dem Teil stach besonders eine Dichtung des liebenswürdigen und versge- wandten Dr. Rudolf Presber hervor. Das Stückchen wirkte auch szenisch sehr eigenartig.Berliner Neueste Nachrichten":Herbstzauber" wirkte wie stimmungsvolle lebende Lyrik. Anmutige Verse schufen nach heiterm Lächeln stille, weiche Träumereien von den Wundern des Herbstes, der in Gestalt einer Colombine in Liebe aufglüht und ver­geht. Eine Arbeit von feiner Ziselierung.

* Liebesdrama. Die Leichen des jungen Offenbacher Liebespaares, das seit acht Tagen vermißt wurde, sind gestern mittag an der Ueberfähre bei Fechenheim aus dem Main ge- ländet worden.

@mfrt«<ti<iitWiiB Nr. 605. 1907

Gerichtssaal.

Sitzung der Strafkammer vom 7. Oktober 1907.

Beleidigungen und nochmals Beleidigungen.

Wie in vielen ländlichen Orten, bestehen auch in Nieder- iffigheim manigfache Unterströmungen gegen einzelne Personen, die in persönlichen Beleidigungen und Gehässigkeiten ver­schiedener Art zum Ausdruck kommen. Die Gerichte hatten sich deshalb schon zu verschiedenen Malen mit diesen Dingen zu beschäftigen. Heute steht eine Anklage gegen den Land­wirt Wilhelm N. wegen Beleidigung des Gemeinderechners N. und des Bürgermeisters Kümmel zur Verhandlung, di» vor dem Schöffengericht zur Verurteilung N/s zu 4 Monaten Gefängnis geführt hatte. N. wird beschuldigt, im August v. Js. auf dem Felde dem Landwirt G. gegenüber sich in beleidigenden Aeußerungen bezüglich der Obengenannten er­gangen zu haben, und zwar soll er bezüglich N/s behauptet haben, dieser habe sich zum Nachteil des Kornhauses Unter­schlagungen bezw. Diebstähle schuldig gemacht, während er den Bürgermeister mit groben Schimpfworten belegt». Zwei Kinder des N. hörten die Schimpfworte mit an und machten ihrem Vater alsbald Mitteilung davon. Dieser wandte sich an G. um nähere Mitteilung über den Vorgang, erhielt solche aber nicht, da G. zu der Zett noch gut Freund mit N. war. Später änderte sich dieses Verhältnis infolge einer vermeintlichen Benachteiligung G?S durch N. unb ersterer gab N. freiwillig bit Auskunft, die er früher verweigert. Daraufhin ging N. strafrechtlich gegen den Beleidiger N. vor. In der kurz darauf stattgefundenen Strafkammerverhandlung im März d. Js. gegen den Taglöhner Philipp S. II. wegen verleumderischer Beleidigung des Gemeinderechners N. erhielt auch der Bürgermeister K. Kenntnis von den ihm durch Landwirt N. widerfahrenen Beleidigungen und schloß sich daraufhin dem Strafantrag des Gemeinderechuers an. Die diesbezügliche Schöffengerich tsverhandlung endete, wie erwähnt, mit Verurteilung des N. zu 4 Monaten Gefängnis, gegen wrlcheS Urteil er Berufung einlegte. Die Strafkammer hält zwar die inkriminierten beleidigenden Aeußerungen des N., die völlig auS der Luft gegriffen find, in vollem Umfange für erwiesen, erkennt aber bezüglich der schweren Beleidigung, derjenigen gegen Gemeinderechner N., wegen Verjährung auf Frei­sprechung, da dieser durch seine Kinder kurz nach der Tat Kenntnis erhielt, der Strafantrag, der innerhalb drei Monaten nach dieser Kenntnisnahme gestellt werden muß, also zu spät eingegangen ist. Die Beleidigung deS Bürgermeisters Kümmel wird mit Rücksicht darauf, daß Landwirt N. immer in Er­regung geriet, wenn bie Red» auf den Bürgermeister kam (Kümmels Vorgänger im Amte war der Schwiegervater des N.) milder beurteilt und mit 200 Mk. Geldstrafe subs

40 Tagen Haft alS genügend geahndet angesehen.

Gegen die Sirtlichkeit.

Ein angesehener Einwohner Aufenaus (bei Wächtersbach) hat sich in der Person des Kaufmanns J. R. wegen Ver­fehlungen im Sinne des § 176,8 Str.-G.-B., sowie wegen Erregung öffentlichen Aergernisses zu verantworten. Es handelt sich um 5 Mädchen im Alter von 612 Jahren. Die erste Verfehlung liegt co. 5 Jahre zurück, während bie übrigen aus der letzten Zeit datieren. Die Verhandlung wird nach längerer Dauer auf nächsten Donnerstag mittag 12 Uhr vertagt.

Verschiedenes.

Der Jagdaufseher H. von Sarroth bei Schlüchtern hat an bewohnten Orten geschossen, daß die Kugeln dicht neben Menschen einschlugen. Die per Strafmandat ihm auferlegte Geldstrafe von 9 Mk. wurde vom Schöffengericht Salmünster auf 15 Mk. erhöht. Auf seine Berufung wird er freigesprochen, da er als Jagdaufseher zum Schießen berechtigt war. Der Apotheker Dr. F. in Gelnhausen hat Kognak entgegen der ihm erteilten Konzession im Detail verkauft. Di» Straf­kammer hatte ihn s. Z. freigesprochen, da sie nicht feststelleH konnte, daß der Kognak anders als zu Heilzwecken verkauft wurde, in welchem Falle die Spirituosenkonzesston nicht i^ Betracht kommt. Das Oberlandesgericht hatte die Sache §uX nochmaligen Verhandlung zurückgewiesen, doch kommt die Strafkammer wiederum aus dem schon erwähnten Grundt zur Freisprechung.

Di»bst ah l.

Der Schlossergeselle Franz A. soll sich eines schweres Diebstahls schuldig gemacht haben, dadurch daß er daS Vertikow einer hiesigen Einwohnerin mittels eines falschen Schlüssels öffnete. Die fragliche Frau bekundet nun zwar, daß sie das Vertikow nach dem Diebstahl verschlossen vor­fand, wie sie es verlassen, und daß sie den Schlüssel in bet; * Tasch» trug, das Gericht hält einen Irrtum ihrerseits aber