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âioüonrdruck und Verlag der Buchdruckerei del orrrtn. o» Waisenhaus«» m Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- und Landkreis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sann- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
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Die fLufzespalient Petitzeile oder betet Statut 80 Pf* im Srâmenteil die Zeile Sö Pf*
Bamrtw-rtl. Rüâur: S. Schrecke» « Hexa.
Ne. 107 FernsprechanschUch Nr. 605
Mittwoch den 8. Mai
Kernsprechanschlttsr Nr. 605. 1907
Die ieutiae Stummer mW * d.MrhMnzMtt
14 Seiten.
Gefundene und verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 schwarzer Damenschirm, 1 gelbe Brosche, 4 Mitgliedskarte vom Marken-Konsumverein für Jean Wilhelm, 1 Wanderschein und einige Aufrechnungsbescheinigungen für den Arbeiter Johannes Buchhold aus Jaffa, 1 Kopfkringel, 1 eiserne Wagenkapsel.
Verloren: 1 Paar Double-Manschettenknöpfe.
Zugelaufen: 1 gelber Bernhardinerhund mit weißen Abzeichen m. Geschl.
Entlaufen: 1 gelber Dachshund.
Hanau den 8. Mai 1907.
Hus Ran au Stadt und Cand.
Hanau, 8. Mai.
Westliche Atzmz der AMmordUten-BklMuilW
vom 7. Mai 1907.
Anwesend die Herren: Vorsteher Kommerzienrat Canthal, Aukamm, Baader, Bonn, Daßbach, Förster, Dr. Heraeus, Holm, Hock, Jost, Kreuter, Loßberger, Müller, Peteler, Rouffelle, Salomon, Schwabe, Schroeter, Spatz, Steinheuer, Sttibing, Justizrat Uth, Voltz, Dr. Wagner, Wohlfarth und
Dom Magistrat die Herren: Erster Beigeordneter Bode und Beigeordneter Hild.
Ortsstatut betr. Krankenversicherung der städtischen Arbeiter.
Der Entwurf des Ortsstatuts hat bereits der Stadtver- ordneten-Versammlung vorgelegen und hat in deren Sitzung vom 22. November 1906 einzelne Abänderungen erfahren, ytadibem diese vom Magistrat genehmigt worden sind, hat das Ortsstatut in der so festgestellten Fassung zur öffentlichen Kenntnis ausgelegen, ohne daß Einsprüche erhoben worden sind. Es erübrigt nun noch gemäß § 13, Absatz 2 der Städteordnung die endgültige Beschlußfassung der Stadt- verordneten-Versammlung, die der jetzigen Fassung des Statuts zustimmt.
Beschaffung vonBaracken zurVerwendung bei Seuchengefahr.
Früher stand der Lehrhof im Falle des Ausbruchs von ansteckenden Krankheiten als Seuchenstation zur Verfügung, indem die dort wohnenden Familien in solchem Falle sofort die Wohnungen räumen mußten. Seitdem der Lehrhof an die Dunlopfabrik verkauft ist, stehen Räume zur Unterbringung von scuchenkranken oder seuchenverdächtigen Personen nicht zur Verfügung. Der Ma- gistrat hat daher beschlossen, mit dem Zentral-Komitee des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz zu Berlin einen Vertrag dahingehend zu schließen, daß das Komitee im~ Fall des Ausbruches von ansteckenden Krankheiten auf Verlangen der Stadt sofort die nöiige Anzahl von Krankenbaracken der Stadt zur Verfügung stellt. Der jährliche Kostenaufwand beträgt 160 Mark. Da eine Krankenbaracke etwa 6000 Mk. kosten würde, und eventl. mehrere Baracken notwendig werden können, so ist cs billiger, den obigen Betrag jährlich aufzuwenden, als eine Baracke käuflich zu erwerben und in Bereitschaft zu halten. Dem Abschluß des Vertrages wird zugestimmt und die verlangten 160 Mk. jährlich bewilligt.
Ankauf eines Grundstückes.
Einern grundsätzlichen früheren Beschluß entsprechend, in ver Gemarkung Großauheim, besonders in demjenigen Teile, der zwischen Main und Ostbahnhof gelegen, Grundeigentum stets anzukaufen, wenn solches zum Preise von nicht mehr als 75 Pfg. für den Quadratmeter zu haben ist, soll kin dem Kasernenwärter Gadhof gehöriges, 491 Quadratmeter großes Grundstück zu diesem Preise dort angekauft werden. ~' Wird genehmigt.
Plan für eine Ring st raße.
Für die spätere Gestaltung unseres Straßennetzes wird rine Ringstraße als von größter Bedeutung erachtet.' Ueber !>ie Linienführung derselben ist nunmehr ein Plan ausge- »rbeitet worden, nach dem sie sich meist bestehenden Straßen rn chließt, die aber teilweise nur 12 Meter breit sind mit 1 Meter tiefen Vorgärten, während die Ringstraße durchweg ^it einer Breite von 14 Metern und einer Voraartentiefe
von 2 Metern geplant ist. Der entsprechenden Aendernng wird zugestimmt. Ueber den Teil der Ringstraße vom Schlachthauseingang bis zum rechten Winkel jenseits der Kinzig wird die Beschlußfassung ausgesetzt.
Herstellung eines erhöhten Bürgersteiges in der Bogen st raße.
Die Bogenstraße zwischen Hainstraße und türkischen Gärten entbehrt noch des Ausbaues entsprechend den baupolizei
lichen Bestimmungen vom Jahre 1900. Ein besonderer Miß
^ ‘ 711“*"=* . -v ,„,. * „ rr. ” D, t Handlungen m geheimen Sitzungen zu iprechen, wozu er
stand j)t das Fehlen eines erhöhten Bürgersteiges, zumal | ^ben dem eben stattgehabten Zwischenfall durch einen Bericht die^e Strecke ^r Bogenstraße den Zufuhrweg zur Hues ^chen . ^ einem auswärtigen Blatte veranlaßt werde, der sich mit Papierfabrik bildet und meist mit schwelen Lastwageni be- ^cr Ablehnung eines in geheimer Sitzung behandelten An- sauren wird. Um die babuu.) Hcrvorgeildienen Mißstande zu traaeâ befalle. Ueber Berbandlnnaen in aebeimer Sitzuna
diese Strecke der Bogenstraße den Zufuhrweg zur Fues'schen
beseitigen und den ungehinderten Fußverkehr zu sichern, soll ein mit Haurandsteinen erhöhter Bürgersteig mit Mosaikpflaster angelegt werden, für den 2400 Mk. bewilligt werden.
Herstellung eines erhöhten Bügersteiges im Fasanerieweg.
Nachdem an der Josefstraße 16 und am Fasanerieweg 11 Wohngebäude durchweg mit 2 Wohnungen erbaut sind, hat sich auf dem Fasanerieweg ein so lebhafter Personenverkehr entwickelt, daß sich dieser Weg (Feldweg) nicht mehr als genügender Zugaugsweg erweist. Die vorhandene leichte Befestigung des Fußweges wird zu oft durch Fuhrwerke zerfahren, sodaß Abhilfe dringend geboten erscheint. Hierzu soll der südwestliche Bürgersteig entsprechend den baupolizeilichen Bestimmungen mit erhöhtem Haurandstein und Mosaikpflaster mit anschließender gepflasterter Rinne ausgebaut werden. Diese Arbeiten können bei späterem gänzlichen Ausbau beibehalten werden. Es werden 5500 Mk. hierzu bewilligt.
Erwerb vonStraßen imOrtsbezirkHanau- K e s s e! st a d t.
Die Burgallee, Frankfurterlandstraße, Hochstädlerlandstraße und Philippsruher Allee sollen, soweit sie innerhalb des Ortsbezirks Hanan-Kesselstadt liegen, vom Bezirksver- bande erworben werden. Nach dem Protokoll, welches dem Kesselstädter Eingemeindungsvertrag als Anlage beigegebcn ist, sind die vertragsschließenden Teile über die Notwendigkeit dieser Erwerbung einig. Die Versammlung erklärt sich mit dem Erwerb einverstanden.
Entfernung einer Treppe.
Um die Entfernung der den Verkehr störenden auf den Trottoirs liegenden Treppen zu erleichtern, gibt die Stadt ein Drittel der Umbaukosten derartiger Treppen. Zur Beseitigung der Henkelschen Treppe, Weberstraße 2, werden demgemäß 60 Mk. bewilligt.
Der Referent, Stadtv. Schwabe, macht Mitteilung davon, daß in der gemischten Kommission, die zum Zwecke eingesetzt wurde, um eine Aenderung der Haltung des Magistrats in der Fleischsteuerangelegenheit zu versuchen, der bekanntlich einer Aufhebung der Steuer vor 1910 nicht zustimmte, eine Einigung nicht zu erzielen, eine Umstimmung des Magistrats also nicht möglich war.
Stadtv. Dr. Wagner bemerkt hierbei, daß man eben dem Antrag hätte zustiinmen müssen, den er und seine Freunde bei den Etatsberatungen gestellt hatten und der dahin ging, den als Aufkommen aus der Fleischsteuer eingestellten Betrag zu streichen. Die Fleischsteuer wäre zwar auch daun weiter erhoben worden, aber der Erlös daraus hätte nicht in den Etat eingestellt werden können, und unter diesen Umständen wäre auch dem Magistrat wohl die Lust vergangen, die Fleiscbsteuer weiter zu erheben. Freilich wäre der Standpunkt des Magistrats leicht erklärlich, man brauche eben Geld. Redner kam dabei auf die in der geheimen Sitzung behandelte Sache zu sprechen, die eine größere Anleihe der Stadt nötig machen werde.
Der Herr Vorsitzende macht den Redner darauf aufinerk- sam, daß in geheimer Sitzung behandelte Dinge auf keinen Fall in öffentlicher Sitzung behandelt werden dürfen.
Stadtv. Dr. Wagner bestreitet das. Die Spatzen pfiffen es ja schon von den Dächern, auch sei die Sache schon im Reichstag erörtert worden. (Durch Herrn Hoch. D. Red.).
Der Vorsitzende kann nicht verstehen, daß Herr Dr. Wagner trotz seines Hinweises weiter davon rede. Er rufe ihn nunmehr ausdrücklich zur Ordnung.
Stadtv. Schwabe weist bezüglich des vom Vorredner gestreiften Antrages auf Streichung des Betrages im Etat darauf hin, daß, da 40 000 Mk. bereits früher für diesen ......, _____ ...... ............
Fall zurückgestellt wurden, die Streichung sich nur auf | nicht ausreichen, so wird beantragt', die verfügbaren Gelder 20 000 Mk. hätte beziehen können und dieserhalb eine Demon- 6 ohne Rücksicht auf ihre Herkunft nach Bedarf zur Verab- Üration tu versuchen. halte er für verfehlt. Lerr Dr. Waa- * folauna von Säualinasmilch an Kinder, die mit der Flasche
ner sei übrigens s. Z. in die gemischte Kommission gewählt worden, aber zu deren Sitzung nicht erschienen. Vielleicht wäre ihm bei seiner Anwesenheit eine Umstimmung des Magistrats möglich gewesen.
Stadtv. Dr. Wagner bemerkt demgegenüber, daß e\ keine Ahnung von seiner Wahl habe, auch eine Einladung nicht erhalten habe.
Vorsteher Kommerzienrat Canthal kommt nochmals auf die Schweigepflicht der Stadtverordneten über die Ver
Handlungen in geheimen Sitzungen zu sprechen, wozu er
träges befasse. Ueber Verhandlungen in geheimer Sitzung
dürfte absolut nichts der Oeffentlichkeit übergeben werden. Durch einen solchen Vertrauensbruch würde das gegenseitige Vertrauen unter den Mitgliedern selbst, sowie die gemeinsame Arbeit mit dem Magistrat aufs empfindlichste gestört, das Ansehen und die Achtung, die die Körperschaft nach außen genießt, aufs empfindlichste geschwächt. Er stehe aus dem Standpunkt, daß auch über geheim gefaßte Beschlüsse, bezüglich deren seither die Veröffentlichung üblich war, eine Geheimhaltung nötig sein kann. Er verweise nur auf solche, die dem Magistrat einen gewissen Spielraum geben bei Abschließung von Verträgen und Bedingungen. Er schlage vor, von nun an immer in der geheimen Sitzung selbst darüber zu beschließen, ob gefaßte Beschlüsse veröffentlicht werden sollen oder nicht.
Stadtv. Dr. Wagner verficht dagegen die Ansicht, daß es unter gewissen Umständen den Mitgliedern gestattet sein müsse, geheim behandelte Dinge der Oeffentlichkeit anzuvertrauen. Auch existierten über eine solche Schweigepflicht keine gesetzlichen Vorschriften.
Vorsteher Kom.-Rat Canth al leitet das Fehlen solcher Bestimmungen einfach auf den Umstand zurück, daß der Gesetzgeber diese Schweigepflicht für selbstverständlich ansah und an Erlassung besonderer Bestimmungen hierüber gar nicht dachte. Redner wendet sich entschieden gegen die Ansicht des Vorredners, daß unter Umständen gewisse Dinge der Oeffentlichkeit übergeben werden dürfen und daß der Einzelne über eine solche Veröffentlichung befinden dürfe.
Diesen Ausführungen wird auch von der Mehrheit der weiteren Redner zugestimmt.
Beschaffung eines neuen Gießfasses.
Infolge der Erweiterung des Stadtbezirks durch die Ein» gcmeindung Kesselstadts ist die Beschaffung eines neuen Gießfasses erforderlich geworden, für das die verlangten 1600 Mk. bewilligt werden.
Stadtv. Baader fragt hierbei an, ob das Gießfaß hier am Orte angefertigt werden solle oder außerhalb.
Erster Beigeordneter B o d e entgegnet, daß die Lieferung öffentlich ausgeschrieben werde, wobei sich dann die Hanauer Reflektanten melden könnten.
Verschiedenes.
Der Erhöhung des Mietwertes der LübberSschen und Scherzbergschen Wohnungen im Stadtschloß, die von den bisherigen Inhabern gekündigt wurden, von seither 800 bezw. 550 Mk. auf 900 bezw. 700 Mk. wird zugestimmt. Der Mietwert zweier dieser Wohnungen benachbarten Mansarden wird auf 100 Mk. jährlich festgesetzt. — Dem besoldeten Beigeordneten Hild werden die Umzugskosten in Höhe von 442.55 Mk. unter den üblichen Bedingungen erstattet. — Eine unbeitreibliche Schuld von 23 Mk. für Kokslieferung wird niedergeschlagen.
Die Milchst iftung betreffend.
Der Kinderpflegerin erschien es im.Verlauf ihrer Tätig» seit notwendig, den selbststillenden Müttern das Stillen zu erleichtern, bezw. dieselben zum Fortsetzen des Stillens anzuregen durch Gewährung gewöhnlicher Milch, da Kindermilch, d. h. bakterienfnie Milch, für erwachsene Personen ? nicht notwendig ist. Denigemäß ist bisher in einer großen Anzahl von Fällen selbststillenden Müttern täglich 1 Liter gewöhnlicher Milch verabfolgt worden, was ohne Genehmigung I der Körperschaften mit Rücksicht darauf durch die Milchkommission beschlossen wurde, daß die Heraeus'sche Stiftung Stillprämien an selbststillende Mütter vorsieht und es einerlei ist, ob die Gewährung einer Stillprämie an barem Geld oder durch Verabfolgung von Milch geschieht. Da die Gewährung von Milch an selbststillende Mütter jedoch in einem Maße zugenommen hat, daß die Mittel der 8 Heracus'schen Stiftung und der später gesammelten Gelder