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«rrt«tjâhrNch 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für ai* »ärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufjcht«g, Die rinjeiae Nummer kostet 10 Pf-.

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General-Anzeiger

Amtliches

für Stadt- und Landkreis Kasan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

EiurLckuagsgebL-r.

Die [Uns gespaltene Petitzeile oder bereu Raa» 30 AK im Skklameatea bk Aal« Ä Pf*

verautmortl. Redakteur: S. Schrecker m Ha««.

Ml. 131 F<r»!prechanschl»tz Nr. 605.

Freitag den 7. Juni

M<rnsp«echa»schlutz Nr. 605. 190/

Amtliches.

Landkreis Rana«.

Vkk«iVtmchWnen des Kömglicheii Lmirstsamts.

Am DienStag den IL d. Mts. findet die Touren- fahrt von Slutomobilen UM den Herkomerpreis statt. Es werben etwa 150 Antomobile an derselben teilnehmen, die am Morgen von Augsburg kommend über Aschaffenburg HanauDörnigheimMainkur nach Frankfurt fahren, Die ersten Wagen können gegen 12 Uhr in Hanau ein­treffen. Zn der Stadt werden die Leipzigerstraße, Nürn­bergerstraße, Römerstraße, Frankfurierstraße, Vorstadt und Frankfurter Landstraße berührt.

Die Teilnehmer an der.Fahrt sind innerhalb der Ort­schaften den allgemein für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen erlassenen polizeilichen Bestimmungen unterworfen.

Eine Sperrung der Straßen und eine Beschränkung des Fuhrverkehrs auf denselben ist nicht beabsichtigt. Zur Ver­meidung von Unfällen wird den Führern von Fuhrwerken und den auf der Straße verkehrenden Personen größte Vor­sicht empfohlen. Den Anordnungen der an den Straßen­kreuzungen und innerhalb der Ortschaften aufgestellten ; Polizeibeamten und Posten ist unbedingt Folge zu leisten.

Hanau den 7. Juni 1907.

Der Königliche Landrat.

V 4047 v. Beckerath.

Nachdem bei einem in Bergen (Enkheim) getöteten Hunde die Tollwut festgestellt ist, bestimme ich:

1. daß alle in Bergeu-Crrkheiru und Bischofs­heim vorhandenen Hunde bis zum 7. September v. Js. durch Allkettung oder Einsperrung festzulegen sind. Der Festlegung gicichzuachten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde au einer festen Leine.

Die Benutzung von Hunden zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorb versehen und außer der Zeit des Ge­brauchs festgelegt werden.

Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Herde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd ist unter der Bedin­gung gestattet, daß die Hunde außer der Zeit des Ge­brauchs (außerhalb des Jagdreviers) zuverlässig festgelegt oder mit einem sicheren Maulkorbe versehen an dauer­hafter Leine geführt werden.

2. daß aus dem Sperrgebiet (Ziffer 1) nur mit Ge­nehmigung der Ortspolizeibehörde Hunde ausgeführt wer­den dürfen, wenn der Besitzer durch kreistierärztliches Zeugnis nachweist, daß der Hund weder tollwutkrank noch tollwutvcrdächjig ist. Die Identität des vom Kreistier­arzte untersuchten Hundes mit der des aus dem Sperr­gebiete auszuführenden Hundes muß sich aus dem Zeugnis ersehen lassen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung und die sonstigen Vorschriften zur Abwehr und Unterdrückung der Tollwut ziehen Strafe nach sich. Wer im Sperrgebiete Hunde den Vorschriften zuwider frei umherlaufen läßt, hat außerdem zu gewärtigen, daß die Hunde getötet werden.

Hanau den 7. Juni 1907.

Der Königliche Landrat.

V 4038 I. A.: Conrad, Kreissekretär.

Unter den Schweinen zu Hochstadt ist die Schw.ineseuche ausgebrochen.

Hanau den 5. Juni 1907.

Der Königliche Landrat.

V 3939 I. A: Conrad, Kreissekretnr.

Bekanntmachung.

Das Proviantamt kauft noch Roggeusiroh aus der letzten Ernte zu den gangbaren Tagespreisen. Es werden selbst die kleinsten Mengen angenommen.

Die Einlieferung des Strohs kann ohne vorherige An­meldung und an jedem Wochentage von 812 Uhr vor­mittags sowie von 2 bis 4 Uhr nachmittags erfolgen.

Hanan den 1. Juni 1907.

Königliches Proviant-Amt. V 3979

Hus Ran au Stadt und Eand»

Hanan, 7. Juni.

* Märkteverlegnng. Anläßlich der am 12. Juni b. J. stattfindenden Berufs- und Betriebsräbluna sind rur

Vermeidung von Störungen bei der Zählung folgende Märkte verlegt worden: 1. der in Frankenau am 12. Juni abzu­haltende Krammarkt auf den 19. Juni, 2. der in Gemünden am 13. Juni abzuhaltende Kram- und Viehmarkt auf den 6. Juni, 3. der in Höringhausen am 11. Juni abzuhaltende Krammarkt auf den 18. Juni, 4. der in Wiesenfeld am 12. Juni abzuhaltende Viehmarkt auf den 26. Juni, 5. der in Gersfeld am 12. Juni abzuhaltende Schweinemarkt auf den 19. Juli, 6. der in Fulda am 13. Juni abzuhaltende Vieh- und Schafmarkt auf den 6. Juni, 7. der in Hess. Olden­dorf am 14. Juni abzuhaltende Viehmarkt auf den 21. Juli, 8. der in Rinteln am 10. Juni abzuhaltende Viehmarkt auf den 17. Juni, 9. der in Neukirchen am 12. Juni abzu- baltende Krammarkt auf den 5. Juni. Aus dem gleichen Anlaß fallen folgende Märkte aus: 1. der in Schlüchtern am 11. Juni abzuhaltende Viehmarkt, 2. der in Sterbfritz am 12. Juni abzuhaltende Viehmarkt, 3. der in Hanau am 12. Juni abzuhaltende Viehmarkt, 4. der in Gelnhausen am 11. Juni abzuhaltende Viehmarkt.

* Plenarsitzung der Handelskammer. Zur Frage des Erlasses eines Scheckgesetzes faßte die Handelskammer den Beschluß, sich für ein solches Gesetz aus- zusprecheu und folgende Erfordernisse als unbedingt not­wendig zu bezeichnen: 1. Einführung des Regresses gegen Aussteller und Indossanten. 2. Festsetzung einer kurzen Um­lagefrist, deren Nichteinhalten Rechtsnachteile im Gefolge hat, weiter Vorschriften zu treffen, daß Schecks nur auf solche Bankiers ausgestellt werden, welche mit einem zentralen Bankplatz in Verbindung stehen. 3. Widerrufsverbot bis zum Ablauf der Vorlagefrist. 4. Der Scheck darf nur auf Guthaben gezogen werden, wozu auch vertragsmäßig einge- räumte Kredite zu rechnen sind. 5. Der Scheck muß stempel­frei bleiben. Die Handelskammer sprach sich dahin aus, daß auch in Fällen, wo eine zur Durchführung des Kon­kursverfahrens genügende Masse nicht vorliegt, der Ablehnungsbeschluß auf Staatskosten bekannt zu geben ist und eine entsprechende Abänderung der Reichs-Konkurs-Ordnung vorgenommen wird, fernerdaß den Geschäftsführern der Vereine Kreditreform nnd kaufmännisch organisierten Auskunfteien Ein­sichtnahme in die Manifestantenliste sowie die Erlaubnis gegeben werde, Abschriften oder Auszüge aus diesen Listen für ihren Gebrauch anzufertigen. Mehrere Handclsangestellten-Ver- bände haben an den Magistrat der Stadt Hanau den Antrag auf den Erlaß eines Ortsstatuts gerichtet, enthaltend: 1. ein völliges Verbot der Sonntagsarbeit im En- groshandel, 2. desgleichen für den Kleinhandel, oder unter Umständen als Uebergang zur völligen Sonntags­ruhe zunächst eine Beschränkung der Sonntagsarbeit auf Lebensmittelgeschäfte und zwar auf jeden Fall eine Beschrän­kung der Arbeitsstunden für alle Branchen und Schluß der Läden spätestens 12 Uhr mittags. Die Handelskammer war zu einem Gutachten über diesen Antrag ausgefordert und beschloß folgende Stellungnahme: Für die Kontore der Fabriken, Großhandelsbetriebe und Banken ist die volle Sonntagsruhe anzustreben mit entsprechenden Ausnahmen für die Zeit der Inventur-Aufnahme, für die Saison gewisser Branchen und dergleichen Ausnahmefälle. Im Kleinhandel ist die Handelskammer im Prinzip zwar auch für mög­lichste Forderung der Sonntagsruhe, aber sie hält für Hanau eine solche für nicht durchführbar in Anbetracht der besonderen örtlichen Verhältnisse, die durch die Lage Hanaus bedingt sind, sowie die verschiedenen Wünsche, welche innerhalb der einzelnen Branchen bestehen. Hinsichtlich der F e st l e g u n g des O st e r f e st e s trat die Handels­kammer dem Beschluß des Ausschusses des Deutschen Handels­tages bei, wonach eine solche Festlegung auf den 1. Sonntag nach dem 4. April international anzustreben ist. Mit aller Entschiedenheit erklärt sich die Handelskammer gegen die Einführung von Handelsinspektoren und von besonderen Handelsgehilfenkammern. Sie beschloß, dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe auf eine Anfrage die Antwort zu erteilen, daß schon bisher der Detaillistenstand in den Kammern eine genügende Ver­tretung gefunden hat und die Einführung eines besonderen Ausschusses für den Kleinhandel nicht nötig erscheint, weil dieser in dem Hanauer Detallistenvereiu eine genügende Organisation gefunden hat. Einem Antrag gegenüber, welcher die Heranziehung aller weib­lichen H a n d e l s a n g e st e l l t e n zum obliga­torischem F o r t b i l d u n g s s ch ul u n t e r r i ch t be­zweckt, beschloß die Handelskammer sich z. Zt. abwartend zu verhalten und den Magistrat der Stadt Hanau um Vor­nahme einer neuen Erhebung zu ersuchen über Zahl, Alter und Vorbildungsverhältnisse sowie Beschäftigungsart der in Hanau vorhandenen weiblichen Handelsanaestellten. Von

einem Vorgehen hinsichtlich der G e f a n g e n e n a r b e i t würbe seitens der Handelskammer Abstand genommen, um die weitere Entwickelung der Angelegenheit abzuwarten, in der Hoffnung, daß auch für die einzelnen von der Konkurrenz der Gefangenenarbeit betroffenen Gewerbezweige eine fort­schreitende Besserung der hier und da hervonretenden Miß­stände sich durch die Bemühungen der zuständigen Behörde wird verwirklichen lassen. Zu dem En twurf eines Gesetzes betr. die H e r st e l l u n g von Zigarren in der Hausarbeit beschloß die Handels­kammer mit Rücksicht auf die besondere Art der Zigarren- Hausindustrie ihres Bezirks eine Eingabe an den Reichstag zu richten, welcher gewisse Erleichterungen anstrebt. Die Handelskammer erklärt sich gegen die Veranstaltnng einer evtl, für 1913 in Berlin in Aussicht genommenen Welt­ausstellung. Die Handelskammer ist dem in Frankfurt auf Veranlassung des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Hessen-Nassau begründeten Mitteldeutschen Arbeits­nachweis-Verband beigetreten.

* Hauptversammlung der Gemeindebeamten in Schmalkalden. Am Sonntag den 2. Juni fand in Schmalkalden die 8. Hauptversammlung der Gemeindebeamten des Reg.-Bez. Cassel statt. Der Tagung ging am Vorabend eine Vorstandssitzung voraus, in welcher die in der Haupt­versammlung zur Beratung kommenden Punkte einer Vorbe­sprechung unterzogen wurden. Nach einem gemeinsamen Frühgang in Schmalkaldens schöne Umgebung versammelten sich die erschienenen Teilnehmer, etwa 60 an der Zahl, um 11 Uhr im großen Rathaussaal. Der Vorsitzende des Ver­bandes, Herr Stadtsekretär Müller-Cassel, begrüßte zunächst die erschienenen Ehrengäste und hieß auch die Abgeordneten willkommen. Herr Landrat v. Hagen unb Herr Bürger­meister Roesler hielten hierauf herzliche Begrüßungsan­sprachen, in denen sie die Bestrebungen der Beamten als durchaus berechtigt anerkannten und den Verhandlungen besten Erfolg wünschten. Nach Dankesworten des Vorsitzen­den wurde nunmehr in die Tagesordnung eingetreten und zunächst der Bericht über das verflossene Vereinsjahr erstattet. Die Zahl der Mitglieder ist danach auf 583 gestiegen. Aus dem hierauf von Herrn Stadtkämmerer Kalb-Fulda erstatteten Kassenbericht ist zu entnehmen, daß die Einnahmen sich auf 613,95 Mk., die Ausgaben auf 584,81 Mk., der Kassen­bestand sonach auf 29,14 Mk. belaufen. In der Unter­stützungskasse befindet sich ein Betrag von 462,31 Mk. Eine vom Vorstand vorgeschlagene Aenderung der Satzungen wurde angenommen. Sodann erfolgte die Beratung der vom Ortsverband Cassel gestellten Anträge: 1. daß für die Kommunalbeamten die Unfallfürsorge nach den Grundsätzen geregelt werde, wie sie für Reichs- und Staatsbeamte bereits geregelt ist, 2. daß die den Reichs- und Staatsbeamten zu­teil werdenden Auszeichnungen, Titel- und Ordensverleihungen auch den Kommunalbcamten zuteil werden. Beide Anträge wurden angenommen. Bezüglich einer Mobiliar-Brandver- sicherung ist die Versammlung damit einverstanden, daß den Mitgliedern des Verbandes der Beitritt nach Ablauf ihrer Versicherungspolize nahegelegt wird. Für die Hauptver­sammlung der Gemeindebeamten, die in Bielefeld stattfiudet, wurde Herr Stadtsekretär Müller-Cassel als Abgeordneter gewählt. Die Wahl des Ortes zur nächstjährigen Haupt­versammlung wurde dem Vorstand überlassen. Zum Schluß hielt Herr Rechnungsrevisor Wolff-Cassel einen mit großem Beifall aufgenommenen Vortrag über das Thema:Die Entwickelung der Verhältnisse der Gemeindebeamten in den letzten 10 Jahren und was bleibt für die Zukunft noch an- zustreöen." Herr Wolff erläuterte das Gemeindebeamteugesetz und führte dessen Mängel an, sowie die Abänderungen, die noch anzustreben sind. Mit großem Interesse wurden die Ausführungen verfolgt, die von ernstem Studium der Materie zeugten. Mit einem kurzen Schlußwort fand um 1 Uhr die Hauptversammlung ihr Ende. Dem um 2 Uhr im Kaiser­saal veranstalteten Festessen schloß sich ein Konzert in En- singers ©arteht an. Am Montag fand ein Ausflug nach Brotterode - Jnselsberg - Friedrichroda statt. Die Tage in Schmalkalden werden den Teilnehmern unvergeßlich bleiben.

Die Nationale Krankenkasse der deutschen Gold- und Silberarbeiter und verw. Berufs- genossen hat nach dem soeben erschienenen Jahresbericht des Vorstandes im Jahre 1906 sehr günstig abgeschlossen. Die Einnahme betrug Mk. 509 494.42, die Ausgabe Mk. 455 721.01; ergibt eine Mehreinnahme von Mk. 53 773.41, sodaß dem Reservefoud Mk. 50 800 überwiesen werden konnten. Der Reservefond beträgt Mk. 421 160 und steht jetzt mit Mk. 3712 über dem gesetzlichen Sollbestand. Die Mitgliederzahl ist im Jahre 1906 von 16 834 auf 17 723 aestieaen. Die Hanauer Verwaltung räblt 1134 Mitglieder.