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Hanauer K Anzeiger
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Amtliihks Organ für Stadt- und Faudtlkkis Hanau.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Zinn- und Feiertage, mit belletristischer BeUage.
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verantmorti. Redakteur: T. Schreck«« » Hatt«.
Nk. 103 FernsprechanschliiK Nr. 605.
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Freitag den 3. Mai
ffernsprechanschkch Nr. 605. 1907
Jie hMeNmm umfaßt Mce ii.Unkt^llansSMali
14 Seiten.
Rint!i»rs.
Landkreis Banau. MmtmchiWN des Könißliihtii Llnidntsmts.
Unter den Schweinen zu Bergen ist die Schweineseuche erloschen.
Hanau am 30. April 1907.
Der Königliche Landrat.
V 3016 I. A.: Conrad, Kreissekretär:
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Miltelbuchen belegenen, im Grundbuche von da Band 9 Artikel 491 zur Zeit der Eintragung des Versteige- rungsvermerkes auf den Namen der ledigen Marie Schmidt, Philipps III. Tochter, zu Mittelbuchen eingetragenen Grundstücke :
Bl. 5 Nr. 63 — 37 ar 42 qm, Acker, die 20 Morgen, — Reinertrag = 26 31 Mk. —
Bl. 9 Nr. 153 = 2 ar 67 qm, Bruchköbelerweg,
HauS Nr. 126,
a) Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten,
— Gebäudesteuernutznngswert 75 Mk. — Bl. 9 Nr. 152 = 90 qm, b) Scheuer mit Stall (A), c) Stallgebäude (B), d) Schlachthaus,
— Gebäudesteuernutzungswert = 12 Mk. — Bl. 9 Nr. 154 — 2 ar 96 gw, Garten, die Wassergärten, — Reinertrag — 2,10 Mk. —
Bl. 9 Nr. 151 = 4 ar 46 qm, Acker, die Wassergärten, — Reinertrag = 3,72 Mk. —
— eingetragen unter Nr. 130 der Gebäudesteuerrolle und Nr. 276 der Grundsteuermutterrolle —
am 15. Juni 1907, nachmittags 31/« Uhr, durch das unterzeichnete Gericht in der Maisch'schen Gastwirtschaft zu Mittclbuchen versteigert werden.
Hanau den 12. April 1907.
Königliches Amtsgericht 2. 9593
Zwangsversteigerung.
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft, die in Ansehung des in Hanau belegenen, im Grundbuche von da Band 33, Artikel 2078, Abt. I Nr. 1, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Etienne Jassoy, Johann Christians Sohn, und Ehefrau, setzt Witwe, Margarethe, geb. Wiedersum in Hanau eingetragenen Grundstücks:
Kartenbl. H Parz. 95, Hospitalstraße, Altstadt,
Haus Nr. 29 — 27 qm, — eingetragen in der Gebälldesteuerrolle unter Nr. 1319, zur Gebäudesteuer mit 240 Mk. Nutzungswert veranlagt — besteht, soll dieses Grundstück
am 14. Juni 1907, vormittags 91/* Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — Marktplatz 18 — Zimmer Nr. 14 — versteigert werden. Hanau den 23. Aril 1907.
Königliches Amtsgericht 2. 9589
Aus Ran au Stadt und fand.
Hanan, 3. Mai. bejfeiitliche Atzmß der EtMmürimtm-VllsmmlMg
vom 2. Mai 1907.
Anwesend die Herren: Vorsteher Kommerzienrat Canthal, Aukamm, Bernges, Beyer, Kommerzienrat Brüning, Daßbach, Förster, Holm, Hock, Hansen, Jost, Kreuter, Loßberger, Müller, Ohl, Peteler, Rousselle, Salomon, Schroeter, Spatz, Dtübing, Steinheuer, Schwabe, Justizrat Uth, Voltz, Wohl- larth und Wolff.
Vom Magistrat die Herren: Beigeordneten Hild und Bode. •
Magistratswahlen.
Die Stadtverordneten-Versammlung hat bekanntlich in einer ihrer letzten Sitzungen beschlossen, den Magistrat um ein Mitglied zu verstärken, um Kesfelstadt eine Vertretung in dieser Körperschaft gewähren zu können. Heute wird als Kesselstädter Mitglied Herr Schreinermeister Ernst Holzinger in den Magistrat gewählt. Weiterhin werden gewählt an Stelle des verstorbenen Stad'rats Bracker Herr A l m e r o t h , und zwar für eine Wahlperiode bis 1910, an Stelle des ausscheidenden Stadtrats Fues Herr Heinrich Ott auf sechs Jahre. Die weiterhin statutengemäß ausscheidenden Magistratsmitglieder Jung, Dr. L u c a n u s und Nicolay werden wiedergewählt. Für den seinen Austritt erklärenden Herrn Glaser wird Herr Dr. Wilh. Heraeus gewählt. Die Wahlzeit dauert hier bis zum 28. April 1910.
Verschiedene Wahlen.
In die Arbeitsamtskommission wird der Zigarrenarbeiter Herr Jakob Lamm gewählt. — In die Kommission zur Verwaltung der Heraeusstiftung zur Unterstützung hilfsbedürftiger Hinterbliebenen städtischer Beamten hat die Siadtv.- Versammlung ein Mitglied zu entsenden. Als solches wird Herr Holm bestimmt. — An Stelle des Herrn August Hoffmann wird in das Kuratorium der gewerblichen Fortbildungsschule Herr Karl Lucht gewählt. — Die ausscheidenden Mitglieder der Gesundheitskommission, die Herren Beyer, Heinrich Heraeus und Hock, werden wiedergewählt.
Vertrag mit Baurat Lindley betr. Ausführung der Kläranlage.
Baurat Lindley beabsichtigt nunmehr baldigst mit dem Bau der Kläranlage rc. zu beginnen, weshalb mit ihm ein Vertrag über die Oberleitung der Ausführung der Anlage abgeschlossen werden soll. Der Inhalt des Vertrages deckt sich in den wesentlichen Punkten mit demjenigen des Vertrages vom 15. Januar 1891 über die Kanalisation der Stadt Hanau. Die Vergütung des Herrn Lindley für die Oberbauleitung beträgt 40 000 Mk. Der Vertrag, der die Zustimmung des Magistrats bereits gefunden hat, wird durch die Versammlung genehmigt.
Projektierung der Kessel städter Kanäle.
Nach § 14 des mit dem 1. April 1907 in Kraft getretenen Eingemeindungsvertrages von Kesselstadt verpflichtet sich die Stadt Hanau, innerhalb der geschlossenen Ortslage von Keffelstadt und der „Kolonie" die Kanalisation und Wasserleitung nach erfolgter Vereinigung der beiden Gemeinden mit möglichster Beschleunigung, und zwar innerhalb dreier Jahre nach erfolgter landespolizeilicher Genehmigung der Pläne, die nach Vollziehung der Eingemeindung ungesäumt auszuarbeiten sind, auszuführen. Vorübergehend, und zwar bis zur Fertigstellung des Vorflutkanals, soll jedoch die Entwässerung der „Kolonie" in Kesselstadt durch Anschluß an den bestehenden städtischen Kanal in der Frankfurterlandstraße binnen längstens 21/a Jahren nach der Vereinigung beider Gemeinden bewirkt werden, sofern die Gefäll- verhältnisse und der Querschnitt des vorhandenen Kanals dies zulassen. Gleichzeitig mit der Entwässerungsanlage ist die Wasserleitung auszuführen. Mit der Projektierung der Kanäle in dem früheren Gemeindebezirk Kesselstadt wird Baurat Lindley beauftragt. Als Entschädigung hierfür wird ihm seiner Forderung entsprechend die Summe von 30 000 Mark bewilligt.
Erhöhung der Remuneration.
Der als Vertreter des erkrankten Oberlehrers Klatt fungierende Seminarkandidat Ebel hat ersucht, seine Remuneration von 150 Mk. auf 200 Mk. pro Monat zu erhöhen. Diesem Anträge wird nach Befürwortung durch die Schulleitung, die in Herrn Ebel eine recht schätzenswerte Lehrkraft sieht, entsprochen.
Rechnung der Stadtkasse.
Bei der Berichterstattung über eine Prüfung der Stadtkassenrechnung bemängelt der Referent, Stadtv. H olm , die willkürliche Üebertragung ersparter Beträge auf einen völlig anderen Titel durch den Magistrat ohne vorherige Genehmigung seitens der Stadtverordneten-Versammlung. Eine im letzten Haushaltsetat auf den fraglichen Titel bezügliche Fußnote gebe dem Magistrat zwar formell hierzu das Recht, doch müsse die Versammlung im Prinzip ein solches Vorgehen rügen. Weiterhin wendet sich Redner gegen die Gepflogenheit, daß die erforderlichen Burcauartikel von jedem einzelnen Bureau besonders bezogen und demgemäß auch einzeln belegt, beglaubigt und gebucht werden. Hierdurch werde viel unnütze Schreibarbeit verursacht, be durch einen Bezug im Ganzen vermieden werden könne. Die Versamm
lung erkennt die Berechtigung des Gesagten an und stimmt der vorgeschlagenen Monita zu.
Bewilligung der Kosten für die bevor- stehende Gebäude steuer-Revision.
Alle 15 Jahre findet eine Neuveranlagung der Gebäudesteuer statt. Zu diesem Zwecke müssen sämtliche Gebäude eingesehen nnd beschrieben werden, falls seit der letzten Revision bezw. dem späteren Neubau bauliche Veränderungen oder durch die Zeit hervorgerufenen Veränderungen des baulichen Zustandes eingetreten sind. Sodann sind die Mieten der letzten 10 Jahre zu ermitteln, ev. ist, wenn die Gebäude oder Gebäudeteile nicht vermietet sind, der Nutzungswert zu schätzen. Die Unterlagen für die Gebäudesteuerveran- lagungs-Kommission müssen seitens der Stadt beschafft werden. Vor 15 und 30 Jahren ist dies durch einen Hilfsarbeiter unter der Leitung des früheren Stadtbaurats Thyriot geschehen. Herr Thyriot hat sich auch jetzt wieder bereit erklärt, den Hilfsarbeiter mit der nötigen Anleitung zu versehen und eine Reihe von Probeveranlagungen mit ihm vorzunehmen. Da die Einschätzung bezw. Gebäudebeschreibung bis zum 1. September beendet sein soll, allerdings wohl kaum in diesem Zeitraum wird bewältigt werden können, da vor 15 Jahren das Geschäft einen Zeitraum von fast 8 Monaten beanspruchte, so wird gebeten, einen technisch geschulten Hilfsarbeiter mit einer monatlichen Vergütung bis zu 200 Mark einzustellen und hierfür einen Betrag von 1200 Mk. sowie für sächliche Ausgaben einen solchen von 100 Mk. auf Titel XL 5 für 1907 zu bewilligen. Ob wir vom Staat eine Vergütung hierfür bekommen werden, ist ungewiß. Bei der letzten Revision wurde eine solche von 600 Mark gezahlt. — Die verlangten Beträge werden bewilligt.
Erweiterung des Elektrizitätswerkes.
Mit Rücksicht auf den vergrößerten Stromverbrauch nach Inbetriebsetzung der elektrischen Straßenbahn beantragt der Magistrat eine Erweiterung der Elektrizitätswerksanlagen und begründet diesen Antrag wie folgt:
Der ursprüngliche Gedanke, der beim Bau des Elek» trizitätswerkes, insbesondere von dem damaligen Sachverständigen Herrn Dr. Osk. May zum Ausdruck gebracht wurde, daß das bestehende Elektrizitätswerk mit seinen drei Maschinen ohne weiteres auch zur Stromerzeugung für eine anzugliedernde Straßenbahn benützt werden könnte, wodurch eine wirtschaftlich günstige Ausnützung der ganzen Anlage erreicht würde, läßt sich nicht zur Ausführung bringen. Es war damals gedacht, daß zur Stromerzeugung für den Straßenbahnbetrieb stets zwei der vorhandenen Maschinen hintereinander geschaltet werden sollten, wodurch allerdings eine Gebrauchs- spannung von 440 Volt hätte erzeugt werden können. Diese Spannung würde wohl zum Betriebe einer Straßenbahn, bis auf eine weiteste Entfernung von 2,5 Kilometer von der Zentrale aus, genügen, würde also kaum ausreichend sein, um die Wagen innerhalb des Stadtgebiets zu bewegen. Eine spätere Erweiterung des Straßenbahnnetzes wäre aber damit von vornherein ausgeschlossen gewesen, ganz abgesehen davon, daß bei dem ohnehin schwach angelegten Lichtnetze und bei den beim Straßenbahnbetriebe auftretenden und auch durch eine Pufferanlage nicht vollständig aufzuhebenden hohen Stromstößen derartig ungünstige Einwirkungen auf den Lichtbetrieb wohl unvermeidlich gewesen wären, daß ein solcher Betrieb wohl nicht lange hätte durchgeführt werden können. Es wären daher schon aus diesem Grunde besondere Maschinen ?ur Stromerzeugung für den Straßenbahnbetrieb notwendig gewesen und ist eine solche durch den inzwischen mit der Hanauer Straßenbahn-A.-G. abgeschlossenen Stromlieferungsvertrag, welcher nach § 9 Absatz 1 eine Betriebsspannung von 550 bis 600 Volt ausbedingt, nunmehr unerläßlich geworden. Für die im ersten Ausbau zur Ausführung kommenden beiden Straßenbahnstrecken Ostbahnhof bis Rosenau und Westbahnbof bis Nordbahnhof sind zunächst 75 Kilowatt bei 600 Volt Spannung erforderlich und sollen binnen aufzusteNendcn Maschinen eine normale Leistung von 125 Kilowatt bei 600 Volt erhalten, um ohne weiteres auch für die bereits in Aussicht genommenen Vergrößerungen zu genügen. Es sind zur Erzeugung dieses Bahnstromes zunächst zwei Möglichkeiten vorhanden und zwar: 1. Die Aufstellung einer besonderen Anlage, unabhängig von den jetzt vorhandenen Lichtmaschinen und zwar müßten, um die auf alle Fälle notwendige Reserve zur Verfügung zu haben, zwei Dampf-Dynamos von der oben angeführten Leistungsfähigkeit von 125 Kilowatt bei 600 Volt zur Aufstellung gelangen. Diese Vergrößerung würde gleichzeitig auch eine Vergrößerung des Maschinenhauses bedingen, da dasselbe in seinem jetzigen Umfange keinen Platz für weitere Maschinen bietet, ebenso