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NotationLdrmk' und Verlag der BuHdru<k«ei PA v«â t». Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
KMlhts Olga« für Stof- und Landkreis Sana«.
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Beeautworti. Redakteaer -. Schrecker io Hauap.
Nk. 229 Fernfprechauschltttz Nr. 605.
Dienstag den 1. Oktober
^ernsprechanschlutz Nr. 605. 1907
Amtliches.
Bekanntmachung.
S. Mas. der König haben befohlen, daß aus Anlaß des Ablebens Sr. Königl. Hoheit des GroßherzogS von Baden sämtliche Staatsgebäude in der Monarchie am Beisetzungstage Halbmast zu ftaggen haben.
Im Auftrage des Herrn Regierungs-Präsidenten setze ich die der Königl. Regierung unterstellten Behörden hiervon mit dem Bemerken in Kenntnis, daß die Beisetzung am Montag den 7. d. M. stattfinden wird.
Hanau den 1. Oktober 1907.
Der Königliche Landrat.
V 9780 v. Beckerath.
Landkreis F)anau.
BekmtmchunW des Miglichen LsidutSmtS.
Die Hanau—FranSsurter Landstraße wird zur Vornahme von Pflasterarbeiten auf der Strecke von der Mainkur bis zum Landweg nach Bischofsheim bis zum 14. Oktober für Fuhrwerke mit mehr als 10 Zentner, sowie für alle Automobile, polizeilich gesperrt.
Hanau den 30. September 1907.
Der Königliche Landrat.
\ 9766 v. Beckerath.
An die Herren Bürgermeister und GutSvorsteher des Kreises.
Die Herren Bürgermeister (Gutsvorsteher) mache ich im Hinblick auf die demnächst beginnende Neuveranlagung der Staatseinkommensteuer auf das in Nr. 26 der Gesetzsammlung veröffentlichte Gesetz vom 18. Juni d. I. betr. die Abänderung des § 28 des Einkommensteuergesetzes vom 19. Juni 1906 noch besonders aufmerksam.
In dem neuen Gesetz ist bestimmt, daß bei der Personenstands-Aufnahme die Hausbesitzer und Haushaltungsvorstänbe den Arbeitgeber und die Arbeitsstätte bei Arbeitern, Dienstboten und Gewerbegehülfen anzugeben haben, eine gleiche Verpflichtung auch für letztere eingeführt worden.
Am Schluffe des Absatzes 4 ist der Umfang der Auskunftpflicht der Arbeitgeber über das Arbeitseinkommen genau bezeichnet.
_ Der Gemeinde-(Guts-)Vorstand der gewerblichen Niederlassung des Arbeitgebers hat die bei ihm eingehenden Nachrichten, welche das Einkommen von Arbeitnehmern betreffen, die in anderen Gemeinden ihren Wohnsitz haben und veranlagt werden, dem Gemeinde-(Guts-)Vorstand der Wohnsitzgemeinde von Amtswegen weiterzugeben.
Insoweit dem Gemeinde-(GutS-)Vorstand der Wohnsitzgemeinde des Arbeitnehmers über den Umfang der ihm hiernach zugehenden Nachrichten hinaus die Befragung von Arbeitgebern gemäß § 28 erforderlich erscheint, hat er sich dieser- halb ersuchend an den Gemeinde-(Guts-)Vorstand der gewerblichen Niederlassung des Arbeitgebers zu wenden.
Hanau den 26. September 1907.
Der Vorsitzende
der Einkommensteuer-Veranlagungs-Kommission für den Landkreis Hanau.
8t 4287 I. V.: Siemon, Reg.-Assessor.
Unter den Schweinen zu Bruchköbel ist die Schweine- leuche festgestellt worden.
Hanau, den 28. September 1907.
Der Königliche Landrat.
V9668u.9691 J. A.: Conrad, Kreissekretär.
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Langenselbold belegenen, im Grundbuche von Langenselbold Blatt 2218 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Zimmermanns Albrecht Bäuscher zu Langenselbold eingetragenen Grunb-
Krtbl. 40 Nr. 58, Acker auf der Kreuze, 26,28 ar,
5,55 Tlr. Reinertrag,
Krtbl. 40 Nr. 78, Acker im Ellenbügel, 36,83 ar,
6,41 Tlr. Reinertrag,
am 22. November 1907, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werden.
Langenselbold den 25. September 1907.
Königliches Amtsgericht. 19995
Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in der Gemarkung Langenselbold belegenen, im Grundbuche von Langenselbold Artikel 1842 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen des Maurers Heinrich Hartmann, Antons Sohn und dessen Ehefrau, Katharina geb. Weidenbach zu Langenselbold eingetragenen Grundstücke:
Abt. I Nr. 19 Krtbl. 60 Nr. 84, An der Euflache, Acker, 11,87 ar, 1,98 Tlr. Reinertrag, Abt. I Nr. 20 Krtbl. 82 Nr. 83, auf dem Linnes, Acker, 5,95 ar, 1,28 Tlr. Reinertrag,
Abt. I Nr. 21 Krtbl. 82 Nr. 82, auf dem Linnes, 23,10 ar, 4,97 Tlr. Reinertrag, Abt. I Nr. 22 Krtbl. 42 Nr. 7, Kreuze Nr. 24, 7,92 ar,
a) Wohnhaus mit Hofraum,
120 Mk. Nutzungswert, b) Stall,
am 15. November 1907, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht — an der Gerichtsstelle — versteigert werben.
Langenselbold den 23. September 1907.
Königliches Amtsgericht. 19997
Hus Ranau Stadt und Eand.
Hanau, 1. Oktober.
Wxtliche Si^nj der AMomrdnckMchimlMg
vom 80. September 1907.
Anwesend die Herren: Kommerzienrat Canthal, Vorsteher; Aukamm, Baader, Bernges, Bonn, Kommerzienrat Brüning, Daßbach, Hock, Hoch, Holm, Honsen, Jost, Kehl, Koburger, Kreuter, Loßberger, Müller, Schroeter, Schwabe, Spatz, Stübing, Ohl, Justizrat Uth, Voltz und Dr. Wagner.
Vom Magistrat: Herr Oberbürgermeister Dr. Gebeschus und Herr Beigeordneter Hild.
In die Kommission für die Keffelstädter Stadtverordneten- wähl wurden die Herren Kehl, Förster, Baader und Craß gewählt.
Dem Gesuch des Baukontrolleurs Broning um Bewilligung von Kleidergeld wird stattgegeben. Es werden 100 Mk. pro Jahr hierfür ausgesetzt.
Der Verkauf des Grundstücks G 365/95 an Metzgermeister Fr. Friedrich wird gutgeheißen.
Der Baufluchtlinienplan für den Bezirk Kesselstadt wird den Magistratsvorschlägen entsprechend festgesetzt.
Bezüglich der Schnakenvertilgung wurde s. Zt. beschlossen, daß die begonnenen Maßregeln fortgesetzt und die entstehenden Ausgaben später nachgefordert werden sollten. Diese werden im Betrage von 135 Mk. heute nachbewilligt. Hierzu wird die Mitteilung gemacht, daß fernerhin nur die Kellerausbrennung noch vorgenommen werden soll, da die übrigen Maßregeln solange keinen Erfolg haben können, als sich die umliegenden Orte und Gutsbezirke, vor allem der Gutsbezirk Wolfgang nicht mit daran beteiligen. Diesbezügliche Bemühungen sind bis jetzt aber erfolglos geblieben.
Eine Anzahl städtischer Kassen wurde einer außerordentlichen Revision unterzogen, die Veranlassung zu Beanstandungen nicht ergaben.
Der beantragten Verlegung der Gasleitung in der Feld- und Karlsstraße in Klein-Steinheim wirb zugestimmt, nachdem die regelmäßig hierfür vorausgesetzte mehr als zehn- prozentige Verzinsung der aufgewendeten Ausgaben — in diesem Falle 677 Mk. — gewährleistet ist. — Aus demselben Grunde wird auch die Verlegung der Gasleitung in der Seitenstraße der Friedhofsstraße in Groß-Steinheim genehmigt.
* Kunftvevein. In der Aula der Königs. Zeichen" akademie befindet sich eine Ausstellung von Kupferstichen. Radierungen und Lithographien erster Meister, die bis zum 20. Oktober täglich zu besichtigen ist. Eine Besprechung der hochkünstlerischen Blätter wird in den nächsten Tagen erfolgen.
* Kranrfurter Ouartett - Bereinigung. Unter Hinweis auf die heutige Annonce der Frankfurter Quartett- Vereinigung im Inseratenteil machen wir darauf aufmerksam, daß genannte Vereinigung auch dieses Jahr wieder Schülerkarten für die drei Äbonnementskonzerte zu halben Preisen:
Numerierter Platz Mk. 4, Saalplatz Mk. 2.50 auSgibh Diese Karten find von heute ab in der Privatwohnung deS Herrn Heinr. Appunn, Herrnstraße 9, in der Zeit von 2—8 Uhr nachmittag» erhältlich.
* Sta-ttheater. Die Lustspiel-Novität „Der Familientag" von Gustav Kadelburg hat an allen größeren Bühnen die stärksten Erfolge erzielt. Kadelburg hat das aristokratische Mileu, in welches er den Zuschauer versetzt, äußerst geschickt getroffen und mit köstlichen Gestalten belebt die frei von aller Poffenhaftigkeit, dennoch von unwiderstehlicher Komik sind. Der Dialog ist leicht und gefällig, manchmal geradezu witzsprühend und die großen Ensembleszenen sind mit jener Gewandtheit geschrieben, wie wir sie nur bei wenigen Schriftstellern finden. Eine geschickte Steigerung in der Wirkung liegt in der Gegenüberstellung des Familien- tageS derer „von Wallien" und der Familie „Ruschke". — Bei der morgen Mittwoch stattfindenden ersten Aufführung wird Direktor Steffter die Rolle des „Ludolf", welche er am Hoftheater in Wiesbaden mit größtem Beifall darstellte, spielen und gleichzeitig das Stück aufs sorgfältigste inszenieren. Der Familientag ist überall ein Zugstück gewesen und wird sicher auch in Hanau seine Wirkung ausüben.
* Batt Von Arbeiterwohnttttgen. Die Landesversicherungsanstalt Heffen-Naffau hat im abgelaufenen Jahr« an Darlehen zum Bau von Arbeiterwohnungen den Betrag von 1 418 918 Mk. zur Auszahlung gebracht.
* Tetterttttgszulage. Den mittleren Beamten, Zeichen« und Kanzleibeamten der preußisch-hessischen Staatseisenbahnen, die nach dem Stande am 1. Juni d. J. ein festes @tn< kommen an Gehalt, bezw. Diäten von mehr als 1800 Mk. bis einschließlich 8600 Mk. bezogen und Familie haben, soweit sie nicht durch die diesjährige Gehaltsaufbefferung eine Gehaltserhöhung von 100 Mk. und darüber erhielten, wird nunmehr, nach einer Verfügung der königlichen Eisenbahndirektionen, eine Teuerungszulage von 100 Mk., oder ein die Gehaltsaufbesserung auf 100 Mk. ergänzender Betrag in den nächsten Tagen ausgezahlt.
* Sonntagsrtthe im Postbetriebe. Für das gesamte Betriebspersonal der Reichspostverwaltung ist die Sonntagsruhe jetzt nach dem Grundsätze durchgeführt, daß jeder Beamte und Unterbeamte in einem Zeitraume von zwei Wochen für einen Sonntag, sei es für den ganzen Sonntag oder für zwei halbe Sonntage, vom Dienste befreit wird. Ein ganz freier Sonntag ist, soweit es sich nicht öfters et* möglichen läßt, mindestens in je vier Wochen zu gewähren,^ Wo irgend tunlich, genießen die Beamten Sonntagsruhe auch; über das festgelegte Maß hinaus ebenso wie die Unterbeamten.
* Große Unterschlagttttgett. Vor der Strafkammer Hanau stand gestern der Kassierer und erste Buchhalter der Elektrizitätsgesellschaft in Gelnhausen, Gustav Albrecht, 35 Jahre alt, verheiratet, der seit dem Jahre 1895 bis vor kurzer Zelt zum Nachteil der Gesellschaft nach und nach etwa 25 000 Mk. unterschlagen, Bücherfälschungen aber nicht begangen hat, da er mangels fast jeder Kontrolle zu solchen seine Zuflucht nicht zu nehmen brauchte. Die Verdeckung der Unterschlagungen bewerkstelligte er lediglich dadurch, daß er die Monatsabschlüsse verzögerte, bis er durch neu vereinnahmte Gelder die benötigte Barsumme beisammen hatte. Als die veruntreuten Beträge so angewachsen waren, daß sie durch die Neueingänge in kürzerer Zeit nicht mehr gedeckt werden konnten, unterließ er die Monatsabschlüffe überhaupt, sodaß schließlich die Bücher für ein ganzes Jahr nicht abgeschlossen waren. Bei der Aufstellung der Bilanz brachte er Soll und Haben dadurch in Einklang, daß er Zahlungen bereits als geleistet eintrug, die erst später fällig waren, hierdurch den Ausgabeposten der Gesellschaft also erhöhend/ Infolge des rückhaltlosen Vertrauens der Vorgesetzten, das sich der Angektagte durch berufliche Tüchtigkeit erworben hatte/ war, wie gesagt, eine Kontrolle so gut wie gar nicht auS« geübt worden. Der Angeklagte, der eine zahlreiche Familie besaß, behauptet, aus Not gehandelt zu haben. Er bezog zur Zeit seiner Verheiratung im Jahre 1897 ein Monatsgehalt von 175 Mk., in der letzten Zeit aber ein solches von 350 Mk., also 4200 Mk. Jahresgehalt und eine Extra« gratifikation von im letzten Jahre 350 Mk. Nach den Dqr- legungen des Bücherrevisors scheint es nach der Art der Buchführung wahrscheinlich zu sein, daß der Angeklagte hoffte, einmal in die Lage zu kommen, das Kaffenmanko zu decken und dann die Bücher ohne weiteres in Ordnung bringen zpf können. Er trieb Grundstücksspekulation und spielte beständig in der Lotterie. Da der Angeklagte zur Vereinnahmung von Geldern und zum Quittieren berechtigt war, lug neben bet Unterschlagung auch Untreue vor. Es wurde auf 1 Jahr 6 Monate Gefängnis erkannt, wovon 10 Wochen auf die Unters suchungshaft angerechnet werden.