Crstes Vlâ
vrzugSpreksr
Vierteljährlich 1,80 Mk^ monatlich 60 Mg., Er et* »änig« Abonnenten mit dem betreibenden Postaujjchlaz»
Die toijdne Nummer lostet 10 Psz.
TiurückuugSgebSH» t
Kotatiourdeuck und Berles der Buchdrucker« de» vereis, te. Waijenhauje» in Hanan.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stubb und Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn« und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die süufgespaltene Petitzeil« oder deren Raum 15 Atz im Rellamtnieil die Zeile 35 Pfz.
kerantroarü. Redakteur: G. Schrecker m H«u»
Nr. 22
Fernsprechanschlich Nr. 605
^rcitan den 26. Januar
^ernsprcchanschlntz Nr. 605,
1906
Amtliches.
Landkreis F^anau* BekMtMchuWl Hes KönißliEm LlluhratSmis.
Unter der Schafherde des Domänenpächters Rocholl zu Wilhelmsbaderhof ist die Schafrättde ausgebrochen. Hanau den 25. Januar 1906.
Der Königliche Landrat.
I. A.: Conrad, Kreissekretär.
Bekanntmachung.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des Grundeigentums der Eheleute Pulverarbeiter Peter Gast und Marie Margarete geb. Meub in Langenselbold, findet der auf den 26. Februar 1806 bestimmte Ver- steiqerungstermin infolge Zurücknahme des Antrags nicht statt. (K 33 '05.)
Langenselbold den 16. Januar 1906.
________Königliches Amtsgericht.________1930 Gefundene und verlorene Gegenstände rc.
Gefunden: 1 Zigarren-Etuis mit Zigarren, 1 brauner Knabenpelz, 1 Schreibutensilienköcher, 1 Trauring (gez. A. K. 11. 11. 99\ 1 dünner goldner Ring mit kleinen blauen Steinchen, 1 Reisepaß für den Lackierer Emil Friedrich Rossi, 1 Mark bar.
Verloren: 1 Armband aus blaugrünen Steinen mit Gold eingefaßt, 1 braune Segeltuch-Pferdcdecke, 1 Trauring (gez. I > R. 3. 6. 01), 3 Broschen (und zwar eine runde norwegische Arbeit, eine Perlmutter in Form von Sternblumen und eine längliche Nadel).
Zugelaufen: 1 kleiner brauner Hund m. Geschl.
Hanau den 26. Januar 1906.
Hus Hanau Stadt und fand*
Hanair, 26. Januar.
WMche Sitzung der Steltatli^
vom 25. Januar 1906.
Anwesend waren die Herren: Canihal, Vorsteher; Aukamm, Bernges, Beyer, Craß, Daßbach, Förster, Dr. Heraeus, Hoch, Holm, Honsen, Jost, Kehl, Koburger, Kreuter, Loßberger, Müller, Ohl, Peteler, Rouffelle, Salomon, Slübing, Schwabe, Spatz, Steinheuer, Nth, Voltz, Dr. Wagner, Dr. Wenke, Wohlfarth und Wolff; vom Magistrat: Herr Oberbürgermeister Dr. Gebcschus.
Vor Eintritt in die vorliegende Tagesordnung wird eine Eilsache behandelt. Es handelt sich um die Bewilligung «Wes Betrags von 4300 Mk. für Verstärkung des §od)= wasscrdammcs, nachdem das erforderliche Gelände von der Frau Deines Wwe. erworben worden ist. Die Vorlage wird genehmigt.
Zur Kenntnis genommen wird die Abrechnung über den Neubau des Abortgebäudes für die höhere Mädchenschule.
N a ch b e w i l l i g u n g.
Für die Beschaffuna einer transportablen Baracke sind früher 5500 Mk. bewilligt worden, jedoch entstanden noch unvorhergesebene Kosten von 501.71 Mk., die nachzubetvi.iigen sind. Der Vorlage wird zugestimmt.
Wahlen.
In das Kuratorium für die Bierschenk'sche Stiftung wählt die Stadtverordnetenversammlung die Stadtverordneten Kehl und Rouffelle. — Gemäß § 21 und 22 des Gesetzes betr. die Bekämv'ung übertragbarer Krankheiten sind 3 sachverständige Eingesessene zu wäblen. Der Vorschlag geht dahin, die Herren Tarator Fritz Kämpfer, Schneidermeister Müller und Tavezierer Aug. Brachmann zu wählen. Dem Vorschläge wird zugestimmt. — Für Herrn Kratzner wird als Armenpfleger Herr Rentner Aug. Reineck gewählt.
Ausbau der Straße vorder Kinzigbrücke.
Berichterstatter: Stadtv. Baurat Wohlfarth. Die Begründung der Vorlage lautet:
Die Straße vor der Kinzigbrücke zivischen Teichweg 'und Brucbköbelerlandstrnßt besitzt reckt ungünstige Gefällverbältnisse, und zwar bildet namentlich die zur Kinzigbrücke führende steile Rampe ein schweres bei G'ackeisbildung sogar gefährliches Verkehrshindernis. Die Krone der bestehenden chauffierten Fahrbahn liegt so hoch, daß der Siraßeuschlamm bei nassem Wetter über' die nicht erhöhten Bürgersteige fließt,
wodurch diese fast unpassierbar werden; dies ist besonders bei dem nördlichen nur als schmalem Kiesfußweg ausgebildeten Bürgersteig der Fall. Diesen Mißständen kann nur durch Regulierung des Längs- und Querprofils der Straße, sowie durch Herstellung beiderseitig erhöhter Bürgersteige abgeholfen werden. Die Regulierung der Steigungs- und Quer- profile bedingt die völlige Neupflasterung der Fahrbahn. Hierfür ist Kleinpflaster vorgesehen, eine Pflasterart, die stets mit Vorteil angewendet werden kann, wenn wie im vorliegen- -'den Falle eine feste unnachgiebige Unterlage für ihre Aufnahme vorhanden ist. Gegenüber einer Beschottening besitzt Kleinpflaster die Vorzüge der billigeren Unterhaltung und der geringeren Schmutz- und Staubbildung. Durch den en- gültigen Ausbau dieser Strecke wäre auch die Verbindung zu der bereits mit Kleinpflaster versehenen Bruckkäbelerlaudstraße und der Kinzigbrücke hergestellt. Als wesentlicher Vorteil dieses Ausbaues ist hervorzubeben, daß durch die in Aussicht genommene Plasterung der Straße die übermäßige Verschlammung der Kinzigbrücke verhindert wird. Im Zusammenhänge mit dieser Bauausführung soll auch der vielbegangene zum Kinzigsteg führende südliche Bürgersteig von der Bruchköbelerlandstraße bis zur Fallbachstraße ausgebaut werden. Die Kosten stellen sich auf 89 800 Mk., von denen 32 300 Mk. auf den Ausbau der Strecke Teichweg-Bruchköbelerlandstraße und 7 500 Mk. auf den des Bürgersteiges bis zur Fallbachstraße entfallen. Die nach erfolgtem Ausbau eingehenden Straßenkostenbeiträge sind zu 14 102,59 Mk. ermittelt. Die Kosten sollen aus laufenden Mitteln gedeckt werden. Für Erneuerung von gepflasterten Straßen und Bürgersteigen sind im Haushaltsplan (Titel V B 3) 30500 Mk vorgesehen. Von diesen sind jedoch nur noch 20 000 Mk. verfügbar, da 10 500 Mk. zur Bezahlung von Pflaster- und Schahwuensteineu beuöriar werden, die aus Grund bereits abgeschlossener Verträge für die im Laufe des nächsten Jahres in Aussicht genommenen Bauausführungen beschafft worden sind. Mit Rücksicht darauf, daß die Straßenkostenbeiträge erst nach beendigtem Ausbau fällig werden, können die 39800 Mk. betragenden Ausbaukosten nur dann aus laufenden Mitteln gedeckt werden, wenn die Ausführungen auf zwei Rechnungsjahre verteilt werden. Die für das nächste Jahr geplanten Arbeiten, für die das erforderliche Material bereits vorhanden ist, müssen selbstverständlich zurückgestellt werden.
Der Beschluß des Plenums geht dahin, die Angelegenheit bis zur Beratung des Extraordinariums zurückzustellen. Die Notwendigkeit des Ausbaues wird anerkannt. Der Ausbau für das Jahr 1906 wird genehmigt werden, falls die erforderlichen Mittel im Extraordinarium für 1906 vorhanden sein werden.
Schutzgeländer am Mühltorweg.
Unter dem 20. Februar 1905 beschloß die Baukommission, den Körperschaften die Errichtung eines einfachen aber kräftigen Giiters auf der Böschungsmauer des Gerbergrabeus im Bangert und die Einstellung von 1000 Mk. in den außerordentlichen Etat des Jahres 1905 für Rasenscbutzge- länder am Deutschen Friedhof in der Nußallee oder am Mühltorwege zu empfehlen. Demgemäß ist in dem ©tat Außerordentlich I Nr. 7 ein Betrag von 1000 Mk. „zur Beschaffung von Schutzgeländern" eingestellt und Einzelbe- willigung Vorbehalten. In Ausführung dieses Beschlusses und der Etatposition beschloß die Baukommission weiter am 15. Mai 1905 den Körperschaften zu empfehlen:
1. längs des Stadtgrabens im Bangert ein einfaches festes Geländer aufzustellen, die jungen Anpflanzungen zu entfernen und den Platz als Kinderspielplatz mit zwei Kieshaufen herzurichten,
2. längs des LandkrankenhauSgrundstücks am Mühltorweg ein einfaches Fußgiiter zum Preise von 3,30 Mk. für den laufenden Meter aufzustellen.
Bemeikt werden mag hierzu und zwar zu 1, daß der Platz zwischen bem Bangeriplatz und dem Gerbergraben mit kleinen gebüschartigen Anpflanzungen versehen war, daß es aber unmöglich war das Gebüsch hochzubringen, da spielende Kinder, teils um den beim Spielen hernbergeflogenen Ball zu suchen, teils sich zu haschen, durch das Gebüsch schlüpften und es dadurch so beschädigten, daß es im Wachstum zurück blieb, auch es durch Abbrechen von Zweigen und Abreißen von Blättern vernichteten. Demgemäß wurde cs für richtig erkannt, das Gebüsch zu beseitigen, um den Kindern bei heißem Wetter den Aufenthalt unter den Bäumen zu ermöglichen, andererseits aber auch um zu vei hüten, daß kleine Kinder in den Gerbergraben stürzten, denselben mit einem Geländer abuffperren. Bezüglich des zweiten Teiles des Beschlusses war maßgebend bis Tatsache, daß die Anlagen längs des Landkranktuhauses besonders bei schlechtem Wetter durch Darübergehen der Passanten alljährlich vernichtet wurden.
Die veutiae Mummet umkakt auker dem UuktbaUuuaSblatt 14 Leiten.
Dieser Beschluß der Daukommission fand die Billigung des Magistrats unter dem 23. Mai 1905 und hätte nun gemäß der oben angegebenen Bemerkung zum Etat den Stadtverordneten zur Genehmigung vorgelegt werden müssen. Durch das Dauamt ist jedoch ber Beschluß ausgeführt, indem der Etats- vermeik übersehen wurde. Es sind ausgegeben worden für das Geländer am Gerbergraben 829,82 Mk., der Rest von 170,18 Mk. ist zur Verwendung für das Geländer am Landkrankenhause vorgesehen. Das Plenum spricht die nachträgliche Genehmigung aus.
Geräuschloses Pflaster vor der höheren Mädchenschule.
Mit dem Kuratorium der höheren Mädchenschule und der Baukommission ist der Magistrat der Ansicht, daß es zur Erreichung eines ungestörten Schulunterrichts wünschenswert ist, vor dem Schulgebäude Steinheimerstraße 37/39 geräuschloses Pflaster zu legen. Die zur Umpflaftèrung in Betracht kommende Wegestrecke umfaßt 400 Quadratmtr. und empfiehlt es sich, Gußasphalt, der sich gut bewährt hat, in Anwendung zu bringen. Die Firma A. Müller in Mainz bat sich bereit erklärt, den Gußaspbalt zu dem angemessenen Preise von 9.50 Mk. pro Quadratmtr. mit einer 5jährigen Garantie herzustellen. Es wird beantragt, die erforderlichen Mittel zu bewilligen und der Firma A. Müller in Mainz die Ausführung unter den genannten Bedingungen zu übertragen. Der Finanzausschuß empfiehlt, das geräuschlose Pflaster gelegentlich der Inangriffnahme der Neupflasterung der Steinheimerstraße herzustellen. Das Plenum nimmt den Antrag an. — In der Debatte führte S'adtv. Jost an, er beantrage Zurückstellung, da noch andere Straßen, z. D. die Langstraße bei der „Stadt Bremen", in bedürftigem Zustande seien. Der Referent Spatz erwiderte, es handele sich hier um einen Straßenzug. Stadtv. Voltz ist für Ablehnung des Antrags. Stadtv. Hoch hält den betonten Grundsatz, geräuschloses Pflaster sei nicht nötig, an und für sich nicht für richtig. Wenn einmal gepflastert werde, soll auch das bessere angewandt werden, zumal vor einer Schule. Er und seine Freunde seien aber nicht dafür, diese Straße zu un- gunften anderer Straßen zu begünstigen.
Gesuch der Schlingloff'schen Erben um bart Auszahlung für das zum Fasanerieweg abgetretene Gelände.
Berichterstatter Stadtv. Spatz. Die Begründung lautet: Unterm 14. Januar 1904 beschloß der Magistrat auf Antrag der Baukommission den Ankauf eines Grundstückes in Größe von etwa 360 m zum Preise von 5 Mk. für den qm von den Schlingloff'schen Erben unter der Bedingung, daß daS übrige in die Straße fallende Gelände unentgeltlich an die Stadt abgetreten werde. Nach dem Ausbau der Straße sollte dieses Gelände den Schlingloff'schen Erben mit 5 Mk. für den qm bei Berechnung der Straßenkosten angerechnri werden. Unterm 28. Januar 1904 stimmten die Stadtverordneten diesem Beschlusse zu und ersuchten dabei den Magistrat, der Frage des Ausbaues der fraglichen Straße, es handelt sich um den Fasanerieweg, näher zu treten. Wie als bekannt vorausgesetzt werden darf, hat der Magistrat in der Folge mit den Anliegern des Fasanericweges über die freiwillige Abtretung des in die Straße fallenden Geländes verhandelt. Die Verhandlungen sind aber gescheitert an den zu hohen Forderungen der Anlieger. Gemäß dem Beschluß der Körperschaften ist daher das Enteignungsverfahren ein» geleitet worden. Dasselbe ist zur Zeit noch nicht ganz durchgeführt. Soweit es gegen einzelne Eigentümer durchgeführt ist, sind die Grundstücke ebenfalls mit 5 Mk. für den qm geschätzt. Der Ausbau des Fasanerieweges wird im Jahre 1906 noch nicht stattsinden und zwar deswegen nicht, weil zunächst die Strafte „Vor der Kinzigbrücke" im Jahre 1906 fertiggeftedt werden soll, dann aber auch deswegen nicht, weil das Enteignungsverfahren bezüglich der in den Fasanerieweg fallenden Grundstücke kaum vor Mitte des Jahres erledigt sein wird. Sowohl mit Rücksicht auf diese Verzögerung, als darauf, daß die übrigen Anlieger ihr in die Straße fallendes Gelände bezahlt bekommen, als endlich deshalb, weil das Gelände der Schlingloff'schen Erben mit Gebäuden besetzt ist und sie in absehbarer Zeit nicht zum Neubau schreiten werden, sodaß also überhaupt keine Straßenkosten, auf welche der Wert des abgetretenen Geländes zu verrechnen ist, entstehen werden, beantragen die Schling! off- schen Erben die Abänderung der früherm Vereinbarung und das abgetretene Gelände nachträglich mit 5 Mk. für den qm zu zahlen. Es handelt sich um 127 m, also um 635 Mk. Der Magistrat glaubt dem Antrag ar den angegebenen Gründen zustimmen zu sollen.
Wird genehmigt.