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* Lohnbewegung der Gold- nist Silber­arbeiter in Sana«. Auf daS von der Bezirksleitung des deutschen Metallarbeiterverbandes an die hiesigen Firmen derEve i- metallindustriegewerbe gerichtete Rundschreiben, betr. Entwurf der Grundsätze zur Regelung der Lohn- und Arbeusvcrdml- niffe für die Gold- und Silberarbeiter Hanaus und der Um- Legend hat die Generalversammlung des Arbeitgeber-Verbandes der Hanauer Edelmetallindustrie zu den daselbst gestellten Anträgen Stellung genommen und sich über die einzelnen Punkte in folgendem Sinne entschieden:

Zu 1.: Die Festsetzung eines Mindestlohns ift râzipiell zu verwerfen. Sie würde bei den jugendlichen Arbeitern den Anreiz zu höheren Leistungen und zur Wcuc:- bildung abschwächen und namentlich zur Folge haben, daß Arbeiter, welche mit ihren Leistungen den Mindcstlohn nicht erreichen, auSgeschieden werden müßten. Diese Härte wurde außer jungen Arbeitern speziell auch ältere mit geringer Leistungsfähigkeit treffen, welche jetzt, trotzdem sich ihre^ -Be­zahlung kalkulatorisch nicht immer rechtfertigt, weiter beschäftigt werden, nach dem Anträge deS Metallarbeiterverbandes aber entlassen iverden müßten; ...

zu 2.: Die Einführung einer neun st ü n d i g e n A r- bcitszert inklusive der bisher üblichen Frühstücks- und Vesperpauscn wird abgelehnt, weil fast einmütig die Meinung herrscht, daß an der seitherigen Einrichtung der Arbeitsdauer im allseitigen Interesse festgehalten werden muß. Die regel­mäßige Mittagspause ist nach Möglichkeit strenge innezu- halten, unb ein Zurückbehalten einzelner Arbeiter soll tunlichst vermieden, in jedem Falle aber rechtzeitig angesagt werden;

zu 3.: Eine allgemeine Lohnerhöhung der bis­herigen Wochenverdienstc um 10pCi. wird, mit Beginn von einem noch festzu stellenden Termin ab, bcivilligt und zwar mit der Maßgabe, daß von ihr die in den letzten 4 Monaten freiwillig schon gewährten Zulagen in Abzug zu bringen sind. Diese Lohnerhöhung finbet ihre Begründung in der verteuer­ten Lebenshaltung der Arbeiter, nidü in den sonst noch in dem Rundschreiben angeführten Umständen. Der Zusatz wegen Erreichung des Mindestlohns erledigt sich durch die Verwerfung des letzteren unter Punkt 1.;

zu 4.: Eine Besscrbczahlung der Ueberstunden- arbeit wird in folgender Weise bewilligt: für die ersten zwei, die übliche Arbeitszeit übersteigenden Stunden ein Zu­schlag von 20 pßt. und für jede darüber hinausgehende Stunde sowie für Sonntagsarbeit ein Zuschlag von 50 pCt. des normalen Lohnes. Als Ueberstunden iverden dabei die­jenigen Arbeitsstunden gerechnet, welche über eine tägliche Arbeitszeit von 10, an Samstagen von 9 Stunden hinaus­gehen. Die Ueberstunden werden auch dann höher bezahlt, wenn während der normalen Arbeitszeit eine unfreiwillige Versäumnis vorgelegen hat, z. B. durch persönliche Er- krankiing des Arbeiters, Krankheitsfall in seiner Familie, Wohnungswechsel u. bergt In Abzug gebracht werden bei . Feststellung der Ueberstunden dagegen Versäumnisse, welche j freiwillig oder ohne zwingenden Grund herbeigeführt find, z. B. durch Zuspätkommen, durch Ausflüge, durch Unter= j brechen oder Versäumen der Arbeitszeit ohne vorherige Mit- ; teilung: - ,

tu 5.: Die Abschaffung der Akkordarbeit wird ah= gelehnt, weil sie nicht nur für manche Arbeitsleistungen un­entbehrlich ist, fonbent es auch nicht gerechtfertigt erscheint, daß ein für allemal den Arbeitern die Möglichkeit entzogen werden soll, bei besonderer Fertigkeit und durch größeren Fleiß sich ein höheres Einkommen zu verschaffen, als mit dem Stundenlohn zu erreichen ist. Auch die Akkordlohnsätze sollen die zu Punkt 3. gewährte Erhöhung erfahren;

zu 6.: Wenn auch die Heimarbeit für den regel­mäßig in dem Betrieb beschäftigten Arbeiter tunlichst beschränkt werden soll, so ist ihre gänzliche Abschaffung doch nicht zuzu- gesrehen. Die Heiniarbeil kann zu Zeiten gehäufter Aufträge oder sonst in besonders eiligen Fällen direkt notwendig werden. Ueberdies kann der Arbeitgeberverband seine Hand nicht dazu bieten, daß der Vorteil der Heimarbeit solchen Arbeitern gänzlich verschlossen werde, welche vielleicht eine zahlreiche Familie zu ernähren haben ober sonst auf die Beschaffung eines höheren Arbeitsverdienstes angewiesen sind. Soweit danach die Heimarbeit beibehalten wird, ist aber natürlich vorausgesetzt, daß sie nur freiwillig übernommen werden soll, keinerlei Zwang hierzu ausgeübt werden darf und die Ab­lehnung ihrer Uebernahme für den betreffenden Arbeiter nach­teilige Folgen in keiner Weise haben soll. Auch auf die Bezahlung der Heimarbeit ist die Erhöhung um 10 pCt. zu erstrecken ;

zu 7.: Die Bezahlung aller Feiertage, welche auf einen Wochentag fallen, wird als ungerechtfertigt verworfen;

zu 8.: Hinsichtlich unverschuldeter Versäum­nisse wird die Weiterbezahlung des Lohnes (gemäß § 616 B. G. B.) zugestanden für Kontrollversammlungen und kurze militärische Uebungen; dagegen wird die Bezahlung von Ver­säumnissen infolge Ausübung staatlicher und kommunaler Ehrenämter in das Ermessen jedes einzelnen Arbeitgebers gestellt. Sonstige kurze Unterbrechungen (bei Reparaturen in den Betriebsräumen oder bergt) sollen vergütet und all­mählich nachgearbeitet werden;

zu 9.: Die allgemeine Forderung einer einwöchigen Ferienzeit pro Jahr unter Fortdauer des Lohnes wird abgelehnt; diese Ferienzeit soll nicht mehr neu eingeführt und, wo fit bereits besteht, neu hinzukommenden und neu »ungelernten Arbeitern nicht bewilligt werden;

zu 10.: Eine allgemeine Regelung des Lehrlings- wesens in der Weise, daß auf je 4 Arbeiter nur 1 Lehr­ling entfällt, ist nicht durchführbar, mit Rücksicht auf diè zwischen den einzelnen Branchen und Betriebsgrößen vor­handenen Unterschiede. Wenn z. B. ein Gewerbezweig, wie die Silberwarenfabrikation, viele verschiedene Arbeitsfunknonen aufweist, welche alle einzeln erlernt werden müssen, so wird auch die Lehrlingszahl hier naturgemäß größer sein müssen. Ferner kann einem Betrieb, der z. B. 6 Arbeiter mit ver­schiedenen Funktionen beschäftigt, nicht verboten werden, mehr als 1 oder 2 Lehrlinge zu halten, sondern er muß sich ein genüzendes Arbritsperional heranbilden und zu diesem Zweck

Samstag

mehr Lehrlinge einstellen dürfen. Ueberhaupt ivürde mit der geforderten Beschränkung der Lehrlitigszahl zugleich die Sicher­stellung eines ausreichenden Nachwuchses für unsere Industrie gefährdet werden, was unter allen Umständen vermieden werden muß.

* Fusjballsport. Der vergangene Sonntag brachte dem 1. Hanauer F.-C. 93 E. V. interessante Fußballwettkämpfe, hatte derselbe doch den 1. Nürnberger Fußballklub (Meister von Nordbayern, eingeladen, um das fällige Retourspiel auS- zufechten. Der hohe sportliche Ruf, der den Gästen voraus­ging, hatte eine zahlreiche Zuschauermenge zum Besuche des Sportplätze? bewogen und Tanten dieselben auch voll und ganz auf ihre Rechnung, denn die Gäste rechtfertigten den ihnen vorausgegangencn guten Ruf vollkommen. Den Reigen eröffnete die 2. Mannschaft mit einem Wettspiel gegen den Offenbacher FußballklubKickers", den sie nach schönem Spiel mit dem überlegenen Resultat von 7 : 0 Toren abfertigte. Hieran schloß sich das Hauptereignis des Tages, das Spiel der ersten Mannschaften. Nürnberg errang kurz nach Beginn des Spieles einen Erfolg, den Hanau erst nach langem Kampfe ausgleichen konnte. Bis zur Pause änderte sich nichts an diesem Resultat. Nach Wiederaufnahme, des Spieles machte sich die Ueberlegenheit der Hanauer Spieler, die sich setzt zusammengefunden hatten, geltend, . die ihnen auch den wohlverdienten Erfolg brachte und endigte dieses scharfe abwechselungsreiche Spiel mit 3:1 Goal zu Gunsten Hanaus. Zum Schluffe spielte die 3. Mannschaft des 1. H. F.-C. 93 E. V. gegen die 2. des Frankfurter Fußballklub 1902 und gelang es auch den ersteren den Sieg auf ihre Seite zu bringen, indem sie nach ebenfalls scharfem Spiel mit 4:0 Goal gewinnen konnte.

Die städtische Bibliothek Gärtnerstraße 67 (alte Zeichenakademie) ist Sonntags, Mitt­wochs und Samstags von 11 bis 1 Uhr zur kostenfreien Benutzung für das Publikum geöffnet. Gesaintkata- l og e sind in der Bibliothek zu haben.

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Für Errichtung eines Ausstchtsiurmss ans Dom Buchberge bei Sangenfelbold

gingen ein:

* B-T., Hotel zur Post, Hanau

Voriger Betrag .

6.-- Mk. 1275.

Zusammen bis setzt 1281.00 Mk.

Weitere Spenden nimmt gerne entgegen die

Redaktion desHanauer Anzeiger."

Hus Dab und fern.

Castel, 22. Septbr. Die Brustseuche ist unter

den

Remonten des hiesigen Hnsarenregiments ausgebrochen.

[] Meerholz, 21. Sept. Die Trauung der Gräfin Ortrud zu Menburg und Büdingen in Meerholz mit dem Prinzen Albert von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücks- burg wird am Sonntag den 14. Oktober, nachmittags halb 3 Uhr in der Schloßkirche zu Meerholz durch den derzeitigen Pfarrer in Mcerhol;/ Kohlenbusch, stattfinden. Der Kaiser trifft um 2 Uhr nachmittags in Meerholz ein.

Hersfeld, 21. Septbr. Da augenblicklich großer Mangel an Arbeiterwohnhäusern herrscht, haben sich mehrere hiesige Fabrikanten entschlossen, auf eigene Rechnung solche errichten zu lassen.

r. Marburg, 21. Septbr. Eine seltsame Geschichte be­schäftigte heute die hiesige Strafkammer. Unter der Anklage, einen fremden Mann namens Steiger, anscheinend ein Schweizer oder Franzose, mißhandelt zu haben, baf( dessen Tod die Folge war, ftanben der Metzger und Gastwirt Fritz Thieme und die Schlossergeselleu Stephan und Phil. Schmidt, sämtlich ans Treysa. Der Sachverhalt ist kurz folgender: Am Sonntag, den 25. März bemerkte der Dienst­habende Stationsbeamte in Treysa, daß aus einem Abteil 3. Klasse eines von Cassel kommenden Zuges ein Sack und mehrere Kleidungsstücke geworfen wurden; gleich darauf ver­suchte auch ein Mann aus dem Fenster zu springen. Der Beamte öffnete nun schnell die Türe und der Passagier Tam dann auch heraus. Nachdem er dann allerhand unverständ­liche Worte gesagt und sein Fahrschein, der von Basel nach Hamburg, also für die entgegengesetzte Richtung ausgestellt war, gezeigt hatte, verließ er den Bahnhof. Einige Stunden später wurde er auf der Landstraße total durchnäßt und mit einem langen Baunipfahl bewaffnet, gesehen. In dieser Ver­fassung kam er auch Abends in die Thiemr'sche Wirtschaft, wo ihm auf Wunsch des Wachtmeisters Obdach gewährt wurde. Ehe er zu Bett ging, übergab der Fremde dem Wirt 500 Francs in Papier zum Aufheben. Gegen 1 Uhr nachts gabs im Zimmer des Gastes großes Geschrei, oc^ Wirt stand aus und sah zu seinem Entsetzen, daß der nur mit dem Hemd bekleidete Fremde ein großes Mcffer, furme ein Stuhlbein in der Hand hatte unb auf ihn eindrang. Lt rief zu seinem Schutze seinen Hund, sowie die beiden Schlosser und als der Fremde immer wilder wurde, brachten sie ihn mit großer Mühe zur Wache. Auch h.-r konnte er I nicht bleiben, denn er schlug sogar aus den Wachtmeister und

______________ SS. September

den Nachtwächter ein. Man fesselte ihn und trug ihn m3 Gefängnis und am nächsten Morgen ins Krankenhaus zu Hephaia. Dort gab der fremde Mann, ehe man genau fest­stellen konnte, wer er war, seinen Geist auf. Den drei An­geklagten wurde nun zur Last gelegt, daß sie durch unbarm­herziges Schlagen und Schleifen über die Straße den Tod des Mannes verurjacht hätten, was sie ganz entschieden in Abrede stellten. Kreisarzt Dr. Hildebrandt- Marburg bekundet, daß der Mann acht schwere Verletzungen hatte, im übrigen aber an eine durch Alkoholgenuß hervorgerufeue Gehirnaffektiou gelitten habe, die wohl auch die Ursache des Todes fei. Das Gericht kam nach Vernehmung einer ganzen Anzahl Zeugen zu einem f r e i s p r e ch e n d e n Erkenntnis.

FC. Frankfurt, 21. Septbr. Die maßgebenden Milch­großhändler und Molkereien beschlossen heule vormittag in einer Konferenz, daß kein Milchhändler und keine Molkerei Milch an Vereine, Korporationen und Warenhäuser liefern darf. Eine erweiterte Versammlung, die heute abend im König von England" statifand und in der Molkereien, Groß- und Kleinhändler vertreten waren, hieß diesen Beschluß gut. Es dürfte also dem Frankfurter Konsumverein unmög­lich sein, ab 1. Oktober Milch zu 20 Pfg. zu liefern.

Offenbach a. M., 21. Septbr. Das Ende des B i e r k r i e g s ist gesten nachmittag in einer Wirteversamm­lung definitiv beschlossen worben. Es wurde ein Schreiben des Verbandes der Brauereien verlesen, daß die Nachgabe von 50 Pfg. pro Hektoliter, welche in Frankfurt infolge der Verhandlungen mit der Boykottkommission, den Gastwirte­verbänden und den übrigen Korporationen gemacht worden ist, auch für Offenbach Anwendung finden soll. Für Offenbach gilt hiernach u. a. folgendes:

1. Der ortsübliche ®i er preis ist von 19.50 Mk. auf 19 Mk. ermäßigt worben, mit einer Rückvergütung von höchstens 1 Mk. Dabei trägt die Brauerei das Oktroi.

2. Alte Kunden zahlen den ortsüblichen Bierpreis von 19 Mk., während die bestehenden Rückvergütungen vorerst verbleiben dürfeit.

3. Auf Pachtwirtschaften (Zäpfler) beziehen sich die Ver­einbarungen insoweit, als sie 1 Mk. Aufschlag ohne jede Rückvergütung zu zahlen haben.

4. Der festgesetzte Detailpreis für Flaschenbier bleibt sowohl bei Originalfüllung als auch Selbstabfüllung aufrecht erhalten.

Derselbe beträgt hiernach;

a) bei Lieferung an Wiederverkäufer für Lagerbier 15 Pfg. die ganze und 8 Pfg. die halbe Flasche, bei Ex­portbier 17 Pfg. die ganze und 9 Pfg. die halbe Flasche.

b) bei Abgabe an Private (Konsumenten) Tür Lagerbier 18 Pfg. die ganze und 10 Pfg. die halbe Plasche, bei Exportbier 20 die ganze Flasche und 11 Pfg. die halbe Flasche.

Die Brauereien sind verpflichtet, den Flaschenbierhändlern jegliche Rückvergütung zu entziehen, wenn von ihnen selbst oder von ihren Wiederverkäufern vorstehende Preise nicht ein­gehalten werden.

Die Versammlung erklärte sich mit diesen Vorschlägen einstimmig einverstanden. Der Bierkrieg ist also beendet. -

A Seligenstadt, 21. Septbr. Dieser Tage ereignete sich im hiesigen Gemarkungsgebiete ein bedauerlicher Jagd- unfaH. Ein Herr aus Soden hatte sich nämlich der in unserer' Gemarkung von der Offenbacherblauen Jagdgesell­schaft" veranstalteten Rebhühnerjagd als Gast angefchlossen. Als er auf eine Hühuerkette anlegte, verirrte sich ein Teil der Schrotladung und drang einem in der Nähe beschäftigten Landwirte unterhalb des rechten Ohres in die Wange. Zum Glücke ist die Verletzung nicht von schweren Folgen begleitet. Unter den obwaltenden Umständen dürfte das Jagdmalheur auf gütlichem Wege seinen Ausgleich finden.

Eisenach, 21. Septbr. Der Verbandstag der mittel­deutschen Handelskammern nahm eine Resolution an betref­fend eine Reform des Warenhaussteuerge» s e tzes.

(:) St. Ingbert, 22. Septbr. Finanzminister von Pfaff fuhr gestern vormittag ins Saargebiet nach Völklingen zur Besichtigung der dortigen Bergwerke. Der Minister kehrte mittags hierher zurück und stattete dem Eisenwerk Krämer einen Besuch ab, wobei ihn Generaldirektor Krämer sührle.

Marktbericht.

§ an au, 22. September. (Lebensmittelpreise.) Geflügel: Tauben, das Pärchen 0,80 bis 1.20 Mk.; ein alter Hahn 1.502.00 Mark; ein junger Hahn 0.80 bis 1.30 Mk.; ein Huhn 1.30 bis 1.60 Mark; eine Ente 1.80 bis 2.50 Mk.; eine Gans. bis.Mk.; Fische: qewöhnl. Sorte 35 Pfg., bessere Sorte 40 Pfg., Aal 0.90-1.00 M., Hecht 1.00-1.20 Mk., Bresem 50-60 Pfg., Barben 5060 Pfg., Barsch 6070 Pfg., Karpfen Mk., Vs Kilogramm. Gemüse: Meerrettich die Stange 2025 Pfennig; Blumenkohl, das Stück 3060 Pfennig., Kopfsalat, Stück 610 Pfennig, Endivien das Stück 5 bis 10 Pfennig; Rettich, das Stück 35 Pfg.; Ober- Kohlrabi, das Stück 58 Pfg.; Wirsing, das Stück 1015 Pfennig; Weißkraut, das Stück 1020 Pfg., Rotkraut, das Stück 1530 Pfg., Sellerie, das Stück 515 Pfg.; Gurken, Stück 5 10 Pfg.; Gurken zum Einmachen, d. Hundert 1.501.80 Mk., gelbe Rüben, d. Bund 610 Pfennig; Neue Erbsen, Pfund 40 Pfennig, neue Bohnen, das Pfund 20 Pfennig, Spinat 1 Pfund 20 Pfennig, Kartoffeln, neue, Doppelliter 1214 Pfennig; Obst: Trauben das Pfund 2535 Pfennig, Aepfel 1 Pfund 10 bis 30 Pfennig, Birnen Pfund 10 bis 30 Pfennig, Zwetschtn, das Hundert 25 bis 40 Pfennig, Nüsse, das Pfund 0.801.00 Mk., Pfirsiche, das Pfund 2030 Pfennig, Citronen, das Stück 12 Pfennig; Paradiesäpfel, das Pfund 15Pfg.; Verschiedenes: Butter, das Pfund 1,20 bis 1,40 Mk.; Käse, 1 Stück 4 bis ff Pfennig; Eier, Stück 69 Pfg.; Zwiebeln, das Pfund 10 Pfennig; Radieschen, das Bündel 10 Pfennig; Weizenmehl, 1. Sorte 20 Pfg. ; 2. Sorte 18 Pfennig; 3. Sorte 16 Pfennig = V» Kilogramm.