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General-Anzeiger

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NoèsuonSdmS und Verleg der Buchdruckerei de» osrei». e». Waisenhauses m Hanmi.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, um belletristischer Beilage.

Uerantmortl. Steefteur: OL Schrecker ix Heo«

Nr. 44 Fernsprechanschlntz Nr. 605. Mittwoch den 2L Februar Fernsstrechanschlus; Nr. 605. 1906

\Hus I)anau Stadt und Hand.

H anan, 21. Februar.

* Schulfeier. Aus Anlaß der silbernen Hochzeit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin hat nach einem Er­taste des Herrn Unterrichtsministers am 27. d. M. an allen Unterrichtsanstalten unter Ausfall des Unterrichts eine ent­sprechende Schulfeier stattzufinden. Nach Anordnung der König!. Negierung zu Castel ist die Schulfeier am Vormittage des 27. Februar zu veranstalten und hierbei den Schülern und Schülerinnen das Lebensbild der Kaiserlichen Majestäten vorzuführen. Die Ausgestaltung der Feier mit Gesang, dem Vorträge entsprechender' Dichtungen u. s. ro. bleibt den ein­zelnen Schulen überlasten.

* Persönliches. Der Direktor des Hessen-Nassauischen Landesgestütes, Rittmeister v. Auerswald, ist vom 1. April d. J. ab an das Gestüt nach Marienwerder versetzt.

8 Stadttheater. Auf das heute letztmalig zur Dar­stellung gelangende SchauspielDie Karlsschüler" von Heinr. Laube sei nochmals besonders hingewiesen.

® Benefiz Stahl. (Mutierseqe n.) Eines der hier beliebtesten Stücke, das Schauspiel mit GesangMutter­segen" von W. Friedrich, wird am Freilag zum Benefiz für unsere stimmbegabte Soubrette Fräulein Anna Stahl, neu einstudiert in Szene gehen. Der starke Beifall und die große Augkraft, tvelche dieses hübsche Stück stets begleitetest, dürften auch jetzt wieder Gewähr für die beste Aufnahme bieten, umsomehr, als die Chöre unter gütiger Mitwirkung des MännergesangvereinsEintracht" zu Gehör gebracht werben und Frl. Stahl alsChonchon" einige passende Ein­lagen singen wird. Möge der Abend für die beliebte Benefiziantzn ein recht ehrenvoller werden.

Verbandstag. Vom 24. bis 26. Februar tagt in den Räumen der Turnhalle hierselbst der Deutsche Dach­deckermeister-Verband. Mit dieier. Tagung ist eine Fach - Aus si e l t u n.g aller zum Dachdeckerhandwerk gehörigen Materialien, Werkzeuge und Gerüste verbunden, die auf dem Turnplätze siaüfindet. Die Aufstellung der Aus­stellungsgebäude, wie Pavillon Halle rc. ist in vollem Gange. Der Besuch der Ausstellung ist jedermann zugänglich; die offizielle Eröffnung findet am ramstag nachmittag 4 Uhr statt. Die Ausstellung dauert bis zum Montag abend. Zu Ehren der anwesenden Delegierten finbet am Samstag abend 8 Uhr eine Abend-Unterhalnmg mit Ball statt.

* Vortrag. Der gestrige Vortragsabend des Kunst- Zndustrievereins war dem Bibliothekar der Kgl. Zeichen- akademie Herrn Dr. Q u i l l i n g eiugeräumt. Zur Be­handlung gelangte das Thema: Die antike Kunst. An der Pforte der Kunst stehen die künstlerischen Gebilde der Aegypter. Diese Werke zeigen einen Zug ins Große und Gewaltige. Als mächtig redende Zeugen jener gewaltigen .Kunstprodukte stehen noch heute die Pyramiden, die Grab­denkmäler der ägyptischen Könige. Denselben charakteristischen Zug zeigen die architektonischen Werke, insbesondere die Tempel bauten. Die Kunst der Aegypter beeinflußte das griechische künstlerische Schaffen. Die erste geschichtliche Periode dieses genialen Volkes wurde von den Aegypter» mächtig beeinflußt. Allein schon um das 4. Jahr­hundert begann die Befreiung von dieser Ueberlieferung, das zeigen uns die Gebilde, die in Olympia aufgestellt waren. Der gewaltigste Vertreter dieser Zeit ist Phydias. Höher und höher stieg das künstlerische Empfinden und das künst­lerische Schaffen dieses in seinen Werken noch in der Gegen­wart als Vorbild dienenden Volkes. Die Namen Phydias, Praxiteles Aphrodite o. Kindos, Hernies in Olympia, Eros inThesvia, Ikopas und Lysippos werden, solange der Menschea- geist Sinn für das Erhabene und Schöne zeigt, mit Ehr­furcht und Begeisterung genannt werden. Das griechische Polk wurde von den Römern überwunde», aber seine Kunst wanbertt sieghaft von Jahrhundert zu Jahrhundert. Dei' Vortrag wurde durch Beifall ausgezeichnet.

* Beleidignngsprozetz. Der Vorstand des Marken- Konsumvererits hatte gegen den verantwortlichen Redakteur desHcmmier Anzeigers" G. Schrecker und den verant­wortlichen Redakteur derHanauer Zeitung" H. Schenck eine Privatklage wegen Beleidigung angestrengt, die gestern vor dem Schöffèngericht zur Verhandlung stand. Die Be­leidigung sollte liegen in vier Artikeln derHan. Ztg." und einem Artikel desHan. Anz.", die sich mit den inneren Vorgängen im Marken-Konsumverein beschäftigten. Im Laufe der Verhandlung machte sich die Ladung zweier weiterer Zeugen erforderlich, infolgedessen die Vertagung der Verhand­lung auf den 6. März beschlossen wurde.

" * Verhaftet. Sowohl der Staatsanwaltschaft als ruch der Kriminalpolizei war es schon seit geraumer Zeit

bekannt, daß der flüchtige Verbrecher, welcher am Abend des 26. Januar in der hiesigenHerberge zur Heimat" den Kriminalschutzmann Trott durch einen Revolverschuß schwer verletzte und unter Benutzung gestohlener Ausweispapiere sich in Köln, Bonn, Frankfurt und Hanau als Heizer Flandergan aus Köln ausgegeben hatte, mit dem richtigen Namen Karl Siller hieß, dem Gewerbe nach Brauer und am 28. Dezember 1877 in Meiningen geboren war. Unter Benutzung dieser Anhaltspunkte wurde eine eneroffche Verfolgung des flüchtigen Verbrechers einge- leitet mit dem Erfolge, daß er gestern nachmittag in Frank­furt a. M. verhaftet werden konnte. Gegen 3 Uhr nach­mittags wurde Siller in der Herberge in der alten Mainzerstraße gesehen, worauf die Benachrichtigung der Polizei erfolgte. Siller bekam Wind von der Sache und begab sich an den Mainkai. Dort gelang es zwei Schutz­leuten des Reviers vom Geistespförtchen, ihn zu verhaften. Er trug einen geladenen Revolver bei sich. Heute soll er nach Hanau verbracht werden. Der Verbrecher ist ein äußerst gefährlicher Mensch. Auch in Hönningen a. Rh. hat er einen Schutzmann durch Stiletstiche ichwer verletzt.

Sprechfaal.

Für dir müer dieser Rubrik «inaesorrdksn Noüren ukriummi dir Redaktion dem Publikum gegenüber ksinnlei öerarnwoeruug.

Katzenftener.

Wäre es nicht angebracht, gelegentlich der Beratmtgen in der Stadiverordneien-Sitzung am 22. und 23. d. M. über die Erhöhung der Hundesteuer auch an eine Katzen st euer zu denken, bamit gleiche Liebhabereien auch gleichmäßig be­handelt werden, dewt was dem einen recht ist, das ist dem

Mr seinen Liebling ebensoviel übrig haben dürfte wie der Hunde­freund, unb daß der Stadtkaffe ein ansehnlicher Betrag zu­fließen würbe, möchte diese Maßregel sehr dazu beitragen, unsere heimische Vogelwelt zu schützen und die geborenen Feinde derselben einigermaßen zu dezimieren.

Ein Tierfreund.

Gerichtssaal

Sitzung des Schwurgerichts vom 20. Februar.

Die Verhandlung in der Meineidsanklage gegen den Landwirt Hahner aus Elters und den Bürgermeister Herr aus Steens, für die ursprünglich zwei Tage vor­gesehen waren, wurde noch um einen Tag verlängert, sodaß sie auch heute Mittwoch noch anbauert. Es wurden noch gestern abend auf telegraphischem Wege eine Anzahl Zeugen geladen, hauptsächlich zur Feststellung der genauen Daten, an denen der Angeklagte Herr mit dem gestern erwähnten Zeugen Hartmann gemeinschaftlich auf der Jagd gewesen.

Von der gestrigen Beweisaufnahme sind außer den Leu­mundszeugnissen bezüglich des Hahner, die für diesen durch­aus günstig ausfielen, besonders erwähnenswert die Dar­legungen des Amtsgerichisrats Diehls-Fulda, der als Leiter der Verhandlungen fungierte, in denen die falschen Aussagen gemacht sein sollen. Zeuge stellt vorerst fest, daß der Förster Hauser, der die Anzeige gegen Herr wegen Jagdvergehens gemacht hat und dessen Aussaaen die Grundlage der ganzen Anklage auch in der Meineidssache bilden, von Anfang an nicht die geringste Unsicherheit zeigte, daß er von seinen Be­hauptungen niemals abgewichen und daß die Augenschein­einnahme die Möglichkeit seiner Beobachtungen in allen Punkten daraetan habe. Hauser hat nämlich am 16. Mai zwei Männer mit Gewehren in den Wald unb dann an verschiedenen Punkten auf den Anstand gehen sehen. In diesen stellte er sowohl mit bloßen Augen als auch mit dem Glas die beiden Angeklagten fest. Im weiteren schildert Zeuge das Be­nehmen des Angeklagten Hahner in der ersten Verhandlung, wo dieser auf das Bestimmteste behauptete, am 16. Mai mit Her-r nicht auf der Jagd gewesen zu sein, besonders habe èr den vom Förster geschilderten Vorgang mit den beiden Ä ärmer» entschieden bestritten. Auf diese Weise sei er mit Herr auch außer dem 16. Mai niemals beisammen gewesen. Bei der Angenschtineinnahme wurde Hahner die Stelle gezeigt, wo er vom Förster am fraglichen Tage gesehen wurde. Er gab zu, an dieser Stelle schon gewesen zu sein, zu der fraglichen Zeit aber nicht. Zeuge hat hierbei festgestelli, daß man auf bie vom Förster bezeichneten Entfernungen Personen reckt gut erkennen konnte. In der zweiten Verhandlung trat Hahner plötzlick mit der Bemerkung hervor, es sei möglich, daß er mit Herr am 16. Mai zusammen war, ob sie beide da Gewehre hatten, wisse er nicht. Zeuge weiß hier aller­dings nicht zu sagen, ob sich diese Bemerkung auf ein Zu- sammensein im Walde oder an einem anbmn Orte bezog.

Auch bezüglich der Frage, ob er nicht in der Nähe bezw. st der Gegend gewesen sei, wo ihn der Förster gesehen Haber will, änderte Hahner in der zweiten Verhandlung seine Ant wort. Während er dieses früher strikte verneinte, gab et jetzt zu, etwa 200 Meter entfernt auf dem Anstand gesessen zu haben. Auf bezüglichen Vorhalt habe er gesagt, dies' Frage sei früher von ihm falsch verstanden worden. Den schon mehrkack erwähnten Zeugen Hartmann hält der Herr Amtsgerichtsrat für ganz unglaubwürdig.

(Fortsetzung folgt.)

Sitzung des Schöffengerichts vom 20. Februar.

Zwei Bettler werden zu je 3 Wochen Haft verurteilt Eine Woche Untersuchungshaft wird beiden angerechnet. Ein Taglöhner aus Hailer wird von der Anklage der Bettelei und ebenso von der des Hausfriedensbruchs freigesprochen, von ersterem Delikt deshalb, weil er nur den Vorsteher des Vereins für entlassene Sträflinge um Unterstützung ange gangen, von dem Hausfriedensbruch deshalb, weil ihm der Besitzer des Stalles, in den er eingedrungen war, um zu nächtigen, früher dies erlaubt hatte, sodaß er annehme» konnte, er würde auch diesmal nichts dagegen haben. Weiterhin wird eine Witwe Beyer aus Schwarzenfels, vielfach schon Insassin der Gefängnisse und des Arbeitshauses, wegen Bettelns zu 6 Wochen Hast verurteilt, von der Ueberweisung wird auf Bitten der Angeklagten noch mal abgesehen. Die selbe Strafe erhält ein Kaufmann und Glaser Eduard Neu­mann aus dem Ostprenßischen, der trotz seiner vielseitigen Aus­bildung selten ehrlichem Erwerb obliegt. Während seiner Militärzeit wurde er von den Kriegsgerichten wegen der mannigfachsten dienstlichen Verbrechen auf nicht weniger als 37 Jahre hinter Kerkermauern geschickt. 25 Jahre wurden ihm jedoch auf dem Gnadenwege späterhin erlagen. Eine beträchtliche Anzahl Jahre haben ihm seitdem die bürgerlichen Gerichte zudiltiert., Sin weiterer wegen Bettelns Angeklagter entpuppt sich als ein großer Brötckensteund: er bestreitet nämlich, gebettelt zu haben, will sich vielmehr diè 10 Brötchen, die man bei ihm land, nach und nach gekauft haben, mangels augenblicklichen Appe­tits habe er diese aber aufgesammelt. Dem Gericht kommt ein solch riesiger Sammeleifer sehr unwahrscheinlich vor, zu­mal der Angeklagte seit Jahren fast ausschließlich vom Betteln lebt. Es diktiert ihm 6 Wochen Hast und schickr ihn dann ins Arbeitshaus. Einem Schachtmeister aus Frankfurt kam aus einer Geschirrbude in Wilhelmsbad eine Unterjacke weg, am nächsten Tage fand er diese bei einem Mitarbeiter, dem Keffelschmied Friedrich H. aus Kaisers­lautern, als dieser vom Westbahnhof nach Frankfurt fahren wollte. Dieser will sie am Sonntag vorher, an einem Tage, wo sie noch gar nicht gestohlen war, auf der Herberge hier von einem Unbekannten gekauft haben. Dem Gerichr dünkt der Umstand, daß der Unbekannte gerade ihm, der selbst feine Kleider in der Geschirrbude aufbewahrte, in der die Jacke wegkam, diese verkauft haben soll, doch zu seltsam, um ihn als wahrsckeinlich anzusehen. Der Angeklagte wird wegen einfachen Diebstahls zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt.' Der schulpflichtige Sohn deS Holzarbeiters Karl K. in Groß­auheim trug am 14. Januar während des Gottesdienstes denWahren Jakob" aus. Er erhält einen Verweis, der Vater wird freigesprochen, da der Sohn ohne besten Auftrag und Willen die Gottesdienstzeit benutzte. Der Landwirt Wilhelm H. von Segelstabt hat sich eines Jagdvergehens dadurch schuldig gemacht, daß er am Tage nach einer Treibjagd einen angestossenen Hasen auf dem Felde mit einem Steine den Garaus machte unb Meister Lampe als Festbraten benutzte. Er muß 15 Mk. bezahlen. Der Schuljunge Karl M. hat wiederholt in einem Metzgerladen Wurst in seinen Taschen verschwinderi lassen. Wenn dann die Metzgersstau kam, fragte er nach Wurstabfällen für seine Katze. Von der Haustür eines hiesigen Eiriwohiiers hat er außerdem zweimal die Laterne entfernt und diese verschenkt. Das Gericht erkennt auf einen Verweis.

Barometerstand

mittags 12 Uhr am 20 2.

Sebr trocken == Beständig e*ön 760 Veränderlich= -

Regen Viel Regen 74 S<"n° 730^5

720^

21. 2.