Hanauer D Anzeiger
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SR»tati»nSbru<I und Verlag der Buchdrucker« des verein, ö. Waisenhauses in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Krz« für StaM= ini Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Di« füufgefpâm PrtüzeU« obet beten Rom 15 ^9„ tat Rrüamruteü bi« Zeit« 35 Psg.
Nr. 162
Fernsprechanschltttz Nr. 605
Samstag den 14. Juli
Fernsprechanschlittz Nr. 605.
1906
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Ureirtttrnfest in Hnnnn.
Fest-
$um Attttelrheinisstzen
Wir haben euch schimmernde Kränze gewunden Aus duftenden Blumen und Tannengrün, Zu fröhlichen Tagen, zu festlichen Stunden, Mit Freude geboten, in Liebe empfunden — Die Rosen des Festes leuchten und glüh'n.
Wir harren mit wehenden Bannern der Gäste, Und holen mit Zubel die Kommenden ein.
Dom Schönen das Schönste, vom Guten das Beste: So ist die parole zum rauschenden Feste, So wollen wir's halten, so soll es sein!
And was wir euch bieten und was wir bereitet, Wir bieten's mit offenen H erzen euch an. Wit rauschenden Weifen zum Feste geleitet, Bon fröhlichen Worten und Wünschen begleitet, Wit flatternden Fahnen, die Freude voran —
Zum friedlichen Wettfampf in fröhlichen Tagen Eilt ihr aus allen Gauen herbei.
Die Kräfte zu messen, den Kampfgang zu wagen, Daß hoffend die jungen Herzen euch schlagen Zn stolzem Erwarten — fröhlich und frei.
Euch grüßen die Alten, euch grüßen die Zungen, Aus Wkädchenaugen manch' freundlicher Blick.
Es werden euch jauchzende Lieder gesungen, Zhr werdet mit gastlichen Banden umschlungen, Es wartet der Frohmut, die Freuds, das Glück.
So mögen die Tage in sonnigem Glanze Zn Frohmut und heiterem Wirken vergehn, Die Stunden in jauchzendem Reigentänze, Wit leuchtenden Blüten im duftenden Kranze, Euch Allen zum Heile — fröhlich und schön!
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Amtliches.
Stadt- und Landkreis Hanau Bekanntmachung.
im An-
Anläßlich des am 14. bis 18. d. Mts. stattfinden- den Mittelrbeinifchen Kreisturnfestes werden Interesse des öffentlichen Verkehrs folgende polizeiliche vednungen getroffen:
I Verkehr nach dem Festplatz
der
1. Das Halten von Fuhrwerken ist auf Wilhelmstraße und der Lamboystraße zwischen der Nordstraße und dem Eingang der Feststraße in die Lamboystraße untersagt.
Dit Feststratze von der Lamboystraße bis zum Fest- platz ist für alles Fuhrwerk gesperrt.
2. Als Halteplatz der Fuhrwerke am Festplatz dient die Nordseite der Lamboystraße östlich von der Einmündung der Feststraße. Das erste Fuhrwerk darf nicht näher als zehn Meter an den Eingang der Feststraße heranrücken, die später kommenden Fuhrwerke schließen sich in einer Reihe an und rücken nach Erfordern vor.
3. Die Wilhelmstraße und Lamboystraße von der Nord- straste bis zum Kaiserhof wird für Antomobile ge- sperrt. Automobile haben nach dem Festplatz den Weg durch das Nürnbergertor und über die Lamboybrücke zu nehmen.
4. Fuhrwerksbesitzer, welche auf den Straßen und Plätzen ihre Dienste anbieten wollen, haben hierzu rechtzeitig die Erlaubnis der Königlichen Polizeidirektion nachzusuchen.
ir. Fliegende Händler re.
1. Das Aufstellen von Verkaufsständen auf und an der Feststraße zwischen der Lamboystraße und dem Festplatz ist untersagt.
2. Es ist verboten aus und in der näheren Umgebung des Festplatzes Konfetti, Papierschlangen, Federwische, Pfauenfedern und ähnliche Gegenstände zu verkaufen. Das Werfen von Konfetti und Papierschlangen und das Berühren anderer Festbesucher mit Federwischen u. bergt hat Polizei liche Bestrafung und Ausschließung von dem Feste zur Folge.
HL Besondere Bestimmungen für Sonntag den 15. d. Mts.
1. In der Zeit des Hauptgottesdienstes von ff,10 bis W Uhr ist es untersagt Musikkorps oder Trommlerkorps spielen zu lassen. Während der Frühgottesdienste in der
Marienkirche, der Johanniskirche und in der katholischen Kirche ist das Musizieren in der näheren Umgebung der .Kirchen verboten.
2. Zur Aufstellung des Festzuges werden für die Zeit von i/sl2 Uhr bis zum Abmarsch des Festzuges die Bebraer- bahnbofstraße, die neue Anlage bis an das Nürnbergertor, die Grimmstraße, Akademiestraße und Friedrichstraße für den Fuhrwerksverkehr gesperrt.
3. Während des Marsches des Festzuges über die Wilhelmsbrücke bleibt diese für jeden Fuhrwerksverkehr gesperrt. Der Verkehr von Fußgängern ist in beschränktem Umfange, soweit die aussichtführenden Polizeibeamten es für angängig halten, zugelaffen. Für den Verkehr nach Sem Festplatze ist ausschließlich der südliche, für den Verkehr nach der Stadt ausschließlich der nördliche Bürgersteig der Brücke zu benutzen.
4. Für die Bier- und Lebensmiitelfuhrwerke, welche nach Aufhebung der Straßensperre auf den Festplatz wollen, wird sowohl für die Hinfahrt wie für die Rückfahrt der Weg entlang dem Bahnkörper und der neue Weg bestimmt.
Den Anweisungen der Polizeibeamten ist jedermann verpflichtet, unverzüglich nachzukommen.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden, soweit nicht höhere Strafbestimmungen Platz greifen, mit Geldstrafe bis zu 30 Mark, im Unvermögensfalle mit Haft bis zu drei Tagen bestraft.
Hanau den 2. Juli 1906.
Der Königliche Landrat und Polizei-Direktor.
P 5468
y. Beckerath.
Stadtkreis Hanau.
Auf Grund der allgemein erteilten höheren Ermächtigung wird hierdurch auf Antrag der beteiligten Gewerbetreibenden für Sonntag den 15. Juki d. Js. eine vermehrte Beschäftigungszeit für alle Zweige des stehenden Handelsgewerbes in der Stadt Hanau und zwar bis 6 Uhr abends zugelaffen.
Während des Gottesdienstes und zwar in der Zeit von 91/4 bis ll1/* vormittags und 2 bis 3 Nhr nachmittags ist jedoch jede Art der Beschäftigung im Sinne des § 105 b Abs. 2 der Reichsgewerbeordnung ausgeschloffen.
Hanau den 9. Juli 1906.
Der Königliche Polizei-Direktor.
P 5697
v. Beckerath.
Die heutiae m«mwer umfaßt nutzer dem Untertzaltungsblatt 14 Seiten
Hus Hanau Stadt und £and,
Hanau, 14. Juli
28 Mittelrheinisches Kreisturnfest.
Die Tage des 28. Mittelrheinischen Kreisturnfestes find herangerückt, Hanau prangt im Festesschmucke, um den auS nah und fern herbeikommenden Turnern ein herzliches Willkommen zu bieten. Jung und Alt, unsere gesamte Em- wohnerschaft wetteifert, den alten guten Ruf Hanaus al« Turner- und Feststadt hochzuhalten, zu bekunden, daß hier an den Ufern des Mains nach echt deutscher Art Gastfreundschaft und Geselligkeit Hand in Hand gehen. — Zunächst geben wir nun hier die Reihenfolge der vorgesehenen Festlichkeiten:
Samstag, den 14. Juli:
Empfang der auswärtigen Turner.
Nachmittags 3 Uhr: Sitzung des Kampfgericht» im Vereinsbaus der Turngemeinde (Jahnstraße).
Abends 8 Ubr: Begrüßungsfeier in der Fest- h a l l e. Uebergabe der Festleitung an den Kreisausschuß. Gesangsvorträge der vereinigten Hanauer Gesangvereine. Turnerische Aufführungen der Hanauer Turnverein«. (Jugend- und Frauenabteilungen). Konzert und turnerische Aufführungen auf dem Feftplatz.
Sonntag den 15. Juli:
Morgens 51/» Uhr: Weckruf.
Morgens 7 Uhr: Dereinswetturne». Empfang der auswärtigen Turner.
Mittags 12 Nhr: Aufstellung des Festzuges. 1. Abteilung'. Grimmstraße und Bebraerbahnhofstraße (Spitze an der Kreuzung Grimmstraße und Neue Anlage). 2. Abteilung: Bebraerbahnhofstraße (Spitze an der Vereinigung der Grimmstraße und Bebraerbahnhofstraße). 3. Abteilung: Akademiestraße (Spitze an der Vereinigung der Akademie- straße mit der Grimmstraße). 4. Abteilung: Friedrichstraße (Spitze an der Vereinigung der Friedrichstraße mit der Grimmstraße). 5. Abteilung: Neue Anlage (Spitze an der Kreuzung Grimmstraße und Neue Anlage).
Nachmittags 121/» Uhr: Festzug durch die Stadt nach dem Festplatz. Der Festzug bewegt sich durch folgend« Straßen: Grimmstraße, Schützenstraße, Sandstraße, Kirch- straße, Französische Allee Ost- und Südseite, Hahnen-, Glocken-, Römerstraße, Marktplatz Südseite, Nürnberger-, Hirsch-, Lang- und Roscnstraße, Paradeplatz Südseite, Fahrstraße, Marktplatz Nordseite, Krämer-, Herrn-, Lang-, Hammer-, Stern- und Bleichstraße, Nußallee, Dor de»