Donnerstag _ _
daß das Haus kein großes Interesse für seine Rede gehabt hat. (HeiterWit.l Die neuen Ausgaben 'ordern neue Steuern: regelrechte Reichssckuldenkilaung, Beseitigung der Schwankungen der Matrikularbeiträae, kräftiaer Ausbau unserer Kriegsflotte und auch die Kolonialpolitik, und baut kommt noch die soziale Fürsorge, die Reliktenversoranng. Ich wüßte keine Steuer, zu nennen, gegen die nickt Bücher geschrieben werden können: aber das hilft nichts, wir müssen uns einigen. Zur Erbschaftssteuer stehen wir nickt so, wie der Redner der deutsch-konservativen Fraktion. Wir lehnen die Erbschaftssteuer nicht rundweg ab. aber wir wünschen allerdings das, was Herrn Wiemer nicht paßt, eine scharfe Differenzierung zwischen Erbfällen in Grundbesitz und mobilem Kapital. Zur Brausteuer stehen wir so wie Herr Büsing. Wir wünschen, daß die kleinen Brauereien möglichst wenig belastet werden, daß Kauteln gegen die Aufsaugung durch die großen gegeben werden. Aus der Tabaksteuer wird wohl nicht viel 'herauskommen. Wir wünschen dringend einen Schutz, und zwar einen noch besseren Schutz als bisher für den inländischen Tabakbau, wenn möalich eine Entlastung der billigen Tabaksorten und größere Belastung der Sorten der wohlhabenden Klassen, und endlich muß in der Tat eine Wiederholung der Verschiebung in der Fabrikation verniieden werden, die seinerzeit dazu geführt hat, daß viele Tausende von Arbeitern in Norddeutschland brotlos wurden und die Tabakfabrikation sich in Süddeutschland einrichtete. Wenn die große Mehrheit des Reichstags den Willen gezeigt hat, etwas zu c 'eichen, dann hat sich noch immer ein Weg finden lassen. Die Kommission wird diesen guten Willen betätigen, und wir werden ein Ergebnis erzielen zum Segen des Vaterlandes.
Dr. Pachnicke (Frs. Dg.) Wir messen der Etatsberatung denn doch einen etwas anderen Wert bei. Wir sprechen auch für die Oeffentlichkeit. Wir haben ein größeres Interesse daran, daß gründlich, als daß rasch gearbeitet wird. Es gehörte wirklich Zeit für die Oeffentlichkeit dazu, das Stadium der Enttäuschung zu überwinden. Konsequent sieht man an den Millionen vorbei, die aus dem Branntwein zu holen sind. Aus dem Schweigen des national- liberalen Fraktionsredners möchte ich noch den unbedingten Schluß ziehen, daß der Branntivein unberührt bleiben soll, hat doch Dr. Paasche in der Branntweinkommission 1901 einen Antrag auf allmähliche Beseiftgung der Liebesgaben gestellt. Der Redner bespricht mit großer Ausführlichkeit die Biersteuer, insbesondere vom Standpunkt der Gastwirte. Hier solle man seine Mittelstandsfreundlichkeit beweisen. Surrogatverbot und Staffelung sind ganz schön, aber sie sind nicht so viel wert, daß das Brauerei-' unb Gastwirtsgewerbe und Publikum deswegen die Erdödung der Biersteuer über sich ergehen lasten sollte. Herr Büsing überbietet ja in feiner Bransteuerfteundlichkeft noch den steuerfteundlichen deutschen Finanzpolitiker Herrn von Mayr. Ebenso verwirft der Redner die Steuererhöhung für Rohtabak und stellt dabei in her Hauptsache sich auf den Standpunkt des Abg. Büsing. Das einzige Zugeständnis, das gemacht werden kann, ist eine Erhöhung der Zollsätze auf ausländische Tabalsabrikate. Aber daran wird Herr u. Stengel wohl wenig Freude haben, denn 1904 betrug der ganze Zigarreni.mport 3528 Doppelzentner. Der Redner erklärt sich auch gegen die Verkehrssteuern, einschließlich der Fahrkartensteuer. Die Rechnung Büsings kommt nicht in Betracht. Man fährt im Auslande zum Teil teurer, zum Teil billiger, aber schließlich interessieren nur die deutschen Verhältnisse. Die Erbschaftssteuer ist, wenn auch manches daran zu ändern wäre, doch bei weitem die wertvollste der Steuervorlagen. Sie durchbricht endlich die falsche Theorie von der Scheidung der direkten und indirekten Steuern zwischen Reich und Staat. Zu erwägen wäre, ob man nicht bei sehr entfernten Verwandtschaftsgraden, wo ein" Zitsamm-nbangsg^ihl überhaupt nicht vorhanden ist, wo man mühsam nad) Erbberechtigten suchen muß, das Erbrecht überhaupt aufbeben sollte.
Raab (Wirtsch. Vgg., Antis.): Das Reich auf indirekte Steuern verweisen, heißt es vor leere Schüsseln letzen oder vor Schüsseln, die bald leer werden müssen. „Rindfleisch und Plummen ist ein schön Gericht, indessen Herr, wir ftie^en's man nicht." Den aufrührerischen Charakter der indirekten Steuern scheint die Regierung noch immer nickt zu begreifen. Der Redner hält einen Vortag über die doP§= wirtschaftlichen Unterschiede zwischen direkten unb indirekten Steuern. Diese Finanzreformvorlage läßt jeden sozialen Gesichtspunkt vermissen, ist nichts als eine Maschine zur Aufbringung von Geld, läßt die obere Bourgeoisie und die Plutokrane ganz ungeschoren, den Luxus der Reichen, der geradezu beleidigend und aufreizend heutzutage vor Augen tritt. Die kleine Konsumtion und Produktion werden immer mehr belastet. Die Spekulation, die viel bessere Geschäfte macht, bleibt frei. In den Vorschlägen der Regierung ist nichts Großes, nichts Neues, nichts Zeitgemäßes, nur die allerältesten, überlebten Finanzmittel. Auslaufen werden die Steuervorlaaen schließlich ja doch wie das Hornberger Schießen, aber große Gebiete der deutschen Arbeit und zahlreiche Gemüter hat man beunruhigt. Der Redner bekämpft die einzelnen Steuervorlagen der Reihe nach mit Ausnahme der Erbschaftssteuer und schlägt neben dieser als Steuerquellen vor: eine Reichseinkommensteuer, die dann nicht bei 4, ja, nicht einmal bei 10 Prozent Halt zu machen habe, Luxussteuern, die Wehrsteuer, Umsatzsteuern für Warenhäuser und Großbetriebe als Reichssteuer, die Uebernahme sämtlicher Stempelsteuern auf das Reich, die stärkere Heranziehung der Börsensteuer, die Uebernahme der unterirdischen Bodenschätze in den Reichsbetrieb, Ausfuhrzoll auf Kali und eine gründliche Wert- zuwach 5 ft euer, von der neben Gemeinde und Staat auch das Reich einen ordentlichen Teil noch abbekommen könnte.
Dr. Südekum (sozd.) ist der sozialdemokratische Redner zur Brausteuer. Die Maffenverbrauchsstener ist ungesetzlich nach § 6 des Flottengesetzes. Der einzige Grund, den die Regierung für sie angeführt hat, ist, daß die Biersteuer seit langer Zeit nicht erhöht worden ist. In den Augen eines tüchtigen Finanzministers ist es ja vielleicht eine Scbanbe für eine Steuer, wenn sie lanae nicht erhöht ist. Der Redner behandelt die Biersteuer besonders vom Gesichtspunkt des biertrinfenben Arbeiterpublikums und führt als Beispiel für die Wirkung einer Verteurung des Bieres die Lebenshaltung eines Arbeiters aus einer Knochenmühle vor, der des Staubes wegen trotz des nassen Schwammes vor dem Munde zweimal täglich Braunbier zu sich nehmen müsse, das Glas für Kchs Pfennige, aber einige mal in der Woche statt des Bieres Schnaps trinke, weil er um einen Pfennig billiger Fr Da^ das Bier noch verteuern, wäre ein frivoles Beginnen bes Reichstages. Will man so das Volk den Klauen des Alkoholismus entreißen? Wer auf dem Standpunkt steht,
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Steuervorlagen behalten wir uns voll und ganz vor. Wir behandeln die Vorlage nicht als unteilbares Ganzes. In der Frage der Beibehaltung der Matrikularbeiträge ist meine Fraktion geteilt. Der größere Teil steht aus dem Standpunkt der Regiening; ich und einige meiner Freunde halten ihre Beseitigung für notwendig; denn es gibt keine rohere und ungerechtere Steuer als diese Steuer, die auf den Kops der Bevölkerung erhoben wird. Mit der Brausteuer sind wir im allgemeinen einverstanden. Wir bewilligen das Surrogat- verbot in seiner Beschränkung auf die untergärigen Biere: würde es auch für die obergarigen eingeführt, so würde das freilich eine Schädigung der Stärkeindüstrie bedeuten. Unser Fraktionsredner, Herr v. Richthofen, hat schon darauf verwiesen, daß die Steuer durchaus erträglich wird, wenn die Schankwirte in Norddeutschland einen kleinen Aufschlag mit Pfennigrechnung machen wollten. Den Ta^ak halten wir an und für sich nicht für ein geeignetes Steuerobfekt. Wir erkennen an, daß eine erneute Erhöhung der Steuer auf in- ländischen Tabak manche Unzutrüglichkeiten und eine Schädigung der Tabakindustrie mit ihren Arbeitern zur Folge haben kann. Die Kommission wird zu prüfen haben, ob nicht von einer Erhöhung der Jnlandsteucr abzusehen ist oder wenigstens die Sätze abgeändert werden müssen, und wieweit eine Erhöhung des Tabakzolles möglich ist. Wie gesagt, wir behalten uns in' allen Beziehungen unsere Entschließung vollkommen cor. Mit der Zigarettensteuer sind wir vorbehaltlich der Sätze einverstanden. Gegen den Fracht» briefstempe! und namentlich gegen die Quittungssteuer hat der größte Teil meiner politischen Freunde schwere Bedenken. Wir sind der Meinung deS Abg. Büsing, hier kann nur der Stempel auf Eisenbahnfahrkarten übrig bleiben und der Stempel auf Erlaubnisscheine für Kraftwagen. Aber da müssen die zur Ausübung eines Gewerbes, besonders des ärztlichen Berufes verwendeten Kraftwagen steuerfrei bleiben.
Die Erbschaftssteuer lehnen wir grundsätzlich ab, wenn wir auch anerkennen, daß die Dorlage die Ehegatten und Deszendenten frei läßt. Wir sind nicht der Ansicht des Abgeordneten Büsing, daß das keinen erheblichen Unterschied macht. Wir wollen die direkten Steuern den Einzelstaaten Vorbehalten und „Plincipiis obsta"! Aber besonders schwere Bedenken haben wir gegen diese Steuer, weil die Landwirtschaft wieder einmal reckt schlecht dabei behandelt wird. Herr Büsing verweist auf die erworbenen Vermögen, aber in der Landwirtschaft sind in den letzten drei Jahrzehnten nur in Ausnabmefällen Vermögen erworben worden, in der Regel sogar Verniögensverluste eingetreten. Da bedeutet die Vermögenssteuer eine schwere Vermögenskonfiskation. Wir können das nicht anders nennen. Die Erleichterungen, die die Vorlage für die Landwirtschaft bringt, genügen nicht. Der Verkehrswert darf nicht zur Grundlage gemacht werden, sondern höchstens der Ertragswert. Wir haben einen Ausfuhrzoll auf Kohlen und einen Ausfuhrzoll auf Kalisalze vorgeschlagen. Den ersteren hat England während des Burenkrieges eingeführt, und das Kohlengeschäft wird dadurch in keiner Weise belästigt. Wir halten eine W^insteuer für empfehlenswert. Zehn Pfennig pro Liter würbe 50 Millionen Mark bringen. Herr Graf Kanitz wird über dieses Steuerprojekt, wenn er zum Wort kommt, besonders sprechen. Wir wollen, daß die neuen Steuern von den leistungsfähigen Schultern getragen werden, aber neue Einnahmen müssen unter allen Umständen bewilligt werden. ~ Dr. Wiemer (Frs. Vp.) : Die ganze Grundlage der Steuern erlagen ist falsch. Da hat man die Einnahmen ge- chätzt, ohne daran zu denken, daß wir uns am Fuße einer anfsteigenden wirtschaftlichen Entwickelung befinden, und Ausgaben eingesetzt, die in ihrem vollen Errrag erst in einer Reihe von Jahren auftreten. Die ganze Schätzung ist falsch. Der wirkliche Mehrbedarf muß aber auch auf andere Art gedeckt werden. Die unteren und mittleren Volksklassen sind burch _bie Lebensmittelverteuerung doch wahrlich schon genug getroffen. Dieses Règime der indirekten Steuern kann doch wahrlich nicht ewig fortgesetzt: werden. Ist die Stimmenzahl der Sozialdemokratie immer noch keine Lehre? Nicht neue Steuern sind nötig, nein, es würde vollkommen genügen, dre bestehenden Steuern zu reformieren, vor allem die Vrannt- weinsteuergesetzgebung. Das deutsche Volk ist opferfreudig genug, aber an den Opsernnn der Herren Brenner soll man appellieren. Die Matrikularbeiträge können wir nicht ent- betnen, aber man sollte sie anders aufbringen, nach der Leistungsfähigkeit, nicht nach der Kopfzahl. Im Gegensatz zum Vorredner wollen wir die direkten Steuern für das Reich, also, wenn erforderlich, auch eine Erbschaftssteuer. Aber ein Bedürfnis hierzu halten wir nicht mr vorhanden, und die vorgeschlagene Steuer hat stoch auch für uns eine Reihe von Bedenken, die Sätze, die Begünstigung der Toten Hand, die man im Gegenteil mit den höchsten Steuersätzen heranziehen sollte, und die agrarischen Vergünstigungen. Gegen die Besteuerung der Teszen- | deuten haben, wir dieselben Bedenken, wie der preußische .yinangminifter wegen des Eingriffs in die Familieneinheit, das Familienvermögen. Wenn Herr Singer alles mit der Erbschaftssteuer machen will, so "ist das im Grunde nichts anderes, als wenn von der andern Seite alles auf die indirekten Steuern geschoben werben soll. Die Stempelsteuern waren eine gelungene Weihnachtsüberraschung. Der Redner erörtert die einzelnen Steuern, den Paketstempel, der auch besonders die Landwirtschaft belasten würde, den Quittungs- stemyel, bei dem man, abgesehen von sonstigem, doch mm- desieus den Scheckverkehr freilassen müßte, und lehnt sodann mit Schärfe auch bis Vier- und Tabaksteuer ab. Von dieser Staffelung wollen die kleinen Brauer auch nichts wissen, äus allen Winkeln und Ecken hat man Steuerprofette her- oorqehÄt ohne Rücksicht air" Gerechtigkeit und wirtschaftliche Wirkung. Die meisten Ionen die elementarste Rücksicht auf '4-robuftwn^unb Konsumtion vermissen und bringen dazu mchts als Steuer- und Zollplackereim. Steuern auf Vorrat «willigen wir nicht.
v. Kardorff (Rp.): Der Vorredner und seine Freunde und mit Steuervorlagen nur zufrieden, wenn sie die bösen treffen und Handel und Verkehr frei lassen. Na, na. Mit dem Vorredner bin ich in allen Punkten genau enb gegengei einer Meinung «Heitertest), mit einer einzigen Ausnahme: Auch ich fordere einen gerechteren Maßstab für die Erhebung der Matrikularbeiträge. Wir haben den guten Willen, im Gegensatz zu dem Vorredner in der KömMsion 1°, ?u arbeiten, daß ein gutes Resultat herauskommt. Leicht wird es nicht sein, leicht war schon die Einigung im Bundesrat nicht. Aber auch die Parteien werden sich schließlich eimgen, und daher vermeide ich es, jetzt auf die Einzelheiten ttnzugehen. Das gehört in die Kommission. (Lachen links.) Der Vorredner lacht. Er muß sich doch überzeugt haben,
11. Januar^
für den Allobolverbrecher ist ja das Zuchthaus da, dem geistig zu Grunde Gegangenen das Irrenhaus unb dem vom Hunger Bezwungenen der Kanal oder der Strick, der mag auch' blos er Bicrsteuer zustimmen wie dem Zolltarif, Wir lehnen sie ab.
Schluß 6 Uhr. Weiterberatung Donnerstag 1 Uhr.
(Eigenbericht.)
4 Gchmtsyllvde.
x Cassel, 10. Januar,
2. Verhandlunststafl.
Zu Bcgiuu der heutigen Sitzung der Synode der evang. Kirchengemeinden des Konsist onalbezirk Cassel ergriff der landesherrliche Kommissar Konsistorial-Präsidcnt von Altenbock u m das Wort, um
de m Generals« peri ntendentenv. Lohr einen Nachruf
z« widmen: Tief erschüttert habe ich der hohen Synode die Mitteilung zu machen, daß der Generalsuperintendent Ober- bofprediger N. Lohr heute morgen um 4 Uhr sanft in dem Herrn entschlafen ist. Der Herr über Leben unb Tod hat nach seinem unerforschlichen Ratschluß seinen treuen Diener nach einer reichgesegneten Arbeit abgerufen. Der Verewigte hat, geleitet von einer heißen Liebe zur evangelischen Kirche, zu seiner Heimatskirche, zur christlichen Liebesarbeit, mit.dem ihm zur Verfügung stehenden reichen Geistesgaben, in unermüdlicher Treue im Dienste des Herrn gewirkt. Trotzdem in der letzten Zeit ferne Kräfte schwächer wurden, hat er nicht nur noch immer alle seine Pflichten treu erfüllt, sondern er hat noch immer viel mehr gearbeitet, als ihm oblag Die deutsch-cvangeliscke Kirche, die evangeliscke Kirche, die hessische Kirche, die reformierte Kirchengemeinschaft, das Konsistorium und alle dem Verewigten unterstellten Pfarrer sind ihm zu unanslösblichen Danke verbunden. Sein Andenken wird ein gescnnetes fern für alle Zeit.
Die Versammlung erhebt sich zu Ehren des Verschiedenen von den Sitzen.
Der Vorsitzende der Synode, Studiendirektor T). Klingender, widmet dem Andenken des verewigten Ge- neralsuperintendentm ebenfalls noch einige herzliche Worte. Er wolle, erst arte der Redner, nicht eine Schilderung der Persönlichkeit und der Verdienste des Verstorbenen geben, er wolle nur in diesem Augenblick, wo man unter dem Eindruck ber Travelbotschoft stehe, dem Schmerze der Synode Ausdruck geben. Die Synode sei von der Trauernachricht tief erariffen. Der Dahingeschiedene habe einen großen Einstich auf die Geschichte der hessichen Kirche aiisoeübt. Vor jedermanns Auge stehe die starke, charaktervolle Persönlichkeit des Verewigten. Mit jeder Faser seines Herzens habe dieser Mann an seiner Heimat gehangen, er habe hessische Art recht verstanden, habe sie selbst an sich verspürt. Der Redner gedachte weiter der Verdienste Lohrs um das Kirchenwesen wie er mit Nachdrrick für das Gesangbuch, die Agende und das Kirchengebet eingetreten sei. Er e' wähnte die stete Hilisbereitschaft des Verewigten. Der Redner schloß seinen Nachruf mit den Worten: „Selig ftnd, s— ote in dem Herrn sterben" usw.
Es findet nun die Beratung
des Kirchengesetzentwurfs betr. die Erhebung von K i r ch e n st e« e r n in den Kirchengemeinden und Gesamtverbänden der evangelischen Kirchengemeinschaste« im Bezirke des Konsistoriums zu Cassel statt. Der Gesetzentwurf umfaßt 32 Paragraphen, bie sich mit dem Bcsteuerungsrecht der Kirchengemeinden, der Stenerpsticht, der Umlegung der Kirchensteuer, bem Verfahren usw. be assen.
Der Kommissar des Kultusministers, Herr Geh. Ober- regierungsrat S ch « st e r - Berlin, vertritt die Vorlage und begründet sie eingehend.
Er gibt einen geschichtlichen Rückblick auf die Ausschreibung kirchlicher Süeuérumlagen in früherer Zeit und beschäftigt sich mit den einschlägigen seither geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Er weist tlach, daß das kirchliche Steuer- we'ch einer gründlichen, einheitlichen Neuregelung bedürfe. Diese Neuregelung hat nach Maßgabe der für die evangel. Kirche bestehenden Verfassung durch Kirchengesetz zu erfolgen, dem jedoch ein bestätigendes und ergänzendes Staatsgesetz zur Seite treten muß, um dem Besteuerungsrecht der Kirchengemeinden und den sich hieraus ergebenden vermögensrechtlichen Beziehungen den erforderlichen staatlichen Schutz zu verschaffen. Die im tve'entlichen gleichartigen Bedürfnisse in den evangelischen Landeskirchen Preußens auf dem hier in Betracht kommenden Gebiete, praktische Gesichtspunkke — z. B. die Möglichkeit des Vorhandenseins mehrfacher Wohnsitze eines Steuerpflichtigen im Bereiche verschiedener Landes- Archen — und nicht minder das staatliche Interesse erfordern eine gleichzeitige und gleichmäßige gesetzgeberische Behandlung des kirchlichen Steuerrechts für sämtliche evangelische Landeskirche« der Monarchie. Vom kirchlichen ■ Standpunkte aus werden hiergegen Bedenken nicht zu erheben sein, da es sich ausschließlich um die Regelung vermögensrechtlicher Be- zièhungen unb um Fragen der äußeren Verwaltung handelt, welche für die inneren, insbesondere für die konfessionellen Verhältnisse der einzelnen Landeskirchen ohne Bedeutung sind.
Der vorliegende Entwurf eines Kirchengesetzes folgt daher un wesentlichen bem im Jahre 1903 von der Generalsynode der evangelischen Landeskirche der älteren Provinzen beschlossenen^ im Kirchlichen Gesetz- unb Verordnungsblatt von 190o G. 31 veröffentlichten Kirchengeseke über die Erhebung von Kirchensteuern usw. vom 26. Mai'1905, welches durch Sraatsges^tz vom 14. Juli 1905 die erforderliche Bestätigung und Ergänzung erhalten hat. Der Entwurf will im Verhältnisse zu den fteuerrecbtlidjen Be-
®ev Provinzial- unb Synodalordnung vom , März 1886 nicht neues Recht schaffen, vielmehr das kirchliche Steuerwesen, soweit es auf dem Prinzipe der Steuerpflicht nur der Mitglieder ber Kirchengemeinde unb auf dem System der Zuschläge zu