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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stabt« und Lan^rcis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Lie fünf gespaltene Petitzeile oder deren Raum 15 Mß im RelUurreuteU die Zeile 35 Pf-
Verantwort!. Redakteur: G. Schrecker b» H«â»
Ml. 247 MernsprtKanIchlnfi Nr. 605.
Hus Fjanau Stadt und fand.
Hanau, 20. Oktober.
Lchtntliche Sitzmig der Aadkcrorllmtcii-Dttslimlmg
vom 19. Oktober 1905
Anwesend die Herren: Kommerzienrat Canthal, Vorsteher; Aukamm, Bonn, Craß,, Eberhard, Förster, Heraeus, Hoch, Hock, Holm, Jost, Koburger, Loßberger, Peteler, Reis, Schroeter, Schwabe, Spatz, Steinheuer, Stübing, Voltz, Dr. Wagner, Dr. Wenke, Wohlfarth und Wolff; vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr. Gebeschus und Dr. Eisenach.
Amtsniederlegung.
Vorsteher C a n t h a l verliest ein Schreiben deS Mitgliedes und stellvertretenden Vorstehers, Herrn Küstner, worin derselbe mitteilt, er wolle spätestens mit Ablauf des Jahres sein Amt niederlegen. Er teile dies mit, damit bei der bevorstehenden Wahl zugleich ein Ersatzmann für ihn gewählt werden könne. Der Vorsteher knüpft an die Verlesung dieses Schreibens folgende Bemerkungen: So leid es uns auch tun wird, daß Herr Küstner den schon vor 2 Jahren geäußerten Wunsch, den er auf Bitten seiner Kollegen damals zurückstellte, nunmehr zur Ausführung bringt, so werden wir doch daran gehen müssen, einen Ersatzmann für ihn zu wählen. Herr Küstner ist sowohl seinem Lebensalter wie seinem Dienstalter nach das älteste Mitglied unserer Körperschaft. 23 Jahre stand er im städtischen Dienst, er ist nie ein Mitläufer gewesen, sondern auf Grund seiner reichen Erfahrungen war er stets ein eifriger, selbständiger Arbeiter, jederzeit einer der pflichttreuesten Bürger, den die Stadt in die Vertretung geschickt. Wenn er nunmehr nach langer, arbeitsreicher Tätigkeit von uns scheiden will, werden wir, so leid es uns tut, zustimmen müssen. Es würde mich freuen, wenn ich mit ihrer Zustimmung dem Scheidenden den lebhaftesten Dank ausdrücken dürfte für seine reiche Mithilfe auf so vielen Gebieten des städtischen Gemeinwesens. Es erfolgt kein Widerspruch, ich stelle fest, daß Ihre Zustimmung erfolgt ist. - Stadtv. Spatz: Ich möchte dem Wunsch Ausdruck geben, daß wir nicht durch einfaches Stillschweigen unsere Zustimmung geben, sondern durch Erheben von den Sitzen. (Geschieht.) — Vorsteher Canthal: Ich danke Ihnen! Für den Scheidenden wird die hohe Ehrung, die Sie ihm bereitet haben, eine Freude sein.
Einsprüche gegen die Wählerliste.
. Referent Stadtv. Reg.-Rat Dr. Wenke. Der Referent erörtert die 75 erfolgten Einsprüche im einzelnen. Einige von ihnen sind als berechtigt anerkannt und demnach die Antragsteller in die Wählerlisten ausgenommen worden. Die übrigen Einspruch erhebenden sind Einwohner, welche entweder das gesetzliche Alter noch nicht erreicht haben, noch nicht 2 Jahre hier wohnen, oder fremde Staatsangehörige sind. Stadtv. Hoch fragt an, wie es mit denjenigen Einspruch erhebenden gehalten werden solle, die inzwischen das gesetzliche Alter erreicht haben. Er sei der Ansicht, daß mindestens diejenigen, welche bis zum heutigen Tage dieses Alter erreicht haben, in die Listen mit aufzunehmen seien. — Stadtv. Reg.-Rat Dr. Wenke vertritt den Standpunkt, daß für die Erreichung des gesetzlichen Alters der Tag maßgebend sei, an welchem die Wählerlisten fertiggestellt wurden, also am 31. August. - Oberbürgermeister Dr. Gebe- schus ist derselben Meinung. Fest stehe.nnr der 31. August, alle andere Termine seien schwankend. Man werde einen Punkt in der Erscheinungen Flucht festlegen müssen und das sei der 31. August, der Tag des Abichluffes der Wählerlisten. Redner verweist auf die Konsequenzen, welche ein anderer Modus nach sich ziehen müsse. -- Stadtv. Schwabe führt uus, er wolle ebenfalls jedem sein Wahlrecht sichern und beantrage, daß der 31. Oktober als Endtermin für die @r= AHung des gesetzlichen Alters festgelegt werde. - Dr. Wenke beantragt, als Endtermin den 31. August festzu- egen. — Nachdem sich nochmals der Oberbürgermeister die Stadtv. Dr. Wenke, Holm, Hoch und Schwabe Frage geäußert, wird der Antrag Wenke angenommen, ^übrigen Anträge abgelehnt. Hierauf werden die Ein- lpruche im Sinne der Anträge des Referenten erledigt.
Beitritt zum Städtetag.
Der Vorsteher referiert über eine nicht auf der Tages- stehende Eilsache, betr. den Beitritt zum Deutschen - a tetag. Der Deutsche Städtetag solle als dauernde Ein- i"stEert werden, der Beitrag betrage pro Jahr M J<art für je 1000 Einwobn-r. Di- Vo^laae wird genehmigt
Freitag den 20. Oktober
Wahlen.
Als Beisitzer für die Stadtverordnetenwahlen werden gewählt die Herren Bonn, Craß, Koburger und Müller, als Stellvertreter die Herren Baader, Hock, Spatz und Stübing. — An Stelle des von seinem Amt zurücktretenden, aus den Reihen der Arbeitnehmer gewählten Mitgliedes der Armenkommission, Herrn Jakob Ohler, wird Herr August Kiefer gewählt
Personalien.
Die Versammlung nimmt von der endgültigen Anstellung der Lehrer Freund, Hamburger und Kleinhans an der städt. gewerbl. Fortbildungsschule Kenntnis. Die Anstellung erfolgte, nachdem deren Qualifikation genügend dargetan war, ebenso diejenige des Fachlehrers Ebbecke an derselben Schule. — Die Anstellung des bisherigen städt. Hilfsboten Rab wird beschlossen. — Steuerinspektor Appel bat um seine Versetzung in den Ruhestand vom 1. April 1906 ab nachgesucht. Der Antragsteller, welcher seit Frühjahr d. J. krank ist, steht seit dem 1. Januar 1868 im Dienste der Stadt Hanau. Die Versammlung stimmt der Pensionierung zu.
Ueberschüsse aus früheren Rechnungsjahren.
Die Ueberschüsse des Jahres 1903 betrugen im ordentlichen Haushaltsplan 71 604.83 Mk., diejenigen des Jahres 1904 betragen 77 191.96 Mk. Im Jahre 1904 sind aus den Ueberschüffen der früheren Rechnungsjahre eine ganze Reihe von Ausgaben geleistet worden, als welche namentlich in Betracht kommen 32 678.79 Mk. für den Treppenhausanbau des Theaters, 2 993.91 Mk. für die Verlegung der Bibliothek in die alte Zeichenakademie, 5 124,11 Mk. für die Verlegung der Feuermeldeanlage, 2500 Mk. für Doppelfenster in den städtischen Dienstzimmern und 8 921.57 Mk. als halbe Kosten des Kinzigsteges.
Der Magistrat ist der Meinung, daß die 32 678.79 Mk. für den Anbau des Treppenhauses im Stadttheater nicht aus den Ueberschüffen der früheren Rechnungsjahre entnommen werden sollten, weil dieselben durch, die Einnahme einer derartig großen Summe zu sehr in Anspruch genommen würden, und weil es unbillig erscheint, daß die Gegenwart ausschließlich die Verbefferungen im Theater trägt Der gleiche Grund hat auch die Körperschaften veranlaßt, für die innere Herrichtung des Stadttheaters im Jahre 1905 (Heizungs-, Entlüftungs- und Beleuchtungsanlage) 28 600 Mk. in das Außerordentliche-Titel I<I aus Darlehen zu bestreitende Ausgaben zu stellen. Um aber nicht eine zu ferne Zukunft mit derartigen Ausgaben zu belasten, wurde beschlossen, diejenigen Beträge, die nach Tit. i l b der Einnahme des Außerordentlichen im Jahre 1906 mit 2000 und im Jahre 1909 mit 1600 Mk. frei werden, weiter solange im ordentlichen Etat, nur an anderer Stelle, nämlich unter Tit. VH K der Ausgaben, sobald die Beträge freigeworden sind, erscheinen zu lassen, bis der Betrag von 28 600 Mk. amortisiert ist. Es erschien angemessen, in gleicher Weise mit den oben angegebenen für den Neubau des Treppenhauses aufgewendeten Ausgaben zu verfahren. Um aber den Gesamtbetrag von rund 33 000 Mk. aus 1904 und von rund 29 000 Mk. aus 1905, zusammen also 62 000 Mk. nicht zu langsam zu amortisieren, erschien die alsbaldige Einstellung eines Betrages von 1400—2400 Mk. unter VII K des ordentlichen Haushalsplanes angezeigt, sodaß nach Freiwerden der unter Hb des außerordentlichen Haushaltsplanes aufgeführten 2000 Mk. und 1600 Mk. im Gesamtbetrag von 5000 Mk. bczw. 6000 Mk. zur Amortisation der obigen 62 000 Mk. zur Verfügung stehen würde. Hinzukommt, daß wir möglichst bald einen Betrag aus Ueberschüffen früherer Rechnungsjahre an der Hand zu haben wünschen müssen, um entweder diesen Betrag als Ausgleichsfonds für schlechte Jahre oder zur Bestreitung von Ausgaben, die aus Darlehen zu bestreiten nicht angängig sein würde, verwenden zu können. Zunächst würden die Ueberschüsse der früheren Rechnungsjahre dazu dienen, den Betriebsfonds, der zur Zeit nur 40 000 Mk. beträgt, der aber, um auszureichen, auf mindestens 200—250 000 Mk. verstärkt werden muß, ungefähr auf die Höhe zu bringen, die er haben muß. Die Vorlage findet Zustimmung.
Standgeld für die Meßplätze.
Zur Beseitigung der mancherlei Anstände, welche der seitherige Tarif der bei den Messen zur Erhebung kommenden Standgelder ergeben hai, schlägt der Magistrat vor, den Tarif zukünftig wie folgt festzusetzen:
Für 1 Karussell 2,50 Mk., für 1 Schaubude 2,50 Mk. für 1 Schießbude 2,50 Mk., für 1 Stand bis zu 3 m Länge 1.— Mk., für 1 Stand über 3 m bis 4'12 m Länge 1.50 Mk., für 1 Stand über 41> m Länge bis 6 m Länge 2,00 Mk. und für jedes angefangene weitere Meter 50 Pfg.
^ernsprechimschlus; Nr. 605* 1905
mehr. Für ein Tisch bis 1 m Länge 50 Pfg., für jedeS angefangene weitere m 50 Pfg. mehr.
Für Porzellanstände bis 5 qm groß 1 Mk. „ „ über 5 bis 10 qm groß 2 Mk. „ „ „ 10 qm groß 3 Mk.
„ Geschirrstände bis 5 qm groß 1 Mk. „ „ über 5 bis 10 qm groß 2 Mk.
. . , 10 "M 2,50 Mk.
, einen Waffelwaqen 1 Mk.
„ „ Zirkus 2,50 Mk.
„ eine Schiffsschaukel 2,50 Mk.
Standgeld für 1 Wagen außerhalb des gemieteten Platzes 2 Mk. pro Messe. — Wird zugestimmt.
Einspruch der israelitischen Gemeind« gegen Heranziehung zu den Straßenbaukosten des Mühltorweges.
Im Jahre 1901 wurde am Mühltorweg an dem De» gräbnisplatz der israelitischen Gemeinde, der sowohl von der Jahnstraße wie vom Mühltorweg begrenzt wird, eine Totenwagenhalle errichtet und hierdurch das Grundstück straßenkostenbeitragspflichtig, welche in Höhe von 5187,11 Mark angefordert werden. Der von der Gemeinde erhobene Einspruch ist zunächst vom Magistrat zuinckgewiesen worden. Die Gemeinde macht geltend, dâß es eine Härte und Unbilligkeit wäre, von ihr die ortsstatutarischen Straßenkosten- beiträge zum Mühltorweg anzufordern, da das am Mühl- torweg errichtete Gebäude ebenso wie der übrige Platz nur Kultuszwecken gewidmet sei. Nach den für die Gemeinde gültigen Bestimmungen sei es untersagt, den Platz in anderer Weise als Kultuszwecken zu benutzen und zu verwerten. Sie bezieht sich auf den im § 9 des Kommunalabgabengesetzes bezüglich des Begriffs der „Beiträge" ausgesprochenen Gedanken, „wonach „Beiträge" nur von denen erhoben werden sollen, denen durch die Herstellung und Unterhaltung von Veranstaltungen besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen." Ein solcher wirtschaftlicher Vorteil liege aber hier nicht vor. Weiterhin macht sie geltend, daß sich die Kosten des Baues der Leichenhalle etwa auf 800 Mk. belaufen und jetzt ihr über 5000 Mk. Straßenkostenbeiträge angefordert würden. Da die israelitischen Gemeindemitglieder hier in Hanau schon außerordentlich mit Kultussteuern belastet seien, bedeute die Anforderung eine ganz außerordentliche weitere Belastung. Unter Würdigung der angeführten Gründe hat der Magistrat geglaubt, in diesem Falle von der Ausnahmebefugnis bei § 19 des Ortsstaruts vom 24. Februar 1880 Gebrauch machen zu sollen und hat beschlossen, unter der Voraussetzung, daß der Friedhof seinem Kultuszwecke nicht entfremdet würde, von der Einziehung der Straßenkostenbeiträge Abstand zu nehmen. Zur Sicherung der städtischen Ansprüche auf diese Beiträge für den Fall, daß wider Erwarten eine Parzellierung des fraglichen Grundstückes zu Bauzwecken vorgenommen werde, hat er den Eintrag einer entsprechenden Sicherungshypothek gefordert. Die israelitische Gemeinde hat sich hierzu bereit erklärt. Wird zugestimmt.
Baufluchten zwischen Hain st raße und Kinzig.
Für das Gelände zwischen Hainstraße und Kinzig ist durch frühere Beschlüsse der städtischen Körperschaften der Entwurf I bereits genehmigt worden. Im Gegensatz zu diesem Entwurf ist die Straße Nr. 52 zwischen Vorstadt und Rückertstraße weiter nach der Kinzig zu verschoben genau gleichlaufend mit dem Hochwafferdamm. Von der Rückertstraße ab nach Osten zu ist dagegen die Straße nach Süden verschoben, um hier eine beiderseitige Bebauung zu erzielen. Eine Zusammenlegung mit dem Hochwafferdamm auf dieser Seite ist nicht angängig, da Keunecke bereits an der Rückertstraße einen Eckneubau errichtet. Es entsteht deshalb an dieser Stelle eine Verschiebung der Straßeneinmündungen gegen einander, die aber sowohl wirtschaftliche als auch verkehrstechnische Vorzüge hat. Jedem Eckhause wird ein freier Ausblick gewährt und der Straßenverkehr erhält eine bessere Ueber sichtlichkeit, als bei regele mäßiger Straßenkreuzung. Durch Verschiebung der Straße Nr. 52 nach Süden ist ferner auch die Aenderung der Straßenanlagen über das Reuling'sche Grundstück bedingt. Auch hat Herr Usener bereits gegen den Entwurf I bezüglich dieser Straßen Einwendungen erhoben. Da durch den neuen Entwurf II das Gelände vorteilhafter aufgeteilt wird, ist zu erwarten, daß dieser Entwurf eher die Zustimmung der beteiligten Grundeigentümer erhalten wird. Da für den Zugang zum Kinzigsteg von der Bruchköbelerlandstraße auS noch keine Fluchtlinien vorgesehen sind, empfiehlt eS sich, solche auf diesem Plan mit festzustellen. Die Breite des Zugangs ist auf 4,00 m mit beiderseitigen 2,50 m breite?