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Sierteljâhrlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für aut» «âttige Abonnemen mit dem bttrefjenden Postaujjchtag.

Die emMe Nummer koste» 10 Pfg,

General-Anzeiger

Hüruckt lmd verlegt tn der Buchdrucker« des verein, es- WagmhaujeS in Hkuau.

Amtliches Grgcn für Stabb unb Landkreis Kanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Ermrèâsgsgebührr

Hr« füsfgespaüeue Petitzelle oder deres Raum LS Ug- W Nâusueü die Zeit« 35 Uz°

VsLntwsrÜ. RHkkteurr G. Pchr«ck<r iv Hassa.

Nr. 92

Fernsprechanschlutz Nr. 605

Ditnstaa drn 18. Avril

Uernsprechanschlutz Nr. 605

1905

Arr ilich^' Eandkreis Fyanau.

BckiisttMlichmU» des Söimili^ii teMMmt^

Die Herren ^Bürgermeister ersuche ich um Feststellung, ob auf den Friedhöfen Grabmäler oder Monumente von französischen Offizieren oder Soldaten vorhanden sind, und um Bericht binnen 8 Tagen.

Fehlanzeige ist nicht erforderlich.

Hanau den 13. April 1905.

Der Königliche Landrat.

V 2385 v. Beckerath.

Stadtkreis Hanau.

Bekanntmachung«

Von den der Stadt Hanau gehörigen, in der Gemarkung Groß-Auheim gelegenen Grundstücken sollen 117 bis jetzt unverpachtete Parzellen am Donnerstag den 20. d. M., vormittags 10 Uhr, im Neustädter Rathaus, Stadt- psrordnetensaal ( . Obergeschoß) meistbietend verpachtet werden.

Pachtliebhaber werden hierzu eingeladen.

Hanau den 17. April 1905.

Stadthaupttasse. 7913

Jill Name» des Mnigs.

Jtl der Strafsache gegen den Milchhändler Johann Marzellin Schwab in Kleinkrotzenburg, wegen Nahrungs­mittelfälschung hat «das Königliche Schöffengericht in Hanau in der Sitzung vom 28. März 1905 an welcher teilge- nommen haben:

Amtsrichter Dr. Siebert als Vorsitzender, Kaufmann Emil Dörr von Hanau, Landwirt Philipp Viehmann I von Niederissigheim, als Schöffen, Amtsanwalt Engler als Beamter der Staatsanwaltschaft, Assistent Dilling als Gerichtsschreiber, für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird wegen Vergehens gegen das Nah­rungsmittelgesetz zu fünfzig Mark Geldstrafe, subs. zehn Tagen Gefängnis und zu den Kosten des Verfahrens verurteilt.

Außerdem ist der entscheidende Teil des Urteils binnen 4 Wochen nach Rechtskraft einmal auf Kosten des Ange­klagten imHanauer Anzeiger zu veröffentlichen.

gez. r. Siebert. 7868

Ausgefertigt unter Bescheinigung der Rechtskraft.

Hanau den 5. April 1905.

Der Gerichtsschreiber Königlichen Amtsgerichts Abt. 4. iL. s.) Rößing, Sekretär.

Verdingung.

Die zum Neubau eines Arbeiter-Zweifamilien-Wohnhauses mit Stallung auf der Domäne Kinzigheimerhof erforderlichen Arbeiten und Lieferungen sollen im ganzen im Wege des öffentlichen Angebots verdungen werden.

Die Verdingungsunterlagen liegen im Dienstzimmer des Unterzeichneten, Augustastraße 25, vormittags von 1012 Uhr, aus. .

Verdingungsanschläge können zum Selbstkostenpreise von ^,60 Mk. für das Stück bezogen werden.

Verschlossene und mit entsprechender Aufschrift versehene Angebote sind bis zum Eröffnungstermine am

Mittwoch den 26. April d. Js.,

, , vormittags 10 Uhr, kostenfrei an den Unterzeichneten einzureichen.

Zuschlagsfrist bis zum 1, Juli d. Js.

Hanau den 15, April 1905.

Der Königliche Kreisbauinspektor.

Becker, Baurat. 7781

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Hanau, 18. April.

* Die Erwerbung der alten Feste Spangen- durch den Bezirksverband Cassel nimmt greifbare Ge- ! .Gestern trat der Landesausschuß des Regierungs- vezirks Cassel zu einer mehrtägigen Verhandlung im Stände- zusannnen. Der wichtigste Gegenstand der Tagesord- "ung betrifft den Ankauf der alten Burg Spangenberg und Zwecke werden die Mitglieder des Landèsaus- imuiies heute vormittag eine Besichtigungsreise nach Spangen- «erg unternehmen, um sich an On und Stelle über den Ver­

kaufswert des Schlosses zu informieren. Da die Kgl. Staats­regierung dem Bezirksverbande das weitgehendste Entgegen­kommen bezüglich des Verkaufspreises zugesichert hat, so steht wohl außer allem Zweifel, daß der Landesausschuß nach der Besichtigungsreise zu dem Beschluß kommen wird, der Bezirksverwaltung die Genehmigung zu erteilen, um mit der Kgl. Staatsregierung zwecks Anlauf der alten Feste in Ver­handlungen zu treten, damit sie dem nächsten Kommunal­landtage eine Vorlage unterbreiten kann, welche dann nur noch die Flüssigmachung der zum Ankauf erforderlichen Mittel zum Gegenstände der Beratungen haben wird.

* Konttollversammlung. Mittwoch den 19. April, vormittags 9 Uhr, in Langenselbold (am Schloßberg, im Garten der Wirtschaft Gasche): die Mannschaften von Langenselbold mit Bruderdiebacher- und Baumwieserhof; vormittags 11 Uhr: die Mannschaften von Oberrodenbach, Niederrodenbach, Langendiebach mit Reuserhof; ttachmittags 2 Uhr: die Mannschaften von Hüttengesäß, Neuwiedermuß, Ravolzhausen, Rückingen und Wolfgang.

* Zur neuen Versonentarèfreforin auf den deut­schen Eisenbahnen wirb jetzt mitgeteilt, daß sich die beteiligten Verwaltungen nach langem Hin- und Herberaten zu folgenden Fundamentalsätzen geeinigt haben: Die einfache Fahrt kostet die Hälfte der bisherigen Rückfahrkarten. 2. Für Schnellzüge wird ein Zuschlag von mindestens 50 Pfg. erhoben. Der Kilometersatz steht noch nicht ganz fest, wahrscheinlich wird er 8/b bis 3 * Pfg. betragen. 3. Die Einführung des neuen Tarifs soll im Frühjahr 1906 erfolgen.

N Volkskunde. Der Hessische Geschichtsverein hat die Gründung einer Abteilung für Volkskunde, welch letztere sich die Aufgabe gestellt hat, in der Provinz planmäßige Erhebungen über die heimischen Bräuche und Lebensgewohn­heiten, der mannigfachen Aeußerungen des Volksglaubens der volkstümlichen Ueberlieferungen in Sage, Märchen, Lied, Sprichwort und Mundart zu veranstalten. Die Erhebungen sollen durch Ausfüllung von Fragebogen geschehen. Der Herr Oberpräsident hat die Kgl. Regierung, Abteilung für Kirchen- und Schulwesen, ersucht, dahin zu wirken, daß die Volksschullebrer unseres Bezirks für die Sache interessiert und veranlaßt werden, bei diesen Erhebungen tätig mitzu­wirken und das Unternehmen tunlichst fördern zu helfen.

() Verschönerrrngsverein. Der Vorstand des Derschonerungsvereins hat in seiner gestrigen Sitzung definitiv die Errichttmg eines Kinzigstegs in der Dulau be­schlossen. Die Arbeiten sollen beschleunigt werden, damit der einem fühlbaren Bedürfnis entsprechende, die Kinzig an einer von den Waldspaziergängern fleißig benutzten Stelle über­brückende Steg noch vor Pfingsten dem Verkehr übergeben werden kann. Allerdings ist es nun auch wünschenswert, daß weitere Kreise dem Verschönerungsverein unter die Arme greifen, denn die erwachsenden Kosten sind beträchtliche zu nennen, für die die verfügbaren Mittel bei weitem nicht ausreichen. Spenden, ob große oder kleine, werden dankbar entgegengenommen. Die Redaktionen desHanauer Anzeigers" und derHanauer Zeitung" sind gerne bereit, die Vermittlung der Spenden zu übernehmen und werden auch über die gespendeten Beihilfen öffentlich quittieren.

* Stiftungsfest der Durngesellschaft. Am nächsten Sonntag (1. Osterfeiertag) begeht die Turngesellschaft Hanau in den Sälen der Centralhalle ihr 24. Stiftungsfest durch Abendunterhaltung und Ball. Das vorgesehene Programm weist neben verschiedenartigen turnerischen Uebungen und einer größeren Reihe Marmorgruppen ausgewählte musika­lische Darbietungen orchestralen und solistischen Charakters auf. Außerdem kommen zwei Theaterstückchen, das zweiaktige Volksstück mit GesangDer Wildschütz" undIn der Schusterwerkstatt", zur Aufführung. Da die Vorbereitungen eifrig betrieben werden, darf man eine gute Durchführung der einzelnen Nummern erwarten und den Besuchern einen amüsanten, unterhaltenden Abend in Aussicht stellen.

* Besttzwechsel. Das bisher Herrn Karl Peter Brandt gehörige Besitztum Nürnbergerstraße 26 und Salzstraße 21 (Weltkugel) ging durch Kauf an Herrn Bauunternehmer Friedrich Rumpf über. Vermittler war Herr M. I. G r ü n b a u m.

* Sängeriubiläum. Am 23. März d. J. waren es 25 Jahre, daß Herr Friseur Mohr dem GesangvereinTon- bliithe" als Mitglied angehört. Außer den sonstigen Ehrungen, die dem Jubilar bereitet wurden, wurde ihm zu Ehren auch noch am Samstag abend im Saale derStadt Bremen" ein Bierkommers veranstaltet, der den besten Verlauf nahm und Zeugnis ablegte von der Beliebtheit des Gefeierten unter seinen Sangeskollegen.

Fechenheim, 17. April? (Bubenstreich.) In der Nacht von Samstag aus Sonntag beschäftigte sich auf der

Frankfurter Landstraße nahe der Frankfurter Grenze ein Mann wieder damit, über die ganze Breite der Straße quer Pflastersteine aufzubauen, sodaß etwa verkehrende Fuhrwerke oder Radfahrer unbedingt verunglücken mußten. Ein lang­sam daher kommender' Radfahrer sah glücklicherweise das Hindernis, schaffte sich Platz zum Durchfahren und zeigte die Sache auf der Polizei an, worauf durch die diensthabenden Polizeisergeanten das Hindernis beseitigt wurde. Glücklicher­weise ist man diesmal dem Vorüber der Buberei auf der Spur.

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Gerichts"!.

Sitzung der Strafkammer vom 17. 2l^iL Gefährliche Schießerei.

Am 21. Januar schoß der Ausläufer H. von seiner Woh­nung in der Grimmstraße aus mit einem Teschin nach einem auf dem gegenüberliegenden Gartenzaun sitzenden Sper­ling. Der Spatz flog davon, dafür stimmte aber der hinter dem Zaun sitzende wertvolle Spitz eines Bijouteriefabrikcmten seine Totenklage an, rannte noch in bas Haus rmd ver­endete dort an dem Schuß, den er in den Hals erhalten hatte. Zur selben Zeit, als der unvorsichtige Schütze (einem gefährlichen Vergnügen oblag, hatte auch ein zehnjähriger Junge den an dem Gartenzaun vorbeiführenden Weg passiert imb hätte unter Umständen ebenfalls getroffen werden können. Gegen den Angeklagten H. bestand zunächst der Berstacht, daß er überhaupt absichtlich den Hund seines Nachbars er­schaffen hatte und es wurde deshalb auch Anklage wegett Sachbeschädigung gegen ihn erhoben. Dies ließ sich zwar vor dem Schöffengericht nicht nachweisen, es verurteilte den Angeklagten wegen Schießens an bewohnten Orten trotzdem zu drei Wochen Hast, weil leicht. Menschenleben hätten ge­fährdet werden können. Die Strafkammer willfahrt zwar nicht dem Wunsch des Angeklagten auf ErkenmMg einer Geldstrafe, setzt aber doch bie Haftstrafe auf eine Woche herab.

Auf der schiefen Ebene.

Der kaum 18jährige Bäckergeselle Arthur Z. von Dabern wurde am 13. Februar v. I. aus dem Gefängnis entlassen, wo er eine Strafe wegen Langfingerei verbüßt hatte. Darauf kam er zu einem Bäckermeister nach Berlin in Stellung, wo er sich sich bis zum 25. Oktober hielt. Da hing er die Arbeit an den Nagel, stahl dem mit ihm das Logis teilenden Lehr­ling die Uhr und Barschaft von 1.80 Mk. und verschwand. Einige Tage später schlich er sich wieder in die Wohnung der Gesellen ein, stahl einem anderen Gesellen die silberne Taschenuhr und Legitimationspapiere und verschwand dies­mal endgültig aus Berlin. Von da wandte er sich nckch Helbra in Sachsen, blieb dort bei einem Bäckermeister geraste einen Tag in Stellung, stahl wieder dem Mitgesellen Uhr und Geld und beehrte bann Fulda mit seiner Anwesenheit^ Hier stahl er abermals einem Gesellen seine gesamten Hab­seligkeiten an Kleidern, Schuhen, Bürsten und Geld und be­schloß seine Diebesreise in Schlüchtern, wp ihm wieder die Legitimationspapiere eines Gesellen in die Hände fielen. Der Angeklagte hat hiernach sich jedesmal nur von Meistern engagieren lassen, um seine Mitgesellen ^u bestehlen, von den falschen Legitimationspapieren machte er m Helbra, Brückenau, Fulda und Schlüchtern Gebrauch. Das Gericht hält für den Dieb eine strenge Strafe am Platze und erkennt auf ein Jahr Gefängnis und 4 Wochen Hast.

Auch ein Grund zum Streiken.

Sechs bei den Erdarbeiten am Bahnbau Stockheim-Allbei beschäftigte Arbeiter legten im Ottober v. I. die Arbeit nieder. Ein Schlaumeier unter ihnen hatte den Plan aus- geheckt, in der Weise einen Nebenverdienst herauszuschlagen, daß sie die Lohnzettel, worauf der Vorschuß eingetragen war, fälschten, durch welches Verfahren den Leuten ganz ansehn­liche Beträge m die Hände fielen. Sie stoben darauf in alle Winde auseinander und nur der Arthur F. von Neuenkirchen konnte gefaßt werden. Er hat auf seinem Lohnzettel die Ziffer über den erhaltenen Lohnvorschuß von 26 Mk. in 16 Mk. umgeändert und dadurch bei der Ablöhnung 10 Mar. mehr erhalten, als wie er noch zu fordern hatte. Es wird gegen ihn auf 2 Monate Gefängnis erkannt.

Ein Gesetzeskundiger.

Der Friseur Fidelius S. von Frankfurt erhielt ein Straf" Mandat von 5 Mk., weil er sich am 23. Januar abends auf Fechenheimer Gemarkimg auf dem am Main herführenden, Leinpfad" mit einem Revolver ein Schießvergniigen geleistet, hat, bei dem die Ktigel einem am Mam auf dèm Anstattd liegenden Jäger dicht am Kopf vorbeipfiff. Das Schiffers geeicht gab seinem Antrag auf Freisprechung nicht statt, vor, der Sttafkammer begründet er diesen Antrag damit, daß zwei Mal geschossen worden wäre, das erste Mal von ihm/ das zweite Mal von einem anbern Spaziergänger. Da nun der zweite Schuß den Gegenstand der Anzeige bilde, so sei der gegen ihn ergangene Sttafbefehl ungültig, event, müßte gegen ihn ein neuer Sttafbefehl erlassen werden. Das Ge­richt geht auf diese Spitzfindigkeit nicht ein, denn es ist ein Sttafbefehl wegen unbefugten Schießens erlassen, wobei es gleichgültig bleibt, ob der Angeklagte zuerst oder nachher se- schossen hat. Seine Berufung wird daher oerroorfen.