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W«tchâhrlich 1,80 Mk., monatüch 60 Pfg., für öuB» wârüg« Wonnenten mit dem betreffenden Postausschlag, Ne einzelne Nummer kostet 10 Pfg.

EiurücknugSgeSShr»

IM und verlegt in der Buchdruckerei deS verein, tu. Waisenhauses in Hanan.

Geunal-Aszeiger

Amtliches Or-au für Stadt- M Faadkreis Kanaa.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

Die fünf gespaltene Petitzeile ob« deren Härmn 16 Ptzid» im Steklammteil die Zeile 3d M.

D«antw»rtl. Redakteur: 6. Schrecker in Hamm.

Nr. 165

Ferrrsprechanschlttsi Nr. 605*

Montag den 17. Juli

FeriNprrchanschlutz Nr. 605. 1905

Amtliches.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die in Kessel­städter Gemarkung belegenen, im Grundbuche von da, Band 11 Blatt Nr. 553 zur Zeit der Eintragung des Versteige­rungsvermerkes auf den Namen des Metzgers Heinrich Philipp Henriei unb dessen Ehefrau Lina geb. Kling zu Frankfurt a. M., zum errungenschaftlichen Gesamtgut ein- getragenen Grundstücke:

Vl. v Nr. 18 = 8 ar 62 qm, Acker am Ohlegarten,

Reinertrag 2 Mk. 34 Pfg.,

BL 5 3?r. 17 = 1 ar 05 qm, Acker daselbst,

Reinertrag 69 Pfg., Dl. 5 Nr. 21 = 1 ar 39 qm, Gebäudestäche an der

Frankfurter Landstraße Nr. 14,

(Bl. 5 Nr. 19) a) Wohnhaus, BL 5 Nr. 20 = 19 qm, Gebäudestäche,

b) Waschküche mit Holzremise,

e) Stall,

Gebäudesteuernutzungswert 1287 Mk. Bl. 5 9hr. 19 = 16 ar 11 qm, das. Hausgarten,

Bl. 5 Nr. 16 = 1 ar 58 qm, Acker am Ohlegarten, Reinertrag 96 Pfg.,

Bl. 5 Nr. 22 = 7 ar 39 qm, Acker am Ohlegarten, Reinertrag 5 Mk. 43 Pfg.,

am 6. September 1905, vormittags 10 Uhr, öurch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Markt­platz 18, Zimmer Nr. 14, versteigert werden.

Hanau den 19. Juni 1905.

Königliches Amtsgericht 2. 18753

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Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in der Ge­meinde Langenselbold belegene, im Grundbuche von Langen­selbold Blatt 2300 zur Zeit der Eintragung des Dersteige- rungsvermerkes auf den Namen des Maurer« Johannes Leistner und dessen Ehefrau, Katharina geb. Eschen- bretmer, zu Langenselbold eingetragene Grundstück:

Krtbl. 44 Nr. 205/116, Felgenstraße Nr. 11,

a) Wohnhaus mit Hofraum, b) Stall mit einem Flächeninhalt von 1,70 ar, am 28. September 1905, vormittags 9 Uhr, durch das unterzeichnete Gericht an der Gerichtsstelle ver­steigert werden.

Langenselbold den 10. Juli 1905.

Königliches Amtsgericht. 13751

Handelsregister.

Firma Theodor Hoppe in Hanau: Unter dieser Firma betreibt der Bahnhofswirt Theodor Hoppe in Hanau ein Handelsgeschäft als Einzelkaufmann.

Hanau den 14. Juli 1905.

Königliches Amtsgericht 5. 13752

Polizeiverordnung.

Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen und § 143 des Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 wird unter Zustimmung der Gemeindever­tretung für den Bezirk der Gemeinde Bruchköbel folgendes verordnet:

§ 1.

Die Verwendung der flüssigen Abgänge aus der Sammel­wasenmeisterei zum Düngen ist nur unter folgenden Be­dingungen gestattet:

1. Zum Abfahren darf nur das dem Wasenmeister ge­hörige Jauchenfaß benutzt werden.

2. Die Jauche muß unmittelbar von der Sammelwasen­meisterei auf die zu düngende Fläche gebracht werden.

3. Die Jauche ist nach dem Aufbringen sofort unter­zuackern.

4. Das Aufbringen der Jauche auf Wiesen ist nur im Winter statthaft.

8 2.

Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden mit Geldstrafe bis" zu 9 Mark oder entsprechender Haft bestraft.

8 3.

Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage der Ver­öffentlichung in Kraft.

Bruchköbel den 15. Juli 1905.

Die Ortspolizeibehörde.

Baumann. 13814

Hus Cattau Stadt und Eand.

Hanan, 17. Juli.

* Keine amtlichen Umwechselnngsstetten für fremde Postwertzeichen. Nach Münchener Blättern hat das bayerische Verkehrsministerium ein Gesuch der Ober­bayerischen Handels- und Gewerbekammer um Errichtung amtlicher Umwechselungsstellen für fremde Postwertzeichen abschlägig beschieden. In der Ministerialentschließung wird ausgeführt:Die Postmarke sei kein Zahlungsmittel, und die Handelswelt selbst habe schon wiederholt die Verwendung von Postmarken zu Zahlungen als Unfug bezeichnet. Diesem Unfug würde durch Errichtung von Umwechselungsstellen geradezu Vorschub geleistet werden. Die Versendung von Freimarken in gewöhnlichen Briefen bilde auch für unsichere Elemente unter dem Geschäfts- und dem Postpersonal einen Anreiz zu Unterschlagungen. Seit Einführung der Zehnpfennig- postanweisung für Beträge bis zu 5 Mk. bestehe für die Verwendung von Postmarken für kleinere Zahlungen gar kein Bedürfnis mehr. Die Schalterbeamten seien durch den Ver­kauf von 25 verschiedenen Arten von Postwertzeichen und 98 Sorten von Wertzeichen für fremde Rechnung (Gebühren,- Wechselstempel,- Versicherungs- m Marken) ohnehin schon sehr in Anspruch genommen. Bei größeren Postan­stalten würde der Umtausch frember Postwertzeichen große Mühewaltung verursachen, insofern die fremden Marken zur Vermeidung von Verlusten aufgeklebt, zwischen den Schalterbeamten weitergegeben und verrechnet werden müßten, was auch die Abfertigung des Publikums an den Schalten: verzögern müßte. Auch die Reichspostverwaltung habe erst jüngst wieder die Errichtung solcher Umwechselungs­stellen abgelehnt." Gewiß ist es ein Unfug, schreibt das Berliner Tageblatt" sehr richtig, wenn kleinere Zahlungen durch Postmarken beglichen werden. Aber durchschlagend sind die Gründe des Verkehrsministeriums gegen die Um­wechselungsstellen doch nicht. Wenn zum Beispiel ein Nicht­bayer einer bayerischen Redaktion ein Manuskript schickt und als Rückporto Reichspostmarken beifügt, oder wenn umgekehrt ein Bayer einer nichtbayerischen Redaktion ein Manuskript unter Beifügung bayerischer Marken als Rückporto sendet, so können die Redaktionen mit diesem Rückporto nichts anfangen. Denn für Briefe, die in Bayern mit Reichspostmarken und im außerbayerischen Deutschland mit bayerischen Marken be­klebt aufgegeben werden, muß der Empfänger ebenso Straf­porto zahlen, wie wenn sie unfrankiert abgesandt wären. Dergleichen ereignet sich natürlich nicht nur im Verkehr zwischen Schriftstellern und Redakteuren, sondern selbstver­ständlich auch im übrigen Postverkehr zwischen Nichtbayern und Bayern täglich in Tausenden von Fällen. Deshalb sind Umwechselungsstellen nötig, solange nicht die bayerische Marke einen nichtbayerischen Brief ebensogut ftankiert wie bie Reichspostmarke, und umgekehrt. Freilich liegt die Gefahr tatsächlich vor, daß die Errichtung von Umwechselungsstellen den Unfug der Zahlung kleinerer Beträge in Marken fördert. Will man diesem Unfug steuern, so bleibt nur eins, nämlich daß man endlich die Freizügigkeit aller deutschen Postmarken innerhalb des Reichsgebietes einführt.

* Zeugnisse für Handlungsgehilfen. Das Ruchs- gericht hat kürzlich eine Entscheidung gefällt, bie die Ge­schäftsinhaber ermahnt, bei der Ausstellung non Zeugnissen für Handlungsgehilfen keine Beschönigung eintreten zu lassen. Der Handlungsgehilfe E. war früher als Leiter eines Zweig­geschäfts der'Firma M. & P. tätig. In dieser Stellung machte er sich verschiedener Unredlichkeiten schuldig. Trotz­dem stellte ihm die Firma M. & P. durch ihren Mitinhaber M. ein Zeugnis aus, laut dessen E.ein fleißiger, streb­samer und treuer Mitarbeiter gewesen sei, den engern emp- feble." Auf Grund dieses Zeugnisses fand E. Stellung bei der Firma Kl. Hier unterschlug er 2400 Mk. Die Firma Kl. nahm für diesen Betrag die Firma M. LP. tit An­spruch mit dem Resultate, daß alle gerichtlichen Juslaiizen zu einer Verurteilung der Firma M. & P- kamen. Das Reichs­gericht erklärte nach derDt. Juristen-Ztg. . Die Verur­teilung sei nach § 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches be­gründet. Das Zeugnis sei dazu bestimmt, bet neuen Be­werbungen als Ausweis zu dienen. Wenn der Prinzipa darin bewußt unwahre Angaben mache, so mache er sich einer absichtlichen Täuschung oder doch des ^er^uches

einer solchen gegenüber denen schuldig, welchen der Hand­lungsgehilfe das Zeugnis vorlege. Dies laufe wider Treu und Glauben und stelle einen Verstoß gegen die guten Sitten dar. Eine vorsätzliche Schadenzufügung liege vor, sobald der Aussteller sich der schädlichen Folgen, die anderen durch die unrichtigen Angaben des Zeugnisses erwachsen könnten, bewußt sei.

* Revision. Der von der hiesigen Strafkammer wegen Hehlerei bei Golddiebstählen verurteilte Uhrmacher und Gold­warenhändler Chr. Mehlmann hat gegen das Urteil Revision angemeldet.

* Raubmörder Hudde vor dem Reichsgericht. Am 20. Juli beginnt vor dem Reichsgericht in Leipzig die Revisionsverhandlung gegen den vom Schwurgericht in Gießen am 8. vorigen Monats zum Tode verurteilten Raubmörder Oskar Hudde.

* Großes Regimerttsmusik-Konzert. Heute abend 8 Uhr veranstaltet das Trompeterkorps kgl. bayer. 2. schweren Reiter-Regiments unter persönlicher Leitung ihres kgl. Stabs- trompeters H. Krümmel imDeutschen Haus" ein großes Konzert. Näh. im Inseratenteil.

* Kellerfesi. Bei günstigem Wetter findet am nächsten Mittwoch auf derSchönen Aussicht" Kellerfest statt.

* Dom Naiffeisen-Derband. Im Zusammenhänge mit dem Mißerfolge der Getreideverwertungsgenoffenschaft in Straßburg und infolge der nicht unbedeutenden Abschreibungen, die die Generalversammlung der Landwirtschaftlichen Zentral- Darlehnskasse für Deutschland kürzlich beschlossen hat, laufen in der Tagespreffe beunruhigende Gerüchte um, ja eine Korre­spondenz hat sogar vom Zusammenbruche der Landwirtschaft- lichen Zentral-Darlehnskasse gesprochen. Demgegenüber sei festgestellt, daß die in Neuwied befindliche Landwirtschaft­liche Zenttal - Darlehnskasse für Deutschland nicht nur nicht zusammengebrochen ist, sondern ihr volles Aktien- kapital von 8 ff, Millionen Mark und nach erfolgten Ab­schreibungen und Delkrederestellungen in der Gesamthöhe von 921 000 Mark noch einen Reservefonds von 25 000 Mark besitzt. Diese Gesellschaft hat zwar zur Sanierung von Schäden, welche in der Hauptsache nicht sie selbst, sondern ihr attachierte Institute und organisatorische Aufwendungen betreffen, Maßregeln ergriffen und Opfer gebracht; auf leinen Fall aber ist dadurch die geschäftliche Sicherheit der Land­wirtschaftlichen Zentral-Darlehnskasse für Deutschland berührt worden. Mit den Vorkommnissen bei der Getreidever- wertungsgenoffenschaft in Straßburg stehen die erfolgten Abschreibungen in keinem Zusammenhänge, wohl aber hat sich die Zentral-Darlehnskasse auf Grund der vorliegenden Verhältnisse bereit erklärt, der Getreideverwertungsgenoffen- schaft auf eine Reihe von Jahren hinaus jährlich Zuschüsse zu leisten, damit die Deckung des Verlustes der * Getreidever- wertungsgenoffenschaft die Mttglieder nicht erdrückt.

* Neues Sommertheater Franz Merker. Nach dem großen Erfolg, den das LustspielDer Herr Senator am letzten Sonntag im neuen Sommertheater gehabt, zu urteilen, wird es auch bei feiner Wiederholung am Mittwoch den 19. ds. Mts. sicher seine alte Anziehungskraft ausüben, j^erv Merker hat nun, um wieder eine in allen Teilen tadel­lose Aufführung zu bieten, neben seinen bewährten Personal noch Herrn Moritz Gei st Hövel als Gast gewonnen. Herr Geisthövel ist mit langjährigem Vertrag als 1. Held und Liebhaber an das Stadttheater in Essen engagiert und wird am Mittwoch den HerrnDr. Gehring" inHerr Senator spielen, während Herr Merker, den Mittelbach darstellen wird. Also ist sicher ein hochinteressanter Abend zu erwarten.

A Eichenstammholzpreise. Die König!. Ober­försterei Hombressen (Reg.-Bez. Cassel) erlöste bet ihrem nach dem Einschläge veranstalteten Eichen st ammh o l z ver- stri ch für geringeres Eichenstammholz 1. Klasse 28.93 Mr^ 2 Klaffe 28.66 Mk., 3. Klasse 20.54 Mk., 4. Klaffe 15.57 Mk und endlich 5. Klaffe 10.92 Mk. für das Festmeter. Die Preise für das aus der gleichen Oberförstern versteigerte Eichenstammholz besserer Qualität bewegten sich zwischen 38.99 bis 27.56 Mk. für das Festmeter 1.5. Klaffe, sodaß die Preise für das geringere Eichenstammholz als verhältnis­mäßig recht günstige für den heimischen Wagner und Zimmer­mann zu nennen sind, da sie ihm eine gute Ausnutzung des Holzes zu Werk-und Bauzwecken gestatten. Die Nachtermine, auf denen diese schwächerer! Laubnutzhölzer zur Versteigerung gelangen, sind samt und sonders gut besucht, da sich hier zumeist günstigere Gelegenheit zum Einkauf bietet, als im Frühjahr, wenn die großen Bestände zur Versteigerung ge­langen.

* Philipp Föll t- Vorgestern verstarb Herr Rentner Philipp Föll, ein allgemein beliebter und geachteter Mit­bürger. Der Verstorbene war Mitbegründer und frü$ö»