Erstes Blatt
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General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Sanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fünfgespalteue Petitzeile oder deren Stemm 1b Pfg., im Reklamenteil die Zeile 35 Pfg.
verantwort!. Redakteur: G. Schrecker ta Hasan.
Nr. 135 Fernspr-chanschluK Nr. 605.
Samstag den 10. Juni
Fernsprechanschlust Nr. 605
1905
Die nächste Nummer unseres Blattes erscheint am Dienstag des Lamboyfestes wegen bereits morgens 81s Uhr.
Inserate für diese Nnmmer können an diesem Tage nur bis T^ Uhr morgens angenommen werden. ________________
Amtliches.
Polizei-Verordnung
über die Vertilgung der Distel.
Auf Grund des § 137 des Gesetzes über die allgemeine Landesverwaltung vom 30. Juli 1883 (G.-S. S. 195 ff.) und der §§ 6, 12 und 13 der Verordnung über die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen vom 20. September 1867 (G.-S. S. 1529 ff.) verordne ich unter Zustimmung des Bezirksausschusses für den Umfang des Regierungsbezirks Cassel was folgt:
§ 1. Das Abblühen aller Distelarten ist auf Ackerländereien jeder Art, sowie auf Ackerrainen, Wiesen, Weiden und Triften, Wegerändern, Eisenbahndämmen, Deichen, Angern, wüsten imb freien Plätzen (Exerzierplätzen, Truppenübungsplätzen), an Flußufern, Gräben u. s. w. durch recht- zeitiges Abschneiden von dem Unterhaltungspflichtigen, Eigentümer, Nutznießer, Pächter oder Verwalter zu verhindern.
Diese Maßnahme wird auf mit Früchten bestellten Feldern nur insoweit gefordert, als sie ohne Beschädigung der Saaten vorgenommen werden kann.
§ 2. Wer den Bestimmungen dieser Polizeiverordnung zuwiderhandelt, wird nach § 34 des Feld- und Forstpolizeigesetzes vom 1. April 1880 (G.-S. S. 230 ff.) mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft.
§ 3. Diese Polizeiverordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. (A III 643).
Cassel den 26. Mai 1905.
Der Regierungs-Präsid ent.
J. V.: v. K a m e k e.
Gefundene nnd verlorene Genenstönde re.
Gefunden: 1 schwarzer Frauen-Umhang, 1 Monatsfahrkarte zur Fahrt Hanau-West— Frankfurt-Ost II. Klasse, 1 Körbchen mit 2 Flaschen, im Wasserhäuschen am Paradeplatz bei Fuchs 1 Damenschirm stehen geblieben; Empfangnahme daselbst. In der Centralhalle nach einer Festlichkeit gefunden 1 goldener Siegelring (auf der äußeren Seite der
Buchstabe G., auf der inneren Seite die Inschrift L. 8. den 24. Februar 1862 G. G. G.).
Verloren: 1 schwarzer Lack-Spangenschuh, silberne Herren-Remontoiruhr.
Zugeflogen: 1 Kanarienvogel.
Entl aufen: 1 gelbe Dachshündin, 1 schwarzer kleiner Rehpinscher m. Geschl.
Hanau den 10. Juni 1905.
Hus Hanau Stadt und fand.
Hanau, 10. Juni.
* Zur Sonntagsruhe. Am 1. Pfingstfeiertage ist: a) der Handel mit Back- und Konditoreiwaren, mit Fleisch und Wurst, Vorkostartikeln und mit Wurst von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags — jedoch ausschließlich der für den Hauptgottesdienst festgesetzten Unterbrechung — zugelassen, b) der Handel mit Kolonialwaren, mit Blumen, Tabak, Bier und Wein, Zigarren während zweier Stunden vor Beginn der Pause für den Hauptgottesdienst und nicht über 12 Uhr mittags hinaus, die Zeitungsexpedition aber wie an sonstigen Sonn- und Festtagen gestattet. Für den Milchhandel ist außerdem im ganzen Regierungsbezirk an Sonn- und Festtagen noch die Nachmittagsstunde von 6 bis 7 Uhr freigegeben. Für den zweiten Pfingstfeiertag gelten die für einen gewöhnlichen Sonntag zutreffenden Bestimmungen.
* Sprechstunde des Gewerbeinspektors. Der Königliche Gewerbe-Inspektor aus Fulda wird am Mittwoch den 14. d. Mts., von 12 bis 1 Uhr mittags, in einem Zimmer des hiesigen Standesamts im Altstädter Schloß den Arbeitgebern und Arbeitern Gelegenheit zu Besprechungen geben.
* Kirchenchor der Johamriskirche, Hauptprobe. Die Hauptprobe für die morgen im Vor- mittagsgottesdienst zur Aufführung kommenden Gesänge findet heute abend 8 Uhr in der Kirche statt. Die Mitglieder werden hiermit freundlichst eingeladen.
HK. Auf Veranlassung des Staatssekretärs für Handel und Gewerbe in den Vereinigten Staaten von Amerika waren die amerikanischen Konsuln angewiesen ««»>»M«M«»^>«W»'^^^ff^«»»U^«,^M^^^0S^^IM«»«»^«-«MK«^^^^S«»rTM»«M^^»Lj«SD
worden, über die an den hauptsächlich stenHandelS- plätzendes Auslandes bestehenden Zollnieder- lagen zu berichten. Eine Zusammenstellung dieser Berichte ist nunmehr unter dem Titel „Warehouses in foreign countries for storage of marchandise in tranait or in bond“ von der Staatsdruckerei in Washington ausgegeben worben. Die Druckschrift liegt während der nächsten vier Wochen im Reichsamt des Innern, Berlin W., Wilhelm - straße 74, Zimmer 174, zur Einsicht aus.
HK. Durch Verordnung des österreichischen Finanzministeriums vom 20. Mai 1905 ist im Einvernehmen mit dem ungarischen Finanzministerium für den Monat Juni 1905 festgesetzt worden, daß in denjenigen Fällen, in welchen bei Zahlung von Zöllen und Nebengebühren, dann bei Sicherstellung dieser Abgaben, statt Goldgulden S i l b e r g u l d e n zur Verwendung kommen, ein Aufgeld von 19^2 v. H. in Silber zu entrichten ist.
* Christliche Gemeinde, Hospitalstraste 4L Am ersten Pfingstfeiertage wird außer der Predigt am Vormittage noch abends 8^2 Uhr eine Versammlung stattfinden, in welcher Evangelist Bender aus Klafeld, .Kreis Gießen, eine Ansprache halten wird. Jedermann ist herzlichst eingeladen.
* Geländeverkauf. In einer hiesigen Zeitung wird die auch von uns gebrachte Notiz, daß Herr Rich. Müller- Fulda das kürzlich von der Firma J. C. Jäger u. I. M. Rumpf erworbene Baugelände wieder verkauft habe, und zwar zu dem Preise von 400,000 Mk., dementiert, es habe nur ein Tausch stattgefunden. Unsere Informationen stammten aus unanfechtbarer Quelle. Der Verkäufer, Herr R. Müller- Fulda, hat uns die Richtigkeit des angegebenen Vorgangs wie die Höhe der Verkaufssumme selbst b e st ä t i g t.
* Trankestellen für Pferde. Auf die vom Tierschutz- verein während des Lamboysestes eingerichteten Tränkestellen für Pserde nochmals aufmerksam machend, empfehlen wir den Fuhrwerksbesitzern, sich auch einen Schwamm zuzulegen und mitzubringen, um die Nüstern der Pferde bei den Trinkstellen von Staub rc. befreien zu können.
Das Hahnenkammhaus ist täglich geöffnet. Mainwafferwärme gestern abend 16 Grad.
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Feuilleton
Dit Hunnen und die Mongolen.
Eine ungeheure Natuttraft ist den wilden Naturvölkern eigen; da sie sich aber deren selbst nicht bewußt werden, so tritt sie nur selten völlig an den Tag. Bei Negeraufständen oder bei Ueberfällen auf europäische Mederlassungen von feiten der Jndianerstämme, oder wie wir es jüngst in Südwestafttka erleben mußten, bei den Ueberfällen der Hereros auf unsere Kolonien lernt man diese unbändige Kraft kennen, welche alsdann mit maßloser Gewalttätigkeit und mörderischer Grausamkeit heroorbricht. Die überlegene Kriegstüchtigkeit und Besonnenheit der zivilisierten Völker drängt sie bald in ihre Schranken zurück. Ganz anders ist es, wo diese wilde Natuttraft Zeit und Raum gewinnt, um sich in großen Massen zusammen zu häufen. Wo man keinen geeigneten Damm ihr entgegenstellen kann: da stürmt sie plötzlich mit unaufhaltsamer Kraft hervor, verwüstet große blühende Länder, und ihre Spur bezeichnen vertretene Felder, niedergebrannte Städte, Schwärme von Raubvögeln, welche über Lausende von Leichen herfallen, die auf den großen Schlachtfeldern liegen. Eine solche wilde, Entsetzen erregende, bloß verwüstende Naturkraft, ohne andern Zweck, als alles zu vernichten, was nicht sofort seinen Nacken unter das Sklavenjoch beugen will, erscheint in den ungeheuren Heereszügen der Hunnen und der Mongolen im engeren Sinn. (Die Bezeichnung Mongolen in weiterem Sinne umfaßt alle asiatischen Völker, die Chinesen und Japaner mit eingeschlossen.)
Aus den Steppen des kaspischen Meeres brach im vierten Jahrhundert das Hunnenvolk wie ein gewalttger, unwidersteh- ' sicher Strom hervor. Der panische Schreck, den dies wild eVolk verbreitete, hat sicherlich großeUebertreibungen von ihrem äußeren Auftreten, ihren Sitten und Gebräuchen in den Schilderungen veranlaßt, aber auch davon abgesehen, stand das Volk auf einer sehr niedrigen Stufe der Entwicklung. Als ein wanderndes Nomadenvoik kannten sie bei ihrer Erscheinung in Europa nicht einmal Zelte und Hütten; auf Karren mit Ochsen be
spannt, führten sie ihre Weiber und Kinder mit sich, während sie selbst ruhelos auf ihren kleinen mageren Pferden umherschweiften, auf deren Rücken sie den größten Teil des Tages, bisweilen auch der Nacht Zubrachten. Nicht einmal die Kochkunst verstanden sie und verzehrten das Fleisch roh, nachdem sie es unter dem Sattel mürbe geritten hatten. Das Waschen der Kleider oder ihres Körpers war ihnen unbekannt. Ihr Glaube war ein rohes Schamanentum, verbundenmit Zauberkünsten eines plumpen Aberglaubens. Ein furchtbarer Häuptling, Attila, der die wilde Natuttraft des Volkes in sich vereinigte und darum Gewalt über die wilden Geister gewann, raffte das Volk zusammen und brach an der Spitze von 700 000 Kriegern in Europa ein, alles mit sich fortteißend, und erst die vereinigten Römer, Westgothen und Burgunder vermochten seinen Siegeslauf bei Chalons aufzuhallen. Ein Jahr später starb Attila, die Reste der großen Horde, die nur durch seine gewaltige Faust zusammenge- halten wurde, löste sich auf und verlief sich wie das Wasser einer großen Springflut. Attila hatte nur zerstört, aber nichts Neues an die Stelle des Zerstörten gesetzt, wie denn die Hunnen überhaupt von keiner höheren Idee beseelt waren.
Nicht anders als die Hunnen waren die Mongolen, die im Mittelalter ihr Schreckenreich errichteten. Sie gehörten einem anderen Volksstamme an als die Hunnen, sind ihnen aber so ähnlich, daß sie mit denselben verwechselt wurden. Von dunkler, ziemlich unansehnlicher Leibesgestalt mit großem Oberkörper und kurzen Beinen, mit viereckigen Angesichtern, platten Nasen, stechenden Augen, gelbbraunem Haar, trieben sie sich, gleich ben Hunnen, in den Steppen des inneren Asiens als Nomaden umher. Auch in ihrer Unsauberkeit trugen sie das Bild ihrer Vorgänger. Sie wohnten in Zelten von Filz, wie heute noch die Nomadenschwärme an den Rändern der Gobi, Brot war ihnen unbekannt, sie lebten meist von Fleisch der Pferde, Katzen und Hunde, auch wurde die Ratte nicht verschmäht. Ihre Religion war ebenfalls ein schamanischer Geisterdienst. Auch lag weder in ihrem Charakter, noch in ihrer Staturbegabung irgend Etwas, was sie zu größeren Unternehmungen anspornte oder für eine geschichtliche Stellung befähigte. Ihre Gedanken gingen über ihre Pferde- und Kamelherde nicht hinaus, ihre einzige Sorge
Die heutige Stummer umfaßt außer dem Tuterhaltungsblatt 14 Seiten
war, die besten Weideplätze zu finden. So hatten sie schon Jahrhunderte gelebt und würden, sich selbst überlassen, noch ein Jahrtausend so weiter gelebt haben, ohne daß die Weltgeschichte von ihnen Notiz genommen hätte. Auch hier erhob sich im Anfang des 13. Jahrhunderts ein Mann, welcher diesem Kolosse eine Bewegung mitteilte, zu welcher bisher ihn: alle Kraft gefehlt hatte. Man kann sagen, in ihm gelangte der Volkskoloß zum Bewußtsein seiner Kraft, er war ber allmächtige Beherrscher der Geister nnd wälzte seine Horden _ mit unwiderstehlicher Wucht über ganz Asien und die Hälfte Europas, Alles, was sich zu widersetzen wagte, vor sich niederschmetternd und zerttettnd. Dieser Volks- häuptling hieß Temudschin oder Dschingiskhan, Khan allerKhane. Er scheint indes gar nicht aus diesen Mongolen entsprossen zu sein, sondern von türkischer Abkunft gewesen zu sein, worin vielleicht eine Ettlärung liegt für die neue und überraschende Wendung, welche durch ihn der Geschichte der Atongolen gegeben wurde. Nach abenteuerlicher Jugend tritt Temudschin, etwas über 50 Jahre alt, an die Spitze seines Stammes, sammelt um sich in kurzer Zeit mehrere Stachbarstämme und beginnt einen Siegeslauf gleich einem orkanartigen Wirbelwind über Asien und Europa und zertrümmert eine Reihe von Thronen und großen Reichen.
China, Persien und Mittelasien wurden unterjocht. Unter Dschingiskhans Sèachfolgern erstrecken sich die Eroberungen über Stußland, Polen, Böhmen, aber auch über einen großen Teil von Indien. Es war das größte Weltteich, das je ersttiert hat, aber ein Weltreich ohne anderen Aveck, als zu herrschen, oder richtiger gesagt, nur zu unterdrücken. Der große Khan ist der einzige Mensch, welcher sein Haupt emporheben darf: alle übrigen Menschen müssen als demütiges Sklaven ihren Nacken beugen. Selbst seine Großen erschienen vor dem Herrscher nicht anders, als mit dem Stricf um ben Hals zum Zeichen, daß ihr Leben nur dem Herrn gehöre.
Wahrend das Reich sich immer weiter ausdehnte und Schatze auf Schätze gehäuft wurden, blieben diese Mongole mc|elben Kameltreiber wie zuvor, wie sie noch jetzt sind. Eine höhere Idee hatten sie nicht. Gefangene Handweâr mußten wohl hier und da einen Palast erbauen, ab« im