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Di« fimsgespaUr«« PetitzeUe oder deren Ramn 15 ^^ im Sitklameuteü die Zeil« 35 Pis.

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Gedruckt und verlegt in der Buchdrucker« verein, cm WatfeuhaufeN in Hanau.

Amtlichrs Organ für Stadt- nud Landkreis Hanan.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.

««autworü. Redakteurt e. Schrecker tx H««.

Nr. 157 K^nsprechanschlutz Nr. 605

Freitag den 7. Juli

Fernsprechanschlutz 9!r. 605

1905

Amtliches.

Stadtkreis F)anau.

Am Samstag den 8. Juli d. I., vormittags von 9 Uhr ab, ftnbet im unteren Sitzungssaale des Neu­städter Rathauses, Zimmer Nr. 1, öffentliche Sitzung des Gewerbegerichts statt, in welcher Parteien etwaige Streitigkeiten, Klagen rc. zur Schlichtung anbringen können.

Hanau den 4. Juli 1905.

Der Vorsitzende des Gewerbegerichts.

Dr. Gebeschus. 13112

ÄWcht AckitsmmiitelWOlle,

Langstraße Nr. 41.

Kostenfreie Arbeitsvermittlung werktäglich vorm. S1^121/8 Uhr, nachm. 36 Uhr.

Städtisches Arbeitsamt,

Rathaus Zimmer Nr. 12.

Ltoftenfreie Auskunft in Sachen der sozialen Gesetz­gebung (Unfall-, Invaliden-, Kranken- usw. Gesetze.) Hanau am 6. Juli 1905.

Der Magistrat.

Dr. Gebeschus. 2293

Handelsregister.

Firma Wm. Zentner in Hanau: Das Handelsgeschäft ist auf die Kaufleute Js-cob Weber und August Effelberger, beide in Hanau, übergegangen, welche es unter unveränderter Firma als offene Handelsgesellschaft seit dem 1. Juli 1905 fortführen. Die dem Kaufmann Jacob Weber in Hanau erteilte Prokura ist erloschen.

Hanau den 3. Juli 1905.

Königliches Amtsgericht 5. 18102

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 Paar schwarze Kinderstiefel.

Zugeflogen: 1 gelber Kanarienvogel.

Zugelaufen: 1 grauer Pinscher.

Hanau den 7. Juli 1905.

Hus F)anau Stadt und Cand.

Hanau, 7. Juli.

Lcheitliche Atzing der Andtnernrtznckn-LersgMlnng

vom 6. Juli 1905.

Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher und Küstner, stellv. Vorsteher; Aukamm, Baader, Bonn, Brüning, Craß, Eberhard, Förster, Dr. Heraeus, Hoch, Hock, Jost Kehl, Koburger, Loßberger, Müller, Peteler, Reis, Steinheuer, Stübing, Dr. Wenke, Wohlfahrt und Wolff; vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr. Gebeschus, Stadtbaurat Schmidt und Mag.-Afsessor Dr. Koppen.

Die Branntwein st euer.

Vorsteher-Stellvertreter Küstner referiert über die An­gelegenheit und rekapituliert noch einmal den Sachverhalt, sowie die Ursachen, welche zu der heutigen Vorlage:Ab­änderung des nach § 10 der Ordnung betr. die Erhebung einer Gemeindesteuer von Branntwein aller Art für den Bezirk der Stadt Hanau getroffenen Abkommens" geführt haben. Die Gemeinde erhebt von dem in der Stadt konsumierten Branntwein bekanntlich eine Steuer. Zur Erleichterung der steuerpflichtigm Produ­zenten und zur möglichsten Vereinfachung des Verfahrens habe man 1892 ein Abkommen mit den Firmen getroffen, wonach alle in die Stadt eingeführten Spirituosen versteuert werden mußten. Der ausgeführte Branntwein wurde dann von der Steuer dadurch wieder befreit, indem den Brennern die Steuer für diese Mengen rückvergütet wurden. Nun habe man aber die ausgeführten Branntweinmengen im ein­zelnen nicht auf seine Stärke geprüft, sondern nach dem Alko­holgehalt, der mit durchschnittlich 35^2 °/o angenommen war und den damaligen tatsächlichen Verhältnissen entsprach. Im Herbst v. I. machte der städtische Steuerinspektor darauf auf­merksam, daß der ausgeführte Branntwein einen bedeutend geringeren Prozentsatz an Alkohol besitze und daß demnach anzunehmen sei, den Branntweinbrennern werde bei der Er­hebung der Steuer nach dem 92er Abkommen zu viel rück­

vergütet. Die Firma Stück Nachfolger habe in einer Ein­gabe im Februar d. J. denn auch mitgeteilt, daß der Alko­holgehalt der von ihr ausgeführten Branntweine nur 291/s°/o betrage. Als die Sache in der Finanzkommission zur Sprache gebracht wurde, habe der Vorsteher sofort erklärt, daß, was seine Firma anbelange, der ausgeführte Branntwein genau den Alkoholgehalt besitze, wie ihn das 92er Abkommen an­genommen habe, nämlich 35x/s °/o. Er habe sofort seine Bücher zur Verfügung gestellt und seine Behauptungen eidlich zu erhärten erboten. Eine Prüfung in der angebotenen Richtung habe den vollständigen Nachweis erbracht, daß die Firma Canthal genau das eingehalten habe, was 1892 vereinbart wurde. Bezugnehmend auf eine heute in der Han. Ztg." erschieneneErklärung" der Firma Gebrüder Hirschmann führt der Referent aus, diese sei irr­tümlich und habe mit der Sache selbst gar nichts zu tun. Redner verweist auf den Magistratsbeschluß, welcher lautet: Der Beschluß vom 25. Oktober 1892, nach welchem die Firmen M. Canthal Wwe., Gebr. Hirschmann, Carl Schröter Sohne und Jakob Stück Nachflg. von der Vorführung ihrer Spirituosen-Versendungen behufs Erlangung der Rückver­gütung befreit sind, und diese auf Grund einer allmonatlich aufzustellenden Liquidation gewährt wird, wird aufgehoben. Vom 1. April d. Js. ab soll folgendes Verfahren gehand­habt werden: Bei den oben genannten 4 Firmen wird lediglich der Stadtverkauf an Spirituosen unter Steuerkontrolle gestellt. Auf die Vorführung der eingehenden, sowie auf die Liquidation für die ausgeführten Mengen wird bei diesen Firmen verzichtet, dieselben haben dagegen am Schluffe jeden Monats ein Verzeichnis der Branntweinmengen einzureichen, welche sie in dem betreffenden Monat in die Stadt geliefert haben unter Angabe der Alkoholstärke bei jeder einzelnen Sorte. Durch eine vor dem Oberbürgermeister abzugebende eidesstattliche Versicherung haben sich die Firmen zur richtigen Aufstellung und Einreichung der Verzeichnisse zu verpflichten, auch müssen dieselben jederzeit auf Verlangen den städtischen Steuerbeamten oder dem dazu besonders beauftragten städtischen Beamten ihre Bücher zur Kontrolle vorlegen, sowie die Prüfung der Alkoholstärken der in ihrem Besitz befindlichen Spirituosen gestatten. Bei Einführung dieses Systems 1. April 1903 wird der Bestand der vorhandenen ver­steuerten Lager bei den genannten Firmen steueramtlich fest­gestellt. Die Steuersumme, welche für die vorhandenen Be­stände bereits bezahlt ist, wird den betreffenden Firmen gut­gebracht und verrechnet auf die Steuerbeträge, welche sie für ihre nach der Aufnahme des Lagers in die Stadt gelieferten Branntweinmengen zu entrichten haben.

Der Referent berichtet weiter über die Kommissions- Verhandlungen und führt aus, die Kommission habe sich nicht so ohne weiteres zur Zustimmung zu dem Magistratsbeschluß entschließen können. Wenn man auch nicht behaupten könne, daß die übrigen Firmen etwa arglistig etwas verschwiegen hätten, so komme man doch nicht so ohne weiteres darüber hinweg, daß die Stadt effektiv einen Schaden erlitten habe. Nicht inbetracht kommen die Firmen Canthal und Schroeter; die letztere führt überhaupt nur die schweren Branntweine und Liköre. Redner empfiehlt hiernach die Zustimmung zu dem Beschluß der Finanzkommission, welcher lautet:Be­züglich der Firmen Jakob Stück Nachf. und Gebr. Hirsch­mann wird der Magistrat ersucht, von diesen Firmen den Nachweis zu verlangen, ob sie für die Zeit vom 1. April 1903 bis 31. Januar 1905 eine größere Rückvergütung er­halten haben, als ihnen nach dem 1892er Abkommen zustand, und bejahendenfalls die Rückzahlung des zu viel Erhaltenen zu fordern. Sollten die Firmen sich weigern, den verlangten Nachweis zu liefern oder die zu viel erhaltene Rückvergütung herauszuzahlen, so wolle der Magistrat in Erwägung ziehen, ob mit diesen Firmen das vorgeschlagene Abkommen über­haupt zu treffen sei."

Stadtv. Hoch nimmt ebenfalls Bezug auf die heute in derH. Ztg." erschieneneErklärung" der Firma Gebr. Hirschmann und erblickt in derselben einen Angriff auf die Ehre des Vorstehers und der Stadtverordneten-Versammlung, denn in derselben sei doch nichts anderes gesagt, als wie Herr Canthal habe die Stadtverordneten-Versammlung düpiert. Er halte die Sache daher noch nicht für spruchreif und bitte durch Zurückstellung der Sache den Angegriffenen Gelegen­heit zu geben, die Angelegenheit in voller Oeffentlichkeit klar zu stellen. Vorsteher-Stellvertreter Küstner erwidert, dieErklärung" sei nicht ganz klar, er könne sich nicht denken, daß dem Vorsteher wie der Versammlung ein so schwerer Vorwurf gemacht werden solle. Stadtv. Heraeus führt aus, nun müßten erst recht durch einstimmigen Beschluß alle Herren es weit von sich weisen, daß sie etiva durch einen derartigen Angriff die Ehre des Vorstehers als tangiert

I ansehen könnten. Stadtv. Dr. W e n k e findet ebenfalls in der zittertenErklärung" eine Verdächtigung, diese könne aber die Ansicht der Versammlung nicht erschüttern, es sei Sache des Herrn Canthal, sich hierfür Genugtuung zu ver­schaffen. Die Versammlung habe sich die unumstößliche Sicherheit für die Rechtlichkeit ihres Vorstehers verschafft und könne es sich damit genug sein lassen. Stadtv. Baurat Wohlfahrt: Die Versammlung habe s. Zt. beschlossen, die Prüfung so stattfinden zu lassen, wie fie geschehen ist und solle es sich damit genug sein lassen. Wo solle man hin­kommen, wenn man derarttge Angriffe beachten wolle. Oberbürgermeister Dr. Gebeschus stimmt den beiden Vor­rednern zu. Wenn man derartigen Angriffen stattgeben wolle, könne man die Dinge ja bis ins unendliche ver­schleppen, er würde es bedauern, wenn der Beschluß der Ver­sammlung nicht ein einstimmiger sein würde. Auf dieEr­klärung" näher eingehend, sagt Redner, er habe einen Vor­wurf, daß etwa der Stadt ein X für ein U vorgemacht worden sei, nicht herauslesen können, nach seiner Ansicht solle es nur eine Rechtferttgung der Fa. Gebr. Hirschmann, nicht aber ein Angriff auf die Fa. Canthal sein. Stadtv. Hoch erklärt, er wiederhole, daß es ihm vollständig fern liegt, an­zunehmen, der Vorwurf habe auch nur die mindeste Berech- tigung, er stimme lediglich aus den eingangs angeführten Gründen gegen den Antrag der Finanzkommission. Der Antrag der Finanzkommissiou wird hierauf mit allen gegen eine Stimme angenommen.

Bau von Arbeiterwohnungen.

Die Amorttsation des Darlehens von 200 000 Mk. zum Bau von Arbeiterwohnungen soll mit l°/o erfolgen, was Zu­stimmung findet. Auf eine Anfrage des Stadtv. Hoch, wie es mit der Verwendung des Geldes stehe, erwidert Ober­bürgermeister Dr. Gebeschus, es hätten sich Schwierig­keiten hinsichtlich der Bauplätze ergeben. Die Frage werde noch im Sommer spruchreif werden und könne nach der im Winter erfolgenden Erledigung der Vorarbeiten im nächsten Frühjahr Vorlage erfolgen.

Kinderkrippe.

Infolge schwerer Erkrankung der bisherigen Kochfrau und der bei ihrem hohen Alter notwendig werdenden Pen­sionierung wird die Neuanstellung einer Kochfrau notwendig. Es soll anstatt einer Köchin eine Kochschwester angenommen werden, welche auch den übrigen Schwestern besser zur Hand gehen kann. Ihr Gehalt wird jährlich etwa 100 Mk. mehr betragen. Die Vorlage wird genehmigt.

Erschließung weiterer Einnahme-Quellen für die Stadt.

ZurEinsetzung einer gemischten Kommission zrrr Vor­bereitung der Vorlagen zur Erschließung weiterer Einnahme­quellen für die Stadt" gibt der Magistrat folgenden Bericht:

In dem Bericht des Magistrats über die Verwaltung und den Staub der Gemeinde-Angelegenheiten im Jahre 1903 vom 1. November 1904 ist angesichts des für 1906 erheblich vermehrten Finanzbedarfs und zur Verhütung der übermäßigen Steigerung der Steuern eine Erschließung andrer Einnahme- Quellen als unumgänglich nötig bezeichnet worden. Zur Vorbereitung der Vorlagen empfiehlt fich die Einsetzung einer gemischten Kommission. Da die Verhandlungen sehr lange Zett in Anspruch nehmen werden, so darf die Kommission nicht zu klein sein, damit beim Fehlen des einen oder anderen Mitgliedes die Arbeiten nicht ins Stocken geraten. Für den Magistrat werden

3 Herren außer mir genügen. Vielleicht empfiehlt es sich, dieselben Herren, die in die Kommission zur Beratung einer progressiven Gewerbesteuer entfenbet sind, auch in diese Kommission zu wählen. Es waren dies die Herren Bode, Glaser und König. Erwähnt wird noch, daß der Mehrbedarf des Etats für 1906 sich auf 170 bis 180 000 Mk. belaufen wird. Seitens der Stadtverord- neten-Versammlung werden als Mitglieder der Kommission die Herren Bonn, Müller, Schröter, Schwabe und Dr. Wagner gewählt.

Stadtschul-Deputation.

Die Amtszeit der Mitglieder der Stadffchul-Deputation Herren Dechant Schlitt und Rektor Umbach ist abgetanfen. Es erfolgt ihre Wiederwahl.

Beseitigung einer Freitreppe.

Im Verkehrsintereffe ist die Entfernung der Treppen­stufen vor dem Hause Marktplatz 15 erwünscht. Die Um- änderungskosten werden auf etwa 180 Mark geschätzt und wird ein städtischer Zuschuß von 100 Mark zu denselben als angemessen betrachtet, zumal bei einer Reuherrichtung des Bürgersteigs an dieser Marktseite, die durchaus erwünscht erscheint, die gesamte Veränderung auf städtische Kosten durch-