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Rotationsdruck und Verlag der Buchdruckerei deS verein, ev. WaifenhaufeS in Hanau.
General-Anzeiger
Amtliches Organ für Stadt- and Landkreis Kanan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Die fünf gespaltene Petitzeile oder deren Raum 15 Ps, im Reklamentell die Zeile 35 Pfg.
verantwort:. Redakteur: G. Schrecker in Hanau
Nr. 259 ffer»spre<haEl«tz Nr. 605.
Freitag den 3. November
Mtrnkp^chanschlutz Nr. 605. 1905
Amtliches.
Stadtkreis Ranau.
Nach § 6 der Polizeiverordnung, betreffend den Verkehr mit Sprengstoffen, vom 14. d. Mts. sind bei nitroglyzerin- Halügen Sprengstoffen die Patronen in den Paketen mittels Wellpappe so zu verpacken, daß die Patronen schichtweise in ihrer Lage festgehalten werden, und die Pakete in die sie umschließenden Behälter so fest einzufetzen, daß sie sich nicht gegeneinander verschieben können. Ferner sind die zur Verpackung von nitroglyzerinhaltigen Sprengstoffen dienenden Kisten an zwei gegenüberliegenden Schmalseiten -mit zuverlässigen Handgriffen oder Handleisten zu versehen, während bei Fässern und Tonnen solche Handgriffe nur insoweit erforderlich sind, als nicht durch tief eingelassene Böden und Deckel eine feste Handhabe gegeben ist.
Auf einen seitens der Deutschen Dynamitgesellschaften gestellten Antrag haben die Herren Minister für Handel und Gewerbe und des Innern genehmigt, daß die nitroglyzerin- haltigen Sprengstoffe bis zum L Januar 1906 auch noch in der bisherigen, durch die Polizeiverordnung vom 19. Oktober 1893 vorgeschriebenen Verpackung in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Hanau den 30. Oktober 1905.
Königliche Polizei-Direktion.
P 8828 I. A.: m Schlieben, Reg.-Assessor. .
Hus Ran au Stadt und Cand.
Hanau, 3. November.
Yeßkntlichk Sitzung 6« LtMmAkctkn-VcrMnilmg
vom 2. November 1905.
Anwesend die Herren: Küstner, stellv. Vorsitzender; Aukamm, Bonn, Brüning, Craß, Eberhard, Förster, Dr. Heraeus, Hoch, Holm, Hock, Jost jr., Koburger, Kreuter, Loßberger, Müller, Peteler, Reis, Schwabe, Spatz, Stübing, Sieinheuer, Schroeter, Voltz, Dr. Wagner, Dr. Wenke, Wolff und Wohlfarth, später Vorsteher Canthal; vom Magistrat: die Herren Oberbürgermeister Dr. Gebeschus und 2. Beigeordneter Dr. Eisenach.
Vor Eintritt in die Tagesordnung nimmt stellv. Vorsitzender Küstner das Wort zu folgendem Dank: Sie haben in der letzten Sitzung in so liebenswürdiger Weise und in so ehrender Form mein Ausscheiden genehmigt, daß ich hierfür meinen herzlichsten Dank aussprechen muß mit der Bitte, mir auch fernerhin ein freundliches Andenken bewahren zu wollen.
Als Eilsache ist eingegangen ein Antrag des Magistrats, zu der Forderung des Gas- und Wasserwerks an die Firma Jäger a Rumpf im Betrage von 670.68 Mk. dem ange- botenen Vergleiche von 25 pCt. zustimmen zu wollen. Der Antrag wird genehmigt.
Ortsüblicher Tagelohn.
Das Gewerkschaftskartell hatte an die Stadtv.-Vers. eine Eingabe gerichtet, worin um Erhöhung des ortsüblichen Tagelohnes gebeten wurde. Da dies eine lediglich durch den Magistrat zu regelnde Angelegenheit ist, wurde die Eingabe an den Magistrat weitergegeben mit dem Ersuchen, der Stadtv.-Vers. über die Behandlung Mitteilung zu machen. Der. Vorsteher teilt heute mit, der Magistrat habe Erhebungen über die Lohnverhältnisse rc. der ungelernten Arbeiter angeordnet und werde nach deren Endergebnis weiteren Beschluß fassen. Der Stadtv.-Vers. werde s. Zt. entsprechende Mitteilung zugehen.
Bearbeitung des Entwässerungsentwurfes für die Gebiete Kessel stadt, rechts der Kinzig, sowie südlich derLamboystraße und das südliche Stadtgebiet.
Berichterstatter: Herr Baurat Wohlfahrt, welcher Zustimmung beantragt,
Die Begründung lautet: Im Anschluß an die Aufstellung d;s Projektes für die Abwässerklärung hat Baurät Lindley sich zur weiteren Ausarbeitung der bereits in diesem Projekt festgelegten Entwässerung des rechts der Kinzig gelegenen «Gebietes einschl. Kesselstadt's, sowie zur Aufstellung von Entwässerungsentwürfen für das östliche und südöstliche Erweiterungsprojekt erboten; diese Arbeiten sind noch erforderlich, um das gesamte in Zukunft für Hanau notwendige Sielnetz im Plan zusammenhängend festzustellen und so eine feste Grundlage für alle vorkommenden Weiterbauten zu haben und Verlustausgaben für Provisorien zu vermeiden. Es empfiehlt sich jedoch, das von Lindley in die Entwässerung hinein gezogene Gebiet dahin einzuschränken, daß einzelne Teile, wie der Exerzierplatz, die Bruchwiesen, und an der
westlichen Gemarkungsgrenze von Kesselstadt, deren Entwässerung in absehbarer Zeit überhaupt nicht zu erwarten ist, ausgeschieden werden. Diese Einschränkung kann unter Umständen eine Verbilligung der Gesamtanlagekosten infolge schwächerer Bemessung der großen Hauptsammelstele herbeiführen, dürfte aber auf die Höhe der Vergütung an Lindley ohne Einfluß sein. Letzterer verlangt für die weitere Ausarbeitung des Entwässerungsnetzes rechts der Kinzig 4000 Mark, für den Entwurf für das östliche Erweiterungsgebiet 2000 Mk., für das südöstliche Gebiet 6000 Mk., zusammen also 12 000 Mk. Dieser Betrag muß nach den Normen für Ingenieur-honorare als angemessen bezeichnet werden. — Die Zustimmung wird erteilt.
Gewährung eines Darlehens von 59 068,43Mk. an das Gaswerk.
Nach § 5 Abs. 2 und 3 der Verwaltungsordnung für die städtischen Gas-rc.-Werke soll aus den jährlichen buchmäßigen Abschreibungen des Gaswerkes (die übrigen Werke bleiben hier außer Betracht) bis zum Höchstbetrage von 100 000 Mk. ein Betriebs- und Erweildrungsfonds gebildet werden, der nach Bedarf mit Genehmigung der Körperschaften zu Erweiterungen und außerordentlichen Anschaffungen, die sich aus dem regelrechten Betrieb ergeben, verwendet werden soll. Der Erweiterungsfonds, der am 1. April 1903 noch 68 036,69 Mk. betrug, war am 1. April 1904 auf 11 704,91 Mk. gesunken und weist nach dem jetzigen Stande eine Ueberzahlung von 45 087,62 Mk. auf. Um die für die Folge noch notmenbigen Erweiterungen ausführen zu können, ist es erforderlich, einige auf den Erweiterungs- fonds verrechnete Ausgaben dem Gaswerk als Darlehn zu gewähren und sie dem Kapitalwert des Werkes zuzurechnen. Es sind dies die Posten: 13 961,54 Mk. für Erweiterungen des Rohrnetzes, 3322,14 Mk. Straßenkostenbeitrag — Grüner Weg, 26 200 Mk. Erweiterungen des Rohrnetzes Klein- Steinhein — Kanaltor, 4785 Mk. für den Exhaustor, 57 99,75 Mk. Straßenkostenbeitrag für die Leipziger Straße, Summa 59 068, 43 Mk. Die Vorlage wird genehmigt.
Beschaffung von Schulbüchern für arme Schulkinder.
Nach dem Haushaltsplan für 1905 sind unter VII D VIII 6 für Beschaffung der Schulbücher für arme Schulkinder der Volksschulen und der Fortbildungsschulen 900 Mark verfügbar. Dieser Betrag ist schon jetzt vollständig aufgebracht, sodaß für die im 2. Halbjahr an die Schulen in dieser Beziehung herantretenden Anforderungen weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen. 300 M werden für ausreichend gehalten. — Erfolgt Zustimmung.
Errichtung eines Siechen Hauses.
Für die Bearbeitung des ersten Entwurfes zu einem Siechenhause am Klausenwege sind im Rechnungsjahre 1903 951.03 Mk., für die Bearbeitung des durch spätere Beschlüsse verlangten Entwurfes für ein Armenpflegehaus am großen Rohr im Rechnungsjahre 1905 400 Mk. verausgabt worden. Für den Gesamtbetrag von 1351.03 Mk., welche aus Dar- lehnsmitteln A. 0. II 1.2 —Errichtung eines Siechenhauses bestritten sind, ist noch nachträglich Einzelbewilligung erforderlich. — Die Genehmigung wird erteilt.
Baufluchtlinienplan für bie Nußallee.
Die Festsetzung einer bisher fehlenden Fluchtlinie zwischen dem neuen Reichsbankgebäude an der Nußallee und der Bleichstraße ist im öffentlichen Interesse geboten, um eine spätere Verunstaltung des Straßenbildes durch zu weites Vorbauen des Nachbarn nach dem Stadtgraben hin zu verhindern. — Wird zugestimmt.
Verpachtung eines G r u n d st ü ck s in b e r Gemarkung Großauheim.
Der Bahnarbeiter David Herbert von hier hat auf das städtische Grundstück in der Gemarkung Großauheim B 73 = 5 ar 89 ,m groß, ein Pachtangebot von 6 Mk. jährlich abgegeben. Die Stadtverordnetenversammlung stimmt zu.
Aenderung des Abkommens v o m 25. O k - to b er 1892 betr bie Rückv ergütung für ausgeführten Branntw ein.
Referent: Stadtv. Schwabe. Die Begründung des Magistrats lautet: Unter dein 13. März b. Js. wurde von dem Magistrat der Antrag an die Stadtverordneten gerichtet, einem Abkommen mit 4 Branntwein-Großhandlungen hier zuzustimmen, welches eine Abänderung des Abkommens von 1892 über die Versteuerung des ausgeführten Branntweins enthält. Durch Beschluß der Stadtverordneten vom 6. Juli 1905 wurde dic^s' Abkommen bezüglich der Firmen M. Cantbal Wwe. mb Karl Schroeter Söhne genehmigt, be
züglich der Firmen Jakob Stück Nachf. und Gebr. Hirschmann wurde der Magistrat dagegen ersucht, den Nachweis zu verlangen, ob dieselben für die Zeit vom 1. April 1903 bis 31. Januar 1905 eine größere Rückvergütung erhalten haben, als ihnen nach dem 1902er Abkommen zustände und bejahendenfalls die Rückzahlung des zuviel Erhaltenen zu fordern. Im Falle der Weigerung der Firmen, den verlangten Nachweis zu liefern, oder die zuviel erhaltene Rückvergütung herauszuzahlen, sollte der Magistrat in Erwägung ziehen, ob mit diesen Firmen das vorgeschlagene Abkommen überhaupt zu treffen sei. Der seitens des Magistrats auf ®mnb dieses Beschlusses an die Firmen Jakob Stück Nachf. und Gebr. Hirschmann gerichteten Aufforderung nachzukommen, weigerte sich die Firma Jakob Stück Nachf., mit der Behauptung, daß der vom Magistrat geforderte Nachweis in der von diesem gewünschten Form wertlos sei, indem nur in anderer Form, wie solches in ihrem Schreiben vom 11. September 1905 angegeben wird, ein richtiger Nachweis zu erbringen sei. Diesen Nachweis zu erbringen, ist die Firma aber nur bereit, wenn alle interessierten Firmen einen gleichen Nachweis auf der von der Firma Stück Nachf. vorgeschlagenen Grundlage zu führen sich bereit erklären. Wenn dies nicht geschieht, verhält sich die Firma „in jeder Beziehung und in aller Form ablehnend". Bemerk: wird dabei, daß die Firma auf den Hinweis, sie selbst solle den Betrag der zuviel erhaltenen Rückvergütung mit 6000 Mk. jährlich beziffert und weiter auch erklärt haben, daß der Durchschnittsprozentsatz des Trinkbranntweins nur 29 und nicht 35^2 °/o sei, nicht geantwortet hat. Die Firma Gebr. Hirschmann erklärte sich zur Vorlage ihrer Bücher und zur Abgabe der zur Erläuterung derselben verlangten Aufschlüsse bereit, erklärt aber, daß sie es ablehnen müsse, die geforderten Aufstellungen einzureichen, da die Anfertigung derselben außerordentlich mühevoll und zeitraubend sein würde. Was diese Aufstellungen anbelangt, so wurde vom Magistrat unter dem 25. August b. Js. verlangt, die Aufstellung, welche Quantitäten von Spirituosen vom 1. April 1903 bis 31. Januar 1905 ausgeführt seien und welche Alkoholstärken die einzelnen Spirituosen gehabt hätten. Richtig ist, was die Gebr. Hirschmann sagen, daß die Aufstellung außerordentlich mühevoll und zeitraubend sein würde. Es handelt sich um die Arbeit eines flotten Arbeiters von 6—8 Wochen. Was die Weigerung der Firma Stück Nachf. anbelangt, so ist der Magistrat der Ansicht, daß dieselbe durchaus unbegründet ist. Daß der Nachweis geführt werden kann, gibt auch die Firma Gebr. Hirschmann zu und daß der Nachweis, wie er von dem Magistrat verlangt wird, dasjenige beweisen wird, was nach- geiviesen werden soll, die tatsächliche Prozentstärke gegenüber der nach dem 1892er Abkommen angenommenen Prozentstärke und die im ersten Falle zu beanspruchende Rückvergütung gegenüber der auf Grund des 1892er Abkommens und des danach angenommenen Durchschnittsprozentsatzes tatsächlich erhaltenen Rückvergütung, liegt auf der Hand. Der Magistrat ist daher der Meinung, daß die Weigerung der Firma Jakob Stück Nachf., den verlangten Nachweis zu führen, eine durchaus unbegründete ist. Der Magistrat ist aber nicht in der Lage, die von den Stadtverordneten evtl, gezogene Konsequenz aus bem Verhalten der Firmen zu ziehen und das neue Abkommen mit denselben nicht zu treffen, weil die Vorführung des sämtlichen auszuführenden Branntweins, die die Folge sein würde, außerordentlich geschäftshemmend, wenn nicht direkt geschäftsstörend sein würde. Der Magistrat beantragt deswegen erneut, mit den beiden Firmen das vorgeschlagene Abkommen ebenfalls zu treffen. Stadtv. Schwabe als Referent empfiehlt Zustimmung zu dem Magistratsantrage.
Stadtv. Hoch führt aus, daß auch er und seine Genossen sich der Zwangslage fügten, auch wenn eine Firma illoyal gegen die Stadt verfährt. Weiter kommt er auf die öffentlich erlassenen Erklärungen der Firmen J. Stück Nachf. und Gebr. Hirschmann zu sprechen und meint, es sei wohl Jedermann der Ansicht gewesen, daß die Firma Canthal nun gegen die Firma Hirschmann klagbar vorgehen werde. So lange diese Klage Canthal-Hirschmann nicht ausgetragen sei, müsse er sich seines Urteils enthalten.
Stadtv. Reg.-Rat Dr. Wenke erwidert: Entschieden zu bestreiten ist die Auffassung Hoch's, wir alle hätten in der ersten Erklärung der Firma Gebr. Hirschmann den Vorwurf gegen die Firma Canthal gesehen, den Herr Hoch darin gefunden hätte. Ganz im Gegenteil, habe er (Dr. Wenke) und alle seine Freunde, mit denen er darüber gesprochen, gefunden, daß die Auslassung sich nicht gegen die Firma M. Canthal ^Wwe., sondern gegen den Referenten in der Sache, den Stadtv. Schwabe, und dessen Artikel richtete, der auch unter dem „Nichtfachmann" aemeint sei. Nun denke«