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Viertüjâhrlich 1,80 DL, aurnarUch 60 Pfg., fâ$ KL». Mäßige Ndovnemea mit dem betreffenden PostmchWuA.
Dit cmjekie Nummer kostet 10 PfA,
GAruL UW verletzt in der Buchdrucker« «8 »«em. ». WaijeahoufeS in Hanau.
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General-Anzeiger
Anzeiger
Amtliches Organ für StaLt- ii) FanNreis Henan.
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer BeUage.
«-âmg-gebSH,
Kür Stadt- «vd LauLkrerZ Hanan 10 WZ, di« sü«^ VspältsurPSttM «der beten Raum. für LuSwârtLIH M.,
M Aeüawautzetl bu Aale 2b M^ für ÜuLwärlS 36 Pfg.
verautwE Stearin«: S. Schreckte i» H«â.
Nr. 52. RentManfW Nr. 605.
Amtliches.
Candkreie Öanau.
Bekmmtmachilnseil des MW. Landratsamies.
Bekanntmachung.
In Gemäßheit des § 62 der deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 wird nachstehend der Geschäftsplair für das bteâjâbrioe Er'atzciesLäft besonnt gemacht.
Donners Lag den 30. März 1905, Musterung der Miliiärpfftchtigen der Gemeinderi Berge», Bischofsheim und Bruchköbel.
Freitag den 31. März 1905, Musterung der Mlitârpflichtigen der Gemeinden Baiersröderhof, Buiterstadt, Dörnigheim, Dotlenfelderhof, ErbstaLr, Eichen, Trsnauerhof und Großauheim.
Samstag Den 1. April 1905 Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Fechenheirn und Gronau.
Montag Den 3. April 1905
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Groß-Krotzenburg, Hüttengefäß, Hochstadt, Kesselstadt, Kinzigheimerhof und Kilianstädten.
Dienstag Den 4. April 1905
Musterung der Miliiârpftichtigen Ler Gemeinden Langendiebach, Langenselbold und Marköbel.
Mittwoch Den 5. April 1905
Musterung der Militärpflichtigen der Gemünden Mitèelbuchen^ Neuwiedermuß, Niederdorfelden, Niederissigheim, Ni derroden- öach, Neuhof, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Pbil'ppsruhe, Pulverfabrik imb Navol^sufen.
Donnerstag Den 6. April 1905
Musterung der Militärpflichtigen der Gemeinden Roßdorf, Rüdigheim, Rüdigheimerhof, Rückingen, Wachenbuchcn, Windecken, Wolfgang, Wilhelmsbad, sowie diejenigen Militärpflichtigen der Stadt Hanau, welche im Jahre 1885 geboren sind und deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. H beginnt.
Vom 7. bkS einschl. 10. April 1905 Musterung der übrigen Militärpflichtigen der Stadt Hanau und zwar:
Frrliag den 7. April 1905
derjenigen des Jahrgangs 1885, deren Familiennamen mit den Buchstaben I btâ einschl. Z, sowie der des Jahrgangs 1884, men Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. F beginnt.
Samstag den 8. April 1905
bet des Jahrgangs 1884, deren Familiennamen mit den Buchstaben G bis einschl. 3, sowie der des Jahrgangs 188% deren Familiennamen mit den Buchstaben A bis einschl. G beginnt.
Montag Derr 10» April 1905
her des Jahrgangs 1883, deren Familiennamen mit den Buchstaben^ H bis einschl. 3 beginnt, sowie derjenigen älteren Jahrgänge, welche eine definitive Entscheidung noch nicht erhalten haben.
Dienstag Den 11, April 1905
Verhandlung der sämtlichen durch Zurückstellung nicht erledigten Reklamationen des Stadtkreises Hanau, Klassifikation und Ä^ung.
Das Ersatzgeschäft findet im Gasthans zum Zandhof in Hanau statt und beginnt morgens um 8 Uhr.
Die Militärpflichtigen haben behufs Verlesens «nD Rangierens um 7 Uhr morgens pünktlich Musterungslokal in Hanau zu erscheinen.
- Gestellungspflichtig sind:
1) Alle diejenigen Militärpflichtigen, welche im Jahre 1885 geboren sind und im hiesigen Anshebungsbezkke (Stadt- und Landkreis Hanau) ihren Wohnort haben, oder als Haus- und Wirischastsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter und Dienstboien sich aufhalten, sofern sie nicht bereits in den Militärdienst eingetreten oder mit einem Ausstand versehen sind.
2) Alle die im Jahre 1883 und 1884 geborenen Mannschaften, welche nicht bereits bei einem Truppenteil eingestellt, oder mit einem Ersatzreserve- resp. Landsturmoder Ausmust erungsfchi in von der Oberersatzkommilsion versehen sind.
o) Diejenigen älteren Jahrgänge, welche definitive Ent- icheidung noch nicht erhallen haben.
Die ^oiungßlcherne sind mitzubringen und abzuliefern.
ân Milnârpflichtige, welche nach § 25 der Wehrord- stUng Mr gestellungspflichtig sind, sich noch nicht zur Stamm- roUe angemeldet haben, so werden sie hiermit aufgesordert, dies
Donnerstaa den 2. März »»«»■»■■■■■■■MKMIIBM »WWW fiMIblltinMMHfWWWl'llffllsl J sofort bei dem betr. Ortsvorstande zu tun. Die Ortsoor- stände haben sogleich Anzeige hierher zu erstatten.
Ansprüche aus Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste müssen spätestens im Muste- rungstermiue erbeben unv begründet werden. Können zwei arbeitsfähig" Söhne einer Familie nicht gleichzeitig entbehrt werden, so ist der jüngere Derselben bis zum Ablaufe seines zweiten Militärpflichtjahres zu reklamieren. Ausdrücklich wird Daraus hingewiesen, das; gemäsi § 33 Nr. 1 Der Wehrordnung spätere Reklamationen zur Berücksichtigung nur insofern gelangen dürfen, als die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.
Die Herren Ortsvorstände haben bei Aufstellung der Re° klamationsnachweisunoen darauf zu aâten und event, klar zu legen, ob die Bestimmungen beS § 33,4 der Wehrordnung Anwendung zu finden haben, ferner, daß auch sämtliche erwerbsfähige Geschwister, welche auf die Beurteilung der Re- ktamaiion von Einfluß sind, bei der Reklamationsverhandlunz im Musterung^- resp. Anshebungßlol'al mit zur Stelle sind. Das Lebensalter der Geschwister des Reklamierten ist in den Verhandlungen nach Geburtstag und Jahr emzntragen. ebenso ist bei den verheirateten Geschwistern der Tag und das Jahr der Verheiratung anzugeben.
Die noch erhobenen Reklamationen sind bis zum 26. d. M. hierher einzusenden.
Gemäß der einschlägigen gesetzlichen Bestimmung sind zur Konstatierung eines angegebenen Fehlers wie Epilepsie, Schwerhörigkeit, Kurzsichtigkeit, Stottern, Taubheit u. f. w. womöglich 3 glaubwürdige Zeugen protokollarisch darüber zu ver- nehmeri, ob und in welcher Weise sie selbst die Fehler an den Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Außerdem aber sind darüber ärztliche St teste, Zeugnisse der Ortsvorstände, der Geistlichen und der Lehrer vorzulegen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat 3 glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen, oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen. Auch kenn das Vorhandensein beS Leibens angenommen werden, wenn der Nachweis desselben in anderer glaubwürdiger Weise geführt ist.
An der am 11. April stallfindenden Losung Teil zu nehmen, bleibt den Militärpflichtigen überlassen.
Die Klassifikation der Reservisten, Landwehrmsnnschsften unb Erlahreserve, ausgebildete Lanbsimmpflèchtige des zweiten Aufgebots, sowie derjenigen Mannschaften, welche bei den Er- saygeschâften reklamiert haben, jedoch aus einem arideren Grunde zur Ersatzressrve designiert sind, findet am 11. April er. statt.
Hierzu haben sich diejenigen einzufinden, welche für den Fall der Einberufung auf Berücksichtigung Ansprüche erheben.
Die besfallsigen Gesuche sind vor dem Ersatzgeschäft bei den Oridvorständen anzubringen, letztere haben die Rekiama- denen bis zum 26. d. Mls. hierher einzusenden.
Die Klassifikationsaniräge sind nach demselben Formulare wie die Reklamationen zu erörtern.
Vorstehendes ha^en die Herren Ortsvorstände in ihren Gemeinden in ortsüblicher Weise bekannt machen zu lassen, auch die Vorladung der Militärpflichtigen prompt zu bewirken, und für rechtzeitige Gestellung derselben vor der Ersatzkommission Sorge zu tragen, sowie sich im Mnstrrungstrrmine persönlich elnrnfinden.
Die Mililärpflicbtigen find anzuweisen, mit vollständig reinem Körper und sauberem Hemde zu erHeinen,
Mililärpflichiige, welche ohne genügende Entschuldigung im Termin nicht erscheinen oder bei Aufru'ung ihres Namens nicht anwesend sind, werden mit Strafe bis zu 30 Mark oder ent« sprechender Hifi bestraft.
JeDe Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe dis zu 15 Mark filbf. bis 3 Tage Hast geahndet.
Hanan ben 1. März 1905.
Der Z'vilvorsitzende
der Ersatz-Kommisiou des Ausbebungsbezirks Hanau. Königlicher Londrat.
I. V.: v. Schlieben, Reg.-Assessor.
BekanntmaÄuna.
Ginfiellstng von Dreijährig-Freiwilligen für das n*. SeebaiaiUon in Tsingtau (China )
Einstellung: Oktober 1905, Ausreise nach Tsingtau: Frühjahr 1906, Heimreise: Frühjahr 1908. Bedingungen: Mindestens 1,65 m groß, krâfng, vor dem 1. Okiober 1886 geboren (jüngere Lerne nur bei besonders guter körperlicher Entwicklung). Bauhandwerker (Maurer, Zimmerleuie, Dachdecker, Tischler, Glajer, Töpfer, Maler, Klempner u. s. w.)
FerasprechlNtschluß Nr. 605, 19 05
und andere Handwerker (Schuster, Schneider, Gärtner u. s. w.) bevorzug».
In Tsingtau wird außer Löhnung und Verpflegung tâg? lich 0,50 Mark Teuerungszulage gewährt.
Meldungen mit genauer Adreffe und Meldeschein auf 3 Jahre sind zu richten an:
Kommando der Stammkompagnien, Wilhelmshaven.
Wird veröffentlicht.
Hanau, den 28. Ftbruar 1905»
Der Königliche Landral.
V 730 I. V.: v. Schlieben, Rea.-Asiessor.
Stadtkreis hanau.
Bekanntmachung.
In der Brudköbelerlandstraße sollen 1t Kastauieu- bäume und 2 Weitzhucken meistbietend versteigert werden.
Kauflustige werden erhubt, sich am Samstag dr»» 4. März d. Js., nachmittags 3 Uhr, in der Bruch- köbelerlandstraße und zwar an der Ecke der Körnerstraße ein» zufinden.
Hanau den 2. März 1905.
Stadthauptkasie 4241
Hue Tjanau Stadt und Cand.
Hanau ben 2. März
CilWeiyungsfcitr des Neubaues des hiesigen Diakoniffcnhcims.
Die FesteSfeier, die am gestrigen Nachmittage eine zahlreiche Gemeinde zur Werye des Neubaues des Diakonisseu- heimS in bessert Räumen vereinte, gestaltete sich zu einer würdigen, frohen und durchaus wieder ernsten Feier, getragen von den Gefühlen der Freude über das nun vollendete Große und Herrliche, aber auch von den Gefühlen der Wehmut über den nicht lange zuvor erfolgten Heimgang des Mannes, der mit Gottes Hilfe das nun Vollendete einst begonnen hatte. Und diesen Gefühlen verliehen auch die beiden Festprediger Ausdruck, von denen zunächst Herr Pfarrer Fuchs eine Ansprache hielt, welcher das Losungswort des heutigen Tages Hag. 1,13: „Ich bin mit euch, spricht der Herr",.zu Grunde lag. Wohl sei es der Wunsch nnb die Absicht der Leiter, Freunde und Förderer dieses Hauses gewesen, daß aus beet Jubeljahr ein besonderer Jubeltag sich heraushebe, aber des Herrn Gedanken waren andere. Darum sei der heutige Tag, nachdem jener Mann, der den geistigen Mittelpunkt aller Diaksnissenarbeit am hiesigen Orte gebildet habe, zur ewigen Heimat sbgerusen, nicht ein Tag des Jubels, aber doch des Dankes. Zwar erscheine das verlesene Schriftwsrt so schlicht und anspruchslos, so wenig geprägt für die Bedeutung einer Wcihefeier, aber doch, nach feinem geschichtlichen Zusammenhang in engster Beziehung zum Bauen und Weiterbauerl eines Gotteshauses stehend, rufe in ihm der Herr den Arheits« und Bauwilligen zu: Ich bin mit euch. V ele unserer Miibüraer wohnen in „feinen und
getäfelten Häusern, aber sie haben sich dennoch den Sinn für die Not der Armen und Kranken, der Kinder und Säuglinge bewahrt, ihnen eine würdige Stätte zu bereiten, und unsere Station weiß zu reden unv zu rühmen von fürsorglicher Liebe nicht nur städtischer und ständischer Behörden oder der Kirchengemeinden, sondern auch von privater Wohltätigkeit. Der Gründer und Förrer r d eses D akoniffenheimes sei nun bahin- gegaugen; auf »einem Berufswege ein Freund der Armen, ein Seelsorger der Kranken, nicht geizend nach Ebre vor den Menschen, nicht tastend nach dem Ruhme vor der Welt, sondern schlicht, einfach und bescheiden, nur getrieben durch die Not und sein Erbarmen über sie. Peine ganze Kraft habe er eingesetzt, um den Gedanken zur Tat, um die Möglichkeit zur Wirklichkeit werden zu lassen. Nicht kühne Pläne fastend, vielmehr sich mit kleinen Anfängen bescheidend, habe er mit unendlicher Sorgfalt und Treue an dieser seiner Lebensaufgabe gearbeitet, habe niemals Z lkuuftsträumen nrchqehangen auf Kosten der Gegenwart, habe weiter gebaut mit Umsicht aber nicht mit falscher Vorsicht, Äteinglaube, sondern mit festem Vertrauen auf Goties Macht und die Hilfsbereitschaft seiner Mitbürger. Kein Weg war ihm zu weit, keine Verhandlung zu schwierig, kein Mißverständnis niederdrückend, sein Glaube ist nicht zu schänden geworden. Die äußere Vollendung des vor 2 Zähren begonnenen Neubaues habe er noch schauen dürfen, seine Weihe indes nicht mehr erlebt. Aus dem Senfkorn sei ein Baum geworden unter dessen Zweigen viele^ Pflege und