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WsijeshWttS in Hamm.
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General-Anzeiger
Avttilhes Organ für Mt- und FaaNreis Kanan.
ErjcheiuL täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit beLetriftrsch« Geüsge.
-espslÄMPititzeit« ober beten Kaum, für äu8isart$15 Mz„ im Äeflamentbcü die Zâie 26 WK,
Nr. 27. Fnuspr-châich Nr. 605, Mittwoch den t. Februar
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Fernsprechavschluß Nr. 605. 1905
Amllrärs.
' Stadt- und Landkreis Hanan.
Pottzeiverordnunq. •
Auf Grund der ^§ 5 und 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 20. September 1867, betreffend die Polizeiverwaltung in den neu erworbenen Landesteilen, und der §§ 142, 143 und 144 des Gesetzes über die allgemeine Lkndesverwaltung vom 30. Juli 1883 wirb mit Zustimmung des Magistrats der Stadt Hanau und des Kreisausschusses des Landkreises Hanau für den Umfang deS Stadt- und LandreiseS Hanau nachstehende Pottzeiverordnunq erlassen:
S 1.
Die Benutzung der bestehenden, sowie die Anlage neuer Wasenplätze zwecks Verscharrung getöteter oder gefallener Tiere ist untersagt.
L 8 2.
Die Kadaver gefallener, getöteter oder geschlachteter Tiere, soweit das Fleisch und die Eingeweide der Letzteren ganz oder nur teilweise für untauglich zum menschlichen Genuß erklärt werden, müssen nach Maßgabe der nachstehenden Vorschriften der Sammelwasenmerslerei bei Bruchköbel überwiesen werden.
5 3-
Der Eigentümer oder dessen Vertreter ist verpflichtet, ohne Verzug und spätestens 2 Stunden nach dem Verenden, der Tötung ober Ausschlachtung eines Tieres oder nach endgültiger Entscheidung, daß das F'eisch und die Eingeweide für untauglich (8 2) erklärt worden ist, der Orrspottzeibehörde derjenigen Gemeinde, innerhalb deren Gemarkung sich die Kadaver oder die zu beseitigenden Teile befinden, Arrztzige zu machen. Diese Anzeige muß Namen und Wohnort des Eigentümers, Tierart, Alter und Zahl der Tiere enthalten.
Verendet das Tier nach 8 Uhr abends, so kann die Anzeige auch am folgenden Morgen bis spätestens 7 Uhr erfolgen.
§ 4.
Gefallene und wegen Krankheit getötete Tiere dürren nur in der Sammelwasenmeisterei bei Bruchköbel abgehâutet werden.
§ 6.
Vorstehende Bestimmunae« finden keine Anwendung
1. auf Saugferkel und Sauglämmer im Alter von weniger als 2 Monaten,
2. auf Hunde und Katzen (mit Ausnahme der an Tollwut verendeten oder deshalb getöteten),
3. auf totgeborene oder während der Geburt verendete Tiere,
4. auf Geflügel und Wild,
s. aus untauglich erklärte Eingeweide oder Teile von Schlachttieren.
In diesen Fällen hat der Eigentümer die betreffenden Tiere bezw. die Eingeweide zu verbrennen oder an einem ihm zur Verfügung stehenden Orte in genügender Tiefe zu verscharren. Er kann indessen auch die Verbringung in die Sammelwafenmeifterei auf Grund einer nach § 3 zu bewirkenden Anzeige verlangen oder sofern sich Gelegenheit bietet, die Tiere bezw. Eingeweide dem Wagen der Sammelwasenmeisterei mitgeben-
S 6»
Der Eigentümer gefallenen Großviehs bezw. besten Vertreter ist verpflichtet, beim Verladen des Viehs die erforderliche Hilfe zu leisten.
8 7.
Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen «erden, sofern nicht nach bestehenden Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist, mit Geldstrafe von 5 bis zu 30 Mk. oder mit entsprechender Haft bestraft.
8 8.
Diese Polizeiverordnung tritt am 1. Juli 1902 in Kraft. Hanau den 30. April 1902.
Der Königliche Landrat und Polizeidirektor.
A 2099 , o. Schenck. _
Stadtkreis hanau.
Bekanntmachung.
Der nicht in die Straßenflucht fallende Teil des Gartens der ehemaligen Kleinkinderschule an der Bangertstraße, in der ^röße von etwa 270 qm, hier soll
am 2. März 1905, vormittags 10 Uhr,
UN unteren RathauSsaale öffentlich melstbietend versteigert werben.
Die Versteigerungsbedingunge» werben im Termin bekannt gegeben.
Hana» den 28. Januar 1905.
Der Magistrat.
Z. «.: Wagaer- 2X19
Bekanntmachung.
Die Arbeiten zur Verstellung eines 114 m langen Tourohrkanals von 25 cm Durchmesser in der Viktoriastraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Lieferungen für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die Verdingungsunterlagen liegen im Rathaule, Zimmer 19, während der Dienststunden zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zu dem auf Dounerstag den 9. Februar, I vormittags 11 Uhr, festgesetzten Eröffnungstermin einzu- reichen. Zu'chlaasfrist 2 Wochen.
Hanan den 21. Januar 1905.
Der Magistrat.
I. A.: Schmidt. 1805
Bekanntmachung
Die Arbeiten aur Berlegung von 19 Straßen- sinkkasten in der Akadewiestraße sollen unter Zugrundelegung der Bedingungen für die Bewerbung um Arbeiten und Liefe» rungen für die Stadt Hanau öffentlich verdungen werden.
Die ®erbinaung?unterlaoen liegen im Rathause, Zimmer 19, zur Einsicht aus und können von dort bezogen werden.
Angebote sind verschlossen und mit entsprechender Aufschrift versehen bis zu dem auf Donnerstag den 9. Februar, vormittags 11^/, Uhr, festgesetzten Eröffnungs- termin einzurerchen.
Zuschlagsfrift 2 Wochen.
Hanan den 21. Januar 1905.
Der Magistrat.
I. «.: Schmidt. 1806
Anleihen der Stadt Hanan.
Ziehung am 30. September 1904, Auszahlung am 31, März 1905.
I. Anleihe vom 1. April 1888 (Privilegium vom 30. Juni 1880 II. Reihe zu BW/o, XV. Ziehung. Lit. A Nr. 44, 63, 80 zu 1000 Mk.
„ B v 69, 133, 150, 180, 256, 310 zu 500 Mk.
„ C „ 134, 148, 193, 204, 2 43, 281, 354, 435, 474, 589, 654 zu 200 Mk.
Rückständig Lit. A Nr. 122 zu 1000 Mk., Lit. B. Nr. 209 zu 500 Mk., Lit. C Nr. 525 zu 200 Mk.
II. Anleihe vom 1. Oktober 1889 II. Serie zu 3‘/8°/o, XV. Ziebung.
Lit. A Nr. 139, 179, 180 zu 2000 Mk.
, B „ 165, .210, 262 zu 1000 Mk.
„ C „ 208, 290, 3 47, 348, 356, 380 zu 500 Mk.
„ D „ 487 zu 200 Mk.
Rückständig Lit. 0 Nr. 276 und 350 zu 500 Mk.
III. Anleihe vom 1. Oktober 1889 f. Serie zu 31 /i0/», XIII. Hiehunu.
Lit. 4 Nr. 1, 80 zu 2000 Mt.
„ B „ 105, 144 au 1000 Mk.
„ C „ 78, 125 zu 500 Mk.
„ D „ 28, 63, 187 zu 200 Mk.
Rückständig Lit. D Nr. 235 zu 200 Mk.
IV. Anleihe vom 21. Juni 1898 zu S ^/o
VL Zieöuug.
Lit. A Nr. 38, 42, 127, 164, 230, 233, 241 zu 2000 Mk.
„ B „ 60, 139, 175, 234, 248, 262, 331, 353, 374, 404, 423 zu 1000 Mk.
„ 0 „ 51, 67, 89, 140, 187, 217, 236, 309, 312, 427, 468, 504, 506, 528 zu 500 Mk.
„ D „ 24, 34, 138, 199, 306, 329, 355, 480, 491, 501, 512, 536, 557, 594, 614, 616, 667, 706 zu 200 Mk.
Rückständig Lit. B Nr. 19 zu 1000 Mk., Lit. 0 Nr. 17, 252 zu 500 Mk., Lit. D Nr. 144, 556 zu 200 Mk.
Hanau den 3. Oktober 1904.
Der Magistrat.
Vr. Gebeschus. 9
Schülerinnenabteilung der kaufmännische» Fortbildungsschule.
Das neue Schuljahr beginnt Montag den 3. April, nachmittags 2 Uhr. Der Unterricht erstreckt sich auf wöchentlich 10 Stunden, die — außer am Samstag — nachmittags
von 2—4 Uhr abgehalten werden. Der Kursus ist einjährig und es wird in den folgenden Fächern unterrichtet:
Rechnen (2 Sid.) die Prozent-, Zins-, Zinsenzins, Diskont-, Termin- und Kontokorrentrechnung.
Buchführung (2 Std.) Buchung eines Geschäftsganges nach doppelter und amerikanischer Art.
Handelslehre (1 Std.) Ursprung, Bedeutung und Arien des Handels, die Waren und ihre Maße. Das Geld und die Ersatzmittel des Geldes: Papiergeld, Banknoten, Wechsel und Scheck. Die Effekten. Der Einzelkauf- mann und die Handelsgesellschaften. Das Handlungs- Personal. Die Banken mit besonderer Berücksichtigung der Reicks*auk.
Korrespondenz (2 Std.) Briefe in Form von Korre- spondenzgângen a) Warengeschäfte, b) Bankgeschäften, c) Bewerbungs'chreiben.
Stenographie und Maschinenschreiben (3 Std.) Verkehrsschrift und Einkührung in die Grundlehren der Debattenschrift. (Gabelsberg-r System). Kenntnis der wichtigsten Teile der Schreibmaschine. Fehlerloses Schreiben auf der Remington- und Adler-Maschine.
Schulgeld jährlich 30 Mark. Anmeldungen werde» vom 39. Januar bis 3. Februar, täglich von 12 bis 12'/, Uhr vormittags und von 3 bis 4 Uhr nachmittags im Schnllokale, LeipzigerKratze 9,1, entgegengenommen, können indes auch schriftlich erfolgen.
Hanau, 27. Januar 1905.
Der Direktor.
Pfeifer. 1899
Konkursverfahren.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Ochs in Hanau, Inhabers der Firma A, Ochs baielbft ist in Folge eines von dem Gemernschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleiche Vergleichs- termin auf
den 24. Februar 1905, vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgericht 5 in Hanau, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 5, anb-raumt.
Der Bergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubiger- ausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des KsnknrsgerichtS zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Hanau den 30. Januar 1905.
Der Gerichtsschreiber 2156
des Königlichen Amtsgerichts Abt. 5.
Gefundene ob verlorene Gegenstände re.
Gefunden: 1 schwarzseidener weiß gestreifter Damen - schirm mit Cilbergriff, 1 Portemonnaie mit Inhalt, 1 Kontobuch (Mietbuch) für Adam Krathwohl, 1 brauner unb 1 grauer Herren-Glacshandsckuh (rechte).
Verloren: 1Z vanz'gmarkstück, 1 schwarzledernes Portemonnaie mit einem Fünfmarkschein und 90 Pfg. Kleingeld 1 schwarzledernes Handtäschchen mit Taschentuch und Kneifer. 1 Aufiatzheft.
Abhanden gekommen: 2 Mülleimer, der eine gez. E.
En t l a ufen: 1 Bernbardinerhündin.
Zugelaufen: 1 schwarzer Stallhase.
Hanau den 1. Februar 1905.
MgmltmMmlg fit Kesselßildt.
Nachdem der Fluchtlinienvlan über Anlegen von Vorgärten an den Stratzenzügen der Kartenb!älter 7, 8, 10, 13, 14 und 15 hiesiger Gemarkung förmlich festgestellt ist, liegt derselbe gemäß § 8 des Gesetzes vom 2. Juli 1875 von jetzt an in dem Bürgermeisteramt hier, zu jedermanns Einsicht offen. Kesselstadt den 28. Januar 1905.
Das Bürgermeisteramt.
Geibel. 1983
Hue hanau Stadt und Cand.
Kons» den 1. Februar.
♦ Bauernregel« für Februar. Der Landman« wünscht sich den Februar kalt, schneereich und klar. — Die weiße Gans (der Schnee) im Fèbruar brütet Segen fürs ganze W* ~ Schenkt zu Lichtmeß (2.) die Sonne heiß, gibt's noch kehr Diel Schnee und Eis. — Lichtmessen hell, schindet dem Bauer daZ Fell. Lichtmrssen dunkel, macht den Bauer zum Junker. Lichtmeß im Klee, Ostern im Schnee. — St. Dorsthee (6.) bringt den meisten Schnee. — Wenn's friert auf Petri Stuhlfeier (22.) friw’â noch vierLkünmal ÜW».