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Erstes Blatt

Hammer M Anzeiger

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,. w «^ Amtlicher Organ für AM- ob FMms Kam«.

Gedruckt uns verlegt m der Buchdrucker« verein, ro.» z 1 , - . , ~ T .

Waisenhauses in Hanau. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Bellage. 68 .....

Nr. 100

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Fernsprechanschloß Nr. 605»

Freitag den 29. April

Amtliches.

Stadtkreis Danau.

Der am 15. Dezember 1855 in Stuttgart geborene Gold- arbeiter Jrrlius Karl Ferdinand Knrz genannt Bads, württembergischerStaatsangehöriger, wegen wiederholtenBette'ms bestraft, ist auf Gruu'o des § 3 Absatz 2 des Freizügigkeits­gesetzes durch Verfügung des Herrn Regierungs-Präsidenten zu Cassel vom 23. d. Mts. A. I. 3131 aus dem Preußischen Staatsgebiete ausgewiesen worden.

Hanau den 27. April 1904.

Königliche Polizeidirektisn.

P 3129 J. A.: Lehfeldt, Reg.-Assessor.

Konkursverfahren.

In dem Konkursverfahren über daS Vermögen des Litho­graphen Heinrich Dauven, Inhabers bet Firma Dauven & Co. in Hanau, ist zur Abnahme der Schluß­rechnung des Verwalters zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berück­sichtigenden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf den

20. Mai 1904, vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hierselbst, Marktplatz 18, Zimmer Nr. 5, Bestimmt.

Hanau den 26. April 1904.

Gefundene und verlorene Gegenstände re.

Gefunden: 1 silbernes Bleistift (gez, W. 0.), 1 Taschenmesser, 2 Schlüssel an einem Ring.

Verloren: 1 Stück schwarzes Moirß.

Zugelaufen: 1 kleiner schwarzer Pinscher.

Entlaufen: 1 Setter-Jagdhündin.

Hanau den 29. April 1904.

Mu8 Stadt und Cand.

Hanau, 29. April.

Historische Gedenktage.

30» April 1457» Aufnahme von Kur-Brandenburg in die hessische und sächsische Erbverbrüderung.

28. April 1558 brannte die Stadt Sontra gänzlich ab.

29. April 1615. Ermordung des Hofmarschalls Friedrich Balthasar von Herstngshsusen durch den Hofjunker Rudolf von Eckardsberg auf dem Marstüller Platze zu Cassel. Der Junker von Eckardsberg wurde schon am 1. Mai auf demselben Platze hingerichtet. Die Hinrichtung war wohl verdient, wenn gleich nicht die Verschärfung der Todesstrafe; weil man aber in derselben eine Rache des Landgrafen Moritz zu sehen glaubte, (der Landgraf sah, was er wohl nicht hätte tun sollen, der Hinrichtung zu) so nahm die Welt für den Mörder Partei.

Geffertttiche Sitzung der Stadtverordnete- versawmlrmg

vom 28. April 1904.

Anwesend die Herren: Canthal, Vorsteher; Aukamm, Bonn, Eberhard, Förster, Heraeus, Heydt, Hoch, Hock, Holm, jr., Koburger, Kreuter, Küstner, Loßberger, Peteler, -uns, Schrgxjxx, Schwabe, Steinheuer, Stübing, Treuscb, Voltz, Br. Wagner, Wolff und Wohlfarth; vom Magistrat: Ober- E^rme-.ster Dr. GcbeschuS, Zweiter Beigeordneter Dr. Msenach und die übrigen Mitglieder.

Einführung der neugewählten Magistrats­mitglieder.

In gemeinsamer Sitzung werden die neuen Magistrats« mttglieoer Herren Alberti und Glaser vom Herrn Oberbüraer- ^T^'9*' ebenso Herr Böhm, welcher erst nach der Ver- 4^ *r «* m* »°ch

Im Anschluß an die Vereidigung und Einführung führt Oberbürgermeister Dr. Gebeschus aus: In der vorigen Sitzung ist anS Anlaß der Verhandlungen wegen desKinzig- si eg e s zur Sprache gekommen, daß die Firma Fries & Co - Atautfurt a. M. der Stadt 100 Kgr. Eisen für den Steg J' Kmzig mtt 34 Mk. veranschlagt hatte, während nach

1H°"" Banrat Wohlfarth ihm 100 Kgr. [ur ~; Mk. von derselben Firma offeriert worden seien. ES wurde hieran die Bemerkung geknüpft, daß die Stadt, wie e§

scheine, gegenüber Privatpersonen und anderen Behörden differenziell behandelt werde. Vom Stadtbauamt sei nun Auf­klärung eingegangen dahingehend, daß z. Zt. 100 Kgr. Eisen für Mk. 12.50 bis Mk. 45 zu haben seien. Die Art und Weife der Montierung sei für die Preisbestimmung bei jedem Auftrage je nach dem Umfange des damit zusammenhängenden mehr oder weniger schweren Arbeitsaufwandes maßgebend. Die hier bekannt gewordenen beiden verschiedenen Angebote seien nun auch zurückzuführen auf die verschiedenen K sn- struktionen, für welche die Offerten abgegeben worden seien. Herr Baurat Wohlfarth habe Offerten eingeholt bezüg­lich der erforderlichen Eisenkonstrukiionen bei Verbreiterung der Kinzigbrücke, während die Stadt sich solche für den projektierten Steg habe machen lassen. Hier sei für die Ausführung der Arbeiten die Einrammung besonderer Stützpunkte erforderlich, welche bei der bereits vorhandenen Brücke durch die vorge- mauerten Pfeilerköpfe entbehrlich würden. Dieser Nebenumstand sei für die verschiedenen Preisnotierungen besonders ausschlag- grbend gewesen.

Für die gewerbliche Fortbildungsschule

sollen, um einem bisher sehr fühlbar gewesenen Mangel abzu- helfen, Werkstatträume und zwar eine für Schlosser und eine für Holzarbeiter, sowie ein Schnürboden zum Aufschnüren von Dach- und Treppenkonstruktionen, in dem Schulhause Erben­gasse 1 geschaffen werden. Die dazu einzurichtenden Räume seien bisher von der Armerwerwaltung als Aufbewahrungs- räume benutzt worden. Mit dieser Einrichtung soll Gelegen«

führt in sein-m Bericht hierüber u.a. weiter auS, daß der für die jungen Leute sich ergebende Vorteil wohl keiner weiteren Er­läuterung bedarf, wenn sie von fachkundigen Lehrern, welche vollbefähigt sind, technische Uebungen mit den jungen Leuten vorzunnehmen, in Verbindung mit der theoretischen auch prak­tische Unterweisung erhalte». Auf' Anfrage seitens des Stadtv. Hoch erwidert Herr Oberbürgermeister Dr. Gebe­schus, daß wie an den anderen Schulen auch hier Lehrer und Schüler gegen Unfall und Haftpflicht versichert seien und zwar auf Grund des Vertrages, welchen die Stadt mit dem Stuttgarter Versicherungsverein abgeschlossen hatte. Die in der Vorlage geforderten Mittel werden bewilligt.

Das Kuratorium der gewerbl. Fortbildungs­schule beschloß für die Zukunft wegen der fortgesetzt statt« findenden Steigerung der Schülerzahl und mit Rücksicht auf den nunmehr eingeführten Tagesunterricht eine größere Anzahl »on Lehrern im Hauptamts anzustellen, weil bei nun­mehr ausschließlichem Tagesunterricht es sich sehr schwer er­möglichen lasse, Lehrer von den Mittel- und Volksschulen nebenamtlich zu erhalten. Er beschloß ferner, bei den Körper« schaften einen Gehalt für die vollbeschäftigten im Hauptamts angestellien Lehrer der Fortbildungsschule, wie solcher für ge­prüfte Mittelschullehrer besteht, z. Zt. 1800 Mk. Grundgehalt, 500 Mk. Wohnungsgeld, 9 X 200 Mk. Alterszulage nach 7, 10, 13, 16 n. s. w. Jahren zu beantragen. Grundsätz­lich sollen Lehrer hiesiger Schulen, die sich eignen, zur Mel­dung aufgesordert werden, und sollen sich dieselben, soweit mög­lich, einer Probezeit unterwerfen. Verpflichten sollen sich die an der Fortbildungsschule anzustellenden Lehrer, jede andere Lehrerstelle an irgend einer anderen Schule gegen Fortgewäh­rung ihrer bisherigen Gebührnisse zu übernehmen.Bericht­erstatter Stadtv. Kreuter beantragt für den Finanzausschuß die Erteilung der Zustimmung und hebt im besonderen die Vorteile, welche die Vorlage bezwecke, hervor. Es handle sich zunächst um 3 bis 4 hauptamtlich zu beschäftigende Lehrer. Schon der Charakter der Fortbildungsschule, welcher anders geartet sei als an den anderen städtischen Schulen, bringe es mit sich, daß ein besonderer Lehrkörper mit dem Unierricht, welcher sich als Fortsetzung auf den Volks- oder Mittelsckulunterricht aufbaue, betraut werde An die Bemessung des Gehalts habe sich die Erwartung geknüpft baß man eine ausreichende Anzahl von geeigneten Lehrern für die zu besetzenden Stellen auS der hiesigen Lehrerschaft welchen die Vorteile der geprüften Mittelschullehrer bisher nicht zugäng­lich waren, gewinnen werbe. Der Unterricht auf der Gewerbe­schule sei entschieden ein mühsamerer als an anderen Schulen er erfordere ein besondere Befähigung besonders noch mitHm- blick auf das sprödere Schulermaterial. Dazu komme baü Sebrer für die technischen Fächer auf einen Fall gegen Gewährung r^alich des Volksschullehrergehaltes zu hab" sein würden; es sollen aber auch geprüfte Mittelschullehrer neben den nicht geprüfien alS Bewerber in Frage kommen. Stadtv. , bürg er stellt der Vorlage entsprechend hinsichtlich der taufmamuitien Fortbildungsschule den gleichen Amrag aus den

Ferusprechanschluß Nr. 605#

1904

gleiche« vom Vorredner bereits angeführten Gründen. Stadtv. Lehrer Wolfs stimmt den Ausführungen des Referenten voll­kommen bei, wenn er sage, daß der Unterricht auf der gewerb­lichen Fortbildungsschule schwierig sei und sich «icht leicht Lehrer hiesiger Schulen bereit finden werden, an die Fort­bildungsschule zu gehen, wenn sie nicht erhöhtes Gehalt be­kommen. Wenn die Versammlung dafür ist, daß dieser Unterricht nunmehr lediglich hauptamtlich erteilt werden soll, so wird sie nicht umhin können, um tüchtige Lehrer zu erhalten, den vom Magistrat geforderten Gehalt zu bewilligen. Redner nimmt jedoch einen anderen Standpunkt ein zu der Frage, ob es notwendig und praktisch sei, daß die Lehrer für die gewerbliche Fortbildungsschule überhaupt im Hauptamts angestellt werden und bemerkt hierbei ausdrücklich, daß er für seine Person so wie so diesen Unterricht aufgebe und somit als Interessent ausscheide. Während der 15 Jahre des Bestehens sei der Unterricht an der Fortbildungsschule nebenamtlich erteilt worden, ohne daß sich Unzuträglichkeiten zwischen Lehrern und Anstalt ergeben hätten, und weil daS Verfahren, welches nunmehr ungeschlagen werden solle, teurer sei, so könne er dem nicht beistimmen, benn die Stadt habe dabei (b. h. unter Annahme des Maximalgehaltes der Lehrer) gegenüber der stundenweisen Honorierung mit einer Mehr­ausgabe von 5000 Mk. pro Jahr zu rechnen. Es werde doch wohl niemand behaupten wollen, daß dieselben Lehrer im Hauptamte methodisch mehr leisten würden als im Nebenamts. Die Gründe, welche vom Herrn Oberbürgermeister im Finanz­ausschuß hinsichtlich der Entfernung, welche die in Frage kommenden Lehrer vor: einer zur anderen Schule zurückzulegen hättm, angeführt worden seien, könnten nicht als stichhaltig

gelten; zudem hätten die Lehrer außer Mittwoch und Sams­tag noch zwei freie Nachmittage, worauf Rücksicht

J genommen

werden könnte, um Unzuträglichkeiten zu vermeiden. In Cassel und Frankfurt würde von der Gelegenheit, Lehrer der stÄt. Schulen nebenamtlich an den Fortbildungsschulen zu ver­wenden, in weit höherem Maße Gebrauch gemacht als hier, ohne daß sich bisher Unannehmlichkeiten ergeben hätten. Eben­so seien an den Fortbildungsschulen Darmstadt, Gießen und Mainz keine Fortbildungsschullehrer hauptamtlich augestellt; auch von dort seien keinerlei Unzuträglichkeiten zu berichten. Es falle die dort geübte Praxis umsomehr ins Gewicht, als Hessen für den Ausbau der Schulen immer noch vorbildlich

zu zelten habe. Oberbürgermeister Dr. G e b e s ch u s: Die Ausführungen des Vorredners leiben an zwei Fehlen: und zwar besteht der eine Fehler darin, daß er die Meinung vertritt, als wolle man nun mit einem Schlage den gesamten Unterricht auf der Fortbildungsschule durch Lehrer im Haupt- amte erteilen lasten, während der zweite Fehler darin besteht, daß Vorredner die heutigen Verhältnisse mit denjenigen vergleicht, welche vor fünfzehn Jahren bestanden haben. Das frühere Statut habe fast ausschließlich Abendunterricht vorgesehen; lediglich der Zeichenunterricht sei am Vormittag und zwar hauptamtlich erteilt worden, sodaß man nicht in die Lage gekommen sei, andere Lehrer während der Tagesstunden heranzuziehen. Ohne mit den Hauptanstalten in Kollufion zu geraten, werde sich das bei geregeltem Betrieb nur in be- schränktem Maße ermöglichen lassen. Für den Fachunterricht seien trotzdem bisher schon 3 Lehrer die Herren Wanket, Krause und Ebecke angestellt gewesen. Redner weist in seinen weiteren Ausführungen auf die Umstände hin, welche gegen den Abendunterricht sprechen; nicht zum mindesten müsse hierbei Rücksicht genommen werde« auf die außerhalb wohnen­den Schüler. Mit dem ständigen Wachsen der Zahl wachse auch die Zahl der Unterrichtsstunden fortwährend. Es handele sich im übrigen heute gar nicht um die Anstellung einer be­stimmten Zahl von Lehrern im Hauptamie mit einstn Schlage, sondern lediglich um die Feststellung des Gehaltes für solche. Seien 4 Lehrer im Hauptamte vorhanden, so würden von diese» 92 Stunde» besetzt, während nach wie vor die übrigen Lehrstunden noch nebenamtlich besetzt werben müßten. Mit der heutigen Vorlage soll angestrebt werden, bessere Verhältnisse zu schaffen. Dem Mißstand, welcher durch den infolge des

nebenamtlich erteilten Unterrichts sich häufig ergebenden Wechsel in der Person des Lehrers sich ergibt, müsse entgegengetreten werden. Als Stiefkind dürfe man die Fortbildungsschule nicht

behandeln. Die Stadt würde den StaatSzuschuß nicht in der Höhe bekommen haben, wenn nicht von vornherein von feiten der Stadt das Bestreben kundgegeben worden sei, hierin Wandel zu schaffen. Schon an den Hauptanstalten ergeben sich öfter Schwierigkeiten bet infolge Erkrankung oder aus an­deren Gründen Notwendig werdenden Vertretungen, sodaß unter dieser Kalamität nicht nur die Fortbildungsschule, son­dern auch die Hauptanstalten zu leiden haben. Ohne RüK» sicht auf die Mehrkosten müsse deshalb vorgegangen werden. Letztere seien übrigens nicht so bedeutend, wie vom Stadtv. Wolff angegeben. Man dürfe nicht das Maximalzchalt, son-