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Erscheint täglich mit Ilusnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
SBeranimettl, Rrdakteur: H. Schreckar in HaWSt,
Feruft'rechanschluß Nr. 605.
Donner^taa den 28. Januar
Felnsprechanschluß Nr. 605
$ Amtliches. ) Candhrew Öanau.
Bekanntma^nnaen des Köniql. Landratsamtes.
Gemäß § 25 der Webrordnung vom 22. Juli 1901, ' sow'e der Instruktion vom 16. Mai 1876, die Führung der i Rekrutierungs-Slammrollen b?treffmd (Amtsblatt S. 109), (haben die Herren Ort- und Gut«vorUände unverzüglich nach- i stehende Bekanntmachung viermal zu erlassen.
, Alle Militärpflichtige vom Jahrgang 1884 und ältere, 's welchen eine endgültige Entscheidung von den Ersetzbebörden , noch nicht erteilt ist, haben sich in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar d. J. bei dem Orts- bezw. Gutsvorflande zur i Ausnahme in die R°krutierungs-Stammrolle anzumelden.
Die in das militärpflichtige Alter tretenden, zum einjährig- । freiwilligen Dienste Berechtigten haben, insofern sie nicht bereits j in den akuvm Dienst einoetreten sind, unter Vorlage des Be« s rechtigungsscheins beim Unt°rreichneten ihre Zurückstellung mündlich oder schriftlich zu beantraoen.
Dienstboten, Haus- und Wrtschaftsbeamte, Handlungs- ; diener und Lehrlinge, Handwerksgesellen, Fabrikarbeiter und s andere in ähnlichen Verhältnissen stehende Militärpflichtige, sowie ferner Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten haben sich an demjenigen Orte zur Stammrolle zu melden, ' woselbst He in Lehre oder Arbeit stehen bezw. wo sich die Lehr- . anstatt befindet.
Hat irr M-litärpstichliae keinen dauernden Aufenthalt, so s meldet er sich bei der Ortsbekörde seines Wohnsitzes.
, Wer innerhalb des Reicksgebiets weder einen dauernden ' Au^ent'altsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem . Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande Heat, in demjenigen Orte, in welchem die Eitern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten.
Bei der Anmeldunr zur Stammrolle ist das standesamt- . liche Geburtszeugnis vorrulegen, sofern die Anmeldung nicht ■ am Geburtsort ie'bst erfolgt.
Sind Mlliiärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stamnrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der ' Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See bifindliche Seeleute u. s. m.), so haben die Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- i oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Stammrolle anzumelden.
' Die Anmeldung zur Stammrolle ist in vorstehend voroe- schriebmer Weile seitens der Militärpflichtigen so lange all- l jährlich zu wwderbo'en, b's eine endgültige Entscheidung über . die Dienstverpflichtung durch die Ersatzbehörden erfolgt ist.
Bei Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle ist der ; im ersten Mi'itärpflichtjahr erhaltene Losungsschein vorzulegen.
Außerdem sind etwa eingetretene Veränderungen (in Betreff des Wohnsitzes, des Gewerbes, des Standes u. s. w.) dabei anzuzergen.
Von der Wiederholung der Anmeldung zur Stammrolle sind nur diejenigen Milimrpfls^tig-n befreit, welche für einen i bestimmten Zeitraum von den Er atzbekörden ausdrücklich hiervon entbunden oder über das laufende Jahr hinaus zurück- I gestellt worden sind.
! Militärpflichtige, welche nach Anmeldung zur Stammrolle im Laute eines ihrer M ütarpflichtjabre ihren dauernden Au°- , enthalt oder Wohnsitz nach einem anderen Au-Hrbungsbezwk »der Musternngsbezirk verleben, haben dieses behufs Berichtigung der Stammrolle sowohl beim Abgang der Behörde oder Person, welche sie in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch nach Ankunft an dem neuen Orte derjenigen, welche daselbst die Stammrolle führt, spätestens innerhalb dreier Tage zu melden.
Versäumung der Meldefristen entbindet nicht von der Meldepflicht.
Wer die vorgeschriebenen Meldungen zur Stammrolle oder zur Berichtigung derselben unterläßt, ist mit Geldstrafe bis zu dreißig Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen zu bestrasen.
In der Stammrolle sind nicht bloß die angemeldeten Militärpflichtigen einzmrazcn, sondern auch alle sich im Orte . aushaltenden Militärpflichtigen zu ermitteln.
In Beireff der Anlegung und Führung der Rekrutierungs- Stammrollen werden die Herren OrlS- und GuIsvorstände auf die Eingangs beregte Instruktion sowie auf die unterm 3. Dez-mber 1901 überjandte Anweisung besonders aufmerksam gemarkt.
Die Stammrollen der Jahrgänge 1881, 1882, 1883 und 1884 nebst Bekägen sind bis zum 10. Februar d. J. einzureichen.
Hanau den 2. Januar 1904.
Der Hwilvorsitzende der Ersatz-Kommission "des AuShebungsbezirks Hanau. Königlicher Landrat.
J. A.: 6 a n r a h, Kreisfekretär.
Nachstehende Bestimmungen, betreffend die Nachsuchung der Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste, werden hierdurch wiederholt bekannt gemacht.
Die Berechtigung zum einjährig-freiwilligen Dienste darf nicht vor vollendetem 17. Lebensjahre nachgesucht werden. Der Nachweis beriethen ist bei Verlust des Anrechtes spätestens bis zum 1. Aoril des ersten Milnärpffichtjahres zu erbringen.
Wer die Berechtigung nachsuchen will, bat sich bei der Prüfungskommission, in deren Bezirk der Wehrpflichtige gestellungspflichtig ist, spätestens bis zum 1. Februar des ersten Militärpflichtjabres schriftlich zu melden.
Alljährlich finden zwei Prüfungen statt, die eine im Frühjahr, die andere im Herbst.
Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung muß für die Früdjahrsprüsung spätestens bis zum 1. Februar, für die Herbstprüfung spätestens bis z"m 1. August angebracht werden.
Hanau den 2. Januar 1904.
Der Königliche Landrat.
J. A.: Conrad, Kreissekretär.
Um den im Laufe der Ja^re an unserer Anstalt bezw. am pomologischen Institut zu Gaffel ausgebildeten Daumwärtern Gelegenheit zu geb-n, ibre obstbaulichen Kenntnisse zu erweitern und au'zuirischen, beabsichtigen wir von Zeit zu Zeit die Abhaltung sogenannter Wiederholungskurse im Obstbau und saß ein solcher Lehrgang in diesem Jahre vom 7. bis 11. März d. J. an unserer Anstalt in Oberzwehren abgehalten werden.
Im Gegensatze zu den eigentlichen Baumwärterkurien wird der geplante W ederbolungskur'us in der Hauptsache aus Unterweisungen, Demonstranonen und Besichfiavngen von Obstanlagen rc. bestehen. Die praktische Mitarbeit der Besucher fällt hierbei weg. Hingegen toll den TeiinehmLrn Selegendeit gegeben werden, in besonderen Gesprö 4° stunden selbst zu Worte zu kommen und damit gegenseitige Erfahrungen n. f. w. aus- zutauichm.
Eine Zahlung für den Besuch dieses Kursus ist nicht zu leisten und erwachsen den Teilnehmern außer Unterhaltung und Fahrgeldern für ihre Perlon weitere Kosten nicht.
Außer den in unserer Anstalt ausgebildeten Daumwärtern sieht auch den sonst im öffentlichen Dienste stehenden, mit dem Obstbau beschäftigten Personen, wie Gemeinde- und Kreisbaumwärtern, Stadtgärtnern, der Besuch dieser Kurse frei und ist deren Teilnahme erwünscht.
Anmeldungen sind an die Obsibauanstalt Oberzwehren zu richten.
Der Vorstand
der Landwirtschaftskammer für den Reg.-Bez. Gaffel:
H. E. v. S t o ck h a u s e n.
Hue Stadt und Cand.
Hanait- 28. Januar.
Historische Gedenktage.
38. Sommr 1766. Hessen cassel'sche Verordnung gegen das Kaffectrinken, welche mit der Schnupftabaks - Verordnung nem 24. Januar 1708 gleiches Schickial gehabt hat. Eine Zeitlang aber waren die Leute, besonders in Gaffel, mit dieser Kaffecordnung und mit den monatlichen Untersuchungen ihrer Küchen durch die Kaffeekessel-Jnfpek- toren geplagt genug.
Jahresbericht für das Jahr 1903.
Im Jahre 1903 wurden in Hanau lebend geboren 835 Kinder, 446 Knaben und 389 Mädchen gegen 826 Kinder im Jahre 1902. Auf 10 000 Einwohner berechnet kommen 272 Geburten gegen 271 im Vorjahr. Die Zahl der Geburten ist eine ebenso niedrige, wie in den Vorjahren, und steht weit unter dem Durchirr mit der übrigen deutschen Städte.
Die Gcjundheilsveriältni'se waren 1903 und besonders in der zweiten fitste deS Jahres gute, die Sterblichkeit eine nicht hohe. Gestorben sind, mit Ausschluß von 24 Todgeborenen (16 Knabm und 8 Mädchen), 565 Personen, 306 männlichen und 259 weiblichen Geschlechts, darunter 115 OrtÄremde. Für die Stadt selbst bleiben 450 und eS kommen auf 1000 Einwohner 14 7 Todes-alle gegen 15 1 im Vorjahre. Mit den Ortsfremden beträgt die Strrbli»keit 18,4 gegen 18,6 im Jahre 1902. Außerdem wurde noch im Januar die Leiche eines neugeborenen Kindes aufgefunden.
Die höchste Sterblichkeit war im Januar mit 62, die niedrigste im September mit 33 T-roSMen.
Kinder unter 1 Jahr alt sind 130 gestorben, 115 ehelich und 17 unehelich geboren. Auf 100 Lebendgeborene kommen 15,6 Todesfälle gegen 16,3 im Vorjahre und 18,0 im Jahre 1901.
Gestorben sind:
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Erkrankungen an Dipotheritis kamen fast ivHrend des ganzen Jahres und vermehrt im Dezember vor. Gestorben find an dieser Krankheit 7 Ortsfremde und 8 hiesige Kinder, und. zwar 2 aus der Assenstraße und je eins aus der Schloßftraße^, Marienkirchstraße, Vorstadt, Lamboystraße, Altstraße und Fischerftraße.
Scharlacherkrankaugen kamen auch während deK gongen Jahres zur Beobachtung. Gestorben ist ein auswärtiges Kind und 2 sauber aus der Stadt, eins aus der Rosen- straße und eins ans der Lamboystraße.
M a s e r n f S l l e kamen in der ersten Hälfte des Jahres vermehrt vor, doch ohne Todesfall.
Keuchhusten war im Anfang des Jahres in derStadts und wieder vermehrt am Schluß deS Jahres. Gestorben find baren 3 kleine Kinder im Monat Januar.
Wasserblatteru tarnen m der ersten Hälkte des-
Zahres znr BeobaLtdng; eS waren durchaus leichte Er- krankungL« ohne Todesfall.
Aus dem Jadre 1902 hotten wir eine starke Influenza» epidemie in das neue Jahr übernommen. Die Zahl der, Erkrankungen war noch im Januar eine sehr hohe, sie ließ; nach im Februar, um im März wieder zu verschwinden. Ge-. florben find an Influenza im Januar 6 und im Februar 3 Personen.
An WocheuSejtfiebsr Rathen 2 grauen, eine ortsfremde und eine hiesige, an Gesichtsrose eine ältere Frau und im Monat
Februar ein Soldat an epidemischer Genickstarre.
An akuter Erkrankung der AthmungSorgane starken 49 Personen, 11 an chronischer nicht tuberkulöser Entzündung der«, selben, eine Person an LangenläLmung und 16 Ortsfremde: und 60 hiesige Personen, 32 männlichen und 28 weiblichen Geschlechts, an Lungenschwindsucht und zwar:
2 Kinder im Alter von 0—1 Jahr
5 * w n « 1-5 Zshrrn
11 Personen ^ „ „ 20—30 §
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13 y n « u 40 50 »
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Von den 29 an Schwindsucht gestorbenen Männenr Sarcu, von Beruf je 2 Silberarbeiter, Zigarrenmacher und Taglöhner, und je einer Juwelier, ©olbarbeüer, Ziseleur, Diamant chleifer, Schmelzer, Mechaniker, Kulscher, Fahrbursche, MasSinenputzer,^ Buchhalter, Uutertelegrapheu-B'stfleut, Schutzmann, Buchdrucker^. Lapezienr, Maler, Küfer, Schomaermeister, Schreiner, Formen-- schreiner, Schuhmachermeister, Invalide, Weißbiuder und
Zimmermann.
An akuter Erkrankung beS Magens und DarmS starke» 46 Kinder und eins an chronischem Darmkatarrh. Eine Person starb an Magnrblutung, 2 Personen an Darmtuberkulose, jt 8 an Darmverschlutz und Blinddarmentzündung, 4 an chroni^ schem Blasenleiden, 7 an akuter und 2 an tuberkulöser Bauch-! fellentzüudunq.
Durch Niereuleiden war der Tod in 7 Fällen beding^ durch Leberleiden in 2 und durch eitrige Gallenblasenentzündusss in 1 Fall. -
An Erkrankung des Herzens und der Blutgefäße starbew 72 Personen und zwar 27 an akuter und chronischer Erkrankung deS Herzens, 11 an Herzlähmung, 1 an Herzschwäche und 33 Personen an Aderoerkalkung. . .
78 Personen starken an Erkrankung deS Gehirns mrd Rückenmarks, davon 15 an Hirnhautentzündung, 11 a” 92 kuloser Hirichlurtentzündung, 17 Kinder an Krämpfea, Personen an Schlaganfall, 5 an Geisteskrankheit, 1 an hirnab'zeß und 2 Personen an Rückenmarksleiden.
Bei 9 Personen war die Todesuria-be Kn-ch'niubermw -, bei je 7 allgemeine Ernährung«'iörung, Rbachills und m - zehrung, bei 6 Zmkerrrchr, bei S akute Mliariuberkulose und Lei je einer Person OÄeukrhttrmatismuS, Pseudolenkaemle, Kuschenmarksentzündung und Diabetes cinsepiduS. ^n je 2 Fällen war der Tod durch eitrige Mitlclohren'züudung, Ztllgewebsentzündung und Hasenscharte bedingt, und in je 1