Zweites Blatt
H mauer w Meiger
Geilllal-Auzeiger
Bezugspreis: vierteljährlich 1,80 Mk., monatlich 60 Pfg., für auS- joöttige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlsg. Die einzelne Nummer kostet 10 Pfg.
Gedruckt und verlegt in der Buchdruckerei des verein, ev. Waisenhauses in Hanau,
Amtliihcs Organ M Stadt- md LMreis KaaM
Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage, mit belletristischer Beilage.
Einrücknngsgebnhr:
Für Stadt- unb Landkreis Hanau 10 Pfg. die fünf» gespaltene Petitzellc oder deren Raum, für AusmäerS 15 Pfg., im Rcklamentheil die Z«ile 25 Wg., für Auswärts 35 Pfg.
Verantwort!. Redakteur: E. Lchreckor in Hanau,
N'. 18
SÄHBSS
Ferusprechanschluß Nr. 605.
Amtliches.
BekanntmaHnna«
Feldpostverkehr mit Deusch-Südwestafrika.
Anläßlich der Unruhen in Deutsch-Südwestafrika treten für den Postv-rkehr mit den in Deutsch-Südwestafrika befindlichen und dahin zu entwendenden Truppen des Heeres, der Schutztruppe und der Marine sowie mit den Besatzungen der in den deut'ch-südwestasrikaniichen G.-wassern befindlichen und dahin zu entwendenden Kriegsstiffe, und zwar für die in Deutsch-Südafrika befindlichen oder auf der Ausreise begriffenen Truppen u. s. w. sofort, für die dahin zu entsendenden Truppen u. s. w. mit dem Tage der Einschiffung folgende Bestimmungen in Kraft.
In Privatangelegenheiten der Angehörigen dieser Truppen u. s. w. werden als Gegenstände der Feldpost befördert:
gewöhnliche Brieft bis zum Gewichte von 250 g einschl., gewöhnliche Postkarten und
Postanweisungen.
Die Beförderung der Briefe bis zum Gewichte von 50 g und der Postkarten erfolgt portofrei. Für Briefe von mehr als 50 g beträgt das Porto, das vom Absender zu entrichten ist, 20 Pf.; werden solche Briefe in Deutschland unfrankiert Kder unzureichend frankiert zur Post gegeben, so gelangen sie nicht zur Absendung. Postanweisungen werden in der Richtung nach der Heimat bis zum Betrage von 800 Mark portofrei befördert; Postanweisungen an die Truppen u.s.w. sind bis zum Betrage von 100 Mark zulässig und unterliegen einer vom Absender zu entrichtenden Gebühr von 10 Pf.
Die Briese müssen in der Ausschrift mit dem Vermerk „Feldpostbrief" versehen sein. Zu den Feldposttarten und Feldpostanweisungen an die Truppen u. s. w. sind gewöhnliche ungestempelte Formulare (bei den Postanstalten zum Preise von 5 Pf. für 10 Stück käuflich) zu benutzen; doch ist die Bezeichnung „Postkarte" oder „Postanweisung" in „Feldpostkarte" oder „Feldpostanweisung" abzuändern. Die Aufschrift sämtlicher Feldpostsendungen muß Name, Dienstgrad oder Dienststellung des Empfängers sowie die genaue Bezeichnung des Truppenteils oder Kriegsschiffs, dem der Empfänger angehört, enthalten.
Die Nachsendung von im Postwege bezogenen Zeitungen erfolgt gegen Entrichtung einer Umschlaggebühr, die vierteljährlich 30 Pf. für nur einmal wöhentl ch oder seltener erscheinende, 60 Pf. für zwei- oder dreimal wöchentlich erscheinende und 1 Mk. 20 Pf. für öfter als dreimal wöchentlich erscheinende Zeitungen beträgt.
Bezüglich der Taxen und sonstigen Versendungsbedingungen für die auf dem gewöhnlichen Postwege nach Deuisch-Süwcst-
Kleines Feuilleton.
® Interessantes Phänomen an der Sonne. Der Profcssor Forel zu Lausanne beobachtete zuerst am 1. August vorigen Jahres beim Aufstieg bis zu einer Höhe von 2000 Meter einen roten Ring, der die Sonne in emem Abstand von 10 Grad umgab, der Ring selbst war 15 Grad breit und von kupferroter Farbe. Forel erinnerte sich sofort beim Anblick derselben Erscheinung, die im Jahre 1884 nach dem großen Vulkanausbruch auf der Insel K r a k a t a u stattfand und zuerst von Bishop in Honolala beobachtet und nach ihm der Bisiop'sche Ring genannt wurde. Der Leser wird sich noch erinnern, das längere Zeit im Jahre 1884 intensive Dämmerungserscheinuneen stattfanden, die man gewöhnlich Nebelglühen nannte. Man war bald darüb r einig, daß große Staubwolken, die von dem Vulkan empor- geschleudert waren, in den hohen Schichten der Atmosphäre zirkulierten und einen geschlossenen Ring um die Erde bildeten. Die Ring um die Sonne war eine sogen. Beugungserscheinung, wie man sie häufig im höheren Norden findet, wenn etwa die Atmosphäre mit feinen Eisnadeln erfüllt ist, oder ähnliche kristallinische Erscheinungen des WasserdunsteS durch die Kälte hervoraebracht werden.
Dem aegenwärliren Phänomen sind ähnliche Erscheinungen wie im Jahre 1883 vorausgeaangen: auffallende Dämme- rungscrsch-inungen und der Ausbruch des Mont Pels auf der Insel Martinique im Mai 1902, welcher große Massen vulkanischer Asche in die Atmosphäre hinaufgeschleudert hat. Es ist also dieselbe Erscheinung wie im Jahre 1884, nur ist sie gegenwärtig weniger auffallend und deshalb insbesondere in den untersten, mit gewöhnlichem Staub gefüllten Schichten der Atmosphäre schwer zu erkenne«; je höher man sich erhebt, um so deutlicher tritt die Erscheinung hervor. Dr. Forel hat deshalb an alle Lustschiffer, Bergsteiger und alle, die sich über
Freitag den 22. Januar
afrika zu versendenden Post'endungen tritt eine Aenderung nicht ein, auch bleiben für den Verkehr mit den Besatzungen der Kriegsschiffe, von den vorstehenden Bestimmungen abgesehen, sowohl hinsichtlich der zur Beförderung zugelassenen Sendungen als auch hinsichtlich der Taxen u. s. w., die sonst geltenden Vo-schrisien in Kraft.
Berlin W 66 den 20. Januar 1904.
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts.
K r a e t k e.
Bekanntmachung.
Betreffend: Die Maßregeln zur Abwehr und Unterdrückung der Maul- und. Klauenseuche.
Da neuerdings mehrere Fälle von Maul- und Klauenseuche im Großherzogtum konstatiert worden Jtnb, ordnen wir unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 7. Sept. 1903 — Kreisblatt Nr. 140 — folgendes an:
I. 1. Wiederkäuer, welche auf Viehmärkten, insbesondere auf Schlachtviehmärkten, angekauft wurden und nicht zum Zweck sofortiger Schlachtung unmittelbar in ein öffentliches oder Privatschlachthaus übergeführt werden, müssen an demjenigen Standorte, an dem sie nach ihrer Einführung in das zu schützende Gebiet oder nach ihrer Wegbringung vom Bieh- markte zuerst eingestellt werden, mindestens 7 Tage verbleiben, und dürfen denselben innerhalb der nächsten 14 Tage (nach Ablauf der 7täaigen Quarantäne) nur verlassen, wenn sie innerhalb jener Contumazzeit nach dem Zeugnis des Kreis- veterinärarztes keine seuchenverdächtigen Erscheinungen gezeigt haben. Selbstverständlich ist, daß alle Tiere der genannten Arten, welche mit den der Contumaz unterstehenden während der Dauer der Contumazzeit zusammen in einem Gehöfte unter- gebracht sind, denselben Vorschriften unterworfen sind.
2. Alle Dere, welche der unter I. 1 angeordneten Maßnahme unterworfen sind, fi^ unverzüglich der Ortspslizsibebörde und von letzterer dem Kreisveterinäramte anzumelden, welches über diese Anmeldungen eine Liste zu führen hat.
3. Wird zur Ausführung eines der Quarantäne unterworfenen T'eres ein kreis vetermäräryliches Zeugnis (Ziffer 1.1.) verlangt, so hat die Regüsiiion des Kreisveterinärarztes durch die Ortsvolizeibebörde zu erfolgen.
II. Für Viehmärkie allgemein wird zugleich bis auf weiteres das Fo'gende bestimmt:
1. Das aulzutreibende Vieh ist schon vor dem. Auftrieb auf den Markt einer Besichtigung durch den überwachenden Tierarzt zu unterziehen und dabei seuchenverdLchtig befundene Tiere bis zur genaueren Feststellung ihres Zustandes vom Auftrieb auszuschließen und zu separieren.
2000 Meter erheben, die Aufforderung ergeben lassen, auf das Phänomen zu achten und ihm zu berichten. Während die Dämmerungserscheinungen von 188 t längere Zeit kontinuierlich waren, scheinen die Erscheinungen des gegenwärtigen Phänomens intermittierend zu sein. Dies würde sich daraus erklären, daß die Alchenwolken damals einen zusammenhängenden Ring um die Erde bildeten, jetzt aber aus einzelnen Wolken bestehen, die nacheinander den Himmel einer ganzen Gegend erfüllen.
Mit dem grotze« asiteuomif^en Dreigsstirn Köpernikus, Tycho Brabe und Keppler beschäftigt sich in fesselndster Form der berühmte L iter der Berliner Sternwarte, Geheimrat Professor Dr. Wilhelm Foerster in den jüngst 'erschienenen Lieferungen 47, 48 und 49 des wiederholt von uns empfohlenenPrachtwerkes „Weltall und Menschheit", herausgegeben von HanS Kraemer in Verbindung mit hervorragenden Fachmännern (D utsches Derlagshaus Bong u. Co., Berlin. 100 Lieferungen ä 60 Pfg.). Die neuen Teile dieser großangelegten, unvergleichlichen Publikation bestätigen auss neue, daß der beipiello« Erfolg — nahezu 300 000 Bände wurden bereits allein im deutschen Sprachgebiet abgesetzt! — in jeder Hinsicht ein Berechtigter und verdienter ist: Keine andere Nation hat eine ähnliche umfassende, moderne und bei aller Gediegenheit und Gründlichkeit gleich gemeinverständliche Kulturgeschichte auf nalurwiflenschaftlichkr Grundlage auszuweisen. Wir dürfen stolz sein auf dieses Denkmal deutscher Arbeit, auf dessen Bedeutung soeben Geheimrat Prof. Frhr. v. Richtbofen in der Gesellschaft für Erdkunde in den anerkennendsten Worten Hingewiesen hat.
7. Der Tiefstand des geaenwärtigeir Geschmackes in Bezug auf die Lektüre zeigi sich an dem erstaunlichen Erfolg eines der neuesten Kochortageromane: Der Scharfrichter von Berlin. Er nmrbe‘binnen Jahresfrist in 260 000 Exemplaren vertrieben. Es erschien in 130 Heften zu 10 Pf. und erzielte einen Umsatz von drei Millionen Mark. Dieser Roman schildert n. a. eine Hinrichtung, einen
Fernsprechanschluß Nr. 605»
1904
2. Für geeignete Einrichtungen zum Zweck der vor dem Austrieb vorzunehmenden Besichtigungen, sowie für Räumlichkeiten zum Separieren verdächtiger Tiere und für das etwa nötige Auksichtsperional hat der Unternehmer Sorge zu tragen. (Art. 9 Ziffer 1 des Gr. Ausführungsgesetzes von 13. Juli 1883.)
3. Bei Viehmärkten, bei welchen die voraussichtlich aufge- triebe Viehzahl über 500 Stück Großvieh (Pferde, Fasel, Ochsen, Kühe, Siiere und Rinder) beträgt, ist zur Ueber- wachung des Marktes ein weiterer beamteter Tierarzt (der Kreisveierinärarzt eines Nachbarkreises), oder falls ein solcher nicht zur Verfügung steht, ein für dieses Geschäft besonders zu verpflichtender praktischer Tierarzt (§,2 des Reichsgesetzes) zuzuziehen.
4. Bei aufgetriebenem Kleinvieh (Kälber, Schafe, Ziegeu und Schweine) werden zwei Stück für ein Stück Großvieh gerechnet.
III. Das Verbot des Handels mit Klauenvieh im Umherziehen wird bis zum 15. Februar 1904 verlängert.
IV. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden mit Geldstrafe von 10 bis 150 Mark oder entsprechender Haft und eventuell nach § 328 R.-St.-G.-B. mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft.
Wegen des Handels mit Schweinen und wegen der W- Haltung von Schweinemärkten wird auf eine weitere Bekanntmachung verwiesen.
Friedberg den 11. Januar 1904.
Großherzogliches Kreisamt Friedberg. V 368 Feg.
Deutscher Reichstag. Karrfmannsgerichte.
(Sitzung vom 20. Januar).
Am Bundesrotstische Staatssekretär Graf Posadowsky. Fortsetzung der Generaldiskussion betr. Kaufmrnnsgerichte. — Abg. Dove (frs. Vgg.) erklärt: Auch wir stimmen der Vorlage zu, verhehlen uns aber nicht die gewichtigen Bedenken bezüqlich deren Ausgestaltung. DaS Beste wäre eine allgemeine Reform des Prozeßverfahrens. Diese Frage muß endlich aufgerollt werden. Für einen Mangel halte ich den Ausschluß der Konkurrenzklau'el, weil hier das Bedürfnis nach Beschleunigung besonders stark ist. Was das Wahlrecht angeht, so glaube ich, müssen wir auf das direkte gleiche Wahlrecht kommen, vielleicht auch auf das proportionale. Für die Wählbarkeit wird man das 21. Jahr ansetzen. Auch den Frauen wird man wie das akiive, so auch das passive Wahlrecht geben müssen. Es ist le n Grundsatz des öffentlichen Lebens, sondern des kanonischen Rechtes: Taceat mulier in
Sturz vom Trapez, einen Kinderraub, eine Orgie in der Banditenkneipe, das Begräbnis eines Scheintoten, einen Datermord, einen Einbruch, eine Wahnsinnige im Bödell, einen versuchten Giftmord, eine Leichenberaubung, eine Revolte im Berliner Armenhaus, eine Falschmünzerbande an der Arbeit. Hinter die Coulissen läßt folgende Stelle aus dem Briefe eines Kol- portageroman-Berlegers an den Fabrikanten des' Romans blicken: „Wir haben bis jetzt schon das vierte Heft fertig und noch keine schaurige Handlung! Wie lange soll es noch so weiter gehn? Wann wird endlich ein Mord oder eine sonstige pikante Handlung die Erzählung spannend machen? Wir bedauern fast, Ihnen neuerdings unser Vertrauen geschenkt zu haben. Ihre breite Schilderung des Familienlebens paßt für den Geschmack unserer Leser nicht. Auf diese Art bekommen wir nicht für das fünfte Heft, das wir bis Mittwoch in Händen zu haben hoffen, eine merkliche Bessening in dieser Hinsicht. Könnten Sie nicht den alten Landpostor zu einem Intriganten stempeln? Ueberhaupt ist es nötig, die schlechten Charaktere zu häufen. Für das siebente Heft, die kritische Nummer, ist die ausfürliche genaue Schilderung einer Mord« und Greuelszene nötig, die aber erst in Nr. 8 fortgesetzt und in Nr. 9 zu Ende geführt wird." 43000 Kolporieure sind mit dem Vertriebe solcher Schauerromane beschäftigt, und Millionen von Lesern werden im deutschen Reiche und in Oesterreich damit „versorgt."
G. Das Wiegen der kleinen Kinder. Eine am die große Sterblichkeit der Neugeborenen einwirkende Urtacy soll nach langjähriger Beobachlung vieler Aerzte daß Wege und Schaukeln fein. Trotzdem vor diesem Em'chlafer ng - und Beruhigungsmittel schon vielfach und eindringlich gewa worden und die entstehenden Folgen si-- & . verschiedene« Krankheiten äußern, erblickt man doch nirgends ein Adnehmen der schlimmen Gewohnheit. Wenn Kinder gewiegt oder geschaukelt werden, so werden sie von einer Art Schwindel oder Betäubung befallen, deren Folge nur ein kurzer, unruhiger Schlaf ist. Aus diesem Grunde erfolgt ein häufiges Er-